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0283/04
0431/04
0967/04
0184/04B
0818/04
0872/04
0907/04B
0847/03
0244/03
0774/03
0049/03
0774/03B
0574/03B
0715/03
Drucksache 269/20

... Zoonosen Lebensmittelkette) wurde im Jahr 2008 die Grundlage für ein bundesweit einheitliches amtliches Zoonosen-Monitoring geschaffen. Die bisher bei der Anwendung dieser Verwaltungsvorschrift gesammelten Erfahrungen machen deutlich, dass der Zoonosen-Stichprobenplan neben wissenschaftlichen Fragen auch Gesichtspunkten des Risikomanagements, wie zum Beispiel strategischen Zielen zur Verringerung des Auftretens bestimmter Zoonosen, Rechnung tragen muss. Der Zoonosen-Stichprobenplan soll daher nicht mehr vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allein erarbeitet werden, sondern gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).



Drucksache 15/20

... Im Hinblick auf die Einführung der verpflichtenden Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Dieser wird im Wesentlichen jedoch nicht durch die AVV verursacht, sondern durch die Vorgaben des Energiesammelgesetzes. Die in der AVV vorgeschlagene technische Ausgestaltung der Randbedingungen, unter deren eine BNK zum Einsatz kommen kann, dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit für unterschiedliche flugbetriebliche Situationen.



Drucksache 511/20

... e) Die beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufrufbare Datenbank AnimAlt-ZEBET wird seit 2013 nicht mehr aktualisiert. Eine zentrale Datenbank, in der laufend Alternativverfahren gesammelt werden und im Rahmen der Versuchsplanung und während des Genehmigungsverfahrens abgerufen werden können, erhöht die Bekanntheit solcher Verfahren und erleichtert sowohl die Versuchsplanung, sowie die behördliche Überwachung.



Drucksache 18/1/20

... Dies würde insgesamt den Zielen der Kreislaufwirtschaft widersprechen, da die hochwertigere Verwertung ausgeschlossen wäre. Das aktuell praktizierte Verfahren führt dazu, dass PET-Saftflaschen über den gelben Sack/Tonne gesammelt werden. Hier wird ebenfalls die PET-Fraktion aussortiert und recycelt. Aus dem dort gesammelten PET werden beispielsweise Reinigungsmittelflaschen hergestellt.



Drucksache 61/20

... 3. Sammelprobe: eine Probe im Sinne des Anhangs I Buchstabe A Nummer 2.4 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kontaminanten-Verordnung

§ 5a
Homogenisierung und Entnahme von Parallelproben bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine

§ 5b
Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Nitrat

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 274/20 (Beschluss)

... Die erste Berechnung der Umgebungslärmkartierung mit den neuen einheitlichen Berechnungsverfahren der EU steht im Jahr 2022 an. Danach sollten die dabei gesammelten Erfahrungen mit den EU Methoden auf eine Übertragbarkeit für den nationalen Verkehrslärmschutz abgeprüft werden, um dann nach Möglichkeit zu einem einheitlichen oder zumindest angenäherten Verfahren zu gelangen, womit die Transparenz und Akzeptanz der Aktionsplanung und ihrer Umsetzung deutlich gewinnen würden. Dies entspricht auch dem Beschluss zu TOP 32 der 93 UMK.



Drucksache 108/20

... Im Übrigen wird durch einen Regelanspruch (§ 15 Absatz 2 StAG) gesichert, dass in allen relevanten Fällen dem deutschen Interesse an einer Wiedergutmachung Rechnung getragen wird ("Wiedergutmachungsinteresse"). Dabei wird das Wiedergutmachungsinteresse beispielhaft und klarstellend für bestimmte Fallgruppen in § 15 Absatz 3 StAG näher konkretisiert. Erfasst werden durch die Nummer 1 insbesondere Fälle, in denen Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit deshalb nicht erworben haben, weil sie von deren Erwerb aus politischen, vermeintlich rassischen oder religiösen Gründen ausgeschlossen wurden ("Danziger-Fälle", Sammeleinbürgerungen). Erfasst werden durch diese Regelung aber auch Fälle, in denen Frauen - bereits vor dem Zeitpunkt, in denen ihnen bei Verbleib in Deutschland die Staatsangehörigkeit entzogen worden wäre (vgl. Artikel 116 Absatz 1 GG) - aus Furcht vor Verfolgung Deutschland verlassen haben und die in der Folge die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Eheschließung mit einem Ausländer verloren haben. Gleiches gilt für andere vergleichbare Fälle, in denen die Flucht früh geglückt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit durch den - letztlich fluchtbedingten - Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren ging. Darüber hinaus erfasst die Nummer 2 auch z.B. Fälle von in Deutschland bereits seit längerem niedergelassenen Jüdinnen und Juden, die noch nicht deutsche Staatsangehörige waren, die diese Staatsangehörigkeit aber bei voraussichtlichem Lauf der Dinge erworben hätten, wenn sie nicht vor dem nationalsozialistischen Terrorregime hätten fliehen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/20




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 15

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 13/20

... Sofern geologische Daten nicht bereits bei der zuständigen Behörde vorliegen, sollen sie nicht ungeprüft vernichtet werden, sondern müssen der zuständigen Behörde zunächst angeboten werden. Damit geht nicht einher, dass die zuständige Behörde alle Datenbestände sammeln und sichern muss. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass die Behörde solche Daten, die für die geologische Landesaufnahme bedeutsam sein könnten, aus den zu vernichtenden Datenbeständen entnehmen kann.



