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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtewahrnehmung"


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Drucksache 326/17

... Absatz 6: Die vorgeschlagene Verordnung stützt sich auf in der Satelliten- und Kabelrichtlinie (Richtlinie 93/83/EWG des Rates3) für den Satellitenrundfunk (Ursprungsland) und die Weiterverbreitung über Kabel (obligatorische kollektive Rechtewahrnehmung) verwendete Mechanismen, die die Klärung und den Erwerb der Rechte für bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erleichtern. Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften beeinträchtigen oder ändern jedoch nicht die Bestimmungen der Satelliten- und Kabelrichtlinie. Sie umfassen unterschiedliche Arten von Rechten (insbesondere die öffentliche Wiedergabe - mit Ausnahme von Übertragungen - und die Zugänglichmachung) sowie von Dienstleistungen (ergänzende Online-Dienste und Weiterverbreitungsdienste, die auf anderem Wege als über Kabel erbracht werden). Aus diesen Gründen hielt es die Kommission für angebracht, ein eigenständiges Rechtsinstrument vorzuschlagen. Eine Verordnung wurde als das beste Instrument zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten sowie eines gleichzeitigen Geltungsbeginns angesehen. Dies ist besonders wichtig angesichts des grenzüberschreitenden Ziels des Vorschlags und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für Diensteanbieter, die in unterschiedlichen Hoheitsgebieten tätig sind.



Drucksache 728/17

... 3. Der Bundesrat lehnt eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf sämtliche Online-Dienste im offenen Internet ab. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf Over-the-Top-Weiterverbreitungsdienste und andere Dienste jenseits geschlossener Netze (Artikel 3 des Vorschlags). Bestehende Online-Rechte würden ausgehöhlt, bewährte Vertriebsstrategien in Frage gestellt und die erforderlichen Erträge der Inhalteanbieter zurückgehen. Diese Nachteile für die Rechteinhaber müssen zur Erhaltung von Qualität und Vielfalt vermieden werden.



Drucksache 728/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat lehnt eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf sämtliche Online-Dienste im offenen Internet ab. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf Over-the-Top-Weiterverbreitungsdienste und andere Dienste jenseits geschlossener Netze (Artikel 3 des Vorschlags). Bestehende Online-Rechte würden ausgehöhlt, bewährte Vertriebsstrategien in Frage gestellt und die erforderlichen Erträge der Inhalteanbieter zurückgehen. Diese Nachteile für die Rechteinhaber müssen zur Erhaltung von Qualität und Vielfalt vermieden werden.



Drucksache 566/1/16

... 7. Der Bundesrat kann grundsätzlich nachvollziehen, dass die Kommission den Anwendungsbereich der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf IPTV-Weiterverbreitungsdienste und andere Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, begrenzen möchte. Dies hält die Auswirkungen auf die Rechteinhaber geringer als bei einer Erstreckung auch auf andere Dienste des "offenen Internets" und auf Over-the-top-Weiterverbreitungsdienste, sofern sie für eine bestimmte Anzahl an Nutzern bereitgestellt werden. Die Kommission selbst geht in ihrem Vorschlag davon aus, dass bei einer solchen Erstreckung des Anwendungsbereichs das Risiko bestünde, dass die exklusiven Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen schrumpfen würden. Diese Nachteile für die Rechteinhaber sind aus Sicht des Bundesrates tatsächlich zu vermeiden.



