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"Rechtsverletzung"


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0605/05
0006/05
0482/05
0003/05
0733/05
0454/05
0490/05
0269/05
0546/05B
0625/05
0847/05
0565/05
0766/05
0740/05
0600/05
0567/05
0695/05
0003/1/05
0694/05
0617/05
0436/05
0317/05
0003/05B
0767/04
0663/04
0720/04
1012/04
1009/04
0450/03
Drucksache 306/11

... Die Kommission hat sich verpflichtet, diese Ziele durch Schaffung einer hohen Standards genügenden Kultur des geistigen Eigentums zu unterstützen. 2 Eine Bedrohung für eine erfolgreiche Politik zum Schutz des geistigen Eigentums und damit auch für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit stellt die in den letzten Jahren zu beobachtende Zunahme von Verstößen gegen Rechte des geistigen Eigentums dar. Nach Schätzungen der OECD aus dem Jahr 2009 erreichte der internationale Handel mit gefälschten und nachgeahmten Produkten im Jahr 2007 ein Volumen von 250 Mrd. USD; das ist mehr als die Summe der Bruttoinlandsprodukte von 150 nationalen Volkswirtschaften. 3 Von den EU-Zollbehörden veröffentlichte Zahlen lassen zudem eine deutliche Verstärkung der Zolltätigkeit erkennen: Wurden im Jahr 2005 26 704 Fälle registriert, waren es im Jahr 2009 bereits 43 572, was einem Anstieg um etwa 60 % in fünf Jahren entspricht.4 Schwerer abzuschätzen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die wirtschaftlichen Folgen von Internet-Piraterie (also Online-Urheberrechtsverletzungen), da es sich hier um ein ganz neues Phänomen handelt. In der jüngsten einschlägigen Branchenstudie, die von der Internationalen Handelskammer im Rahmen der Initiative „Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy“ (BASCAP) in Auftrag gegeben und im Jahr 2010 von TERA Consultants in Paris erstellt wurde, heißt es, dass im Jahr 2008 durch Piraterie in Musik, Film, Fernsehen und Softwarebranche in der EU finanzielle Verluste in Höhe von 10 Mrd. EUR entstanden und über 185 000 Arbeitsplätze vernichtet worden sind. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

5 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Erläuterung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufgaben und Tätigkeiten

Artikel 3
Finanzierung

Artikel 4
Sitzungen der Beobachtungsstelle

Artikel 5
Informationspflichten

Artikel 6
Interne Verwaltungsvorschriften und Mitteilungen

Artikel 7
Inhalt des Tätigkeitsberichts

Artikel 8
Evaluierung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 305/11

... Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, im Frühjahr 2012 die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einer Überprüfung zu unterziehen. Wie der kürzlich veröffentlichte Bericht über die Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 48 deutlich macht, besteht die Herausforderung darin, die Durchsetzung dieser Rechte im digitalen Umfeld zu bewerkstelligen. Die Kommission wird Wege für die Schaffung eines Rahmens aufzeigen, der insbesondere eine wirksamere Bekämpfung der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Internet ermöglicht. Etwaige Änderungen der Richtlinie sollten darauf abzielen, gegen entsprechende Rechtsverletzungen an der Quelle vorzugehen und zu diesem Zweck die Zusammenarbeit von Intermediären wie Internetdiensteanbietern zu fördern, wobei die Vereinbarkeit mit den Zielen der Breitbandpolitik gewährleistet sein muss und die Interessen der Endverbraucher nicht in Frage gestellt werden dürfen. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass bei entsprechenden Änderungen sämtliche durch die EU-Grundrechtecharta garantierten Rechte gewahrt bleiben, namentlich das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf49.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 663/10

... Die Charta findet keine Anwendung bei Grundrechtsverletzungen, die keinen Bezug zum Unionsrecht aufweisen. Die Mitgliedstaaten haben eigene Systeme zum Schutz der Grundrechte durch die nationalen Gerichte, an deren Stelle nicht die Charta tritt. Es obliegt somit den nationalen Gerichten, für die Achtung der Grundrechte zu sorgen, und es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, entsprechend ihren nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Verpflichtungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. In solchen Situationen ist die Kommission nicht befugt, als Hüterin der Verträge zu intervenieren.