Drucksache 280/1/20

... gesammelten Erkenntnisse bittet er die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auf eine pauschale prozentuale Reduktion des Düngemitteleinsatzes verzichtet und stattdessen auf die Verringerung der Verluste und die daraus resultierende Erhöhung der Nährstoff-Effizienz insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien gesetzt wird.



Drucksache 88/20 (Beschluss)

... Eine solche Klarstellung ist auch sachgerecht, weil die Gesetzesbegründung an dieser Stelle so missverstanden werden kann, dass die Behörde die Darlegungslast trifft: die Gesetzesbegründung führt aus, dass die Konkretisierung in Absatz 3 dem behördlichen Vollzug diene, der auf diese Weise "einfacher darlegen" könne, dass "alle Voraussetzungen" für die Getrenntsammelpflicht vorlägen (S. 53 der Begründung des Gesetzentwurfs in BR-Drs. 88/20).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 18 Absatz 8 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des Atomgesetzes bleiben unberührt. ‘

30. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

31. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

34. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

35. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 91/20

... für Aufbereiter, Sammelstellen und Verbraucher als notwendig erwiesen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altölverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellung von Mann und Frau

VII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Prozesse

Zu Nummer 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

VIII. Weitere Kosten

IX. Demographie-Check

X. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 344/20

... "Sich mit der gesetzlichen Verpflichtung vertraut machen"", Daten und Informationen sammeln und zusammenstellen", "Informationen und Daten aufbereiten und übermitteln", bei der eigentlichen Vermessung: Anmeldung, Vermessung und Dokumentation des Vermessungsergebnisses durch Zollbeamte in Anwesenheit des Halters sowie 60 Minuten für An- und Abfahrt).



Drucksache 164/20

... "(1a) Es ist für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Dritten unzulässig, Verschreibungen, auch in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren."



Drucksache 37/20

... Die Kommunikation über die Konferenz sollte transparent sein und widerspiegeln, welche Arbeiten im Rahmen der Konferenz laufen. Die mehrsprachige digitale Plattform wird als zentrale Sammelstelle für alle Informationen und Aktivitäten auf nationaler und EU-Ebene dienen. Alle Partner sollten die digitale Plattform nutzen und sich bei Mitteilungen zu ihren Veranstaltungen an höchste Transparenzstandards halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/20




1. EIN NEUER Impuls für die Europäische Demokratie - die ZEIT IST REIF

2. OFFENE Diskussion über Fragen, die den BÜRGERINNEN und BÜRGERN AM HERZEN LIEGEN

2.1 eine Union, die MEHR ERREICHEN WILL

2.2 Institutionelle Fragen

3. Schaffung des richtigen RAUMS für die MITSPRACHE der Europäischen BÜRGERINNEN und Bürger

3.1 ERFAHRUNGEN Nutzen

3.2 NÄCHSTE Ebene der BÜRGERDIALOGE - neue Formen der Beteiligung

4. öffentliche Wirkung

5. Weiterverfolgung der ANREGUNGEN der BÜRGERINNEN und Bürger

6. Zeitplan

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 121/20

... 3. Personen und Personenvereinigungen, die Produkte für andere sammeln und



Drucksache 160/1/20

... Ohne die entsprechende Klarstellung im Verordnungstext und eine Erläuterung in der Verordnungsbegründung bestünde die Gefahr, dass in der Praxis auch Abfälle als gefährlich eingestuft werden, von denen tatsächlich gar keine Infektionsgefahren ausgehen. Dadurch würden wir einen Entsorgungsnotstand durch Überlastung der Sammelsysteme, Transportkapazitäten und der thermischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 AVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b DepV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 1 DepV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 3 DepV

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 8 Absatz 11 Satz 2 DepV

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 2 DepV

8. Hauptempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 2 Nummer 7a

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

Zu Artikel 2 Nummer 7a

10. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c Anhang 1 Nummer 2.2 DepV

11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Anhang 3 Tabelle 2 DepV

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 2a DepV

13. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Anhang 4 Nummer 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - DepV

14. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 2 DepV

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 3 DepV

16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 3.2.2 DepV

17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe s Anhang 4 Nummer 3.2.15 DepV

18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe u Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 DepV

19. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe v Doppelbuchstabe aa Anhang 4 Nummer 4 DepV

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe w Doppelbuchstabe dd - neu - Anhang 4 Nummer 5 Ziffer 5 DepV

21. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Anhang 5 Nummer 2.2 Satz 2 DepV

22. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Anhang 5 Nummer 3.1 Nummer 1 DepV

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 1 Satz 2 DepV

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 4 Satz 4 DepV


 
 
 


Drucksache 88/4/20

... So werden beispielsweise von den ca. 2 Millionen Tonnen Kunststoffen, die in Deutschland haushaltsnah über duale Systeme eingesammelt werden, insbesondere aus Kostengründen nur Kleinmengen zu neuen Verpackungen aufbereitet. Um dies zu ändern, muss ein Anreizsystem in die konkretisierenden Regelungen zur Produktverantwortung implementiert werden, mit dem z.B. der Einsatz von aus Verpackungsabfällen gewonnenen Sekundärrohstoffen in neuen Erzeugnissen gefördert wird. Dies erfordert eine entsprechend fokussierte Legaldefinition. Sonst würde nicht die Aufbereitung von Abfällen aus gebrauchten Erzeugnissen gefördert, sondern beispielsweise der häufig kostengünstigere Einsatz von Produktionsabfällen. Die gewollte spezifische Förderung des Rezyklats drohte dann leerzulaufen.



Drucksache 88/1/20

... - Abfallsammelsysteme wegen Abfällen, die erhebliche Mengen kritischer Rohstoffe enthalten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.

Zu Artikel 1 Nummer 15a

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*

Zu Artikel 1 Nummer 15a

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG

36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG

47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a

48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 274/1/20

... Die erste Berechnung der Umgebungslärmkartierung mit den neuen einheitlichen Berechnungsverfahren der EU steht im Jahr 2022 an. Danach sollten die dabei gesammelten Erfahrungen mit den EU Methoden auf eine Übertragbarkeit für den nationalen Verkehrslärmschutz abgeprüft werden, um dann nach Möglichkeit zu einem einheitlichen oder zumindest angenäherten Verfahren zu gelangen, womit die Transparenz und Akzeptanz der Aktionsplanung und ihrer Umsetzung deutlich gewinnen würden. Dies entspricht auch dem Beschluss zu TOP 32 der 93 UMK.



Drucksache 268/20

... a) entgegen Artikel 2.02 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass öl- oder fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle an Bord getrennt in dafür vorgesehenen Behältern oder Bilgenwasser in den Maschinenraumbilgen gesammelt werden,



Drucksache 272/20

... Eine Befristung der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Anlage zum NpSG wird fortlaufend anhand der mit ihrem Vollzug gesammelten Erfahrungen und auf der Grundlage von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bewertet.



Drucksache 88/20

... "(5a) Siedlungsabfälle im Sinne der § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 4, § 30 Absatz 6 Nummer 9b) sind gemischt und getrennt gesammelte Abfälle

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 22. Im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Erkenntnisse über Kompetenzen sowie zur Überwachung und statistischen Analyse der Kompetenzentwicklung, einschließlich der Taxonomie der Kompetenzen für Forschende und der Taxonomie von Kompetenzen für den ökologischen Wandel, weist der Bundesrat grundsätzlich darauf hin, dass alle Vorschläge zum Sammeln und Analysieren von Bildungsdaten sowie zur Verknüpfung und zum Abgleich von Daten öffentlicher und privater Stellen einen europäischen Mehrwert besitzen müssen, der in angemessenem Verhältnis zu dem verursachten personellen und finanziellen Mehraufwand auf Seiten der Mitgliedstaaten und ihrer Bildungseinrichtungen steht. Eine abgestimmte Agenda für die Sammlung und Analyse von Bildungsdaten bedarf daher nicht nur einer Benennung potenzieller Analysetechnologien, sondern vor allem einer transparenten Definition der mit der Analyse verfolgten Zwecke. Insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Mehrwert zusätzlicher Informationen mit den schützenswerten Interessen der Betroffenen abzuwägen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jederzeit einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/20 (Beschluss)




Drucksache: 395/20 in Verbindung mit

2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 255/20

... Wird die Krise kreativ genutzt, dann kann sie den Europäern nach der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Möglichkeit bieten, die große Vielfalt an Kultur und Natur in ihren eigenen oder anderen EU-Ländern zu genießen und das ganze Jahr über neue Erfahrungen zu sammeln.



Drucksache 327/20

... Durch die Bereitstellung von 6 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2021 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung, also wie für das Jahr 2020 eine um 1,5 Prozentpunkte höhere Umschichtung als für die Jahre 2015 bis 2019, ergibt sich wiederum eine einmalige gewisse Erhöhung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft. Durch die Fortschreibung der erhöhten Umschichtung entsteht ein zusätzliches Potential für Neuverpflichtungen im Rahmen des ELER, die für die Begünstigten mit Aufwand für die Antragstellung verbunden sind. Es sind hier überwiegend Anträge betroffen, die mit geringem zusätzlichem Aufwand im Rahmen des InVeKoS-Sammelantrags, den der Antragsteller normalerweise sowieso bereits zum Bezug der Direktzahlungen stellt, zu stellen sind. Dazu wird nur ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand von etwa 15 Minuten geschätzt. Es wird - ausgehend von einem jährlichen Durchschnittsbetrag je Förderfall für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft von etwa 3 300 Euro - geschätzt, dass sich mit dem aus den zusätzlichen 1,5 Prozentpunkten resultierenden Betrag von rund 72 000 000 Euro etwa 22 000 Jahrestranchen ergeben. Für deren Beantragung entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von etwa 200 000 Euro, der sich voraussichtlich auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 33/20 (Beschluss)

