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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sammelanträge"


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Drucksache 61/18

... Von der Beifügung eines Nachweises gemäß Satz 1 Nummer 2 kann abgesehen werden, soweit das Umpflügen durch Angaben zu den Nutzungscodes für die betroffene Fläche aus den Sammelanträgen für frühere Jahre nachgewiesen werden soll. Die betreffenden Sammelanträge sind dann anzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 364/15

... Aus verwaltungsökonomischen Gründen scheidet eine Förderung von 1,8 bis 0,9 Millionen Einzelfällen pro Jahr (Fallzahlen bis 2022) in jedem Fall aus. Somit ist ein Verfahren zu entwickeln, dass möglichst viele Einzelfälle zusammenfasst (zum Beispiel Sammelanträge). Dabei ist ein Kompromiss zu finden zwischen einer möglichst effizienten Bearbeitung im BAFA und den Interessen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hinsichtlich des Zeitpunktes der Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Die circa 8 000 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger stellen quartalsweise den Aufwand für das Etikettieren der Heizgeräte dem BAFA in Rechnung. Damit sind pro Antragsteller vier Anträge pro Jahr mit durchschnittlich circa 27 bis 56 Einzelfällen pro Antrag bis zum Jahr 2020 zu bearbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte

§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung

§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019

Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019

Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)

§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)

Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)

Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)

Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erstattungskosten

2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten


 
 
 


Drucksache 33/13

... ,32. In § 45d Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "oder auf Grund von Sammelanträgen nach § 45b Absatz 1 und 2 die Erstattung von Kapitalertragsteuer beantragt" gestrichen und nach dem Wort "Ehegatten" die Wörter "oder Lebenspartners" eingefügt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Jahressteuergesetz 2013

Anlage
Jahressteuergesetz 2013

I. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3 EStG , Nummer 13a - neu - § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG , Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu -, 5 - neu - EStG , Buchstabe j1 - neu - § 52 Absatz 45 EStG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 8b Absatz 1 Satz 2 KStG , Buchstabe c - neu - § 8b Absatz 10 KStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - bis 16 - neu - KStG

II. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 - neu - bis 6 - neu - UmwStG , Nummer 3 - neu - § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

III. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 31a Nummer 1 Buchstabe a § 13a Absatz 1 Satz 4 ErbStG , Buchstabe b § 13a Absatz 4 Satz 5 ErbStG , Nummer 2 Buchstabe a § 13bAbsatz 2Satz2 Nummer 4a - neu - ErbStG , Buchstabe b § 13b Absatz 2Satz 3 ErbStG , Buchstabe c § 13b Absatz 2Satz 7 ErbStG , Nummer 3 § 37Absatz 8-neu- ErbStG

Artikel 31a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

IV. Zu Artikel 26 Nummer 1 - neu - § 1 Absatz 3a - neu -, Absatz 6 Satz 1 GrEStG , Nummer 2 - neu - § 4 Nummer 4 bis 8 GrEStG , Nummer 3 - neu - § 6a Satz 1 GrEStG , Nummer 4 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GrEStG , Nummer 5 - neu - § 13 Nummer 7 - neu - GrEStG , Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 5 GrEStG , Nummer 7 - neu - § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GrEStG , Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7a - neu - GrEStG , Buchstabe b - neu - § 19 Absatz 2 Nummer 5 GrEStG , Nummer 9 - neu - § 20 Absatz 2 Nummer 3 - neu - GrEStG , Nummer 10 - neu - § 23 Absatz 11 - neu - GrEStG

Artikel 26

V. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

VI. Zu Artikel 2 Nummer 13b - neu - § 33 Absatz 2 Satz 4 - neu - EStG

VII. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht EStG , Nummer 33 Buchstabe b - neu - § 50dAbsatz 9Satz3 EStG , Buchstabe c - neu - § 50d Absatz 10 EStG , Nummer 33a - neu - § 50i - neu - EStG , Nummer 35 Buchstabe o § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu -, 10 - neu - EStG , Buchstabe p § 52 Absatz 59d - neu - EStG , Buchstabe q § 52 Absatz 59e und 59f EStG , Artikel 33 Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