Drucksache 128/10

... 9. unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen Justiz mit den Mitteln und der Kompetenz, die Frage der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Festnahmen und Folter, anzugehen; fordert die jemenitische Regierung eindringlich auf sicherzustellen, dass unparteiische humanitäre Agenturen Zugang zu allen Haftanstalten in Jemen haben, und die Nutzung privater oder nicht genehmigter Haftzentren einzustellen;



Drucksache 218/10

... 65. ist sehr besorgt über die politischen Entwicklungen in Iran und die Berichte über massiven Wahlbetrug während der Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009, der die größte Protestbewegung in der dreißigjährigen Geschichte der Islamischen Republik ausgelöst hat, mit anhaltenden Demonstrationen und anhaltender gewaltsamer Unterdrückung durch die Sicherheitskräfte; ist nicht nur angesichts der Verhaftungen, Folterungen und Morde an politischen Gegnern tief besorgt, sondern auch darüber, dass die Verhandlungen über Irans Nuklearprogramm nach wie vor festgefahren sind, und fordert die iranische Regierung auf, ernsthafte Verhandlungen über die Atomfrage zu beginnen; bedauert, dass der für Januar 2010 geplante Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Iran von den iranischen Behörden abgesagt wurde, und drückt seine Solidarität mit denjenigen Menschen in Iran aus, die unter Lebensgefahr weiterhin öffentlich die Achtung der Menschenrechte und größere demokratische Freiheiten in Iran fordern; verurteilt Irans Bemühungen, die Informationsfreiheit durch die Störung ausländischen Rundfunks und des Internets aufzuheben; fordert den Rat und die Kommission auf, Sanktionen gegen einzelne Mitglieder der Regierung und der Sicherheitskräfte, die für die weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, in Betracht zu ziehen und Maßnahmen zur Unterstützung derjenigen Teilnehmer an der "



Drucksache 181/1/10

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Richtlinienvorschlags, dem illegalen Menschenhandel eine entschlossene Reaktion entgegenzusetzen. Er ist der Auffassung, dass es sich beim Menschenhandel - gerade wegen der damit regelmäßig einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen und den offenkundigen Bezügen zur Organisierten Kriminalität - um eine besonders schwere Form der Kriminalität handelt, die es wirksam und nachdrücklich zu bekämpfen gilt. Deshalb begrüßt er das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Strafverfolgung im Bereich des Menschenhandels zu verbessern, weiteren Menschenhandel möglichst zu verhüten, die Opfer des Menschenhandels weitestmöglich zu schützen und ein wirksames Kontrollsystem zu schaffen.



Drucksache 181/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Richtlinienvorschlags, dem illegalen Menschenhandel eine entschlossene Reaktion entgegenzusetzen. Er ist der Auffassung, dass es sich beim Menschenhandel - gerade wegen der damit regelmäßig einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen und den offenkundigen Bezügen zur Organisierten Kriminalität - um eine besonders schwere Form der Kriminalität handelt, die es wirksam und nachdrücklich zu bekämpfen gilt. Deshalb begrüßt er das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Strafverfolgung im Bereich des Menschenhandels zu verbessern, weiteren Menschenhandel möglichst zu verhüten, die Opfer des Menschenhandels weitestmöglich zu schützen und ein wirksames Kontrollsystem zu schaffen.



Drucksache 452/10

... M. in der Erwägung, dass die Demokratische Republik Kongo angesichts des im April 2008 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) herausgegebenen Haftbefehls gegen Bosco Ntaganda wegen Kriegsverbrechen, einschließlich der Rekrutierung von Kindersoldaten, als Vertragspartei des Römischen Statuts ihren rechtlichen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit dem IStGH, zu denen auch die Festnahme von mit Haftbefehl gesuchten Personen gehört, nicht nachkommt; in der Erwägung, dass die Demokratische Republik Kongo Bosco Ntaganda stattdessen auf eine führende Stelle in der kongolesischen Armee befördert und dadurch den Eindruck verstärkt hat, dass Menschenrechtsverletzungen nicht bestraft werden, was wiederum zu der Häufung solcher Verbrechen beiträgt,



Drucksache 132/10

... V. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in seiner oben genannten Entschließung vom 3. September 2008 aufgefordert wurden, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren, das als effizientestes europäisches Rechtsinstrument zur Bekämpfung dieses Phänomens gilt, da der Menschenhandel darin als Verbrechen und Menschenrechtsverletzung sowie als Verletzung der Wurde und der Unversehrtheit des Menschen definiert ist; in der Erwägung, dass bis heute lediglich 16 Mitgliedstaaten der Union dieses Übereinkommen ratifiziert haben,