... "1. Der Viehhandelsunternehmer sowie der Sammelstellenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Ausbreitung von Tierseuchen verhindert wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Nummer 2 - neu - ViehVerkV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 246/4/20

... Die bisher von den Universitätskliniken und den Maximalversorgern gesammelten Erfahrungen zeigen zudem, dass durch die Preis- und Mengensteigerungen bei den persönlichen Schutzausrüstungen die bisherige Pauschale von 50 Euro nicht ausreicht und eine Erhöhung auf 160 Euro erforderlich ist.



Drucksache 107/20 (Beschluss)

... Die Vorschrift ist als Ermessenregel ausgestaltet, damit mit dem Instrument Erfahrungen gesammelt werden können, ohne die bestehenden



Drucksache 160/20 (Beschluss)

... Ohne die entsprechende Klarstellung im Verordnungstext und eine Erläuterung in der Verordnungsbegründung bestünde die Gefahr, dass in der Praxis auch Abfälle als gefährlich eingestuft werden, von denen tatsächlich gar keine Infektionsgefahren ausgehen. Dadurch würden wir einen Entsorgungsnotstand durch Überlastung der Sammelsysteme, Transportkapazitäten und der thermischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 AVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b DepV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 1 DepV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 3 DepV

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 8 Absatz 11 Satz 2 DepV

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 2 DepV

8. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 DepV

9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Anhang 3 Tabelle 2 DepV

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 2a DepV

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Anhang 4 Nummer 2 Satz 1 und Satz 1 Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen: ‚b Nummer 2 wird wie folgt geändert:

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 2 DepV

13. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 3 DepV

14. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 3.2.2 DepV

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe s Anhang 4 Nummer 3.2.15 DepV

16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe u Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 DepV

17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe v Doppelbuchstabe aa Anhang 4 Nummer 4 DepV

18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe w Doppelbuchstabe dd - neu - Anhang 4 Nummer 5 Ziffer 5 DepV

19. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Anhang 5 Nummer 3.1 Nummer 1 DepV

20. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 1 Satz 2 DepV

21. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 4 Satz 4 DepV

22. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3
Inkrafttreten

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 265/20 (Beschluss)

... ‚(19) "Recyclingquote" ist der Prozentsatz, den die Masse der in einem Kalenderjahr einem ordnungsgemäßen Recycling zugeführten Altbatterien im Verhältnis zur Masse der in diesem Kalenderjahr gesammelten Altbatterien ausmacht. Aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes mit dem Ziel des Recyclings ausgeführte Altbatterien sind nur insoweit zu berücksichtigen, als den Anforderungen aus § 14 Absatz 3 entsprochen worden ist.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e - neu - und Buchstabe f - neu - § 27 Nummer 5 - neu - und Nummer 6 - neu - BattG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 270/20

... Eine Befristung der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Anlagen zum BtMG werden fortlaufend anhand der mit ihrem Vollzug gesammelten Erfahrungen und auf der Grundlage von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bewertet.



Drucksache 13/1/20

... für "die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen" bestellt worden ist, im Rahmen seiner Stellungnahme zum Geologiedatengesetz aus Oktober 2019 fordert, dass "sämtliche im Verfahren eingesammelten Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten öffentlich zur Verfügung gestellt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein*

6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG

11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG

24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,

27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG

29. Zu § 27 GeolDG

30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG

32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG

33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG

34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie

36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5

37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 87/20

... Für die Auslegung des Begriffs "antisemitisch" kann an bereits bestehende Definitionen und Begriffsklärungen angeknüpft werden. Als Anknüpfungspunkt kann insbesondere die Begriffsbestimmung durch den Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus dienen. Danach wird Antisemitismus definiert als "Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die den als Juden wahrgenommenen Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen" (Bundestagsdrucksache 18/11970, S. 24). Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Abneigung gegen eine jüdische Person aus deren Zuordnung zur jüdischen Religionsgruppe ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 188/20