VIII. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

IX. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe b § 13b Absatz 5 UStG

X. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 10 Nummer 9 § 14b Absatz 1 Satz 1 UStG , Nummer 15 § 26a Absatz 1 Nummer 2 UStG , Nummer 17 § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1AO , Artikel 12 Nummer 2 Artikel 97 § 19a EGAO , Artikel 27 § 257 Absatz 4 HGB , Artikel 28 Artikel 47 EGHGB , Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen , Artikel 33 Absatz 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

XI. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes , Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung , Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung , Artikel 12a - neu - Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes , Artikel 12b - neu - Änderung des Altersvors orgeverträge-Z ertifizierungsgesetzes , Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes , Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 632/12

... In § 45d Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "oder auf Grund von Sammelanträgen nach § 45b Absatz 1 und 2 die Erstattung von Kapitalertragsteuer beantragt" gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 54/11

... Die bisherigen gesetzlichen Verfahrensregelungen sehen eine unterschiedliche Behandlung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften einerseits sowie Genossenschaftsbanken andererseits vor. Während bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften die Steuerbefreiungen grundsätzlich auf Grund von Sammelanträgen beim Bundeszentralamt für Steuern in Form einer nachträglichen Erstattung berücksichtigt werden, besteht bei Genossenschaftsbanken die Möglichkeit, die Erstattung im Rahmen des Kapitalertragsteueranmeldeverfahrens gemäß § 44b Absatz 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 679/10

... es zum Steuerabzug verpflichtet ist oder auf Grund von Sammelanträgen nach § 45b Absatz 1 und 2 die Erstattung von Kapitalertragsteuer beantragt (Meldestelle), hat dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 1. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Kapitalerträge den Gläubigern zufließen, folgende Daten zu übermitteln:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/10




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 50f
Bußgeldvorschriften

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 36
Endbestände

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 10
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 9
Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung

Artikel 13
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 5
Hilfsmerkmale

Artikel 16
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 19
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 21
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 24
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Artikel 26
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 30
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 31
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

§ 4
Zuschlagsatz

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 711/10

... Mit der Nummer 4 wird ein neuer Abschnitt 4 über Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen des Hopfensektors in die Verordnung eingefügt. Mit § 16 wird das Antragsverfahren für die Erzeugerorganisationen geregelt. Es wird vorgesehen, dass die jährlichen Zahlungsanträge mit Ausnahme von Zahlungsanträgen für das Erntejahr 2010 grundsätzlich bis zu dem 30. September eines Jahres bei der Bundesanstalt gestellt werden können. Dies ist die nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 738/2010 vorgesehene, spätestens mögliche Frist zur Abgabe von Zahlungsanträgen. Mit § 17 wird aus Gründen der Vereinfachung der verwaltungstechnischen Abwicklung der Zahlungen an die Erzeugergenossenschaften festgelegt, dass die Bundesanstalt den Erzeugerorganisationen für deren Antragstellung die mit den Sammelanträgen erhobenen Daten ihrer jeweiligen Mitglieder zu den bepflanzten oder vorübergehend stillgelegten Hopfenflächen mitteilt. Aus Gründen des Datenschutzes wird dabei gleichzeitig die Befugnis der Erzeugerorganisationen zur Verwendung der mitgeteilten Daten auf die Antragstellung begrenzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 711/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

§ 4a
Schutz von Dauergrünland

§ 5b
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Abschnitt 4
Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen des Hopfensektors

§ 16
Antrag

§ 17
Meldung über Hopfenflächen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1502: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 84/10

