[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

100 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadstoffbelastung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 28/1/20

... 10. Der Bundesrat merkt kritisch an, dass unter dem Punkt "Investitionsherausforderungen" die Sanierung von Altlasten nicht genannt wird. Deshalb wird eine Ergänzung dahin gehend vorgeschlagen, dass es auch erheblicher Investitionen zur Beseitigung der mit Altlasten verbundenen Umweltgefährdungen bedarf. Die Sanierung von Altlasten stellt anhaltend eine große ökologische Herausforderung dar. Die Sanierung von Altlasten sollte gerade wegen der Bedeutung des Bodens für die mit dem Klimawandel verbundenen Veränderungen eine prioritäre Rolle spielen. Deutschland und auch andere Mitgliedstaaten haben unverändert mit vielen und schweren Altlasten bzw. Schadstoffbelastungen aufgrund der historischen Standorte der (chemischen) Industrie und des Bergbau- und Hüttenwesens zu kämpfen.



Drucksache 28/20 (Beschluss)

... 4. Er merkt kritisch an, dass unter dem Punkt "Investitionsherausforderungen" die Sanierung von Altlasten nicht genannt wird. Deshalb wird eine Ergänzung dahin gehend vorgeschlagen, dass es auch erheblicher Investitionen zur Beseitigung der mit Altlasten verbundenen Umweltgefährdungen bedarf. Die Sanierung von Altlasten stellt anhaltend eine große ökologische Herausforderung dar. Die Sanierung von Altlasten sollte gerade wegen der Bedeutung des Bodens für die mit dem Klimawandel verbundenen Veränderungen eine prioritäre Rolle spielen. Deutschland und auch andere Mitgliedstaaten haben unverändert mit vielen und schweren Altlasten bzw. Schadstoffbelastungen aufgrund der historischen Standorte der (chemischen) Industrie und des Bergbau- und Hüttenwesens zu kämpfen.



Drucksache 188/20

... (1) Nachstehende Grunddaten zur Nährstoffversorgung und Schadstoffbelastung der Waldböden sind zu erheben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Die Änderung dient dem Gleichklang mit der Ermächtigungsgrundlage § 4 Absatz 1 CsG und, der Abbildung der Plakette folgend, dem Gleichklang mit der bereits existierenden Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 216/1/18

... 3. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 signifikant reduzieren will. [Hierzu ist die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 270/18 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die unionsweit neben den Zielen zur Reduktion der Emission von Klimagasen bestehenden Zielsetzungen für die Luftreinhaltung, insbesondere in der Nähe von Ballungsräumen und schützenswerten Naturräumen, hin. Außerdem erkennt der Bundesrat die Möglichkeit, über alternative Kraftstoffversorgungsinfrastrukturen die oft sehr punktuellen Luftschadstoffbelastungen zu senken sowie gleichzeitig die Klimabilanz der Logistikwirtschaft und des europäischen Transportsektors weiter zu verbessern. Sowohl der Klimaschutz wie auch die Luftreinhaltung erfordern daher aus Sicht des Bundesrates europaweit koordiniertes Handeln und die Förderung von Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie



Drucksache 604/1/18

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Durch die vorliegende Neuregelung erfolgt zum einen eine Wiedereinführung der Steuerbegünstigung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wie sie der § 3 Nummer 34 a.F. vorsah. Zudem wird die Steuerbegünstigung auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert. Dieser geldwerte Vorteil wird herausgelöst von den übrigen Sachbezügen und fällt nicht mehr unter die monatliche Freigrenze von 44 Euro nach § 8 Absatz 2 Satz 11. Die Steuerbegünstigung dient zum anderen dem Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu veranlassen und somit die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken. Eine Reduzierung der Schadstoffbelastung wirkt zudem gesundheitsfördernd. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten zum einen einen attraktiven Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit. Die zeitlich uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bietet daneben größtmögliche Mobilität und Flexibilität in der Freizeit. Die private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs wird nicht von der Steuerbefreiung umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 216/18

... So sind Emissionen in solchen Gebieten und Ballungsräumen zu mindern, in denen zu hohe Schadstoffbelastungen der Luft vorliegen und / oder die erheblich zur Luftverschmutzung in anderen Gebieten und Ballungsräumen (auch in Nachbarländern) beitragen. Vor diesem Hintergrund soll das nationale Luftreinhalteprogramm zur erfolgreichen Umsetzung von Luftreinhalteplänen gemäß § 27 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 15/1/18

... Um dennoch das Recycling weiterhin zu ermöglichen, erwägt die Kommission eine Entscheidungsmethodik, mit der festgestellt werden soll, ob insgesamt trotz Schadstoffbelastung (oberhalb der in den Verwendungsbeschränkungen festgelegten Konzentrationsgrenzen) ein Recycling besser als eine energetische Verwertung bzw. Beseitigung ist. Bis Mitte 2019 soll diese Methodik erarbeitet werden.



