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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schuldendienst"


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Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Von daher spricht viel dafür, die stabilisierende Wirkung vorhandener Vermögenswerte auf die Ausfallquote bei Immobiliardarlehen zu berücksichtigen. Weder die Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation, noch die Amortisationsanforderung sowie die einkommensbezogenen Instrumente Schuldendienstfähigkeit, Schuldendienstdeckungsgrad und Gesamtverschuldung-Einkommens-Relation sehen dies aber nach dem Gesetzentwurf vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 532/15

... Die Regelung stellt klar, dass zu den förderungsfähigen Kosten auch der Schuldendienst aus einem Darlehen gehört, das ein Krankenhausträger aufgenommen hat, um ein förderungsfähiges Vorhaben nach § 1 zu finanzieren. Dies ermöglicht es, dass mit den Mitteln des Strukturfonds ein Beitrag zur Förderung umfangreicher Vorhaben initiiert werden kann. Wird ein förderungsfähiges Vorhaben durch Aufnahme eines Darlehens finanziert, können mit den Mitteln des Strukturfonds die in den ersten zehn Jahren anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen finanziert werden. Die anschließenden Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen aus den Investitionsfördermitteln des Landes nach § 2 Nummer 3 Buchstabe b KHG. Dies ermöglicht es, die Mittel des Strukturfonds auf eine größere Zahl von strukturverbessernden Vorhaben zu verteilen, als wenn die Kosten des Vorhabens unmittelbar finanziert würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Förderungsfähige Vorhaben

§ 2
Förderungsfähige Kosten

§ 3
Verwaltungsaufgaben des Bundesversicherungsamts

§ 4
Antragstellung

§ 5
Nachverteilung

§ 6
Auszahlungsbescheide des Bundesversicherungsamts

§ 7
Rückforderung und Verzinsung von Fördermitteln

§ 8
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 9
Bewirtschaftung der Fördermittel

§ 10
Beteiligung der privaten Krankenversicherung

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3488: Entwurf einer Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (KHSFV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 612/13

... Schuldendienst

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 732/1/12

... 6. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass die Auszahlung zu einem gewissen Teil in Tranchen erfolgen soll, die an die Umsetzung spezifischer Maßnahmen (sog. Meilensteine) - insbesondere an die Implementierung der griechischen Steuerreform im Januar 2013 - gekoppelt werden sollen. Ebenso zu begrüßen ist, dass sich Griechenland zur Einführung neuer Instrumente zur Verbesserung der Programmumsetzung verpflichtet hat, insbesondere durch Korrekturmechanismen zur Sicherstellung der Erreichung der Haushalts- und Privatisierungsziele, durch strengere Haushalts- und Überwachungsvorschriften sowie durch eine erhebliche Stärkung des bereits für den Schuldendienst eingerichteten Sonderkontos.



Drucksache 732/12 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass die Auszahlung zu einem gewissen Teil in Tranchen erfolgen soll, die an die Umsetzung spezifischer Maßnahmen (sog. Meilensteine) - insbesondere an die Implementierung der griechischen Steuerreform im Januar 2013 - gekoppelt werden sollen. Ebenso zu begrüßen ist, dass sich Griechenland zur Einführung neuer Instrumente zur Verbesserung der Programmumsetzung verpflichtet hat, insbesondere durch Korrekturmechanismen zur Sicherstellung der Erreichung der Haushalts- und Privatisierungsziele, durch strengere Haushalts- und Überwachungsvorschriften sowie durch eine erhebliche Stärkung des bereits für den Schuldendienst eingerichteten Sonderkontos.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/12 (Beschluss)




Anlage
Auszahlung der zweiten Tranche im Anpassungsprogramm für Griechenland sowie Änderung der Garantieschlüssel


 
 
 


