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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Saatgutanerkennung"


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Drucksache 753/13

... Diese Regelung geht zurück auf die Durchführungsrichtlinie 2012/37/EU. Hiermit sollen die zuständigen Stellen zeitgleich mit dem Antrag auf Saatgutanerkennung über die Absicht der Herstellung von 25 Tonnen - Saatgutpartien informiert werden. Die im EU-Recht vorgesehene Genehmigung wird dann mit Erteilung des Anerkennungsbescheides nach § 14 der Saatgutverordnung übermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 20
Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

Artikel 3
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

Artikel 4
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 5
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 445/12

... Der Termin für die Beantragung der Saatgutanerkennung bei Leguminosen (Überwinterungsanbau) wird vorverlegt, um bisherige zeitliche Engpässe bei der Antragsbearbeitung vermeiden zu können (Buchstabe a). Aus dem im zweiten Satz zu Nummer 1 genannten Grund werden Vorgaben für die Beantragung der Saatgutanerkennung für Sorghum erforderlich (Buchstabe c). Die weitere Änderung erfolgt aus redaktionellen Gründen (Buchstabe b).

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Drucksache 445/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

§ 2

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 32
Angabe einer Saatgutbehandlung

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2203: Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 895/09

... Zur Verbesserung der Transparenz für den Rechtsanwender soll die bisherige Verwaltungspraxis des Bundessortenamtes bezüglich der Verpackung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen des Saatgutes von Sorten, deren Zulassung beantragt worden ist, in die einschlägigen saatgutrechtlichen Verordnungen übernommen werden. Zur weiteren Entbürokratisierung des Saatgutanerkennungsverfahrens sind die Vorgaben für die Anerkennungsnummern zu novellieren. In der Verordnung über das Artenverzeichnis zum

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Drucksache 895/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Abschnitt 5a
Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten

§ 28a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 48a
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Abschnitt 2a
Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten

§ 22a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 33a
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 748: Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 398/1/09

... /EG so vorgesehen ist, das Etikett des nach Saatgutrecht zertifizierten Pflanzgutes zugleich als Pflanzenpass verwendet, da im Rahmen der amtlichen Saatgutanerkennung des zertifizierten Pflanzgutes ohnehin die für die Erteilung eines Pflanzenpasses maßgeblichen Pflanzenkrankheiten Berücksichtigung finden. Es ist notwendig, zeitnah eine Regelung zu erlassen, nach der für Pflanzgut, das unter die Erhaltungssortenverordnung fällt, ein Pflanzenpass zu erwerben ist, da solches Pflanzgut nicht dem saatgutrechtlichen Anerkennungsverfahren unterliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/1/09




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 398/09 (Beschluss)

... /EG so vorgesehen ist, das Etikett des nach Saatgutrecht zertifizierten Pflanzgutes zugleich als Pflanzenpass verwendet, da im Rahmen der amtlichen Saatgutanerkennung des zertifizierten Pflanzgutes ohnehin die für die Erteilung eines Pflanzenpasses maßgeblichen Pflanzenkrankheiten Berücksichtigung finden. Es ist notwendig, zeitnah eine Regelung zu erlassen, nach der für Pflanzgut, das unter die Erhaltungssortenverordnung fällt, ein Pflanzenpass zu erwerben ist, da solches Pflanzgut nicht dem saatgutrechtlichen Anerkennungsverfahren unterliegt.

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Drucksache 398/09 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung

A Änderung

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 398/09

... Im Rahmen des geltenden Saatgutrechts ist es schwierig, Saatgut von Pflanzensorten, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen zu leisten (Erhaltungssorten), in den Verkehr zu bringen, da die Sorten überwiegend nicht in der Lage sind, die hohen Anforderungen an die Registermerkmale (Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit) und an den Landeskulturellen Wert zu erfüllen. Zudem ist die wirtschaftliche Bedeutung von Erhaltungssorten in der Regel so gering, dass die Kosten für ein Sortenzulassungsverfahren mit dem üblichen Prüfanbau und die Kosten für die amtliche Saatgutanerkennung eine Investition in die Erhaltung solcher Sorten nicht rechtfertigen.