Drucksache 733/10

... – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo, insbesondere die Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und Vergewaltigung als Kriegsverbrechen1 und vom 18. Dezember 2009 zu sexueller Gewalt durch bewaffnete Gruppen und den fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo2;



Drucksache 414/10

... Dieser Artikel sieht vor, dass im Fall eines Rechtsstreits der Patentinhaber auf Antrag und nach Wahl des mutmaßlichen Patentverletzers eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in einer Amtssprache des Mitgliedstaats vorlegen muss, in dem entweder die mutmaßliche Patentrechtsverletzung stattgefunden hat, oder in dem der mutmaßliche Patentverletzer ansässig ist. Der Patentinhaber muss darüber hinaus eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in der Verfahrenssprache des zuständigen Gerichts in der Europäischen Union auf dessen Antrag vorlegen. Die Kosten hierfür sind vom Patentinhaber zu tragen.



Drucksache 61/10

... – unter Hinweis auf die Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten und Mittel zur Bekämpfung von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ebene vorsehen,



Drucksache 430/10

... " Menschenrechtsverletzungen, die von dem Diktaturregime Birmas/Myanmars begangen wurden, verurteilt und erklärt hat, diese stellten "eine staatliche Politik dar, die die Behörden in der Exekutive, das Militär und die Jurisdiktion auf allen Ebenen einschließen", und dass er die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Vereinten Nationen für von dem Diktaturregime begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefordert hat,



Drucksache 873/10

... b) sie eine Rechtsverletzung geltend machen, sofern das Verwaltungsverfahrens- bzw. Verwaltungsprozessrecht eines Mitgliedstaats dies als Voraussetzung erfordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 213/10

... 1. zeigt sich ernsthaft besorgt über die jüngsten Menschenrechtsverletzungen in der Republik Belarus, die sich gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und insbesondere gegen Mitglieder des Bundes der Polen richten, und bekundet seine Solidarität mit jenen Bürgern, denen es verwehrt wird, ihre bürgerlichen Rechte uneingeschränkt wahrzunehmen;



Drucksache 60/10

... I. in der Erwägung, dass die jüngsten militärischen Operationen die humanitäre Krise noch verschlimmert haben, wodurch es zu weit verbreiteten Massakern und Menschenrechtsverletzungen kam,



Drucksache 217/10

... 9.fordert die Kommission auf, eine kohärente Politik zum APS+ zu verfolgen, insbesondere in Bezug auf die mögliche Aussetzung des Schemas im Fall von Menschenrechtsverletzungen, und das Europäische Parlament umfassend an diesem Prozess zu beteiligen;



Drucksache 138/10

... B. in der Erwägung, dass das Militär seine Menschenrechtsverletzungen gegenüber Zivilisten in ethnischen Konfliktgebieten einschließlich außergerichtlichen Ermordungen, Zwangsarbeit und sexueller Gewalt unvermindert fortsetzt;



Drucksache 707/10 (Beschluss)

... ) und Anordnungen erforderlichenfalls durch Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchzusetzen. Die Anrufung eines Gerichts ist daher überflüssig. Die Einführung einer Verbandsklage kommt aus Sicht des Bundesrates wenn überhaupt allenfalls insoweit in engen Grenzen in Betracht, als die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Verursacher datenschutzrechtlicher Rechtsverletzungen effektiver gestaltet werden soll. Die Einführung einer Verbandsklage im öffentlich-rechtlichen Bereich ist aus grundsätzlichen systematischen Erwägungen abzulehnen, da ein solches Klagerecht dem elementaren Grundsatz des nationalen Verwaltungsprozessrechts widerspricht (§ 42 Absatz 2



Drucksache 784/10

... B. in der Erwägung, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etwa 20 000 Fälle aus der Russischen Föderation, hauptsächlich aus der Nordkaukasus-Region, anhängig sind, sowie in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in über 150 Urteilen die Russische Föderation wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Region verurteilt hat, sowie unter Hinweis darauf, wie wichtig eine rasche und vollständige Durchsetzung dieser Urteile ist, Menschenrechtslage im Nordkaukasus



Drucksache 75/10

... Schließlich gibt es eine Reihe übergeordneter Förderbereiche, die einer bundesweiten Regelung bedürfen. Dazu gehören die Förderung des Auslandsvertriebs durch German Films, die Unterstützung zentraler Marketingmaßnahmen durch die Zukunft Kino Marketing (ZKM), die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Förderung von Koproduktionen mit Produzenten aus anderen Staaten.



