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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadensbegriff"


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Drucksache 612/13

... Absatz 2 definiert das Gebiet, in dem aufgetretene Schäden im Rahmen der Schadensermittlung Berücksichtigung finden. Absatz 3 legt in Satz 1 den Schadenszeitraum fest und enthält in den Sätzen 2 und 3 Regelungen zum Schadensbegriff. Die Bestimmungen des Anwendungsbereichs der Hochwasserhilfen in den Absätzen 2 und 3 lassen den Anwendungsbereich des Gesetzes über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 428/09

... 16. begrüßt, dass Entschädigungen auf einen Ausgleich der Verluste und des entgangenen Gewinns einschließlich übermäßiger Aufwendungen und Zinsen ausgerichtet sind, und fordert die Festschreibung dieser Definition des Schadensbegriffs für kollektive Rechtsbehelfsmechanismen auf Gemeinschaftsebene;



Drucksache 170/08

... Übernahme des erweiterten Schadensbegriffs; Anpassung der Grundsätze zur Bestimmung der Deckungsvorsorge; Regelungen zum Gerichtsstand und zum Staatenklagerecht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 27
Mitwirkendes Verschulden des Verletzten

§ 40a
Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage

§ 40b
Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34

§ 40c
Staatenklagerecht

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

Zu Artikel 1

1. Grundsätze der Haftungsübereinkommen und wesentliche Inhalte der Änderungsprotokolle

Pariser Übereinkommen

Brüsseler Zusatzübereinkommen

2. Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

II. Bundesgesetzliche Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

5 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 176/08

... Der bisherige Artikel 3 des Übereinkommens sah eine Haftung des Anlageninhabers für Personenschäden und Schäden an oder Verlust von Vermögenswerten vor. Der neue Schadensbegriff erweitert den Umfang des zu ersetzenden Schadens gemäß den Begriffsbestimmungen in Artikel 1 Abs. a Ziffer vii Nr. 3 bis 6.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

Protokoll zur
Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Artikel 1 Absatz a i und ii wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 1 Absatz a werden vier neue Ziffern vii , viii , ix und x angefügt, und zwar wie folgt:

C. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

D. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

E. In Artikel 4 werden die Absätze c und d als Absätze d und e neu nummeriert und ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut eingefügt:

F. Artikel 5 Absätze b und d wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

G. Artikel 6 Absätze c , e und g wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

H. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

I. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

J. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

K. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

M. Artikel 13 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

N. Artikel 14 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

O. Artikel 15 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

P. Nach Artikel 16 wird ein neuer Artikel 16bis eingefügt:

Artikel 16bis

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

S. Artikel 19 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

T. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

U. Artikel 21 wird ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut angefügt:

V. In Artikel 22 wird Absatz c zu Absatz d , und ein neuer Absatz c wird in Artikel 22 eingefügt; er lautet wie folgt:

W. Artikel 23 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

X. Artikel 24 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Y. Der in den folgenden Artikeln gebrauchte Ausdruck Schaden wird durch den Ausdruck nuklearer Schaden ersetzt:

2 II.

Protokoll zur
Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Absatz 2 der Präambel wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 2

C. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 3

D. Artikel 4 wird gestrichen.

E. Artikel 5 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 5

F. Artikel 6 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 6

G. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 7

H. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 8

I. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 9

J. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 10

K. Artikel 11 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 11

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 12

M. Nach Artikel 12 wird folgender neuer Artikel 12bis eingefügt:

Artikel 12bis

N. Artikel 13 Absätze a , b , f und i wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 13

O. Artikel 14 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 14

P. Artikel 15 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 15

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 17

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 18

S. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 20

T. Artikel 21 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 21

U. Artikel 25 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 25

V. Der Anhang wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Anhang zum
Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964, des Protokolls vom 16. November 1982 und des Protokolls vom 12. Februar 2004

2 II.

Denkschrift

Protokoll 2004
zum Pariser Übereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Zu Abschnitt I Buchstabe A

Zu Abschnitt I Buchstabe B

Zu Abschnitt I Buchstabe C

Protokoll 2004
zum Brüsseler Zusatzübereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 678/1/06

... Die Definition des Schadensbegriffs in § 2 Nr. 1 USchadG-E ist zu präzisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/1/06




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 USchadG *

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 7 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 - neu - USchadG

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

20. Zu Artikel 1 § 9 USchadG

21. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 USchadG

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3 USchadG *

23. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

25. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

26. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

27. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

28. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

29. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 USchadG

30. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

31. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

33. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

34. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG *

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 - neu - BNatSchG *

37. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

38. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG *

39. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 678/06

... es bzw. nach § 2 Nr. 1 lit c) (Schädigung des Bodens) – enger und verlangt die Feststellung weiterer qualifizierender Merkmale, welche die Erheblichkeit kennzeichnen. Der Begriff natürliche Ressource umfasst nach Art. 2 Nr. 12 der Umwelthaftungsrichtlinie entsprechend dem Umweltschadensbegriff geschützte Arten, natürliche Lebensräume, Gewässer und den Boden. Er wurde innerhalb der Schadensdefinition als Legaldefinition eingeführt und setzt insoweit die genannte Richtlinienbestimmung um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 678/06 (Beschluss)