Drucksache 566/16

... Auch für Betreiber von Weiterverbreitungsdiensten, die zahlreiche Fernseh- und Hörfunkkanäle zu Paketen aggregieren, ist der Erwerb der erforderlichen Rechte für die Weiterverbreitung der Fernseh- und Hörfunkprogramme von Rundfunkveranstaltern mit Schwierigkeiten verbunden. Die Satelliten- und Kabelrichtlinie sieht ein System der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung für die Kabelweiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten vor. Dieses System zur Erleichterung der Klärung und des Erwerbs von Rechten gilt jedoch nicht für Weiterverbreitungsdienste, die auf anderem Wege als über Kabel über geschlossene elektronische Kommunikationsnetze wie IPTV (Fernsehen/Hörfunk über geschlossene internetprotokollgestützte Netze) bereitgestellt werden. Für Betreiber von Weiterverbreitungsdiensten sind die Klärung und der Erwerb von Rechten für die Bereitstellung ihrer Dienste und insbesondere die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten daher sehr aufwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse von EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendung des Ursprungslandprinzips auf ergänzende Online-Dienste

Artikel 3
Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens anderer Rechteinhaber als Rundfunkveranstalter

Artikel 4
Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens Rundfunkveranstaltern

Artikel 5
Übergangsbestimmung

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 566/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat kann grundsätzlich nachvollziehen, dass die Kommission den Anwendungsbereich der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf IPTV-Weiterverbreitungsdienste und andere Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, begrenzen möchte. Dies hält die Auswirkungen auf die Rechteinhaber geringer als bei einer Erstreckung auch auf andere Dienste des "offenen Internets" und auf Over-the-top-Weiterverbreitungsdienste, sofern sie für eine bestimmte Anzahl an Nutzern bereitgestellt werden. Die Kommission selbst geht in ihrem Vorschlag davon aus, dass bei einer solchen Erstreckung des Anwendungsbereichs das Risiko bestünde, dass die exklusiven Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen schrumpfen würden. Diese Nachteile für die Rechteinhaber sind aus Sicht des Bundesrates tatsächlich zu vermeiden.



Drucksache 643/13

... "Wird vermutet, dass eine Verwertungsgesellschaft nach Absatz 1 und 2 zur Rechtewahrnehmung berechtigt ist, so hat ein Rechtsinhaber im Verhältnis zur Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer Übertragung der Rechte zur Wahrnehmung."



Drucksache 473/13

... Hinsichtlich der Bedenken des Bundesrats, dass der Richtlinienvorschlag nicht das Ziel erreichen könnte, einen Lizenzerwerb durch einen One-Stop-Shop zu ermöglichen und die Zersplitterung der Repertoires auf Verwertungsgesellschaften und Lizenzagenturen zu beenden, gibt die Kommission zu bedenken, dass das Wettbewerbsrecht eingehalten werden muss. Aus diesem Grund wäre auch eine stärkere Bündelung der Repertoires der Verwertungsgesellschaften, beispielsweise über ein zentrales Portal, nicht möglich (siehe Folgenabschätzung). Eines der mit dem Kommissionsvorschlag verfolgten Ziele ist die Stärkung des Vertrauens aller Beteiligten in die Verwertungsgesellschaften. Daher geht die Kommission davon aus, dass die Verlage ihre Repertoires in die Verwertungsgesellschaften einbringen werden, nachdem sie das erforderliche Vertrauen in die kollektive Rechtewahrnehmung wiedererlangt haben.



Drucksache 395/1/12

... 6. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob der Richtlinienvorschlag ein hinreichendes Maß an gleichen Tätigkeitsvoraussetzungen für in der EU ansässige Verwertungsgesellschaften vorsieht. Für den Fall, dass die Vorgaben des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) auch nach Inkrafttreten einer dem Vorschlag entsprechenden Richtlinie bestehen bleiben sollen, erscheint dies mit Blick auf einige wesentliche Elemente des UrhWahrnG fraglich. Es erscheint fraglich, ob der Richtlinienvorschlag bereits überzeugend Verwertungsgesellschaften von Lizenzagenturen unterscheidet. Diese Abgrenzung muss trennscharf gelingen, weil der Richtlinienvorschlag Lizenzagenturen nur einem Teil der Bestimmungen unterwirft. Im deutschen Urheberrechtswahrnehmungsrecht geschieht dies durch die Kriterien der treuhänderischen Rechtewahrnehmung bzw. durch die Vorgabe, dass Verwertungsgesellschaften keine Gewinne erzielen dürfen. Ferner gewährt § 11 Absatz 1 UrhWahrnG einen klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten zu angemessenen Bedingungen, während Artikel 15 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags einen solchen Kontrahierungszwang nicht vorsieht und lediglich bestimmt, dass Verwertungsgesellschaften nach Treu und Glauben Verhandlungen über die Lizenzierung führen. Auch die Transparenz der Tarife geht nach § 13 Absatz 2 UrhWahrnG (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) weiter als in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags (Bereitstellung auf Anfrage).