Drucksache 176/10

... 6. warnt vor der extremen Politisierung des UNHRC, da sie die Wahrnehmung des Mandats dieses Gremiums verhindert; unterstreicht die Bedeutung länderspezifischer Resolutionen bei der Auseinandersetzung mit schweren Menschenrechtsverletzungen; verurteilt insofern aufs Schärfste den Einsatz von "Anträgen, auf Maßnahmen zu verzichten", und ist enttäuscht über den Einsatz dieses Verfahrens auf der 11. Sondertagung des Rates, was die Annahme einer einheitlichen und kohärenten Abschlussresolution verhindert hat, die der Lage in Sri Lanka gerecht worden wäre;



Drucksache 134/10

... 12. bedauert, dass in Bezug auf die Einrichtung des Amts eines Bürgerbeauftragten keine Fortschritte erzielt wurden; fordert die Regierung und alle parlamentarischen Parteien nachdrücklich auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu unterstützen, indem sie einen wirksamen und unabhängigen Beschwerdemechanismus einrichten, mit dem Ermittlungen bezüglich mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durchgeführt werden können;



Drucksache 57/10

... 15. vertritt die Ansicht, dass die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/632/GASP des Rates und dem nachfolgenden Vorschlag (für eine Verordnung) verfolgte Absicht, die restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die für Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe verantwortlich sind, über die Regierung hinaus auszudehnen, ebenso zu begrüßen ist wie die Angleichung der einschlägigen Rechtsvorschriften an die jüngsten Entscheidungen des Gerichtshofs zu dem Grundrecht von Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren;



Drucksache 707/1/10

... Die Einführung einer Verbandsklage kommt aus Sicht des Bundesrates wenn überhaupt allenfalls insoweit in engen Grenzen in Betracht, als die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Verursacher datenschutzrechtlicher Rechtsverletzungen effektiver gestaltet werden soll. Die Einführung einer Verbandsklage im öffentlichrechtlichen Bereich ist aus grundsätzlichen systematischen Erwägungen abzulehnen, da ein solches Klagerecht dem elementaren Grundsatz des nationalen Verwaltungsprozessrechts widerspricht (§ 42 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/10




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffern 8, 9 bis 13:

Zu Ziffer 14:

Zu Ziffer 15:

Zu Ziffer 16:


 
 
 


Drucksache 791/09 (Beschluss)

... 8. Die vorgeschlagene Lockerung des Erfordernisses eines Kausalzusammenhangs zwischen Nichtgewähren staatlichen Schutzes vor Verfolgung und Verfolgungsgründen (siehe Nummer 3.1.3 der Begründung der Kommission) erachtet der Bundesrat für bedenklich. Während der finale Zusammenhang - auf der Grundlage der geltenden Anerkennungsrichtlinie - bei aktiven staatlichen Eingriffen ohne Weiteres gegeben ist, bedarf es bei staatlichem Nichtgewähren des Schutzes einer besonderen Prüfung, welche dadurch mittelbar verursachten Folgen diesem Verhalten noch als zielgerichtete Rechtsverletzungen zugerechnet werden können (siehe BVerwG vom 19. Januar 2009, Az. 10 C 52.07). Es muss weiterhin gefordert werden können, dass die Verweigerung staatlichen Schutzes entsprechende Gefahren für die betroffenen Personen als unmittelbare Folge der Verweigerung staatlichen Schutzes bezweckt oder zumindest billigend in Kauf nimmt.



Drucksache 145/09

... " angeklagt werden; fordert den Iran darüber hinaus zur Einstellung der Schikanen, Einschüchterungsversuche und Verfolgung auf, denen politische Gegner und Verteidiger der Menschenrechte ausgesetzt sind; fordert unter anderem auch, alle willkürlich oder aufgrund ihrer politischen Ansichten Inhaftierten freizulassen und der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;



Drucksache 766/09

... 20. ist ernsthaft besorgt über die Menschenrechtsverletzungen in Tadschikistan, die bei de facto herrschender Straffreiheit begangen werden und verschiedene Formen annehmen, wie von der Regierung und kriminellen Vereinigungen auf Gerichte und Richter ausgeübter Druck, auf die Medien ausgeübter Druck, die weitverbreitete Verletzung der Rechte von Frauen, Kinderarbeit und die Ausbeutung von Schülern und Studenten – einschließlich Minderjähriger – bei der Baumwollernte, Arbeitnehmer, die in Verhältnissen leben, die von der US-amerikanischen Organisation "