Drucksache 216/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 signifikant reduzieren will. Hierzu ist die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 575/18

... g) Kraftfahrzeuge im Sinne von Anhang 3 Nummer 5, 6 und 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Artikel 85 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 236/18

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass ein schnelles Absenken der Schadstoffbelastung und damit ein umgehender Schutz der Bevölkerung vor giftigen Stickoxiden allein durch Software-Updates nach derzeitigem Kenntnisstand nicht machbar ist und so der Gesundheitsschutz nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Mit den notwendigen Hardware-Nachrüstungen würden zudem auch die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt, die sich im guten Glauben an ein umweltfreundliches Antriebssystem ein Diesel-Auto gekauft haben und denen nun ein starker Wertverlust ihres Autos und mögliche Fahrverbote drohen.



Drucksache 270/1/18

... 9. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die unionsweit neben den Zielen zur Reduktion der Emission von Klimagasen bestehenden Zielsetzungen für die Luftreinhaltung, insbesondere in der Nähe von Ballungsräumen und schützenswerten Naturräumen, hin. Außerdem erkennt der Bundesrat die Möglichkeit, über alternative Kraftstoffversorgungsinfrastrukturen die oft sehr punktuellen Luftschadstoffbelastungen zu senken sowie gleichzeitig die Klimabilanz der Logistikwirtschaft und des europäischen Transportsektors weiter zu verbessern. Sowohl der Klimaschutz wie auch die Luftreinhaltung erfordern daher aus Sicht des Bundesrates europaweit koordiniertes Handeln und die Förderung von Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie



Drucksache 60/1/17

... 2. Angesichts hoher Schadstoffbelastungen fordert der Bundesrat die Bundesregierung jedoch auf, darüber hinaus ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes in den durch Stickoxide belasteten Innenstädten (Umweltverbund, Nahverkehr, Carsharing, E für Bike und Car) aufzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 422/17

... 2. Der Bundesrat betont, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in der Verantwortung stehen, die Mobilität der Bevölkerung und des Wirtschaftsverkehrs im Interesse der Freizügigkeit und der Wirtschaftskraft in Deutschland und Europa zu gewährleisten. Zugleich müssen die Luftschadstoffbelastungen im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung vor allem in hoch belasteten Ballungsräumen deutlich minimiert werden.



Drucksache 422/1/17

... b) Der Bundesrat betont, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in der Verantwortung stehen, die Mobilität der Bevölkerung und des Wirtschaftsverkehrs im Interesse der Freizügigkeit und der Wirtschaftskraft in Deutschland und Europa zu gewährleisten. Zugleich müssen die Luftschadstoffbelastungen im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung vor allem in hoch belasteten Ballungsräumen deutlich minimiert werden.



Drucksache 60/17 (Beschluss)

... Angesichts hoher Schadstoffbelastungen fordert der Bundesrat die Bundesregierung jedoch auf, darüber hinaus ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes in den durch Stickoxide belasteten Innenstädten (Umweltverbund, Nahverkehr, Carsharing, E für Bike und Car) aufzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 63/16

... 2. Verringerung der Schadstoffbelastung im Rohabwasser aus den Prozessschritten der Häute- und Fellkonservierung, insbesondere durch:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen

1. Betriebliches Abwasserkataster

2. Betriebstagebuch

3. Jahresbericht

B Allgemeine Anforderungen

F Anforderungen für vorhandene Einleitungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

B Allgemeine Anforderungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Befristung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nr. 7

Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster

Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch

Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Anlage n
zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Teil
G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 617/16

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 364/16

... Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Die Änderungsverordnung steht im Einklang mit Managementregel 4 "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden." und im Einklang mit dem Nachhaltigkeitspostulat "Gesunde Umwelt erhalten", Indikator 13 "Schadstoffbelastung der Luft".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 49/1/16