Drucksache 573/12

... 14. Dazu gehören die vorliegenden Vorschläge für eine Richtlinie über die kollektive Rechtewahrnehmung, COM(2012) 372 final,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/12




1. Einleitung

2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing

3. Weitere Schritte

3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt

3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing

3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels

3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen

3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft

4. Zusätzliche politische Schritte

4.1. Stimulierungsmaßnahmen

4.2. Internationaler Dialog

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 395/12 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob der Richtlinienvorschlag ein hinreichendes Maß an gleichen Tätigkeitsvoraussetzungen für in der EU ansässige Verwertungsgesellschaften vorsieht. Für den Fall, dass die Vorgaben des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) auch nach Inkrafttreten einer dem Vorschlag entsprechenden Richtlinie bestehen bleiben sollen, erscheint dies mit Blick auf einige wesentliche Elemente des UrhWahrnG fraglich. Es erscheint fraglich, ob der Richtlinienvorschlag bereits überzeugend Verwertungsgesellschaften von Lizenzagenturen unterscheidet. Diese Abgrenzung muss trennscharf gelingen, weil der Richtlinienvorschlag Lizenzagenturen nur einem Teil der Bestimmungen unterwirft. Im deutschen Urheberrechtswahrnehmungsrecht geschieht dies durch die Kriterien der treuhänderischen Rechtewahrnehmung bzw. durch die Vorgabe, dass Verwertungsgesellschaften keine Gewinne erzielen dürfen. Ferner gewährt § 11 Absatz 1 UrhWahrnG einen klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten zu angemessenen Bedingungen, während Artikel 15 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags einen solchen Kontrahierungszwang nicht vorsieht und lediglich bestimmt, dass Verwertungsgesellschaften nach Treu und Glauben Verhandlungen über die Lizenzierung führen. Auch die Transparenz der Tarife geht nach § 13 Absatz 2 UrhWahrnG (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) weiter als in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags (Bereitstellung auf Anfrage).



Drucksache 581/12

... Annahme von Rechtsvorschriften für die kollektive Rechtewahrnehmung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 514/12

... Mit diesem Leistungsschutzrecht wird ein neues Rechtsinstrument geschaffen. Dementsprechend kann bei der Einschätzung des Vergütungsaufkommens nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch von Seiten der begünstigten Presseverleger liegen keine Schätzungen vor. Der Entwurf enthält im Übrigen keine zwingenden Vorgaben dazu, wie das Leistungsschutzrecht durchzusetzen ist; so ist insbesondere nicht geregelt, dass das Leistungsschutzrecht durch den Rechtsinhaber selbst zu lizenzieren ist oder dass Dritte mit der Rechtewahrnehmung zu beauftragen sind. Vor diesem Hintergrund sind auch insoweit keine Prognosen zum Erfüllungsaufwand möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Abschnitt 7
Schutz des Presseverlegers

