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30 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzdauer"


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Drucksache 355/17

... Eine Schutzdauer von 20 Jahren wird als angemessen angesehen, da sie für Presseverlage eine vergleichbare Situation wie für andere Rechteinhaber schaffen würde, ohne dass dies signifikante Auswirkungen auf andere Akteure wie Urheber, Verbraucher und Anbieter von Online-Diensten hätte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/17




- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme

- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme

- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme

- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme

- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme

- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme

- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 565/16 (Beschluss)

... Die Schutzdauer von 20 Jahren erscheint überzogen. Der Bundesrat bittet die Kommission deshalb um Überprüfung, ob die in Artikel 11 Absatz 4 gewählte Schutzdauer von 20 Jahren sachgerecht oder einzuschränken ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 565/1/16

... 43. Die Schutzdauer von 20 Jahre erscheint überzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu Fragen des Urheberrechts erinnert der Bundesrat insoweit an seine der Kommission bereits übermittelten Stellungnahmen vom 10. Juli 2015 BR-Drucksache 212/15 B , 18. März 2016 BR-Drucksache 15/16 B und 22. April 2016 BR-Drucksache 167/16 B .

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 58/15

... § 3a setzt Richtlinienvorgaben im Bereich der Ausschließlichkeitsvereinbarungen (Artikel 11 der Richtlinie) um, besonders im Hinblick auf das Interesse an der Digitalisierung von Kulturbeständen. Hier will die Richtlinie den Unterschieden in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Sie verweist auf zahlreiche Kooperationsvereinbarungen der betreffenden Einrichtungen mit privaten Partnern zur Digitalisierung von Kulturbeständen, die privaten Partnern ausschließliche Rechte gewähren. Die Praxis hat gezeigt, dass mit diesen öffentlichprivaten Partnerschaften eine sinnvolle Nutzung von Kulturbeständen erleichtert und gleichzeitig die Erschließung des kulturellen Erbes für die Öffentlichkeit beschleunigt werden kann. Eine bestimmte Schutzdauer kann erforderlich sein, damit der private Partner die Möglichkeit hat, seine Investition zu amortisieren. Entsprechend dem Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte, sollte dieser Zeitraum jedoch befristet werden und möglichst kurz sein. Die Dauer des ausschließlichen Rechts zur Digitalisierung von Kulturbeständen sollte im Allgemeinen zehn Jahre nicht überschreiten. Wird ein ausschließliches Recht für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren gewährt, so sollte dieser überprüft werden. Die Überprüfung sollte den technologischen, finanziellen und verwaltungstechnischen Änderungen des Umfelds seit Vertragsbeginn Rechnung tragen. Darüber hinaus sollten im Rahmen öffentlichprivater Partnerschaften für die Digitalisierung von Kulturbeständen der kulturellen Partnereinrichtung alle Rechte in Bezug auf die Nutzung der digitalisierten Kulturbestände nach Vertragsende gewährt werden (vgl. Erwägungsgründe 30, 31 der Änderungsrichtlinie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich.

§ 2a
Grundsatz der Weiterverwendung

§ 3a
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 4
Nutzungsbestimmungen

§ 5
Grundsätze zur Entgeltberechnung

§ 6
Transparenz

§ 8
Praktische Vorkehrungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu a und b , Änderung von Absatz 1

Zu c , Änderungen in Absatz 2

Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a

Zu Nummer 2

Zu a :

Zu b :

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a :

Zu b und c :

Zu c :

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9


 
 
 


Drucksache 126/12

... Sie beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, die mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls erfolgt, und reicht bis zum Ende der Impfschutzdauer, die in der technischen Spezifikation der in Nummer 1 Buchstabe b genannten Zulassung oder der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Zulassung oder Lizenz für den Tollwutimpfstoff in dem Mitgliedstaat oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird, vorgeschrieben ist;



Drucksache 514/12

... Die Schutzdauer ist in Absatz 2 geregelt. Hier erscheint die Dauer von einem Jahr seit Veröffentlichung angemessen und ausreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Abschnitt 7
Schutz des Presseverlegers

§ 87f
Presseverleger

§ 87g
Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts

§ 87h
Beteiligungsanspruch des Urhebers

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 42

Zu Abschnitt 7 Schutz der Presseverleger

Zu § 87f

Zu § 87g

Zu § 87h

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 667/12

... /EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (ABl. L 265 vom 11.10.2011, S. 1 - nachfolgend: Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 65
Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text.