... 33. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an die im KomitologieVerfahren beschlossenen neuen Regelungen zur Messung der Abgase im realen Fahrbetrieb direkt am Fahrzeug (real driving emissions/RDE). Die vorgesehenen Regelungen lassen eine dauerhafte Überschreitung des geltenden Emissionsgrenzwertes für Dieselfahrzeuge von 80 mg/km Stickoxide zu. Bei neuen Fahrzeugmodellen sind bis September 2017 Überschreitungen von 110 Prozent zulässig. Das entspricht dem 2,1-fachen des Grenzwertes. In einem zweiten Schritt soll bis Januar 2020 (und bei allen Neufahrzeugen bis Januar 2021) die Überschreitung auf 50 Prozent reduziert werden. Der Bundesrat sieht mit Besorgnis, dass diese Regelungen nicht geeignet sind, die Fahrzeugemissionen und somit eine wesentliche Ursache der Schadstoffbelastung in den Städten zeitnah wirksam zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 114/15

... -Emissionen und Schadstoffbelastungen. Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 62/1/15

... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ausführungen im SRU-Sondergutachten zum Verkehr zum Anlass zu nehmen, sich auf europäischer Ebene vehement für zeitnah wirkende Regelungen zur Sicherstellung niedriger Emissionen im realen Fahrbetrieb durch entsprechende Verbesserungen des Typprüfverfahrens für Kraftfahrzeuge einzusetzen. Dies umfasst die kurzfristige Beschlussfassung eines belastbaren, eindeutigen und insbesondere die städtischen Fahrbedingungen umfassenden Messverfahrens für die Emissionen im realen Fahrbetrieb ("Realdriving emissions") als Grundlage für die nachfolgende Festlegung ambitionierter Begrenzungen der Kfz-Emissionen auf der Straße. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für die unverzügliche, verbindliche Einführung strenger Regelungen einzutreten. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass andernfalls die rechtlich verpflichtende, schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid gefährdet wird und das Risiko von Fahrbeschränkungen in städtischen Belastungsgebieten für Diesel-Kfz mit hohen realen Fahremissionen wächst. Ergänzend dazu bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/15




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zum Bereich Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 114/15 (Beschluss)

... -Emissionen und Schadstoffbelastungen. Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität


 
 
 


Drucksache 362/1/14

... Das neue System missachtet die tatsächlichen Kosten der Schäden, die durch die Luftschadstoffbelastung der Fahrzeuge entstehen. Da von den EU-Vorgaben bei Teilung der Mautsätze jedoch nicht abgewichen werden darf, sollte die bisherige Regelung im Wesentlichen beibehalten, durch eine prozentuale Anpassung der Mautsätze an das neue Wegekostengutachten und eine weitere Spreizung nach Euronormen (0, I und II) ersetzt werden.



Drucksache 34/1/14

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den zuständigen Gremien sicherzustellen, dass die Änderungen so ausfallen, dass hierdurch die höchstmögliche Reduzierung der Luftschadstoffbelastung durch den motorisierten Straßenverkehr erreicht und damit der Gesundheitsschutz in den Ballungsräumen dauerhaft verbessert wird.



Drucksache 362/2/14

... /EU eine Spreizung nach Schadstoffklassen für die gesamte Mautgebühr zulässt. Dadurch werden im Vergleich zum bisherigen System der Mautspreizung gerade Fahrzeuge der schlechtesten Emissionsklassen überproportional entlastet und der Verursacherbeitrag zur Schadstoffbelastung insoweit verzerrt.



Drucksache 710/13

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, zeitnah eine Regelung durch Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/13




Entschließung

Zu Ziff. 1:

Zu Ziff.2:

Zu Ziff.3:


 
 
 


Drucksache 710/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, zeitnah eine Regelung durch Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) zu treffen, die eine eindeutige Kennzeichnung von Euro 6/VI-Fahrzeugen mittels einer Plakette ermöglicht.