§ 87f
Presseverleger

§ 87g
Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts

§ 87h
Beteiligungsanspruch des Urhebers

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 42

Zu Abschnitt 7 Schutz der Presseverleger

Zu § 87f

Zu § 87g

Zu § 87h

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 395/12

... Für jeden Dienst, der in der Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, z.B. eines Gesangs- oder Tonstücks oder eines sonstigen geschützten Gegenstands - etwa eines Tonträgers oder einer Aufführung - besteht, bedarf es der Erlaubnis durch den Inhaber des betreffenden Urheber- oder verwandten Schutzrechts. Derartige Dienste können offline, z.B. durch Präsentation eines Spielfilms im Kino oder Musikdarbietungen in einem Konzertsaal, erbracht werden, werden aber zunehmend auch online angeboten. Die Nutzungserlaubnis muss von allen beteiligten Rechteinhabern (Schöpfer des Werks, ausübende Künstler, Produzent usw.) erteilt werden. In einigen Sparten (z.B. in der Filmindustrie) wird das Nutzungsrecht zumeist direkt vom jeweiligen Rechteinhaber (z.B. dem Filmproduzenten) erteilt, während in anderen Bereichen - speziell bei Urheberrechten an musikalischen Werken - die kollektive Rechtewahrnehmung eine sehr große Rolle spielt. Bei bestimmten Formen der Verwertung, etwa beim Abspielen von Tonträgern über Rundfunk und Fernsehen oder im öffentlichen Raum, wofür den ausübenden Künstlern und den Tonträgerherstellern Tantiemen zustehen, wird ebenfalls gern auf die kollektive Rechtewahrnehmung zurückgegriffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Befragung der Interessengruppen Folgenabschätzung

2.1 Öffentliche Konsultation

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.4.2. Verwertungsgesellschaften

3.4.3. Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

3.4.4. Durchsetzungsmaßnahmen

3.4.5 Grundrechte und besondere Erwägungsgründe

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Verwertungsgesellschaften

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Organisation von Verwertungsgesellschaften

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Rechte der Rechteinhaber

Artikel 6
Mitgliedschaftsbedingungen von Verwertungsgesellschaften

Artikel 7
Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft

Artikel 8
Aufsichtsfunktion

Artikel 9
Pflichten der die Geschäfte der Verwertungsgesellschaft führenden Personen

Kapitel 2
Verwaltung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 10
Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 11
Abzüge

Artikel 12
Ausschüttung an die Rechteinhaber

Kapitel 3
Rechtewahrnehmung für andere Verwertungsgesellschaften

Artikel 13
Auf der Grundlage von Vertretungsverträgen wahrgenommene Rechte

Artikel 14
Abzüge und Zahlungen bei Vertretungsverträgen

Kapitel 4
Verhältnis zu den Nutzern

Artikel 15
Lizenzvergabe

Kapitel 5
Transparenz und Berichtspflichten

Artikel 16
Information der Rechteinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte

Artikel 17
Information anderer Verwertungsgesellschaften über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Vertretungsverträgen

Artikel 18
Information der Rechteinhaber, Mitglieder, anderer Verwertungsgesellschaften und Nutzer auf Anfrage

Artikel 19
Offenlegung

Artikel 20
Jährlicher Transparenzbericht

Titel III
VERGABE von Mehrgebietslizenzen für ONLINE-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

Artikel 21
Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Artikel 22
Kapazitäten zur Verarbeitung von Mehrgebietslizenzen

Artikel 23
Transparenz der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 24
Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 25
Korrekte und zügige Berichterstattung und Rechnungsstellung

Artikel 26
Ordnungsgemäße und unverzügliche Vergütung der Rechteinhaber

Artikel 27
Auftragsvergabe

Artikel 28
Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Artikel 29
Pflicht zur Vertretung anderer Verwertungsgesellschaften bei Mehrgebietslizenzen

Artikel 30
Zugang zu Mehrgebietslizenzen

Artikel 31
Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften

Artikel 32
Lizenzierungsregelung für Online-Dienste

Artikel 33
Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehanstalten

Titel IV
Durchsetzungsmassnahmen

Artikel 34
Streitbeilegungsverfahren für Mitglieder und Rechteinhaber

Artikel 35
Streitbeilegungsverfahren für Nutzer

Artikel 36
Alternative Streitbeilegung

Artikel 37
Beschwerden

Artikel 38
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 39
Zuständige Behörden

Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Titel V
BERICHTERSTATTUNG Schlussbestimmungen

