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62 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Raumordnungsplänen"


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Drucksache 343/20

... (3) Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Ein Mindestabstand nach Satz 1 darf höchstens 1 000 Meter von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen nach Satz 1 zu regeln. Auf der Grundlage von § 249 Absatz 3 in der bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 10 Absatz 2] geltenden Fassung erlassene Landesgesetze gelten fort; sie können geändert werden, sofern die wesentlichen Elemente der in dem fortgeltenden Landesgesetz enthaltenen Regelung beibehalten werden." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/20




§ 6a
Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

‚Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuches

‚Artikel 8 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 9
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung


 
 
 


Drucksache 11/19 (Beschluss)

... § 3a Absatz 2 NABEG entspricht nicht dem laut Gesetzesbegründung verfolgten Anliegen einer angemessenen gegenseitigen Berücksichtigung der Bundeswie der Länderinteressen und wird daher abgelehnt. Die Regelung fordert einseitig von Trägern der Raumordnungsplanung, bei jedweder - auch nur unwesentlichen - Berührtheit und etwaigen Erschwernis der Bundesfachplanung oder Planfeststellung in einem Raumordnungsplan Ausnahmen im Sinne von § 6 Absatz 1 ROG festzulegen. Eine solche Regelung schränkt die Planungshoheit der Länder und kommunaler Regionalplanungsträger unvertretbar ein und ist aus mehreren Gründen abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 127/1/18

... 7. Das Urteil des EuGH vom 30. Januar 2018 (Rechtssache C-31/16, Visser) gibt angesichts eines zurzeit auf europäischer Ebene verhandelten Richtlinienvorschlags Anlass zur Sorge, dass möglicherweise eine unbestimmte Vielzahl von Bauleitplänen und Raumordnungsplänen der Kommission zu notifizieren sein könnte. Dies wird weder für erforderlich noch für praktikabel gehalten. Die Bundesregierung wird dringend gebeten, sich für eine möglichst rechtssichere Ausnahme von Vorschriften bezüglich der Stadtentwicklung oder Bodennutzung, der Stadtplanung und der Raumordnung von einer solchen Notifizierungspflicht einzusetzen.



Drucksache 127/18 (Beschluss)

... 6. Das Urteil des EuGH vom 30. Januar 2018 (Rechtssache C-31/16, Visser) gibt angesichts eines zurzeit auf europäischer Ebene verhandelten Richtlinienvorschlags Anlass zur Sorge, dass möglicherweise eine unbestimmte Vielzahl von Bauleitplänen und Raumordnungsplänen der Kommission zu notifizieren sein könnte. Dies wird weder für erforderlich noch für praktikabel gehalten. Die Bundesregierung wird dringend gebeten, sich für eine möglichst rechtssichere Ausnahme von Vorschriften bezüglich der Stadtentwicklung oder Bodennutzung, der Stadtplanung und der Raumordnung von einer solchen Notifizie-rungspflicht einzusetzen.



Drucksache 484/18

... Den Ländern soll zudem erneut die Befugnis eingeräumt werden, den Privilegierungstatbestand für Windenergieanlagen von der Einhaltung höhenbezogener Abstandsregelungen abhängig zu machen, wie dies bereits durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze der Fall war. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 209/17

... "Der Raumordnungsplan ist mit der Begründung und, soweit über die Annahme des Raumordnungsplans nicht durch Gesetz entschieden wird, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung mit der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 3 und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Bei der Bekanntmachung nach Absatz 1 oder der Verkündung ist darauf hinzuweisen, wo die Einsichtnahme erfolgen kann. Bei der Bekanntmachung oder Verkündung von Raumordnungsplänen sowie bei der Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen sollen elektronische Informationstechnologien ergänzend genutzt werden. § 9 Absatz 2 Satz 6 gilt entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/17




1. Nummer 8 c : § 7 Absatz 3 Satz 3 ROG

2. Nummer 12: § 9 Absatz 2 Satz 4 - neu - ROG

3. Nummer 12: § 9 Absatz 4 Satz 3 ROG

4. Nummer 13 a : § 10 Absatz 2 ROG

5. Nummer 14 b : § 11 Absatz 2 ROG

6. Nummer 20 b bb : § 15 Absatz 3 Satz 5 ROG

7. Nummer 22: § 17 Absatz 5 Satz 4 ROG


 
 
