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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Psyche"


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Drucksache 193/1/14

... Primär erzeugt der Täter einer Nachstellung psychischen Druck. Schon der Gesetzgeber hat dies gesehen (BT-Drucksache 16/575, S. 6). Allein hierin liegt zunächst die Belastung des Opfers. Laut Forschungsergebnissen entsteht bei Opfern als häufigste Folge von "Stalking" eine chronische Stresssituation. Das gilt umso mehr, als sich in einem hohen Anteil der Fälle die Tathandlungen auf einen Zeitraum von bis zu einem Jahr oder sogar noch länger erstrecken. Des Weiteren kommt es bei Opfern vielfach zu psychischen und sogar körperlichen Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen, Magenschmerzen, Kopfschmerzen, Depressionen und Panikattacken. Da manche Verhaltensweisen von Tätern sehr unvermittelt über die Opfer hereinbrechen, sind auch psychotraumatische Wirkungen und die Auslösung körperlicher und psychischer Krankheitszustände möglich. So hat sich ergeben, dass Stalkingopfer signifikant häufiger als andere nicht von Stalking betroffene Personen Symptome gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufweisen, etwa posttraumatischer Belastungsstörungen, Depressionen, Angststörungen etc. (vgl. zum Vorstehenden Dreßing, Der aktuelle Forschungsstand zum Stalking, in: Dölling/Jehle [Hrsg.], Täter, Taten, Opfer, 2013, S. 290, 292; Gallas/Klein/ Dreßing, Beratung und Therapie von Stalkingopfern, 2010, S. 31 f.; Dreßing/Maul-Backer/Gass, NStZ 2007, 253; ferner Voß/Hoffmann/Wondrak, Stalking in Deutschland, 2006, S. 59 f., 144; Fiedler, Stalking. Opfer, Täter, Prävention, Behandlung, 2006, S. 33 ff.). Dieser psychischen und oft sogar körperlichen Belastung kommt ein wesentliches und eigenständiges Gewicht zu, das eine Strafwürdigkeit unabhängig von der Erzwingung eines bestimmten Opferverhaltens begründet (vgl. auch F. Knauer, Der Schutz der Psyche im Strafrecht, 2013, S. 239). Das gilt umso mehr, als der Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB aufgrund der dort vorausgesetzten somatischen Effekte selbst bei gravierenden psychischen Beeinträchtigungen nicht zwingend erfüllt sein muss.

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Drucksache 193/1/14




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 490/14

... NPS werden oft durch Abwandlung (Derivatisierung) bekannter chemischer Grundstrukturen synthetisiert. Dabei wird häufig die chemische Struktur bereits dem BtMG unterstellter Betäubungsmittel so verändert, dass die neue Substanz nicht mehr dem BtMG unterliegt. Die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung von NPS auf die Psyche bleibt jedoch erhalten oder wird sogar verstärkt. Zudem gibt es vermehrt Meldungen über NPS aus bislang eher unbekannteren chemischen Gruppen.

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Drucksache 490/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Demografische Auswirkungen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 295/13

... Die Prüfung von Alternativen zur Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen beim Landesbasisfallwert ist zwar Bestandteil des gemeinsamen Forschungsauftrags der Vertragsparteien gem. PsychEntgG, angesichts der problematischen Situation zahlreicher Krankenhäuser ist aber rasches Handeln angezeigt. Besonders kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sind von den Kürzungen auf Ebene des Landesbasisfallwerts betroffen, ohne dass sie die Möglichkeit haben, ihre Leistungsmengen zu steigern. Somit wird auch Häusern ein höherer Abzug für eine Fixkostendegression bei Fallzahlsteigerungen angerechnet, die sie tatsächlich nicht hatten, das verschärft die Finanzierungsprobleme dieser Kliniken deutlich.



Drucksache 432/12

... Insgesamt führt dies zu einer erheblichen Differenz zwischen Kosten und Einnahmen. Vergleicht man die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft jährlich für die Basisfallwertverhandlungen prognostizierten Personal- und Sachkostensteigerungen mit der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgemachten Veränderungsrate, ergibt sich allein für das Jahr 2012 eine Finanzierungslücke für die Krankenhäuser von rund 1,5 %, entsprechend 900 Mio. € bundesweit bzw. 130 Mio. € in Bayern. Dabei ist die hälftige Tarifkostenfinanzierung durch das PsychEntgG bereits berücksichtigt. Die Situation in den Vorjahren war keineswegs besser. Seit dem Ende der Konvergenzphase 2009 mussten die Krankenhäuser in der Summe eine Finanzierungslücke von insgesamt 6,5 % durch Einsparungen schließen, das entspricht etwa 3,8 Mrd. € bundesweit und in Bayern rund 600 Mio. €.



Drucksache 349/12

... - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiartrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntgG) - Drucksache



Drucksache 30/1/12

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regelung des § 6 Absatz 4 BPflV nur noch für die Krankenhäuser über 2012 hinaus gelten soll, die gemäß § 3 Absatz 1 PsychEntgG bereits in den Optionsjahren 2013 und 2014 auf das neue Vergütungssystem umsteigen. Für alle anderen Krankenhäuser endet die Umsetzung der Psych-PV folglich in 2012.



Drucksache 349/12 (Beschluss)

... PsychEntG



Drucksache 349/1/12

... PsychEntG



Drucksache 30/12 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regelung des § 6 Absatz 4 BPflV nur noch für die Krankenhäuser über 2012 hinaus gelten soll, die gemäß § 3 Absatz 1 PsychEntgG bereits in den Optionsjahren 2013 und 2014 auf das neue Vergütungssystem umsteigen. Für alle anderen Krankenhäuser endet die Umsetzung der Psych-PV folglich in 2012.



Drucksache 729/06

... " verspricht, in Wirklichkeit jedoch die Psyche der "

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Drucksache 729/06




Zusammenarbeit EU-China

Wirtschaftliche Lage

Innenpolitische Lage

2 Menschenrechte

Außenpolitik/Beziehungen zu den Nachbarländern

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 617/05

... Neben Auswirkungen auf die Psyche der Opfer, die häufig unter Angstzuständen, Schlaflosigkeit, Nervosität und Depressionen leiden, führt die systematische Nachstellung in vielen Fällen zu einschneidenden Verhaltensänderungen der Betroffenen. Opfer schränken ihre sozialen Kontakte ein, meiden bestimmte Orte, treffen Sicherungsvorkehrungen für sich und nahestehende Personen und wechseln im Extremfall Wohnung und Arbeitsplatz, um dem Verfolger zu entgehen. Die zahlreichen, heterogenen und häufig über einen langen Zeitraum immer wieder durchgeführten Handlungen sind von dem Ziel des Täters getragen, einseitig, beharrlich und mit beträchtlicher Intensität Kontakt zum Opfer herzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 241b
Nachstellung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 231/16 PDF-Dokument



Drucksache 238/19 PDF-Dokument



Drucksache 429/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.