... Die in § 1 aufgeführten Grunddaten sind Sammelbegriffe, die jeweils viele einzelne Messdaten umfassen. Die von Bund und Ländern zu erarbeitende Arbeitsanleitung nach Absatz 1 soll regeln, welche Messgrößen im Einzelnen erhoben werden, welche Arbeitsverfahren hierfür verbindlich sind und welche Geräte dafür zugelassen sind. Die Arbeitsanleitung ist der Leitfaden für die Teams, die die Erhebungen und die Probenahme durchführen und Grundlage für die Leistungsbeschreibung, wenn die Länder Unternehmen mit den Arbeiten beauftragen. Schon für die ersten beiden Erhebungen in den Jahren 1987 bis 1993 und 2006 bis 2008 wurden Arbeitsanleitungen zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Die Arbeitsanleitung wird durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenzustandserhebung (BZE-AG) erarbeitet und durch Bund-Länder-Beschluss verbindlich. Die Form einer in der BZE-AG abgestimmten Arbeitsanleitung ermöglicht es, auf neue technische und wissenschaftliche Entwicklungen flexibel und zeitnah zu reagieren. Weitere Aufgaben der BZE-AG sind die Koordinierung der Arbeiten von Bund und Ländern, die Feinabstimmung der Erhebungsverfahren, die Abstimmung der Auswertungsansätze und der Interpretation der Ergebnisse, die Beratung über Vor- und Begleitstudien zur Bodenzustandserhebung, die Beratung über das Aufgreifen neuer Fragestellungen und daraus eventuell resultierender neuer Erhebungsparameter und Auswertungsansätze sowie der Informations- und Erfahrungsaustausch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 107/1/20

... Die Vorschrift ist als Ermessenregel ausgestaltet, damit mit dem Instrument Erfahrungen gesammelt werden können, ohne die bestehenden



Drucksache 329/1/20

... "§ 6 Absatz 2a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist letztmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt worden sind. Für Sammelposten, die am 31. Dezember 2019 noch vorhanden sind, ist Absatz 2a in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.""

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a EStG, Nummer 8 Buchstabe a § 52 Absatz 12 Satz 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 Satz 5 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 § 111 Überschrift, Absatz 1 Satz 2 EStG

§ 111
Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 für die Steuerfestsetzung 2019

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 111 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 EStG

12. Zu Artikel 3 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 375a AO

§ 375a
Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

14. Zu Artikel 11 Nummer 4 Satz 2a - neu - KBNAnrG


 
 
 


Drucksache 33/1/20

... "1. Der Viehhandelsunternehmer sowie der Sammelstellenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Ausbreitung von Tierseuchen verhindert wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

16. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 106/20 (Beschluss)

... Die Verpflichtung zur unverzüglichen Vorlage der betreffenden Postsendungen durch die Beschäftigten von Postdienstleistern an die Strafverfolgungsbehörden schließt es nicht aus, im Dienste eines effizienten Verfahrens und zur Verringerung des administrativen Aufwands für die Beteiligten ein Verfahren der regelmäßigen Vorlage gesammelter Postsendungen einzurichten. Nähere Vorgaben hierzu sind gegebenenfalls durch die Strafverfolgungsbehörden zu formulieren.



Drucksache 280/20 (Beschluss)

... gesammelten Erkenntnisse bittet er die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auf eine pauschale prozentuale Reduktion des Düngemitteleinsatzes verzichtet und stattdessen auf die Verringerung der Verluste und die daraus resultierende Erhöhung der Nährstoff-Effizienz insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien gesetzt wird.



Drucksache 395/1/20

... 22. Im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Erkenntnisse über Kompetenzen sowie zur Überwachung und statistischen Analyse der Kompetenzentwicklung, einschließlich der Taxonomie der Kompetenzen für Forschende und der Taxonomie von Kompetenzen für den ökologischen Wandel, weist der Bundesrat grundsätzlich darauf hin, dass alle Vorschläge zum Sammeln und Analysieren von Bildungsdaten sowie zur Verknüpfung und zum Abgleich von Daten öffentlicher und privater Stellen einen europäischen Mehrwert besitzen müssen, der in angemessenem Verhältnis zu dem verursachten personellen und finanziellen Mehraufwand auf Seiten der Mitgliedstaaten und ihrer Bildungseinrichtungen steht. Eine abgestimmte Agenda für die Sammlung und Analyse von Bildungsdaten bedarf daher nicht nur einer Benennung potenzieller Analysetechnologien, sondern vor allem einer transparenten Definition der mit der Analyse verfolgten Zwecke. Insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Mehrwert zusätzlicher Informationen mit den schützenswerten Interessen der Betroffenen abzuwägen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jederzeit einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/20




2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 2/20

... Im Rahmen eines Modellprojektes bei den Sozialversicherungswahlen in 2023 soll den Krankenkassen neben der herkömmlichen Stimmabgabe per Briefwahl fakultativ die Möglichkeit eröffnet werden, Online-Wahlen durchzuführen. Die Ermöglichung von Online-Wahlen ist ein wichtiges Signal für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Online-Wahlen bieten die Chance, das Interesse an der sozialen Selbstverwaltung zu stärken, neue Wählergruppen zu erschließen und damit die Wahlbeteiligung insgesamt zu steigern. Die Ermöglichung der Online-Wahl im Rahmen eines Modellprojektes dient dazu, Erfahrungen zu sammeln, ob mit diesen Modellen dauerhaft Online-Wahlen durchgeführt werden können.