Drucksache 817/1/13

... 11. Der Bundesrat erkennt die Vorschläge der Kommission zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung durch den Europäischen Strukturund Investitionsfonds und das LIFE-Programm an. Das LIFE-Programm stellt jedoch für die Durchführung von Luftreinhaltemaßnahmen kein geeignetes Instrument dar, da investive Maßnahmen ausgeschlossen sind und die bürokratischen Hürden für die [für die Maßnahmenumsetzung] zuständigen Kommunen sehr hoch sind. Das mit beträchtlichen Mitteln ausgestattete LIFE-Programm geht mit der Förderung von "Plänen und Programmen und Umweltrecht" an den aktuellen Erfordernissen - der Minderung von verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen als Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen - vorbei. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass das LIFE-Programm auch zur Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplänen eingesetzt werden kann und der Zugang zu diesen Fördermöglichkeiten vereinfacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/13




Zur Vorlage insgesamt

Zu weiteren Aspekten der Vorlage


 
 
 


Drucksache 817/13 (Beschluss)

... 8. Er erkennt die Vorschläge der Kommission zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung durch den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und das LIFE-Programm an. Das LIFE-Programm stellt jedoch für die Durchführung von Luftreinhaltemaßnahmen kein geeignetes Instrument dar, da investive Maßnahmen ausgeschlossen sind und die bürokratischen Hürden für die für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Kommunen sehr hoch sind. Das mit beträchtlichen Mitteln ausgestattete LIFE-Programm geht mit der Förderung von "Plänen und Programmen und Umweltrecht" an den aktuellen Erfordernissen - der Minderung von verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen als Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen - vorbei. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass das LIFE-Programm auch zur Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplänen eingesetzt werden kann und der Zugang zu diesen Fördermöglichkeiten vereinfacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/13 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Typprüfung und zur Einführung von Anreizsystemen

Zu weiteren Aspekten der Vorlage


 
 
 


Drucksache 190/12

... Die Verbesserung der Bedingungen der Meeresumwelt in ihrer Gesamtheit durch Reduzierung der von der Schifffahrt ausgehenden Schadstoffbelastungen ist das Ziel des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978 und seiner Anlagen. Dieser Zielsetzung dienen auch die am 15. Juli 2011 vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mit den Entschließungen MEPC.200(62) und MEPC.201(62) angenommenen Änderungen des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978. Bei den Änderungen handelt es sich um Änderungen der Anlagen IV (Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet für Schiffsabwasser und strengere Ausrüstungsvorschriften für Fahrgastschiffe innerhalb von Sondergebieten) und V (Neufassung der Anlage V, darin grundsätzliches Verbot des Einbringens und Einleitens von Müll) des MARPOL-Übereinkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL

Anlage
Änderungen der Anlage IV von MARPOL

Änderungen des Musters des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage V von MARPOL

Anlage
Revidierte Anlage V von MARPOL

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer

Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten

Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen

Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten

Regel 7 Ausnahmen

Regel 8 Auffanganlagen

Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen

Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs

Anhang
Muster eines Mülltagebuchs

1 Einführung

2 Müll und Müllbehandlung

3 Beschreibung des Mülls

4 Eintragungen im Mülltagebuch

Aufzeichnungen über das Einbringen, das Einleiten und die Abgabe von Müll

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit

2. Zustimmungspflicht, Vereinbarkeit mit europäischem Recht

3. Folgenabschätzung

a Weitere Kosten

b Gleichstellungspolitische Belange

c Nachhaltigkeit

d Erfüllungsaufwand

B. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 428/12 (Begründung)

... ) oder zusätzlich bei Unterbeauftragung eines Subunternehmens hinter oder an der Windschutzscheibe. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung sollen für die in Frage kommenden Fahrzeuge nicht gelten. Durch diese Auslagepflicht wird eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft begründet. Der Aufwand hierfür und die daraus ggf. sich ergebenden Kosten sind aber als marginal einzustufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... Aber auch die mangelnde Kohärenz der Umweltpolitik mit anderen Politikfeldern (Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz, siehe Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g) trägt zu dem Problem bei. Hier ist zunächst die Landwirtschaftspolitik zu nennen, deren belastende Auswirkungen auf Gewässer-, Wasser- und Bodenqualität sich auf Grund der starken Industrialisierung bzw. Intensivierung der Landwirtschaft gegenüber dem Zustand im letzten Jahrhundert eher noch verstärkt haben. Diese Problematik wird durch die Anmerkung unter Ziffer 2, dass die Schadstoffbelastung von Luft, Gewässern und Böden spürbar zurückgegangen ist, ungerechtfertigterweise abgeschwächt. Es liegt zumindest in weiten Teilen nach wie vor z.B. eine erhebliche Belastung des Grundwassers mit Nitrat vor. Aktivitäten hin zu einer größeren Vereinbarkeit von Landwirtschafts- und Umweltpolitik, insbesondere Gewässerschutz, sind ausdrücklich zu begrüßen, und müssen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik entschieden gefördert werden ("Ökologisierung der GAP"). Zur Erreichung der Ziele bedarf es einer deutlicheren Abstimmung und einer Harmonisierung der europäischen Vorgaben und Richtlinien. Im Gegensatz zur Darstellung im Umweltaktionsprogramm sind die EU-weiten Regelungen ohne weitere Verbesserung nicht geeignet, die vorgegebenen Ziele zu erreichen; daher besteht erheblicher Harmonisierungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 745/12