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Drucksache 398/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte

§ 3
Feststellung des Landeskulturellen Wertes

§ 4
Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte

§ 5
Anforderungen an das Saatgut

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 7
Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut

§ 8
Verschließung

§ 9
Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)


 
 
 


Drucksache 337/07

... Der Wirtschaft entstehen vernachlässigbar geringe zusätzliche Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die insoweit entstehenden Mehrkosten werden durch die Einsparungen aufgewogen, die den Unternehmen bei Nutzung der neuen Regelung dadurch entstehen, dass bei größeren Futterpflanzensaatgutpartien insgesamt weniger Einzelpartien anfallen und somit bei künftig ca. 1000 Partien je 25 Tonnen (bisher ca. 2500 Partien je 10 Tonnen) jährlich nicht unerhebliche Kosten bei den anfallenden Gebühren für die Saatgutanerkennung (statt 2500 nur noch 1000 Verfahren) eingespart werden können.

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Drucksache 337/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Anbaumaterialverordnung

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Nationaler Normenkontrollrat Anlage

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung


 
 
 


Drucksache 75/05

Eine Konzentration der Saatgutanerkennung von in Deutschland derzeit 17 eigenständig

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Drucksache 75/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 76/3/05

... Des Weiteren sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, noch stärker als bisher länderübergreifend bei der Saatgutuntersuchung und der Pflanzguttestung zusammenzuarbeiten und zeitnah eine Konzentration der Saatgutanerkennungsstellen sowie der Saatgutprüfstellen unter Beachtung regionaler Bezüge und der Beibehaltung der Länderzuständigkeit vorzunehmen.



Drucksache 76/05

... ) verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der staatlichen Beteiligung beim Zertifizierungsverfahren von Saatgut bis zum gänzlichen Verzicht auf die Anerkennung von Zertifiziertem Saatgut (Z-Saatgut) vor. Unter den heute gegebenen Bedingungen der Saatgutproduktion ist es denkbar, völlig auf staatliche Aktivitäten in Form der Saatgutanerkennung zu verzichten bzw. alternativ die Zertifizierung auf freiwilliger Basis (bei voller Kostendeckung) zu ermöglichen. Die Abschaffung der amtlichen Z-Saatgut-Anerkennung (bei Beibehaltung der amtlichen Anerkennung für Vorstufen- und Basissaatgut) ist ein erster Schritt in diese Richtung.



Drucksache 191/05

... Die Änderung dient sprachlicher Klarstellung, da es sich bei dem in § 52 Abs. 6 geregelten Fall der Sache nach regelmäßig um zwei Fristen handelt: eine Frist, innerhalb derer das Saatgut anerkannt werden darf, sowie eine (längere) Frist, innerhalb derer das anerkannte Saatgut in den Verkehr gebracht werden darf. Die gestaffelte Länge der Fristen ist erforderlich, da ansonsten die Saatgutanerkennung kurz vor Ablauf der Anerkennungsfrist zwar rechtmäßig aber sinnlos wäre, weil das anerkannte Saatgut aufgrund Fristablaufs nicht in den Verkehr gebracht werden dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Düngemittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 76/05 (Beschluss)

... Des Weiteren sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, zeitnah eine Konzentration der Saatgutanerkennungsstellen sowie der Saatgutprüfstellen unter Beachtung regionaler Bezüge vorzunehmen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, unter Einbeziehung der Länder und der Fachverbände eine entsprechende Novellierung des Saatgutrechts schnellstmöglich zu veranlassen.



Drucksache 610/05

... Durch die Richtlinie 2004/117/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG hinsichtlich der amtlich überwachten Prüfungen und der Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut (AB1. EU 2005 Nr. L 14 S. 18) wird die bisher bereits in den Saatgutrichtlinien vorgesehene Möglichkeit zur Einbeziehung privater Feldbestandsprüfer in das amtliche Saatgutanerkennungsverfahren auf weitere Pflanzenarten ausgeweitet und der bisher vorgegebene Umfang der Nachkontrollen durch amtliche Feldbestandsprüfer reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf die Preise

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 636/05

... /EG aufgeführtes Saatgut gelten die im Rahmen der amtlichen Saatgutanerkennung ausgestellten Dokumente als Pflanzenpass im Sinne des Absatzes 1, wenn die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dies in einem Rechtsakt auf Grund des Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 4
Einfuhrverbot für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände

6. § 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

§ 7a
Angaben bei der Einfuhr

§ 8a
Genehmigter Kontrollort

§ 8b
Untersuchung am genehmigten Kontrollort

§ 8c
Pflichten des Einführers

§ 13
Durchfuhr

§ 13i
Besondere Anforderungen an das Verbringen

Artikel 2

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gründe

2. Kosten der öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten Kosten der Wirtschaft, Kosten für die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau

5. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 177/18 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.