Drucksache 1/20

... Das Ressort hat dazu nachvollziehbare und plausible Schätzungen vorgelegt. Die darin enthaltenen Annahmen beruhen auf langjährigen Erfahrungen, die das Ressort mit Umzügen bzw. Neueinrichtungen von Auslandsvertretungen gesammelt hat. Das Auswärtige Amt unterhält gegenwärtig rund 230 Auslandsvertretungen, von denen im Laufe der Zeit immer wieder einige migriert werden müssen. Zudem hat das Ressort Erfahrungen mit der Einrichtung neuer angemieteter Räumlichkeiten innerhalb Berlins gesammelt. Auch diese sind in die Annahmen mit eingeflossen. Bei den Anschaffungen sind die IT-Grundschutzanforderungen für Bundesbehörden und die Hochverfügbarkeits-Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu berücksichtigt. Die Beschaffung erfolgt aus Rahmenverträgen des Bundes und der Auslands-IT.



Drucksache 106/20

... Die Verpflichtung zur unverzüglichen Vorlage der betreffenden Postsendungen durch die Beschäftigten von Postdienstleistern an die Strafverfolgungsbehörden schließt es nicht aus, im Dienste eines effizienten Verfahrens und zur Verringerung des administrativen Aufwands für die Beteiligten ein Verfahren der regelmäßigen Vorlage gesammelter Postsendungen einzurichten. Nähere Vorgaben hierzu sind gegebenenfalls durch die Strafverfolgungsbehörden zu formulieren.



Drucksache 392/20

... § 13 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen



Drucksache 510/20

... Durch die vorgeschlagene Änderung soll somit eine Klarstellung in der Gestalt erfolgen, dass die Möglichkeit Einwendungen zu erheben nicht dahingehend zu verstehen bzw. zu missbrauchen ist, Sammeleinwendungen zu erheben, um das Verfahren als solches zu blockieren. Durch solche werden häufig große Vorhaben so verzögert, ohne dass sich dadurch weitere Erkenntnisse für die behördliche Entscheidung zum konkreten Vorhaben ergeben würden. Es sind solche Einwendungen ausgeschlossen, die nicht Prüfgegenstand des Genehmigungsverfahrens sind, wie beispielsweise Folgen, die ihre Ursache nicht in der physischen Einwirkung der Anlage haben. Zweckdienlich ist es somit, Informationen über das Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in einem weiteren Verfahrensschritt schließlich nur diejenigen Einwender mit einzubeziehen, die auch tatsächlich betroffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

Zu Nummer 3

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen

Zu Nummer 3

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe a

Doppelbuchstabe aa Doppelbuchstabe bb Doppelbuchstabe cc

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 21/20

... Unsere jungen Menschen sind die Zukunft Europas und verdienen eine vielversprechende Zukunft. Eltern wünschen sich natürlich gute Arbeitsplätze und Karriereaussichten für ihre Kinder. Dennoch finden zu viele junge Menschen häufig nur Niedriglohnjobs, befristete oder atypische Stellen, die sie ihre Talente nicht entfalten und ihre Zukunft nicht planen lassen. Junge Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und junge Eltern sind noch stärker dem Risiko ausgesetzt, den Anschluss zu verlieren. Um die Jugendarbeitslosigkeit stärker zu bekämpfen, wird die Kommission im zweiten Quartal 2020 ihre Vorschläge zur Stärkung der Jugendgarantie vorlegen, die bereits 3,5 Millionen jungen Menschen jährlich hilft, eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren oder eine Arbeit zu finden. Die neue Jugendgarantie soll junge Menschen dabei unterstützen, Kompetenzen zu entwickeln und Berufserfahrung zu sammeln, insbesondere im Bereich des grünen und des digitalen Wandels.



Drucksache 325/20

... Die Erfahrungen, die bei der Ausarbeitung der Liste und der Einrichtung neuer Funktionen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf EU-Ebene gesammelt werden, könnten eine Überprüfung der Herangehensweise an die von Drittländern ausgehenden Risiken nach sich ziehen. Als FATF-Mitglied sollte die Kommission weiterhin den Ersuchen der FATF, von Drittstaaten ausgehende Risiken anzugehen, Rechnung tragen und die Fähigkeit aufrechterhalten, auch unabhängig von der FATF und gemäß den internationalen Standards angemessene Maßnahmen anzuwenden. Eine auf EU-Ebene angesiedelte Aufsicht könnte in diesem Kontext auch dazu beitragen, von Drittländern ausgehende Risiken zu verringern, indem je nach Art und Schwere der Mängel geeignete Risikominderungsmaßnahmen für Verpflichtete ausgearbeitet werden. Hierbei müssten u.a. weitere detaillierte und risikobasierte Maßnahmen entwickelt werden, die auf die Bewältigung der Risiken abstellen, die von in anderen Ländern und Gebieten geltenden Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgehen. Da kein Land oder Gebiet vor aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erwachsenden Risiken sicher ist, könnte dieses Vorgehen auch durch einen transaktionsbezogenen Ansatz ergänzt werden. Auch eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion für zentrale Meldestellen könnte einen wertvollen Beitrag bei der Ermittlung neuer Trends sowie der von Drittländern ausgehenden Risiken leisten und mögliche Schwierigkeiten bei der internationalen Zusammenarbeit aufdecken.