... 2. In den letzten Jahrzehnten ist die Schadstoffbelastung von Luft, Gewässern und Böden spürbar zurückgegangen, ebenso wie in den letzten Jahren die Emissionen von Treibhausgasen (THG). Die EU-Chemikaliengesetzgebung wurde aktualisiert und die Verwendung zahlreicher Gift- und Schadstoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber in haushaltsüblichen Produkten wurde beschränkt. Die EU-Bürger haben heute Zugang zu Wasser, das unter Qualitätsgesichtspunkten zu den weltbesten gehört, und über 18 % des Gebiets der EU sowie 4 % ihrer Meeresgebiete wurden als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... Aber auch die mangelnde Kohärenz der Umweltpolitik mit anderen Politikfeldern (Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz, siehe Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g) trägt zu dem Problem bei. Hier ist zunächst die Landwirtschaftspolitik zu nennen, deren belastende Auswirkungen auf Gewässer-, Wasser- und Bodenqualität sich auf Grund der starken Industrialisierung bzw. Intensivierung der Landwirtschaft gegenüber dem Zustand im letzten Jahrhundert eher noch verstärkt haben. Diese Problematik wird durch die Anmerkung unter Ziffer 2, dass die Schadstoffbelastung von Luft, Gewässern und Böden spürbar zurückgegangen ist, ungerechtfertigterweise abgeschwächt. Es liegt zumindest in weiten Teilen nach wie vor z.B. eine erhebliche Belastung des Grundwassers mit Nitrat vor. Aktivitäten hin zu einer größeren Vereinbarkeit von Landwirtschafts- und Umweltpolitik, insbesondere Gewässerschutz, sind ausdrücklich zu begrüßen, und müssen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik entschieden gefördert werden ("Ökologisierung der GAP"). Zur Erreichung der Ziele bedarf es einer deutlicheren Abstimmung und einer Harmonisierung der europäischen Vorgaben und Richtlinien. Im Gegensatz zur Darstellung im Umweltaktionsprogramm sind die EU-weiten Regelungen ohne weitere Verbesserung nicht geeignet, die vorgegebenen Ziele zu erreichen; daher besteht erheblicher Harmonisierungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 344/11

... In § 171a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 wird die beispielhafte Aufzählung der Handlungsfelder der Stadtumbaumaßnahmen um die Anpassung der Siedlungsstruktur an die Erfordernisse der klimagerechten Stadtentwicklung ergänzt. Wichtige Faktoren der Siedlungsstruktur sind in diesem Zusammenhang das Ausmaß der Versiegelung, die Kompaktheit der Bebauung, Frischluftschneisen sowie die Verteilung und die Verwundbarkeit der Energie- und Infrastruktureinrichtungen. Durch ihre Ausgestaltung und Koordination werden die klimatischen Eigenschaften (z.B. Luftaustausch, Schadstoffbelastung, Energieaufwand, Hitze, Starkregen- und Hochwassergefährdung) eines Gebiets im hohen Maße beeinflusst. Die Gewichtung der im jeweiligen Maßnahmegebiet maßgeblichen Faktoren erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (vgl. § 171b). Dabei kann entsprechend § 1 Absatz 5 auch der Klimaschutz berücksichtigt werden (vgl. Battis/Kersten/ Mitschang, Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) 2010, 246 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

§ 249
Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung

Artikel 2
Änderung der Planzeichenverordnung 1990

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Klimaschutzklausel

2. Repowering von Windenergieanlagen

3. Solaranlagen an oder auf Gebäuden im Außenbereich

4. Darstellung von städtebaulichen Konzepten für eine klimagerechte Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan

5. Präzisierung des Festsetzungskatalogs

6. Städtebaulicher Vertrag

7. Besonderes Städtebaurecht und klimagerechte Stadtentwicklung, quartiersbezogene Lösungen

B. Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

4. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preis- und Kostenwirkungen