Drucksache 427/10

... 53. weist darauf hin, dass der durch die Wirtschaftskrise bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Staatsschulden sowie der Wachstumsrückgang dem Ziel tragfähiger öffentlicher Finanzen zuwiderlaufen; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanzen konsolidieren und die Liquidität der öffentlichen Finanzen verbessern müssen, um die Kosten des Schuldendienstes zu senken; ist sich aber auch bewusst, dass dies in ausgewogener Weise und innerhalb eines vernünftigen Zeitraums geschehen muss, wobei die besonderen Bedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind; hebt jedoch hervor, dass sich wahllose Kürzungen im Bereich der öffentlichen Investitionen, der Forschung, Bildung und Entwicklung nachteilig auf ein angestrebtes Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum und die Aussichten für die soziale Eingliederung auswirken, und ist daher der Ansicht, dass langfristige Investitionen in diesen Bereichen weiterhin gefördert und gegebenenfalls ausgebaut werden müssen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/10




Die Auswirkungen der Strategie zur Konjunkturbelebung auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die Strategie für Beschäftigung

Die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme


 
 
 


Drucksache 846/09

... • einen erheblichen Anstieg der Kosten des Schuldendienstes für ÖPP-Vorhaben in Folge der Kreditkrise;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?

3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben

3.1. Gemeinschaftsbestimmungen

3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen

3.3. Strukturfonds

Harilaos -Trikoupis-Brücke:

3.4. Europäische Investitionsbank EIB

3.5. TEN-V-Instrumente

3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.7. ÖPPs außerhalb der EU

4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?

4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28

4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs

4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen

5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?

1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:

2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:

3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:

4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:

5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 121/09

... Schuldendienst 2009

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/09




3. § 3 wird wie folgt geändert:

Nachtrag Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2009

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil II Finanzierungsübersicht

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil III Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 978/08

... f) in den Rahmen für die wirtschaftspolitische Governance sollte in guten Zeiten eine langfristige Strategie zum Abbau der nationalen Verschuldung unter eine Obergrenze von 60 % des BIP einbezogen werden, da dies die Kosten des Schuldendienstes und die Kosten von Kapital für private Investitionen senken würde

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 978/08




Die ersten zehn Jahre des Euro

Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

2 Geldpolitik

Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

Erweiterung des Euroraums

2 Kommunikation

Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance


 
 
 


Drucksache 845/06 Schuldendienst


Drucksache 141/06

... Im Solidarpaktfortführungsgesetz wurde auch geregelt, dass die Schuldendienstanteile der alten Länder am Fonds "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 435/06

... Ausgaben zur Schuldentilgung Ab 1999 ist auch der Schuldendienst für die Schulden der Sondervermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen sowie Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes berücksichtigt, ab 2005 auch der Schuldendienst für die Schulden des Sondervermögens Fonds Deutsche Einheit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/06




Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2006

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Gesamtplan - Teil II

Gesamtplan - Teil III


 
 
 


Drucksache 920/05

... Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes erhält der Bund von den alten Ländern einen Betrag von 50 v.H. der Schuldendienstleistungen für den Fonds „Deutsche Einheit" zuzüglich eines Betrages von 1 073 712 950,51 Euro jährlich. Nach § 1 Abs. 2a des Gesetzes vermindert sich der Länderbeitrag im Jahr 2004 um 1 431 361 621,41 Euro. Der Länderbeitrag beläuft sich somit für das Jahr 2004 auf insgesamt 2 070 987 764,79 Euro. Die endgültigen Anteile der einzelnen alten Länder an dem Beitrag zum Fonds ,;Deutsche Einheit" sind in § 2 aufgeführt und in der Anlage 3 berechnet. Die Umschichtung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes ist dabei berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 920/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2004

§ 2
Länderanteile am Länderbeitrag zum Fonds ,,Deutsche Einheit im Ausgleichsjahr 2004

§ 3
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2004

§ 4
Abschlusszahlungen für 2004

1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern

2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 423/05

... G. in dem Bedauern, dass zwei Drittel der Entwicklungsländer mehr für den Schuldendienst als für soziale Grunddienste ausgeben,



Drucksache 690/05

... C. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und die weltweite Bekämpfung der Armut erfordern wird, dass alle Geber ihre Unterstützung ausweiten und deren Qualität verbessern, und dass sie den Handel fairer gestalten und untragbare Schulden erlassen, sowie in der Erwägung, dass zwei Drittel der Entwicklungsländer mehr für Schuldendienste als für grundlegende Sozialleistungen ausgeben,



Drucksache 620/05

... Mit dieser Vorschrift wird geregelt, dass der Bund als Mitschuldner gleichzeitig die mit den Rechten in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten übernimmt und sie vertragsgerecht erfüllen muss. Das Kreditmanagement des Bundes wird dadurch vereinfacht und transparenter. Die mitübernommenen Verbindlichkeiten wird der Bund im Rahmen des allgemeinen Schuldendienstes erfüllen.