Drucksache 407/09

... 33. fordert, dass sich der Dialog im Rahmen der Partnerschaft für demokratische Staatsführung und Menschenrechte auch auf die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen erstreckt und dabei bewährte Praktiken des nationalen und internationalen Rechts prüft, einschließlich der Tätigkeit der internationalen Strafgerichtshöfe in Sierra Leone und Ruanda;



Drucksache 107/09

... 50. hält Gerechtigkeit für die Konfliktopfer für wesentlich und erachtet nationale Gerichte - solange das Justizsystem funktioniert, unabhängig und unparteiisch ist - als möglicherweise besser geeignet als internationale Kriegsverbrechertribunale, die Eigenverantwortung für nationale Gerichtsprozesse und die Bestrafung von Tätern zu gewährleisten; schlägt in diesem Zusammenhang vor, in Situationen nach Konflikten die Möglichkeit der Kartierung von während des Konflikts begangenen Menschenrechtsverletzungen zu prüfen;



Drucksache 553/09

... H. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Forderung der Menschenrechte in verschiedenen Regionen der Welt nach wie vor gefährdet sind, da die Verletzung der Menschenrechte unausweichlich mit dem Bemühen der Menschenrechtsverletzer einhergeht, die Auswirkungen jeder Politik zu ihrer Forderung zu schmälern, vor allem in Ländern, in denen die Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich dazu dienen, eine undemokratische Regierung an der Macht zu halten,



Drucksache 260/09

... 28. weist darauf hin, dass eines der Hauptziele der Europa-Mittelmeer-Politik darin besteht, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und den politischen Pluarlismus zu fördern, und stellt fest, dass es immer noch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gibt; betont erneut, wie wichtig die Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ist; fordert, das bisher Erreichte einer Bewertung zu unterziehen und die im Bereich der Partnerschaft eingesetzten Instrumente entsprechend anzupassen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, klare Kriterien für den Einsatz dieser Instrumente festzulegen, auch im Hinblick auf andere internationale Organisationen wie den Europarat, und ein wirksames System zur Kontrolle der Umsetzung der Instrumente einzurichten; fordert in diesem Zusammenhang alle Beteiligten auf, die Achtung der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit sowie der Rechte von Minderheiten auszuweiten und zu fördern; befürwortet die Schaffung eines gemeinsamen politischinstitutionellen Rahmens, der eine umfassendere Zusammenarbeit sowohl bei der Identifizierung von Problemen als auch bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen ermöglicht;



Drucksache 492/09

... 1. würdigt die Fortschritte der internationalen Gerichts- und Strafgerichtshöfe bei der Strafverfolgung der für die Gräueltaten Verantwortlichen; vertritt die Auffassung, dass die Prozesse führenden Politikern weltweit sowie Kriegsverbrechern die klare Botschaft vermitteln, dass ungeheuerliche Menschenrechtsverletzungen nicht mehr straflos hingenommen werden;



Drucksache 477/09

... 7. verurteilt entschieden und unzweideutig alle Verbrechen gegen die Menschheit und die massiven Menschenrechtsverletzungen, die von sämtlichen totalitären und autoritären Regimen begangen worden sind; bekundet den Opfern dieser Verbrechen und ihren Familienangehörigen sein Mitgefühl, sein Verständnis und seine Anerkennung ihrer Leiden;



Drucksache 496/09

... M. in der Erwägung, dass nach den Vorgaben des Europäischen Kodex der Polizeiethik polizeiliche Ermittlungen […] zumindest auf dem begründeten Verdacht der tatsächlichen oder möglichen Begehung einer Straftat bzw. eines Verbrechens beruhen müssen, und in der Erwägung, dass geltend gemacht wird, beim Fehlen eines solchen begründeten Verdachts werden Menschenrechtsverletzungen zum Nachteil Einzelner und der gesamten Gesellschaft wahrscheinlich1, wenn die Erstellung von Personenprofilen aufgrund von Stereotypen und Vorurteilen erfolgt,



Drucksache 856/09

... 2. fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Maßnahmen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe; fordert die US-Regierung auf, die internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit wieder uneingeschränkt einzuhalten, auf alle außergerichtlichen Maßnahmen zu verzichten und der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;



Drucksache 298/1/09

... 3. Er ist der Auffassung, dass es sich beim Menschenhandel - gerade wegen den damit regelmäßig einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen und den offenkundigen Bezügen zur organisierten Kriminalität - um eine besonders schwere Form der Kriminalität handelt, die es wirksam und nachdrücklich zu bekämpfen gilt. Deshalb begrüßt er das Ziel des vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses, die Strafverfolgung im Bereich des Menschenhandels zu verbessern, weiteren Menschenhandel möglichst zu verhüten, die Opfer des Menschenhandels weitest möglich zu schützen und ein wirksames Kontrollsystem zu schaffen.