5. Nachhaltigkeit

6. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu § 248

Zu § 249

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP:


 
 
 


Drucksache 462/11

... Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs kann in Abhängigkeit von der Entwicklung des Gesamtverkehrsmarktes Einfluss insbesondere auf die Indikatoren 11b (Personentransportintensität) und 13 (Schadstoffbelastungen der Luft) haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 8a
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

§ 8b
Wettbewerbliches Vergabeverfahren

§ 42a
Personenfernverkehr

§ 62
Übergangsbestimmungen

§ 63
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 65
Ausnahmen für Straßenbahnen

§ 66
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 4
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten 1. Wirtschaft

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

II. Zu Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

III. Zu Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Regionalisierungsgesetzes

V. Zu Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

VI. Zu Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis

VII. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1644: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 153/1/11

... Bei der einschränkenden Lesart wird – wenn mindestens eine Umweltqualitätsnorm eines flussgebietsspezifischen Schadstoffs nicht eingehalten wird – mit dem schwarzen Punkt erst dann gekennzeichnet, wenn zugleich alle biologischen Qualitätskomponenten den Anforderungen des guten Zustands/Potenzials im Oberflächengewässer genügen und dadurch der gute Zustand/Potenzial verfehlt wird. Diese Lesart vermittelt nur eine Teilinformation über die Schadstoffbelastung im Gewässer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/11




1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Hauptempfehlung*

Zu § 7

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2

9. Zu § 10 Absatz 2 In § 10 Absatz 2 ist das Wort nichtsynthetischen zu streichen.

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

12. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 150 bis 167

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

15. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

16. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

17. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

18. Zu Anlage 6 Nummer 2 Tabelle und Fußnote 1 - neu -

19. Zu Anlage 7 Nummer 2

20. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

21. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

22. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

23. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 nur U

Zu Anlage 9 Klammerzusatz nach Anlage 9

25. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

26. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

27. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

28. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

29. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 153/11 (Beschluss)

... Bei der einschränkenden Lesart wird – wenn mindestens eine Umweltqualitätsnorm eines flussgebietsspezifischen Schadstoffs nicht eingehalten wird – mit dem schwarzen Punkt erst dann gekennzeichnet, wenn zugleich alle biologischen Qualitätskomponenten den Anforderungen des guten Zustands/Potenzials im Oberflächengewässer genügen und dadurch der gute Zustand/Potenzial verfehlt wird. Diese Lesart vermittelt nur eine Teilinformation über die Schadstoffbelastung im Gewässer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)

1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Zu § 7 Absatz 2

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 In § 9 Absatz 1 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

9. Zu § 10 Absatz 2

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

12. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

15. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

16. Zu Anlage 7 Nummer 2

17. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

18. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

19. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

20. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

21. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

22. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

23. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

24. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

25. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 31/10 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit ökonomischer Anreize für den Kauf und Betrieb abgasarmer Fahrzeuge, um die verkehrsbedingte Schadstoffbelastung in den Städten, insbesondere durch Stickstoffdioxid, unter die europaweit gültigen Grenzwerte zu senken. Der Bundesrat begrüßt deshalb im Grundsatz das Bestreben der Bundesregierung nach einer steuerlichen Begünstigung von Personenkraftwagen, die die Euro 6-Norm erfüllen stellt jedoch fest, dass die momentane Steuerermäßigung für Euro 6-Personenkraftwagen nur eine geringe Anreizwirkung entfaltet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte

9. Förderung der Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen


 
 
 


Drucksache 31/1/10

... 11. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit ökonomischer Anreize für den Kauf und Betrieb abgasarmer Fahrzeuge, um die verkehrsbedingte Schadstoffbelastung in den Städten, insbesondere durch Stickstoffdioxid, unter die europaweit gültigen Grenzwerte zu senken. Der Bundesrat begrüßt deshalb im Grundsatz das Bestreben der Bundesregierung nach einer steuerlichen Begünstigung von Personenkraftwagen, die die Euro 6-Norm erfüllen, stellt jedoch fest, dass die momentane Steuerermäßigung für Euro 6-Personenkraftwagen nur eine geringe Anreizwirkung entfaltet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen


 
 
 


Drucksache 879/10

... Der Rhein ist wichtige Ressource für die Trinkwasserversorgung von mehreren Millionen Menschen und darüber hinaus ein wichtiges Ökosystem. Zur Minderung der Schadstoffbelastung des Rheins wird, insbesondere seitens der Kommunen und der Industrie, Wesentliches geleistet. Die Wasserqualität des Rheins ist zunehmend besser geworden. Eine sichere Trinkwassergewinnung aus dem Rhein ist grundsätzlich möglich. Es sind bereits beachtenswerte Erfolge bei der Wiederansiedlung von Lachs und Maifisch erzielt worden.