... Die Definition des Schadensbegriffs in § 2 Nr. 1 USchadG-E ist zu präzisieren. Zwar ist nach dem Sinn des Entwurfs nicht jede nachteilige Veränderung ein Umweltschaden, jedoch steht nicht fest, ob zur weiteren Präzisierung des Begriffs auf die Grenzwerte der Erheblichkeitsschwellen für Arten nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

17. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

20. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

21. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

24. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

25. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

26. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG Der Bundesrat stellt fest, dass die Regelungen der § 21 Abs. 4, § 21a BNatSchG-E hinsichtlich des Artenschutzrechts u.a. nicht den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 10. Januar 2006 - C 98/03 - entsprechen.

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 3/05

... ausgeschlossen sein. Das Klagerecht der Aktionäre hat hinsichtlich des Schadensbegriffs einen so eingeschränkten Anwendungsbereich, dass Rechtsprechung dazu nicht bekannt geworden ist. Die Möglichkeit der Geltendmachung durch die Gläubiger entspricht der in § 93 Abs. 5 AktG und findet eine Parallele auch in § 317 Abs. 4 i.V.m. § 309 Abs. 4 Satz 3 bis 5 AktG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 821/04

... Beispiele: Definition des Vertrags- oder Schadensbegriffes. So könnte im Rahmen der Definition des Vertragsbegriffes beispielsweise auch erläutert werden, wann ein Vertrag als geschlossen gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/04




1. Einleitung

2. WEITERES Vorgehen

2.1 Verbesserung des geltenden und künftigen Gemeinschaftsrechts Maßnahme I des Aktionsplans

2.1.1 Hauptfunktion des GRR

2.1.2 Andere denkbare Funktionen des GRR

2.1.3 Rechtsnatur des GRR

2.2 Förderung der Verwendung EU-weiter Allgemeiner Geschäftsbedingungen Maßnahme II des Aktionsplans

2.2.1 Vorschläge der Kommission im Aktionsplan

2.2.2 Reaktionen von Interessengruppen und anderen Mitbeteiligten

2.2.3 Aktionen: Website zur Förderung der Entwicklung und Verwendung EU-weiter AGB

2.2.3.1 Plattform für den Informationsaustausch zu bestehenden und geplanten EU-weiten AGB

2.2.3.2 Leitlinien zum Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und EU-weiten AGB

2.2.3.3 Ermittlung legislativer Hindernisse bei der Verwendung EU-weiter AGB

2.3 Eine nicht sektorspezifische Maßnahme ­ ein optionales Instrument im Bereich des europäischen Vertragsrechts Maßnahme III des Aktionsplans

3. Vorbereitung und Ausarbeitung des gemeinsamen Referenzrahmens

3.1 Vorbereitung: Forschungsarbeiten und Mitwirkung von EU-Organen, Mitgliedstaaten und sonstigen Interessengruppen

3.1.1 Überblick

3.1.2 Mitwirkung von Interessengruppen

Erster Teil

Zweiter Teil

3.1.3 Mögliche Struktur und Inhalt des GRR

3.2 Ausarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens durch die Kommission

3.2.1 Eignung zur Verfolgung der Ziele des Aktionsplans

3.2.2 Praxistauglichkeitstest

3.2.3 Konsultation zum GRR der Kommission

3.2.4 Verabschiedung des GRR durch die Kommission

Anhang I
Denkbare Struktur eines GRR

Kapitel I
­ Grundsätze

Kapitel II
­ Definitionen

Kapitel III
­ Mustervorschriften

Abschnitt I
­ Vertrag

Abschnitt II
­ Vorvertragliche Pflichten

Abschnitt III
­ Erfüllung / Nichterfüllung:

Abschnitt IV
­ Mehrere Parteien

Abschnitt V
­ Forderungsabtretung

Abschnitt VI
­ Schuldübernahme ­ Vertragsübernahme

Abschnitt VII
­ Verjährung

Abschnitt VIII
­ Besondere Vorschriften für Kaufverträge

Abschnitt IX
­ Besondere Vorschriften für Versicherungsverträge

Anhang II

1. Zum allgemeinen Kontext eines optionalen Instruments:

2. Zur Verbindlichkeit eines optionalen Instruments

3. Zur Rechtsform eines optionalen Instruments

4. Zum Inhalt eines optionalen Instruments

5. Zum Geltungsbereich eines optionalen Instruments

6. Zur Rechtsgrundlage eines optionalen Instruments


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.