Artikel 41
Bericht

Artikel 42
Umsetzung

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Adressaten

Anhang I

Anhang II
ERLÄUTERNDE Dokumente zur Umsetzung dieser Richtlinie

Komplexität der Richtlinie und des betroffenen Sektors

Kohärenz und Verhältnis zu anderen Initiativen

3 Verwaltungsaufwand


 
 
 


Drucksache 298/12

... Die Kommission wird sich mit den anhaltenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der am Hoheitsgebiet orientierten Copyright-Verwaltung auseinandersetzen sowie mit der heutigen komplexen Abgabenregelung für Privatkopien, die sich negativ auf die EU-weite Verfügbarkeit digitaler Inhalte auswirken kann und die Entwicklung innovativer Online-Geschäftsmodelle behindert. Die Kommission wird im Jahr 2012 einen Legislativvorschlag zur kollektiven Rechtewahrnehmung (Rechteverwertung) vorlegen, und sie hat bereits einen Dialog der beteiligten Akteure - unter der Leitung eines Mediators - zum Thema Abgaben für Privatkopien und sonstige Reproduktionsformen eingeleitet. Die Ergebnisse dieses Dialogs sollen in eventuelle Legislativvorschläge auf EU-Ebene einfließen. Des Weiteren wird sich die Kommission - vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung - den besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und mit der Verfügbarkeit audiovisueller Inhalte und Rundfunkdienste stellen, insbesondere um das grenzübergreifende Angebot zu stimulieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 306/10

... Um das Vertrauen der Rechteinhaber und Nutzer zu stärken und eine grenzübergreifende Lizenzierung zu erleichtern, muss die Verwaltung und Transparenz der kollektiven Rechtewahrnehmung verbessert und an den technischen Fortschritt angepasst werden. Einfachere, einheitlichere und technologieneutrale Lösungen für eine grenzübergreifende und europaweite Lizenzierung im audiovisuellen Sektor werden der Kreativität neue Impulse geben und den Produzenten der Inhalte wie den Rundfunkveranstaltern helfen – ganz zum Nutzen der europäischen Bürger. Solche Lösungen sollten allerdings die Vertragsfreiheit der Rechteinhaber wahren. Die Rechteinhaber würden somit nicht gezwungen Lizenzen für ganz Europa zu erteilen, sondern könnten ihre Lizenzen auf bestimmte Gebiete beschränken und die Höhe der Lizenzgebühren vertraglich festsetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 311/08

... 35. fordert die Kommission auf, ein angemessenes Instrument auszuarbeiten, um die Krisenbranchen in der europäischen Kulturwirtschaft zu ermitteln und dabei besonderes Augenmerk dem Verlagswesen, dessen Entwicklung schlussendlich dazu geführt hat, dass qualitätsvolles literarisches Schaffen Gefahr läuft, hinter Bestsellern zurückzutreten und dem Musikbetrieb zu widmen, dessen Qualität und Vielfalt ebenfalls durch die weltweite Verbreitung von digitalen Technologien, durch Konzentrationsprozesse bei der kollektiven Rechtewahrnehmung (collective rights management) und durch Piraterie bedroht sind;



Drucksache 582/07

... Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/07




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1) Inhaltsübersicht


 
 
 


Drucksache 257/06

... Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 450/03

... 47. Beispiel Urheberrecht: Artikel 7 (Besondere Schutzmaßnahmen) der Richtlinie 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (siehe Fußnote 11); Artikel 12 (Sanktionen) der Richtlinie 96/9/EWG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (siehe Fußnote 11); Artikel 6 (Pflichten in Bezug auf technische Maßnahmen), 7 (Pflichten in Bezug auf Informationen für die Rechtewahrnehmung) und 8 (Sanktionen und Rechtsbehelfe) der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (siehe Fußnote 13). Beispiel gewerbliches Eigentum: Artikel 98 (Sanktionen) und 99 (Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen) der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke; Artikel 89 (Sanktionen bei Verletzungsverfahren) und 90 (Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen) der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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