Drucksache 108/09

... 6. fordert den UN-Sicherheitsrat auf, gezielte Sanktionen (Reiseverbot und Einfrieren von Vermögen) gegen Robert Mugabe und aktiv an Gewaltaktionen und Menschenrechtsverletzungen beteiligte Personen in Erwägung zu ziehen; fordert insbesondere China, Russland und Südafrika auf, strenge Maßnahmen gegen das Regime von Robert Mugabe im UN-Sicherheitsrat zu unterstützen und den afrikanischen Regierungen zu verstehen zu geben, dass sie nicht länger gewillt sind, dieses Regime zu unterstützen;



Drucksache 867/09

... Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen. Seit 1995 gilt sie auch international als Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind überwiegend Frauen in Afrika, wo in einzelnen Ländern bis zu 90% der Frauen beschnitten sind, aber auch in einzelnen Ländern Asiens und Lateinamerikas. In Deutschland sind nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen ca. 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind als gefährdet anzusehen, dieser Praxis, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie, unterworfen zu werden.



Drucksache 110/09

... C. in der Erwägung, dass beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zahlreiche Beschwerden russischer Staatsbürger eingegangen sind und dass die Urteile des Gerichtshofs beweisen, dass bei einer Reihe von Fällen schwere Menschenrechtsverletzungen sowie Willkür der russischen Staatsorgane vorliegen,



Drucksache 616/09

... Da es sich beim Menschenhandel um eine schwere Menschenrechtsverletzung handelt, müssen zu dessen Bekämpfung sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt werden, wobei die Verhütung mit der Verfolgung und dem Opferschutz verbunden werden müssen.



Drucksache 298/09 (Beschluss)

... 2. Er ist der Auffassung, dass es sich beim Menschenhandel - gerade wegen den damit regelmäßig einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen und den offenkundigen Bezügen zur organisierten Kriminalität - um eine besonders schwere Form der Kriminalität handelt, die es wirksam und nachdrücklich zu bekämpfen gilt. Deshalb begrüßt er das Ziel des vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses, die Strafverfolgung im Bereich des Menschenhandels zu verbessern, weiteren Menschenhandel möglichst zu verhüten, die Opfer des Menschenhandels weitest möglich zu schützen und ein wirksames Kontrollsystem zu schaffen.



Drucksache 858/09

... 2. zollt all jenen mutigen Frauen und Männern in Iran Anerkennung, welche ihre Grundfreiheiten und demokratische Grundsätze verteidigen und ihrem Wunsch auf ein Leben in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen Ausdruck verleihen; zollt insbesondere den iranischen Frauen Anerkennung, die eine entscheidende Rolle bei den Demonstrationen nach den Wahlen im Juni 2009 spielten, insbesondere Neda Agha Soltan, die zum Symbol der blutigen Repression wurde, sowie Shadi Sadr, einer Menschenrechtsaktivistin, die am 15. Juli 2009 verhaftet wurde, weil sie die Menschenrechtsverletzungen, welchen im Anschluss an die umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Iran verhaftete Personen in Gefängnissen ausgesetzt waren, öffentlich angesprochen hatte;



Drucksache 493/09

... 2. respektiert die persönlichen Wünsche der im Lager Ashraf lebenden Menschen in Bezug auf ihre Zukunft und vertritt die Auffassung, dass diejenigen, die im Lager Ashraf leben, und andere iranische Staatsangehörige, die derzeit in Irak wohnen, nachdem sie Iran aus politischen Gründen verlassen haben, Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen werden könnten, wenn sie unfreiwillig in den Iran zurückgebracht würden, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass niemand direkt oder über ein Drittland rückgeführt und einer Lage ausgesetzt werden sollte, in der ihm Folter oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen könnten;