Drucksache 265/1/20

... (19) Recyclingquote" ist der Prozentsatz, den die Masse der in einem Kalenderjahr einem ordnungsgemäßen Recycling zugeführten Altbatterien im Verhältnis zur Masse der in diesem Kalenderjahr gesammelten Altbatterien ausmacht. Aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes mit dem Ziel des Recyclings ausgeführte Altbatterien sind nur insoweit zu berücksichtigen, als den Anforderungen aus § 14 Absatz 3 entsprochen worden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 Absatz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 Satz 1 BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

19. Hauptempfehlung zu Ziffer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 22

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh § 29 Absatz 1 Nummer 14 BattG

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 84/20

... Absatz 8 wird infolge der Streichung des Absatzes 1 zu Absatz 7. Der neue Absatz 7 wird um die Tätigkeit des "Behandelns" von Abfällen ergänzt. Die Ergänzung dient der Klarstellung. Das Behandeln von Abfällen ist auch derzeit von § 6 Absatz 8 umfasst, da es in der Kette der im Gesetz genannten Tätigkeiten zwischen Sammeln einerseits und Beseitigen bzw. Verwerten andererseits lediglich einen Zwischenschritt darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 295/1/19

... 4. Der Bundesrat schließt sich den Ausführungen der Kommission an, wonach eine nachhaltige Produktivitätssteigerung in der Land- und Forstwirtschaft etwa durch verstärkte Forschung und zusätzliche Anreize (Seiten 11 und 20) geeignet ist, Kohlenstoffsenken zu fördern. Die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienende Stilllegung von Waldflächen stellt daher keine geeignete Strategie für den Klimaschutz dar. Die bei natürlichen Hauptbaumarten schon heute entstandenen enormen Schäden verdeutlichen das Risiko, dass die angesammelten hohen Kohlenstoffvorräte - zum Beispiel durch Brand oder infolge schadensbedingter Auflichtung - auf Dauer wieder freigesetzt werden und der angestrebte Klimaschutz-Effekt damit wieder verloren gehen kann.



Drucksache 661/19

... c. Außerdem hat die EBA den weiteren Auftrag erhalten, eine integrierte Meldeplattform zu schaffen, auf der sämtliche Daten für statistische, abwicklungsspezifische und aufsichtsrechtliche Zwecke gesammelt werden sollen. Eine solche Plattform bietet die Chance, allen Banken den Aufwand neuer Meldeformate und häufiger Abfragen etwa im Rahmen von Stresstests zu ersparen. Ziel muss es sein, eine möglichst praktikable Plattform zu schaffen, die vor allem die für die Finanzstabilität relevanten Daten ständig vorhält und so den Instituten die adhoc-Erhebung von Daten z.B. für Stresstests erspart. Zusätzliche Daten bedürfen in einem solchen System einer besonderen Rechtfertigung etwa durch neue Entwicklungen (Kryptowährungen etc.). Dabei sollten auch die Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten mit Meldeplattformen gezielt einbezogen werden. Die damit verbundenen Entlastungen kommen kleinen Banken überproportional zu Gute.



Drucksache 71/19

... § 13a SchKG-E regelt, wie die von der Bundesärztekammer gesammelten Informationen den Betroffenen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem bundesweiten zentralen Notruf nach § 1 Absatz 5 Satz 1 SchKG zur Verfügung gestellt werden.



Drucksache 410/19

... Durch die Bereitstellung von 6 Prozent, also 1,5 Prozentpunkte mehr als bisher, der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2020 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanzierte Förderung (Änderung von § 5) ergibt sich eine gewisse Erhöhung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft, da durch die Erhöhung der Umschichtung ein zusätzliches Potential für Neuverpflichtungen im Rahmen des ELER entsteht, die für die Begünstigten mit Aufwand für die Antragstellung verbunden sind. Es sind hier überwiegend Anträge betroffen, die mit geringem zusätzlichem Aufwand im Rahmen des InVe-KoS-Sammelantrags, den der Antragsteller normalerweise sowieso bereits zum Bezug der Direktzahlungen stellt, zu stellen sind. Dazu wird nur ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand von etwa 15 Minuten eingeschätzt. Es wird t ausgehend von einem jährlichen Durchschnittsbetrag je Förderfall für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft von etwa 3 300 Euro - eingeschätzt, dass sich mit dem aus den zusätzlichen 1,5 Prozentpunkten sich ergebenden Betrag von rund 75 000 000 Euro etwa 22 500 Jahrestranchen ergeben. Für deren Beantragung entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von etwa 200 000 Euro, der sich voraussichtlich auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 16a
Bagatellregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 533/19

... Da das System neu eingeführt wird, wird zunächst ausschließlich die Erstellung des Überwachungsplans berücksichtigt. Im Zeitverlauf werden jedoch zusätzliche Änderungen in Form einer Anpassung des Überwachungsplans hinzukommen, die auf Grundlage bis dahin gesammelten Erfahrungswerte zu den Fallzahlen und der Höhe der Aufwände zu einem späteren Zeitpunkt abgeschätzt werden können.



