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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Risiko-Rendite-Relation"


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Drucksache 388/1/12

... 26. Der Bundesrat befürwortet den im Verordnungsvorschlag in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e vorgesehenen Gesamtindikator für das Risiko-/Renditeprofil des Anlageprodukts. Er ist der Auffassung, dass bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Produktinformationsblätter ein besonderer Schwerpunkt auf die Vermittlung eines einfachen und verständlichen Risiko- und Renditeprofils zu legen ist. Durch eine Zuordnung der Anlage in eine Risikoklasse durch einen Gesamtindikator sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf verständliche Weise darüber informiert werden, ob es sich um ein relativ sicheres oder ein spekulatives Anlageprodukt handelt. Gegebenenfalls könnten hochriskante Finanzprodukte zusätzlich farblich markiert und mit einem Warnhinweis versehen werden. Der Bundesrat regt daher an, bei der Erarbeitung der Methodik für die Darstellung der Risiko-Rendite-Relation/Gesamtindikator zu prüfen, inwieweit bei der Darstellung eine farbliche Visualisierung (z.B. Ampelkennzeichnung) eine vereinfachte schnelle Wahrnehmung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglichen kann (Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 388/12 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat befürwortet den im Verordnungsvorschlag in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e vorgesehenen Gesamtindikator für das Risiko-/Renditeprofil des Anlageprodukts. Er ist der Auffassung, dass bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Produktinformationsblätter ein besonderer Schwerpunkt auf die Vermittlung eines einfachen und verständlichen Risiko- und Renditeprofils zu legen ist. Durch eine Zuordnung der Anlage in eine Risikoklasse durch einen Gesamtindikator sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf verständliche Weise darüber informiert werden, ob es sich um ein relativ sicheres oder ein spekulatives Anlageprodukt handelt. Gegebenenfalls könnten hochriskante Finanzprodukte zusätzlich farblich markiert und mit einem Warnhinweis versehen werden. Der Bundesrat regt daher an, bei der Erarbeitung der Methodik für die Darstellung der Risiko-Rendite-Relation/Gesamtindikator zu prüfen, inwieweit bei der Darstellung eine farbliche Visualisierung (z.B. Ampelkennzeichnung) eine vereinfachte schnelle Wahrnehmung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglichen kann (Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 388/12

... (a) die Methodik für die Darstellung der Risiko-Rendite-Relation im Sinne von Absatz 2 Buchstabe e und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.4.1. Anlageprodukte, denen beim Verkauf an Kleinanleger ein Basisinformationsblatt beiliegen sollte

3.4.2. Zuständigkeit für die Abfassung des Basisinformationsblatts - Artikel 5

3.4.3. Form und Inhalt des Basisinformationsblatts - Artikel 6 bis 11

3.4.4. Pflicht zur Bereitstellung des Basisinformationsblatts - Artikel 12 bis 13

3.4.5. Beschwerden, Rechtsbehelfe und Zusammenarbeit -Artikel 14 bis 17

3.4.6. Verwaltungssanktionen und -maßnahmen -Artikel 18 bis 22

3.4.7. Übergangsvorschriften für OGAW und Überprüfungsklausel - Artikel 23 bis 25

3.4.8. Beziehungen zu sonstigem Unionsrecht über Verbraucherinformationen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Basisinformationsblatt

Abschnitt 1
ABFASSUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 5

Abschnitt II
FORM Inhalt des Basisinformationsblatts

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Abschnitt III
BEREITSTELLUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beschwerden, Rechtsbehelfe, Zusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel IV
VERWALTUNGSSANKTIONEN -Massnahmen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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