Drucksache 248/09

... 24. begrüßt die Verpflichtung der Kommission zum Kampf gegen Verletzungen der Kinderrechte, wie Kinderarbeit, Kinderhandel, Einsatz von Kindersoldaten, Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Kinder und jegliche Form der Gewalt gegen Kinder, einschließlich sexueller Ausbeutung und traditioneller, die Gesundheit schädigender Praktiken; betont allerdings, dass der Schwerpunkt auf den tieferen Ursachen und der Vermeidung von Kinderrechtsverletzungen liegen sollte;



Drucksache 857/09

... 11. fordert alle Staaten auf, entsprechend der von der Internationalen Kontaktgruppe für Guinea vertretenen Position alle Lieferungen von Waffen und Munition an Militär und Polizei einzustellen sowie von sonstigen Gerätschaften, die von den Sicherheitskräften Guineas eingesetzt werden könnten, um Menschenrechtsverletzungen zu begehen;



Drucksache 137/09

... 14. erinnert daran, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind, und dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke oder in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht, dass die Lebensbedingungen in diesen geschlossenen Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Union sachkundig überprüft werden müssen, sowohl was die Vorschriften als auch was die Praktiken betrifft;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 867/09 (Beschluss)

... Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. Seit 1995 gilt sie auch international als Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind überwiegend Frauen in Afrika, wo in einzelnen Ländern bis zu 90 Prozent der Frauen beschnitten sind, aber auch in einzelnen Ländern Asiens und Lateinamerikas. In Deutschland sind nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen ca. 20 000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Ungefähr 4 000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind als gefährdet anzusehen, dieser Praxis, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie, unterworfen zu werden.



Drucksache 138/09

... 4. begrüßt die Tatsache, dass das Verfahren für die Wahlen zum UNHRC es ermöglicht hat, aus dem UNHRC die größten Menschenrechtsverletzer wie Iran und Belarus auszuschließen; bedauert jedoch, dass nicht alle geografischen Gruppen echte Verfahren für die Wahlen zum Beitritt in den UNHRC organisiert haben; bedauert, dass das System der freiwilligen Zusagen sehr unterschiedliche und unzureichende Ergebnisse erbracht hat, die es Regierungen ermöglichen, vor ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte zurückzuweichen; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt über den taktischen Einsatz von sogenannten Verpflichtungen durch einige Mitglieder und bekräftigt daher, dass die uneingeschränkte Mitwirkung an den Sonderverfahren das grundlegende Kriterium für den Beitritt zum UNHRC bleiben sollte;



Drucksache 783/09

... Bibliotheken, Universitäten, Archive, einige kommerzielle Nutzer und mehrere Mitgliedstaaten bemängeln, dass bestehende Instrumente wie die Kommissionsempfehlung 2006/585/EG7 oder die Absichtserklärung von 2008 über verwaiste Werke und die entsprechenden Leitlinien für die gründliche Suche nicht rechtsverbindlich sind und dass darin auf die Frage der Massendigitalisierung nicht eingegangen wird. Da nichtlegislative Initiativen weder hinreichende Rechtssicherheit schaffen, noch das Problem lösen, dass die Verwendung verwaister Werke eine Urheberrechtsverletzung darstellt, befürworten sie eine gesetzgeberische Lösung auf europäischer Ebene, die verschiedene Nutzungen verwaister Werke zulässt. Außerdem wird betont, dass Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handel auftreten können, wenn jeder Mitgliedstaat zur Lösung des Problems seine eigene Regelung trifft.



Drucksache 791/1/09

... 8. Die vorgeschlagene Lockerung des Erfordernisses eines Kausalzusammenhangs zwischen Nichtgewähren staatlichen Schutzes vor Verfolgung und Verfolgungsgründen (siehe Nummer 3.1.3 der Begründung der Kommission) erachtet der Bundesrat für bedenklich. Während der finale Zusammenhang - auf der Grundlage der geltenden Anerkennungsrichtlinie - bei aktiven staatlichen Eingriffen ohne Weiteres gegeben ist, bedarf es bei staatlichem Nichtgewähren des Schutzes einer besonderen Prüfung, welche dadurch mittelbar verursachten Folgen diesem Verhalten noch als zielgerichtete Rechtsverletzungen zugerechnet werden können (siehe BVerwG vom 19. Januar 2009, Az. 10 C 52.07). Es muss weiterhin gefordert werden können, dass die Verweigerung staatlichen Schutzes entsprechende Gefahren für die betroffenen Personen als unmittelbare Folge der Verweigerung staatlichen Schutzes bezweckt oder zumindest billigend in Kauf nimmt.