§ 79a
Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers

§ 82
Dauer der Verwertungsrechte

§ 137m
Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Richtlinie 2011/77/EU

II. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/77/EU

1. Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text

2. Schutzdauer für Rechte von ausübenden Künstlern

3. Schutzdauer für Rechte von Tonträgerherstellern

4. Kündigungsrecht für ausübende Künstler

5. Vergütungsansprüche für ausübende Künstler

6. Zeitlicher Anwendungsbereich, Übergangsregelungen

III. Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

1. Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text

2. Schutzdauer für Rechte von ausübenden Künstlern

3. Schutzdauer für Rechte von Tonträgerherstellern

4. Kündigungsrecht für ausübende Künstler

5. Vergütungsansprüche für ausübende Künstler und Verpflichtungen der Tonträgerhersteller

6. Zeitlicher Anwendungsbereich, Übergangsregelungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2274: Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 395/12

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (kodifizierte Fassung) (ABl. L 372 vom 27.12.2006), Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Befragung der Interessengruppen Folgenabschätzung

2.1 Öffentliche Konsultation

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.4.2. Verwertungsgesellschaften

3.4.3. Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

3.4.4. Durchsetzungsmaßnahmen

3.4.5 Grundrechte und besondere Erwägungsgründe

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Verwertungsgesellschaften

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Organisation von Verwertungsgesellschaften

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Rechte der Rechteinhaber

Artikel 6
Mitgliedschaftsbedingungen von Verwertungsgesellschaften

Artikel 7
Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft

Artikel 8
Aufsichtsfunktion

Artikel 9
Pflichten der die Geschäfte der Verwertungsgesellschaft führenden Personen

Kapitel 2
Verwaltung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 10
Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 11
Abzüge

Artikel 12
Ausschüttung an die Rechteinhaber

Kapitel 3
Rechtewahrnehmung für andere Verwertungsgesellschaften

Artikel 13
Auf der Grundlage von Vertretungsverträgen wahrgenommene Rechte

Artikel 14
Abzüge und Zahlungen bei Vertretungsverträgen

Kapitel 4
Verhältnis zu den Nutzern

Artikel 15
Lizenzvergabe

Kapitel 5
Transparenz und Berichtspflichten

Artikel 16
Information der Rechteinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte

Artikel 17
Information anderer Verwertungsgesellschaften über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Vertretungsverträgen

Artikel 18
Information der Rechteinhaber, Mitglieder, anderer Verwertungsgesellschaften und Nutzer auf Anfrage

Artikel 19
Offenlegung

Artikel 20
Jährlicher Transparenzbericht

Titel III
VERGABE von Mehrgebietslizenzen für ONLINE-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

Artikel 21
Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Artikel 22
Kapazitäten zur Verarbeitung von Mehrgebietslizenzen

Artikel 23
Transparenz der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 24
Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 25
Korrekte und zügige Berichterstattung und Rechnungsstellung

Artikel 26
Ordnungsgemäße und unverzügliche Vergütung der Rechteinhaber

Artikel 27
Auftragsvergabe

Artikel 28
Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Artikel 29
Pflicht zur Vertretung anderer Verwertungsgesellschaften bei Mehrgebietslizenzen

Artikel 30
Zugang zu Mehrgebietslizenzen

Artikel 31
Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften

Artikel 32
Lizenzierungsregelung für Online-Dienste

Artikel 33
Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehanstalten

Titel IV
Durchsetzungsmassnahmen

Artikel 34
Streitbeilegungsverfahren für Mitglieder und Rechteinhaber

Artikel 35
Streitbeilegungsverfahren für Nutzer

Artikel 36
Alternative Streitbeilegung

Artikel 37
Beschwerden

Artikel 38
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 39
Zuständige Behörden

Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Titel V
BERICHTERSTATTUNG Schlussbestimmungen