... Für die durchführenden Länder ergibt sich ein zusätzlicher Vollzugsaufwand durch die Einbeziehung der flächenbezogenen Maßnahmen des Weinsektors (Rodungsprämie und Prämie für Umstrukturierungs- bzw. Umstellungsmaßnahmen) in die Cross-Compliance-Bestimmungen und den damit verbundenen Aufwand bei der Erfassung von gegebenenfalls zusätzlich zu stellenden Sammelanträgen und der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen bei einem Prozent der Betriebsinhaber. Nach derzeitiger Schätzung handelt es sich dabei bundesweit um ca. 10 Betriebe, die jährlich zusätzlich vor Ort zu kontrollieren sind. Demgegenüber werden die Länder in ihrem Vollzugsaufwand entlastet durch den Entfall der Antragstellung und Abwicklung der Energiepflanzenprämie sowie durch die ab dem Jahr 2010 für die Betriebsinhaber geltende beihilfefähige Mindestfläche von einem Hektar, die vorhanden sein muss, um Direktzahlungen beantragen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 2
Regionaler Durchschnitt

§ 3a
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 20
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 21
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 2a
Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen

§ 4
Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle

Abschnitt 9
Milch-Sonderprogramm

§ 28
Verspätete Antragstellung

§ 28a
Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt und Zielsetzung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 688/09

... Diese enthielten zum Teil Sammelanträge oder wurden zunächst vorsorglich zur Fristwahrung gestellt und später teilweise wieder zurückgenommen. Nach Prüfung und Rücksprache mit den Antragstellern reduzierte sich die Zahl der Anträge auf 374 (181 für Gewebezubereitungen und 193 für Blutstammzellzubereitungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/09




Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz

1 Berichtsauftrag

2 Vorbereitung und Themen des Berichts

3 Gewebegesetz

3.1 Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen § 20b AMG

3.1.1 Rechtslage

3.1.2 Allgemeine Einschätzung

3.1.3 Einzelfragen

3.2 Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen § 20c AMG

3.2.1 Rechtslage

Abb. 3.2.1 Übersicht zur Abgrenzung von bekannten Gewebezubereitungen zu anderen Arzneimitteln menschlicher oder tierischer Herkunft § 20c AMG

3.2.2 Allgemeine Einschätzung

3.2.3 Einzelfragen

3.3 Genehmigung von Gewebezubereitungen § 21a AMG

3.3.1 Rechtslage

3.3.2 Allgemeine Einschätzung

3.3.3 Einzelfragen

3.4 Besondere Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen § 63c AMG

3.4.1 Rechtslage

Abb. 3.4.1 Übersicht zu den Dokumentations- und Meldepflichten für Gewebe und Gewebezubereitungen § 63c AMG

3.4.2 Allgemeine Einschätzung

3.4.3 Einzelfragen

3.5 Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen § 72b AMG

3.5.1 Rechtslage

3.5.2 Allgemeine Einschätzung

3.5.3 Einzelfragen

3.6 Sonderthema: Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems

3.6.1 Rechtslage

Abb. 3.6.1a Übersicht zu den Erlaubnispflichten für die Gewinnung und die Be- oder Verarbeitung von Stammzellen des blutbildenden Systems §§ 20b, 20c und 13 AMG

5 Inverkehrbringen

Abb. 3.6.1b Übersicht zur Genehmigungs- und Zulassungspflicht von Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems nach dem Arzneimittelgesetz §§ 21a und 21 AMG

Gewebe - und Hämovigilanz

Erstmaliges Verbringen, Einfuhr

3.6.2 Allgemeine Einschätzung

3.6.3 Einzelfragen

3.7 Sonstiges

4 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

4.1 Rechtslage

4.2 Allgemeine Einschätzung

4.3 Einzelfragen

5 Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz

5.1. Rechtslage

5.2 Allgemeine Einschätzung

5.3 Einzelfragen

6 Zusammenfassung und Schlussbemerkung

Anlage n

Anlage 1

Beschluss des Bundesrates Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz

Anlage 2

Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Anlage 3

Beschluss des Bundesrates Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz TPG-Gewebeverordnung - TPG-GewV


 
 
 


Drucksache 220/08

... Drei Informationspflichten, die im Rahmen der Stellung von Sammelanträgen gemäß § 7 InVeKoS-Verordnung zu erfüllen sind, werden für Unternehmen abgeschafft:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 3b
Bestimmung der Zahl der neuen Zahlungsansprüche für Betriebsinhaber mit gesondertem Betrag