Drucksache 117/10

... -Immissionsschutzgesetzes umgesetzt wird. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Immissionswerte und Emissionshöchstmengen wird die Schadstoffbelastung weiter mindern. Die Bevölkerung ist umfassend über die Luftqualität zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 117/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat sieht jedoch mit Sorge, dass vielerorts in den Ballungsräumen die europäischen Luftqualitätsstandards trotz der bereits eingeleiteten Maßnahmen nicht eingehalten werden und ist daher der Auffassung, dass darüber hinaus ergänzende Anstrengungen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung notwendig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10 (Beschluss)




A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22

3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3

11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1

12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2

13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3

16. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 1, Absatz 8

17. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3

18. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4

19. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz

20. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2

21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B

22. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2

23. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2

24. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8

25. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D

B Entschließung

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak


 
 
 


Drucksache 117/1/10

... Der Bundesrat sieht jedoch mit Sorge, dass vielerorts in den Ballungsräumen die europäischen Luftqualitätsstandards trotz der bereits eingeleiteten Maßnahmen nicht eingehalten werden und ist daher der Auffassung, dass darüber hinaus ergänzende Anstrengungen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung notwendig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/1/10




1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22

3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3

11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1

12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2

13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

18. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3

19. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4

20. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz

21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2

22. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B

23. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2

25. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8

26. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D

28. Zur Verordnung allgemein

29. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak


 
 
 


Drucksache 857/1/10

... vom 8. Dezember 2010 erneut ausgesetzt. Hierfür ist kein sachlicher Grund erkennbar; vielmehr konterkariert die Beibehaltung der niedrigen Mautsätze für die Kategorie C das mit der stärkeren Mautspreizung ausdrücklich verfolgte Ziel einer beschleunigten Um- und Nachrüstung der Fahrzeugflotten auf bessere Emissionsklassen. Durch die vorgeschlagene Änderung kann auf nationaler Ebene ein Beitrag zur Senkung der Luftschadstoffbelastungen geleistet und damit die Einhaltung der EU-Luftqualitätsstandards für Feinstaub und Stickstoffdioxid unterstützt werden.



Drucksache 351/10

... 1. Zur Nährstoffversorgung und Schadstoffbelastung der Waldböden (Bodenzustandserhebung),



Drucksache 879/10 (Beschluss)

... Der Rhein ist wichtige Ressource für die Trinkwasserversorgung von mehreren Millionen Menschen und darüber hinaus ein wichtiges Ökosystem. Zur Minderung der Schadstoffbelastung des Rheins wird, insbesondere seitens der Kommunen und der Industrie, Wesentliches geleistet. Die Wasserqualität des Rheins ist zunehmend besser geworden. Eine sichere Trinkwassergewinnung aus dem Rhein ist grundsätzlich möglich. Es sind bereits beachtenswerte Erfolge bei der Wiederansiedlung von Lachs und Maifisch erzielt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes


 
 
 


Drucksache 712/09

... Bei dichter Bebauung führt der Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen infolge niedriger Schornsteinhöhen häufig zu erheblichen Schadstoffbelastungen in der näheren Umgebung dieser Feuerstätten und damit zu Nachbarschaftsbelästigungen durch Abgas- und Geruchsemissionen. Eine Minderung der Emissionen aus diesen Feuerstätten ist aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 153/09 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes und setzt voraus, dass diese Maßnahme in einem Luftreinhalte- oder Aktionsplan vorgesehen ist. Deren Regelungen sind eng mit den Vorgaben der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (vgl. 35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO

21. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV

22. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV

24. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV


 
 
 


Drucksache 280/09A

... " in Satz 2 umfasst oberirdische Gewässer und Küstengewässer. Soweit die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 vorliegen, kommt die Erlaubnispflicht nach § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 zum Tragen. Dabei hat die zuständige Behörde insbesondere zu prüfen, inwieweit die Schadstoffbelastung des Sediments der Erteilung der Erlaubnis entgegensteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 153/1/09