Drucksache 625/09

... Im Rahmen der VO (EG) Nr. 1383/2003 wird der Zoll tätig, wenn Waren unter zollamtlicher Überwachung im Verdacht stehen ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen. Im Verdachtsfall wird die Überlassung der Waren ausgesetzt bzw. werden die Waren von den Zollbehörden zurückgehalten. Der Zeitraum der jeweiligen Maßnahme beträgt zunächst 10 Arbeitstage, kann aber im Bedarfsfall um weitere 10 Arbeitstage verlängert werden. Der betroffene Rechtsinhaber wird über die Maßnahme informiert und kann auf Antrag u. a. ein Muster der in Frage stehenden Waren zur Begutachtung erhalten. Bestätigt sich der Verdacht, so ist der Rechtsinhaber grundsätzlich aufgefordert, innerhalb der Fristen ein Gerichtsverfahren in die Wege zu leiten, in dessen Verlauf die Schutzrechtsverletzung festgestellt wird. Allerdings können die Waren in einem vereinfachten Verfahren ohne Gerichtsbeteiligung vernichtet werden, wenn der Rechtsinhaber dies beantragt.



Drucksache 187/09

... Das Verschwindenlassen von Personen ist ein Mittel staatlicher Repression, das in den verschiedensten Erscheinungsformen auftritt und in der Regel eine Vielzahl von Menschenrechten verletzt. Das Übereinkommen dient dazu, diese Praxis sowohl präventiv als auch repressiv zu bekämpfen. Zum einen schließt es die auf internationaler Ebene bestehenden Strafbarkeitslücken und stärkt die Position der Familienangehörigen der Opfer, denen es Informations- und Wiedergutmachungsrechte zugesteht. Zum anderen sieht es einen eigenen Überwachungsmechanismus vor, bei dem Menschenrechtsverletzungen nicht nur angezeigt werden können, sondern der auch eine präventive Funktion entfalten soll. Mit dem Übereinkommen wurde erstmals ein verbindliches Instrument der Vereinten Nationen geschaffen, das die mit dem Verschwindenlassen verbundenen Menschenrechtsverletzungen umfassend bekämpft.



Drucksache 279/1/08

... a) Der Bundesrat hält daran fest, dass die bisherige Rechtslage bei Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums nicht befriedigend ist. Da der Nachweis des konkreten Schadens oftmals nur schwer möglich oder wegen der notwendigen Offenbarung der betriebswirtschaftlichen Fakten auch nicht gewollt und andererseits der Nachweis des konkreten Gewinns des Verletzers kaum möglich ist, verbleibt es meist bei einem Schadenersatz in Höhe der einfachen Lizenzgebühr. Der Verletzer muss damit im Ergebnis nicht mehr zahlen als es auch bei einer vertraglichen Nutzungsrechtseinräumung der Fall gewesen wäre, womit die Rechtsverletzung für den Verletzer relativ risikolos ist. Der Vorschlag des Bundesrates, eine widerlegbare Vermutung eines Verletzergewinns in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zu schaffen, hätte hier Abhilfe geschaffen. Dennoch handelt es sich - entgegen der Auffassung der Bundesregierung (vgl. BT-Drs.



Drucksache 560/08

... /EG (ABl. EG (Nr.) L 171 S. 32) festgesetzten Groß- und Endkundenentgelte wird auf den Bußgeldrahmen zurückgegriffen, der für Verstöße gegen eine Rechtsverordnung nach § 66 Abs. 4 und Verstöße gegen die verbraucherschützenden Vorschriften in den §§ 66 ff vorgesehen ist, da es sich um vergleichbare Rechtsverletzungen mit ähnlichem Unrechtsgehalt handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 245/08 (Beschluss)

... Die zwangsweise Verheiratung stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar deren Folgen die Opfer oftmals ihr Leben lang zu tragen haben. Die hiermit regelmäßig einhergehenden erheblichen Auswirkungen auf die freie Willensbildung und Lebensgestaltung der Opfer sowie die - oftmals soziokulturellen Hintergründen entspringenden - Zwangs- und Abhängigkeitsgefüge begründen eine besondere Schutzwürdigkeit der Opfer auch im Strafverfahren. Hierbei ist es im Hinblick auf Fragen, die den familiären und höchstpersönlichen Bereich der Lebensführung betreffen von herausragender Bedeutung, dass diese Opfer in die Lage versetzt werden ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.



Drucksache 684/08

... – unter Hinweis auf seine früheren Aussprachen über und Dringlichkeitsentschließungen zu Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.