Drucksache 578/1/19

... Seit der Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem HDE im Jahr 2016 führte die Selbstverpflichtung des Handels bereits zu einer Reduktion des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen um zwei Drittel (5,6 Milliarden Taschen in 2015, 1,9 Milliarden in 2018). Der Verbrauch pro Kopf lag im Jahr 2018 bei nur noch 20 Taschen. Dies unterschreitet das von der EU für das Jahr 2025 formulierte Ziel von 40 Taschen pro Kopf daher schon jetzt deutlich. Ein darüber hinausgehendes, gesetzliches Verbot konterkariert die erfolgreichen Bemühungen des Handels und ist aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen. Das Verbot kann auch nicht auf das formulierte Ziel gestützt werden, das unkontrollierte Entsorgen der Tragetaschen in der Umwelt (Littering) zu vermeiden. Das Problem des Littering ist in Deutschland bei Tüten nicht stärker feststellbar als bei anderen Verpackungen. Die betroffenen leichten Kunststofftragetaschen unterliegen den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes, das heißt, sie werden wie andere Verpackungen im Auftrag der Dualen Systeme ordnungsgemäß gesammelt und verwertet. In Deutschland wurden laut Umweltbundesamt 2018 97,2 Prozent aller Verpackungen entweder werkstofflich oder thermisch verwertet. An Verpackungen aus Kunststoff machen die betroffenen leichten Kunststofftragetaschen weniger als ein Prozent aus.



Drucksache 73/19

... Plastik enthält verschiedene chemische Zusatzstoffe wie z.B. Weichmacher. An Mikroplastik können sich zudem diverse organische Schadstoffe und Schwermetalle ansammeln. Dadurch wird ein zusätzlicher, aber vermeidbarer Eintragspfad von langlebigen Schadstoffen in die Nahrungskette geschaffen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mikroplastik das Verhalten und die Vermehrung von Fischlarven negativ beeinflusst und damit die Fischbestände gefährdet. Neuere Studien ergeben auch, dass die Auswirkungen von Mikroplastik in Böden die Ökosysteme dauerhaft negativ beeinflussen. Ebenso ist eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nach derzeitigem Wissensstand möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.



Drucksache 243/1/19

... c) Um die Erfahrungen der einzelnen Länder mit Herdenschutzmaßnahmen zu sammeln und verfügbar zu machen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen. Die Länder mit Wolfsvorkommen sind dabei einzubinden. Neben Beratung und Dokumentation soll auch die Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgen und zusammen mit den Tierhalterverbänden erarbeitet werden. Gleichzeitig muss auch die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) dauerhaft abgesichert und weiterentwickelt werden.



Drucksache 521/1/19

... c) Die von der Bundesregierung gewählte Konzeption des Klimaschutzgesetzes als Rahmengesetz führt dazu, dass wesentliche Aspekte durch Verordnungsermächtigungen ohne Zustimmung des Bundesrates geregelt werden sollen. Der Bundesrat sieht dies vor dem Hintergrund des auf Ebene der Länder vorhandenen Wissens, der Erkenntnisse sowie der entsprechenden Erfahrungen mit Klimaschutzgesetzen und deren Umsetzung kritisch, da hier bereits seit 2011 Erfahrungen gesammelt werden konnten. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Zustimmungsbedürftigkeit der Verordnungen vorzusehen.*



Drucksache 197/1/19

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit zu prüfen, das erste Schlichtungsverfahren eines Unternehmens vor der zukünftigen Universalschlichtungsstelle für das Unternehmen kostenlos zu gestalten. Das Unternehmen könnte hierdurch erste positive Erfahrungen mit der außergerichtlichen Streitbeilegung sammeln.



Drucksache 634/19

... Zu Absatz 2 Satz 1 verweist auf die in einer Bekanntmachung der Bundesregierung nach § 7 festgelegten Vorgaben für qualifizierte elektronische Signaturen. Satz 2 stellt klar, dass jedes zu signierende Dokument mit einer eigenen Signatur zu versehen ist. Erfasst sind sowohl sogenannte Inline- als auch Detached-Signaturen (vgl. dazu unten die Begründung zu § 7 Absatz 1 Nummer 4). Ebenfalls zulässig sind Stapelsignaturen, d.h. Signaturen, bei denen mehrere Dokumente gesammelt und mit einem technischen Vorgang und einmaliger PIN-Eingabe der gesamte "Stapel" gleichzeitig abgearbeitet, dabei aber jedes Dokument einzeln signiert wird. Sogenannte Containersignaturen, bei denen lediglich ein Container signiert wird, der mehrere Dateien enthält, nicht aber die Dokumente selbst, sind entsprechend § 4 Absatz 2 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) nicht zulässig.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.