Artikel 41
Bericht

Artikel 42
Umsetzung

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Adressaten

Anhang I

Anhang II
ERLÄUTERNDE Dokumente zur Umsetzung dieser Richtlinie

Komplexität der Richtlinie und des betroffenen Sektors

Kohärenz und Verhältnis zu anderen Initiativen

3 Verwaltungsaufwand


 
 
 


Drucksache 537/08

... Die bekanntesten gewerblichen Schutzrechte sind Patente und Marken. Bei Patenten handelt es sich um ausschließliche Rechte mit begrenzter Schutzdauer, die Erfindern als Ausgleich für die Offenlegung technischer Informationen über ihre Erfindung gewährt werden. Bei Rechten an Marken, d. h. Zeichen, die den Ursprung von Waren und Dienstleistungen angeben, erlöscht die Schutzdauer dagegen nicht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 536/08 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte KOM (2008)



Drucksache 536/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 1
Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:

Artikel 10a
Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 757/08

... " – ist am 26. Januar 2007 in Kraft getreten. Für das Patentrecht ist die damit verbundene Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel von Bedeutung. Als Anreiz für Forschungen im Bereich von Kinderarzneimitteln wird dem Inhaber eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel danach die einmalige Verlängerung der Schutzdauer um sechs Monate ermöglicht. Voraussetzung gemäß Artikel 36 der KinderAM-VO ist, dass Studien nach einem gebilligten pädiatrischen Prüfkonzept durchgeführt wurden, und deren Ergebnisse in dem Genehmigungsantrag für das Inverkehrbringen des entsprechenden Arzneimittels mitgeteilt werden. Die KinderAM-VO gilt zwar – ebenso wie die dadurch geänderte Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 – in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Jedoch bleiben danach einige Regelungen über Zuständigkeiten und Verfahren den Mitgliedstaaten vorbehalten. Diese Regelungen sollen durch das vorliegende Gesetz im nationalen Recht geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 486/07

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte9,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/07




Verbesserung der Lage der Künstler in Europa

Das Vertragsverhältnis

Der Schutz der Künstler

Die Visa-Politik: Mobilität und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen

Lebenslange Weiterbildung und Umschulung

Auf dem Weg zu einer Neuorientierung der Amateurdarbietungen

Die künstlerische und kulturelle Ausbildung von frühester Jugend an gewährleisten


 
 
 


Drucksache 254/07

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte4 und die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft5,



Drucksache 13/06

... iii) Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe c der Genfer Akte verpflichtet alle Vertragsparteien, dem Generaldirektor des Internationalen Büros die nach ihrem Recht vorgesehene maximale Schutzdauer mitzuteilen. Artikel 12 der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster sieht eine Schutzdauer von höchsten 25 Jahren vor. Die Europäische Gemeinschaft wird dies dem Generaldirektor mitteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/06




Begründung

1. Einleitung

2. Die Genfer Akte

3. Rechtsgrundlage

4. Verfahren für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

5. Erklärungen im Rahmen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

6. Erläuterung zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

7. Weitere Maßnahmen, die durch den Beitritt der Gemeinschaft zu Genfer Akte erforderlich werden

8. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Genfer Akte vom 2. Juli 1999 EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Abkürzungen

Artikel 2
Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen

Kapitel I
Internationale Anmeldung und Internationale Eintragung

Artikel 3
Berechtigung zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 4
Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 5
Inhalt der internationalen Anmeldung

Artikel 6
Priorität

Artikel 7
Benennungsgebühren

Artikel 8
Berichtigung von Mängeln

Artikel 9
Anmeldedatum der internationalen Anmeldung

Artikel 1015
Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung

Artikel 11
Aufschiebung der Veröffentlichung

Artikel 12
Schutzverweigerung

Artikel 13
Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells

Artikel 14
Wirkungen der internationalen Eintragung

Artikel 15
Ungültigerklärung

Artikel 16
Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler

Artikel 17
Erste Schutzfrist und Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer

Artikel 18
Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen

Kapitel II
Verwaltungsbestimmungen

Artikel 19
Gemeinsames Amt mehrerer Staaten

Artikel 20
Mitgliedschaft im Haager Verband

Artikel 21
Versammlung

Artikel 22
Internationales Büro

Artikel 23
Finanzen

Artikel 24
Ausführungsordnung

Kapitel III
Revision und Änderung

Artikel 25
Revision dieses Abkommens

Artikel 26
Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Möglichkeit, Vertragspartei dieses Abkommens zu werden

Artikel 28
Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts

Artikel 29
Verbot von Vorbehalten

Artikel 31
Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960

Artikel 32
Kündigung dieses Abkommens

Artikel 33
Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung Unterschrift

Artikel 34
Verwahrer

4 Erklärung

4 Erklärung

4 Erklärung


 
 
 


Drucksache 329/05

... l. I S. 938) zum größten Teil dadurch außer Anwendung gesetzt worden, dass hiernach “auf die nach § 4 erstreckten gewerblichen Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen die bisher für sie geltenden Rechtsvorschriften (Anlage I Kapitel III Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990, BGBl. 1990 II S. 885, 961) nur noch anzuwenden (sind), soweit es sich um die Voraussetzungen der Schutzfähigkeit und die Schutzdauer handelt. Im übrigen unterliegen sie den mit dem Einigungsvertrag übergeleiteten Vorschriften des Bundesrechts.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes(105-7)

§ 1c
Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen

Artikel 2
Aufhebung des Zuordnungsergänzungsgesetzes(105-7-2)

Artikel 3
Aufhebung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes(105-11)

Artikel 5
Aufhebung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung(105-26)

Artikel 6
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts(114-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts(114-3)

Artikel 11
Auflösung des Betreuungsgesetzes(200-3)

Artikel 12 Aufhebung des Gesetzes über die Änderung des § 29 des Grundsteuergesetzes(2330-3-1)

Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1)

Artikel 15
Auflösung des Justiz mitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze(300-1/1)

Artikel 16
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1-1)

Artikel 17
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes(300-2)

Artikel 18
Auflösung des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte(300-2/1)

Artikel 19
Auflösung des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen(300-2-1)

Artikel 21
Aufhebung der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung(300-5)

Artikel 22
Aufhebung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts(300-6)

Artikel 24
Aufhebung des Gesetzes über das Gerichtswesen in Berlin(300-8)

Artikel 25
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen(300-12)

Artikel 27
Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1)

Artikel 28
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/1)

Artikel 29
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/2)

Artikel 30
Auflösung des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung(301-1/3)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen(301-1-1)

Artikel 33
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der

Artikel 34
Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter(301-4-2)

Artikel 35
Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-2)

Artikel 36
Auflösung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs(302-4)

Artikel 37
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-5)

Artikel 39
Änderung der Bundesnotarordnung(303-1)

Artikel 40
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze(303-1/1)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts(303-2)

Artikel 44
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung,der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze(303-8/2)

Artikel 45
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für

Artikel 47
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der

Artikel 48
Änderung des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes(310-1)

Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung(310-2)

§ 33
Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren

Artikel 50
Änderung der Zivilprozessordnung(310-4)

Artikel 51
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-4/2)

Artikel 52
Auflösung des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes(310-4/3)

Artikel 53
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes,des Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine eidesstattliche Versicherung(310-4-1)

Artikel 54
Auflösung des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren(310-4-2)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der

Artikel 57
Änderung des Gesetzes über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen(310-12)

Artikel 59
Änderung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt(310-15)

Artikel 61
Auflösung des Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-18)

Artikel 62
Auflösung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe(310-19)

Artikel 64
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen(310-20)

Artikel 65
Änderung des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten

Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung(312-1)

Artikel 68
Auflösung des Opferschutzgesetzes(312-2/1)

Artikel 70
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung(312-2-3)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen(312-3-1)

Artikel 73
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7)

Artikel 75
Aufhebung der Zweiten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-2)

Artikel 76
Aufhebung der Dritten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-3)

Artikel 78
Aufhebung der Fünften Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem

Artikel 79
Aufhebung der Sechsten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nachdem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-6)

Artikel 81
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7-3)

Artikel 82
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts(312-8-1)

Artikel 84
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes(312-11)