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Drucksache 620/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Gesetz zur Mitübernahme der Rechte und Schulden des ERP-Sondervermögens in das

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Artikel 4
Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005

Artikel 5
Anpassung von Gesetzen

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Notwendigkeit des Artikelgesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Anmerkung Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 270/05

... C. in der Erwägung, dass laut Schätzungen der jährliche internationale Hilfsbeitrag (derzeit 50 Milliarden US-Dollar) mindestens verdoppelt werden muss, damit die Millennium-Entwicklungsziele erreicht werden, und in der Erwägung, dass zwei Drittel der Entwicklungsländer mehr für den Schuldendienst als für soziale Grunddienste ausgeben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/05




Das Europäische Parlament,

Umfang und Wirksamkeit der Hilfe

3 Schuldenerlass

3 Welthandel

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 64/05

Ländern einen Betrag von 50 v.H. der Schuldendienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2003

§ 2
Länderanteile am Länderbeitrag zum Fonds Deutsche Einheit im Ausgleichsjahr 2003

§ 3
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2003

§ 4
Abschlusszahlungen für 2003

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 149/05

... B. angesichts der Schuldenlast Afrikas, die auf rund 230 Mrd. US-Dollar geschätzt wird, sowie in der Erwägung, dass afrikanische Länder mit geringen Einkünften Schätzungen zufolge jährlich rund 39 Mrd. US-Dollar Schuldendienst leisten,



Drucksache 873/04

... Auch durch Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem endgültigen Abschluss der Umstellungsrechnungen regelten die Finanzministerien der Länder mit den Kreditinstituten die Behandlung von unbewertet gebliebenen bzw. mit einem Erinnerungsposten bewerteten Vermögenswerte. Darin verpflichteten sich die Kreditinstitute, diese Vermögenswerte an die Länder auf deren Verlangen abzutreten, bis zu diesem Zeitpunkt die Werte weiterhin mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach erfolgter Abtretung treuhänderisch für das Land zu verwalten sowie Zahlungseingänge oder Verwertungserlöse für diese Werte an das Land abzuführen. Zahlungseingänge und Verwertungserlöse verminderten zunächst die haushaltsmäßige Belastung der Länder, die in dem Maße, wie er Träger des Schuldendienstes war, an den Bund weiter gegeben werden musste. Daher bestimmte § 7 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsleistungen vom 30. Juli 1965 (BGBl. I S. 650) das Erlöschen der Ausgleichsforderungen im entsprechenden Umfang. Im Ergebnis erfolgte eine Belastung des Bundes und der alten Länder im Verhältnis 2/3 zu 1/3 (zum Hintergrund dieser Regelung vgl. BT-Drs. IV/2524, S. 12 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

§ 1
Forderungsberechtigung

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Umrechnung, Tilgungsleistungen

Artikel 2
Änderung des Entschädigungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen Artikel 1

II. Änderung des Entschädigungsgesetzes Artikel 2

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 920/04

... Ab 1999 ist auch der Schuldendienst für die Schulden der Sondervermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen sowie Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes berücksichtigt, ab 2005 auch der Schuldendienst für die Schulden des Sondervermögens Fonds Deutsche Einheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 920/04




Entwurf

Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2005


 
 
 


Drucksache 921/04

... Schuldendienst

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 921/04




Nachtrag Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2004

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Anlage zur Haushaltsübersicht.

Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Nachtrag zum Gesamtplan Teil II Finanzierungsübersicht

Nachtrag zum Gesamtplan - Teil III Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 112/18 PDF-Dokument



Drucksache 279/18 PDF-Dokument



Drucksache 330/20 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 444/15 PDF-Dokument



Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Drucksache 456/19 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 815/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.