 


Drucksache 656/1/16

... Der vorgesehene § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 3 ROG ist nicht umsetzbar und begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Als Adressat der durch Raumordnungsplanung landesweit quantifizierten Vorgaben kommen letztlich nur die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung in Betracht. Ein "Herunterbrechen" eines landesweiten Ziels auf die Gemeinden - etwa entsprechend den Flächenanteilen - erscheint von vornherein als nicht sachgerecht und nicht vollziehbar, da die örtlichen Gegebenheiten und Unterschiede keine Berücksichtigung fänden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 2 ROG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 3 ROG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und Nummer 22 § 5 Absatz 4 und § 17 Absatz 2 Satz 5 ROG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 3 ROG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 1 ROG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 11 Absatz 2 ROG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d ROG

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 17 Absatz 2 Satz 1 ROG

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 22

11. Zu Artikel 3 § 48 Absatz 2 Satz 2 BBergG


 
 
 


Drucksache 155/14

... durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze von der Einhaltung von Mindestabständen zu bestimmten zulässigen baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

6. Preis- und Kostenwirkungen

7. Nachhaltigkeit

8. Evaluierung

IV. Befristung

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKRNr. 2807: Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 193/13

... Maritime Raumordnung und integriertes Küstenzonenmanagement ergänzen einander. Ihr geografischer Anwendungsbereich überschneidet sich in den Küsten- und Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten. In maritimen Raumordnungsplänen werden vorhandene menschliche Tätigkeiten und deren effektivste künftige Raumentwicklung erfasst, während Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement eine integrierte Verwaltung dieser menschlichen Tätigkeiten gewährleisten. Beide zusammen verbessern die Planung und Bewirtschaftung der Schnittstellen zwischen land- und seegestützten Tätigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung

2.1. Öffentliche Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.6.1. Die Richtlinie

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 4
Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 5
Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 6
Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 7
Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne

Artikel 8
Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 9
Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 10
Erhebung von Daten und Informationsaustausch

Artikel 11
Prüfung der Umweltauswirkungen

Artikel 12
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel III
Umsetzung

Artikel 14
Zuständige Behörden

Artikel 15
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 16
Durchführungsrechtsakte

Artikel 17
Ausschussverfahren

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Adressaten

Anhang I
Zuständige Behörden


 
 
 


Drucksache 193/2/13

... 1. Der Bundesrat lehnt die Formalisierung und verbindliche Einführung von Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement ab. Hierdurch würde eine zusätzliche Planungsebene geschaffen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kompetenzen für die räumliche Planung den Mitgliedstaaten obliegen. Er sieht das integrierte Küstenzonenmanagement als ein unverbindliches Instrument an, das die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung, Erarbeitung oder Umsetzung von Raumordnungsplänen auf dem Meer und im Küstengebiet sowie zur Erfassung der Wechselwirkungen dieser Räume anwenden können.



Drucksache 206/13

... Die Möglichkeiten zu Verfahrenserleichterungen bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Raumordnungsplänen sind ausgeschöpft. Gleiches gilt für die materiellen Anforderungen an die Pläne.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 347/13

... Verschiedene Studien haben gezeigt, dass durch Raumordnungspläne Unsicherheiten abgebaut, Investitionen erleichtert und die Entwicklung von Sektoren wie Aquakultur oder Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien beschleunigt werden können18. Dem Platzmangel, der häufig als Hinderungsgrund für die Ausweitung der marinen Aquakultur in der EU angeführt wird, kann abgeholfen werden, indem die am besten für Aquakultur geeigneten Gebiete ermittelt werden, da die derzeitige Nutzung von Flächen und Küstengewässern durch Aquakulturtätigkeiten begrenzt scheint19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik

3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung

3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur

3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile

4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur

4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen

4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds

4.3. Austausch bewährter Verfahren

4.4. Beirat für Aquakultur

4.5. Nächste Schritte

Anhang
Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur

1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele

2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien

3. Governance und Partnerschaft

4. Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 342/11

... 3. innerhalb eines Trassenkorridors verlaufen soll, der in einem Raumordnungsplan im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 7 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 344/11

... Windenergieanlagen sichergestellt ist. Die Regelung soll die Praxis der kommunalen Bauleitplanung unterstützen, sie berührt oder beschränkt aber grundsätzlich nicht die Steuerungswirkung entsprechender Festlegungen in Raumordnungsplänen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

§ 249
Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung

Artikel 2
Änderung der Planzeichenverordnung 1990

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Klimaschutzklausel

2. Repowering von Windenergieanlagen

3. Solaranlagen an oder auf Gebäuden im Außenbereich

4. Darstellung von städtebaulichen Konzepten für eine klimagerechte Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan

5. Präzisierung des Festsetzungskatalogs

6. Städtebaulicher Vertrag

7. Besonderes Städtebaurecht und klimagerechte Stadtentwicklung, quartiersbezogene Lösungen

B. Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

4. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preis- und Kostenwirkungen

5. Nachhaltigkeit

6. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu § 248

Zu § 249

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP:


 
 
 


Drucksache 278/09A

... geänderte Biotop-Definition in § 7 Absatz 2 Nummer 4. Die Rechtsverordnungsermächtigung zur Vorgabe von Planzeichen dient dem Zweck, eine Vereinheitlichung der Planungssprache zu bewirken. Dafür sollten die Planzeichen und die ihnen zuzuordnenden Inhalte einheitlich bestimmt werden. Damit wird es möglich, die Pläne lesbarer zu gestalten und die Planaussagen bei Bedarf einfacher auch zu größeren, gebietsüberschreitenden Planungsräumen zusammen zu ziehen. Gleichzeitig wird mit einer verbesserten, einheitlichen Lesbarkeit auch die Verwertbarkeit der Darstellungen der Landschaftsplanungen insbesondere für Raumordnungspläne und Bauleitpläne und andere Planungen und Verwaltungsverfahren mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbessert. In der Planungspraxis hat sich insbesondere auf Grund moderner GIS- und internetbezogener Planungstechniken ein starkes praktisches Bedürfnis für eine solche Vereinheitlichung und eine verbesserte Kompatibilität zur Plansprache der Raumordnung und Bauleitplanung ergeben. In der Rechtsverordnung kann klargestellt werden, dass bestehende Pläne nicht angepasst werden müssen und von den Ländern zusätzliche Planzeichen verwendet werden können, um besonderen Planungsbedürfnissen Rechnung tragen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 563/08

... es (ROG) sind kostenneutral. Dies gilt insbesondere auch für die vorgesehenen Regelungen des Raumordnungsgesetzes über die Bundesraumordnung. Soweit der Bund nach § 17 Abs. 2 ROG erstmalig die Kompetenz erhält, für das Bundesgebiet Raumordnungspläne aufzustellen, ergibt sich hieraus keine Verpflichtung zur Planaufstellung, vielmehr gibt die Vorschrift dem Bund lediglich die Möglichkeit hierfür ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG) 1)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:

1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz

2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen

3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr

4. Grundsatz Wirtschaft

5. Grundsatz Kulturlandschaften

6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz

7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz

8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zur Anlage 1

Zur Anlage 2

2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch

3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz

4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz

7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz

9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)


 
 
 


Drucksache 906/08

... (1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 906/08




Gesetz

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Die vorsorgende Sicherung von standortgebundenen Rohstoffpotenzialen muss auf Grund ihrer Knappheit und Endlichkeit im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung bereits weit im Vorfeld der eigentlichen Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeit erfolgen. Dieser planerischen Rohstoffsicherung kommt eine grundlegende Bedeutung bei der mittel- und langfristigen Versorgung des Landes mit elementaren Grundstoffen und damit der Bauwirtschaft zu und sollte im Gesetzestext deutlich werden. Die wenigen Räume mit noch verfügbaren Ressourcen müssen deshalb in den Raumordnungsplänen vorrangig zur Rohstoffsicherung vorgesehen werden, selbst wenn aktuell keine Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeit zu erwarten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

9. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

10. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

11. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

12. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

13. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


Drucksache 563/1/08

... Die vorsorgende Sicherung von standortgebundenen Rohstoffpotenzialen muss auf Grund ihrer Knappheit und Endlichkeit im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung bereits weit im Vorfeld der eigentlichen Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeit erfolgen. Dieser planerischen Rohstoffsicherung kommt eine grundlegende Bedeutung bei der mittel- und langfristigen Versorgung des Landes mit elementaren Grundstoffen und damit der Bauwirtschaft zu und sollte im Gesetzestext deutlich werden. Die wenigen Räume mit noch verfügbaren Ressourcen müssen deshalb in den Raumordnungsplänen vorrangig zur Rohstoffsicherung vorgesehen werden, selbst wenn aktuell keine Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeit zu erwarten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

9. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

10. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

11. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 ROG

15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

17. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 2 Buchstabe a, Anlage 2 Nr. 2.6.10 - neu - ROG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

19. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


Drucksache 52/1/05

... "(1) Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen nach §§ 8 und 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. a In Artikel 1 Nr. 11 ist § 14o Abs. 2 zu streichen.

9.b Artikel 2 Nr. 5 ist wie folgt zu ändern:

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


Drucksache 913/05

... Die künftige Entwicklung von Projekten für EE-Strom findet bei der Erstellung von Raumordnungsplänen keine Berücksichtigung. Dies bedeutet, neue Raumordnungspläne sind Voraussetzung dafür, dass ein EE-Stromprojekt in einem bestimmten Gebiet umgesetzt werden kann. Dies kann sehr lange dauern. Der Löwenanteil des Zeitaufwands für die Umsetzung eines Projekts entfällt häufig darauf, die Genehmigungen im Zusammenhang mit der Raumordnung einzuholen. Dies gilt besonders für Projekte zur Stromerzeugung aus Wind und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/05




Mitteilung

1. Einführung

1.1. Gründe für den Bericht

1.2. Geltungsbereich

2. Bewertung bestehender Förderregelungen

2.1. Die bestehenden Förderregelungen

2.2. Leistungsbewertung

2.3. Wesentlichen Schlussfolgerungen zur Leistung vgl. Anhänge 3 und 4

5 Windenergie

Forstliche Biomasse

Biogas -Sektor8

3. Aspekte des Handels und des Binnenmarkts

3.1. Einführung

3.2. Entflechtung, Transparenz und marktbeherrschende Anbieter

3.3. Leistungsschwankungen und ihr Ausgleich: Binnenmarktrecht und EE-Förderregelungen müssen vereinbar sein

3.4. Handel mit Energie

3.5. Regulierung für Staatsbeihilfen

3.6. Die wichtigste Erkenntnis

4. KOEXISTENZ oder Harmonisierung

4.1. Mögliche Vorteile

4.2. Mögliche Nachteile

5. ADMINISTRATIVE Hemmnisse

5.1. Bestehende Hemmnisse

1. Unzahl beteiligter Behörden und mangelnde Koordinierung

2. Langer Vorlauf bis zur Erlangung der benötigten Genehmigungen

3. Erneuerbare Energiequellen werden bei der Raumordnung kaum berücksichtigt

5.2. Empfehlungen zu administrativen Hemmnissen

6. Fragen des Netzzugangs

7. HERKUNFTSNACHWEISE

8. Schlussfolgerungen

8.1. Kooperation

8.2. Optimierung

8.3. Nächste Schritte

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 52/05 (Beschluss)

... "(1) Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen nach §§ 8 und 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/05 (Beschluss)




Anlage

1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4 Folgeänderungen:

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 2 UVPG und Artikel 2 Nr. 5 § 36 Abs. 7 Satz 3 WHG

4 Folgeänderung:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

4 Folgeänderung:

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

4 Folgeänderungen:

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

4 Folgeänderungen:

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

4 Folgeänderung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

4 Folgeänderung:

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.