... -Immissionsschutzgesetzes und setzt voraus, dass diese Maßnahme in einem Luftreinhalte- oder Aktionsplan vorgesehen ist. Deren Regelungen sind eng mit den Vorgaben der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (vgl. 35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 30 Absatz 3 Nummer 4 Nummern 5 bis 10 - neu - StVO :

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV

24. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV

25. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV

26. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV


 
 
 


Drucksache 467/08

... Folgen des Klimawandels, wie beispielsweise seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, die Energiekosten und die soziale Entwicklung in Europa, die Rolle der Flächennutzung, der Wälder und der Abholzung von Waldflächen, die Rolle der Meeresumwelt und die Berechnung der durch den Klimawandel bedingten externen Kosten für die Industrie und vor allem den Verkehr, einschließlich einer Qualifizierung der Auswirkungen der vom Luftverkehr ausgehenden Schadstoffbelastung; hält zusätzliche Studien für erforderlich, um Anpassungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verringerung von Risiken in die Entwicklungspolitik und die Politik zur Bekämpfung der Armut einzubeziehen;



Drucksache 627/08

... Die Verbesserung der Bedingungen der Meeresumwelt in ihrer Gesamtheit durch Reduzierung der von der Schifffahrt ausgehenden Schadstoffbelastungen ist das Ziel des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978 und seiner Anlagen. Dieser Zielsetzung dienen auch die am 13. Juli 2007 vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mit Entschließung MEPC.164(56) angenommenen Änderungen der Anlagen I und IV des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte getrennt für Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Entschließung

Anlage 1
Änderungen der Anlage I von MARPOL (Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten)

Anlage 2
Änderungen der Anlage IV von MARPOL (Einleiten von Abwasser)

Begründung

I. Allgemeines

Zu den Folgen der Verordnung § 44 GGO – Gesetzesfolgenabschätzung/ § 62 GGO :

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

Änderung der Anlage I MARPOL

Änderung der Anlage IV MARPOL

2. Zu Artikel 2:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 554: Entwurf einer Vierzehnten Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (14. Verordnung Umweltschutz-See)


 
 
 


Drucksache 689/08

... 8. fordert, dass schutzbedürftige Teile der Bevölkerung, die besonders empfindlich auf Schadstoffe reagieren, besonders wichtig genommen werden, indem bei medizinischen Einrichtungen und Schulen durch Einführung eines Verhaltenskodex über Qualität der Innenraumluft Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in Innenräumen getroffen werden;



Drucksache 575/1/08

... In der vorliegenden Verordnung sind beispielsweise Kultursubstrate für Freilandanwendungen zugelassen, deren Aufbringung aufgrund der Schadstoffbelastung nach § 12 i.V.m. § 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/08




1. Zu § 1 Nr. 7

2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -

3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f

5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*

6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c

9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

12. Zu § 5 Abs. 1

13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1

14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d

15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*

16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2

17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -

18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*

19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1

20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*

21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4

24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4

25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,

26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4

27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4

28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2

29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6

30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift

31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4

32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4

33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3

34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5

35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4

36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5

37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

38. Zu Anlage 2 Tabelle 4

39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1

40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3

41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3

42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2

43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2

44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis

45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3

46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3

47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3

48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2

49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3

50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*

51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3

52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3

53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3

54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1

55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2

56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3

57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2

58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3

61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:

62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2

63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3

64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2

65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3

66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3

67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11

68. Zu Anlage 2 Tabelle 10

Anlage 2
Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:

69. Zu den einzelnen Vorschriften*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 36/08

... Zudem könnten unterschiedliche Regelungen für steuerliche Vorteile in benachbarten Ländern dort unkalkulierbare grenzübergreifende Auswirkungen auf das Kaufverhalten und die Schadstoffbelastung haben. Der Binnenmarkt für Kraftfahrzeuge könnte empfindlich gestört werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

5 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

5 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Artikel 6
Zugang zu Informationen

Artikel 7
Auflagen für Systeme, die mit einem sich verbrauchenden Reagens arbeiten

Artikel 8
Zeitplan für die Anwendung der Typgenehmigungsvorschriften für Fahrzeuge und Motoren

Artikel 9
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten betreffend die Typgenehmigung von Ersatzteilen

Artikel 10
Finanzielle Anreize

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Neuformulierung der Spezifikationen

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Euro-VI-Emissionsgrenzwerte

Anhang II
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.