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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Prozesskostenhilfegesuch"


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Drucksache 250/06

... ). Jedoch weiß er immerhin dass der Antragsteller Prozesskostenhilfe beantragt und somit geltend gemacht hat, nur über ein bescheidenes Einkommen und nicht über nennenswertes Vermögen zu verfügen. Dem Gegner ist es auf dieser Grundlage bereits nach geltendem Recht unbenommen, im Rahmen seiner Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers alles, was ihm über dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bekannt ist und der Bewilligung oder einer besonders großzügigen Bemessung von Prozesskostenhilfe entgegenstehen könnte, zur Überprüfung durch das Gericht vorzubringen Vgl. Wax in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Auflage, § 118 Rn. 11; BGHZ 89, 65, 68.). Die Frage, ob das Gericht dem Gegner auch Gelegenheit zur Stellungnahme zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers zu geben hat, wird allerdings in der Kommentarliteratur zum Teil missverständlich dahin beantwortet, dass der Gegner nicht zu den Angaben des Antragstellers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gehört werde (Vgl. Philippi in Zöller, ZPO, 25. Auflage, § 118 Rn. 2; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz

Artikel 12
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 13
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbedürftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 114

Zu § 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 115

Zu § 115

Zu § 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 120a

Zu § 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu § 120a

Zu § 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



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