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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regional- und Bundesträger"


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Drucksache 543/07 (Beschluss)

... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte etwa der Regionalträger der Rentenversicherung für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung – und damit auch der Finanzlage der der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger – ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 564/07 (Beschluss)

... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte der Regionalträger für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung - und damit auch die der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger - ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.



Drucksache 564/1/07

... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte der Regionalträger für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung - und damit auch die der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger - ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.



Drucksache 543/1/07

... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte etwa der Regionalträger der Rentenversicherung für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung – und damit auch der Finanzlage der der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger – ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.