§ 9a
Anwendung der Vorschriften über die Stilllegung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 6a
Betriebsnummer

§ 23a
Anwendung des Abschnitts 4

Abschnitt 10a
Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen

§ 31a
Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen

Artikel 3
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 4
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 455: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung


 
 
 


Drucksache 57/08

... 12. inländische Kapitalanlagegesellschaften sowie Personen, Gesellschaften und andere Gesamthandsgemeinschaften, soweit sie in Vertretung der Gläubiger von Kapitalerträgen Sammelanträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 45b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/08




Achtes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 3a
Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 5
Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen.

§ 35
Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses

§ 37b
Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses

§ 39
Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung

§ 39a
Rücknahme von Entscheidungen

§ 56
Weitere berufliche Zusammenschlüsse

§ 66
Handakten

§ 70
Bestellung eines Praxisabwicklers

§ 73
Steuerberaterkammer

§ 80a
Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten

§ 87a
Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

§ 157a
Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 158
Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 164a
Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 14
Durchführung der Prüfungen

§ 18
Fertigung der Aufsichtsarbeiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 809/07

... "(6) Die Landesstellen übermitteln der Bundesanstalt auf der Grundlage der ihnen vorgelegten Verträge, Erklärungen und Meldungen für nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen sowie aufgrund der Sammelanträge nach § 7 alle Daten, die für die Verwaltung der Sicherheitsleistungen erforderlich sind. Der Bundesanstalt sind dabei insbesondere die zum 31. Mai jedes Jahres mit nachwachsenden Rohstoffen oder Energiepflanzen als bebaut gemeldeten Flächen in Hektar mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungsbedarf

II. Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaftsbeteiligten

III. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
[Änderung der InVeKoS-Verordnung]

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2
[Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung]

Artikel 3
[Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung]

Artikel 4
[Inkrafttreten]

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKos-Verordnung und der EG-Sicherheiten-Verordnung


 
 
 


Drucksache 602/05

... werden die Wörter „Beihilfeanträge „Flächen" " durch die Wörter „Sammelanträge nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (AB1. EG (Nr.) L 141 S. 18)" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/05




A. Problem und Ziel

B Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. In § 3b Satz 2 werden

3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

4. Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt:

§ 7
Muster und Vordrucke

5. § 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

6. In § 9

7. In Anlage 1 Nr. 2, 2.1. und 2.2.

8. Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

Anlage 2
(zu § 8 Abs. 2 und § 9) Gegenüberstellung von Flächen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 235/05

... 2. Sammelanträgen (§ 45b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 4
Anpassung sonstigen Bundesrechts

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 842/05

... Mit der Einfügung des § 26a soll von der in Artikel 15a Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 vorgesehenen Option der Vereinfachung des Antragsverfahrens Gebrauch gemacht werden. Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung liegen die Daten der Hopfenerzeuger, die zur Aufteilung der Mittel zwischen den Erzeugergemeinschaften relevant sind, bereits vor. Diese verlässlichen Daten aus den Sammelanträgen der Erzeuger sollen den Erzeugergemeinschaften zum Zweck der Antragstellung zugeleitet werden. Die Regelung dient damit der Verwaltungsvereinfachung und gewährleistet eine repräsentative Aufteilung der Mittel nach den tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnissen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 26a
Meldung über Hopfenflächen

§ 27a
Zulassung von Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27b
Pflichten der Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27c
Anerkennung von Erzeugergemeinschaften

§ 27d
Pflichten der Erzeugergemeinschaften

§ 27e
Anbauvertrag

§ 27f
Pflichten des Betriebsinhabers

§ 27g
Amtliche Verwiegung

§ 27h
Vorschuss

§ 27i
Anlieferungsschluss

§ 27j
Gewährung der Tabakbeihilfe

§ 27k
Kürzung der Tabakbeihilfe bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 2
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 939/04

Bei Sammelanträgen für mehrere Verbringungen in



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.