Artikel 85
Auflösung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987(312-12)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts(315-5)

Artikel 88
Änderung der Grundbuchordnung(315-11)

Artikel 89
Aufhebung der Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen(315-11-1)

Artikel 90
Aufhebung der Verordnung über den Rechtsverkehrbis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher bei dem Amtsgericht in Burgsteinfurt(315-11-5)

Artikel 92
Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts(315-11-10-1)

Artikel 93
Aufhebung des Gesetzes über die Eintragung von Zinssenkungen im Grundbuch(315-12)

Artikel 94
Auflösung der Verordnung zur Aufhebung überholter Grundbuchvorschriften

Artikel 95
Änderung der Schiffsregisterordnung(315-18)

Artikel 96
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung und zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts(315-18-2)

Artikel 97
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung(315-19)

Artikel 98
Änderung der Handelsregisterverordnung(315-20)

Artikel 99
Auflösung des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes(315-21-1)

Artikel 100
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen(316-1)

Artikel 101
Änderung der Verordnung zur Ausführung des deutschtürkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929(319-4-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen(319-20)

Artikel 104
Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910(319-41)

Artikel 105
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes(320-1)

Artikel 106
Auflösung des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes(320-1/1)

Artikel 107
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt(320-1-2)

Artikel 108
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter)(320-2)

Artikel 109
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze(340-1/1)

Artikel 110
Auflösung des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2)

Artikel 111
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2-1)

Artikel 112
Auflösung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren(340-5)

Artikel 113
Auflösung des FGO-Änderungsgesetzes(350-1/1)

Artikel 114
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze(350-1/2)

Artikel 115
Auflösung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften(360-3)

Artikel 116
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften(360-4)

Artikel 117
Auflösung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994(360-5)

Artikel 118
Änderung der Kostenordnung(361-1)

Artikel 119
Aufhebung der Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit(361-3 / 404-11)

Artikel 120
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze(367-2)

Artikel 121
Auflösung des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften(368-2)

Artikel 122
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche(400-1)

§ 14
Übergangsvorschrift zum Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Artikel 123
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches(400-2)

Artikel 124
Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes(400-2/3)

Artikel 125
Auflösung des Handelsrechtsreformgesetzes(400-2/4)

Artikel 126
Auflösung des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes(400-2/7)

Artikel 127
Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes(400-3)

Artikel 128
Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes(400-4)

Artikel 129
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes(400-9)

Artikel 130
Auflösung des Gesetzes über die Umwelthaftung(400-9/1)

Artikel 131
Änderung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts(401-7)

Artikel 132
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-1)

Artikel 133
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-2)

Artikel 134
Auflösung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes(402-12-5)

Artikel 135
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-12)

Artikel 136
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-13)

Artikel 137
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes undder Verordnung über das Erbbaurecht(403-1-1)

Artikel 138
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6)

Artikel 139
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6-1)

Artikel 140
Auflösung des Sachenrechtsänderungsgesetzes(403-23-1)

Artikel 141
Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder(404-18)

Artikel 142
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts(404-19-1)

Artikel 143
Änderung des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs(404-19-4)

Artikel 144
Auflösung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge(404-23)

Artikel 145
Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen(4101-2)

Artikel 146
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht(4101-3)

Artikel 147
Aufhebung der Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt(4103-3)

Artikel 148
Aufhebung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt(4103-4)

Artikel 149
Aufhebung des Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften(4124-2)

Artikel 150
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften(4125-1)

§ 155

Artikel 151
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes(4125-5)

Artikel 152
Aufhebung der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vom 30. Oktober 1934(4125-5-1)

Artikel 153
Änderung des Scheckgesetzes(4132-1)

Artikel 154
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Scheckgesetz(4132-2)

Artikel 155
Änderung des Wechselgesetzes(4133-1)

Artikel 156
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz(4133-2)

Artikel 157
Aufhebung des Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen(4140-3)

Artikel 158
Aufhebung des Gesetzes über Bekanntmachungen(415-1)

Artikel 159
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes(421-1-2)

Artikel 160
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze(424-1-3/1)

Artikel 161
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze(424-3-7)

Artikel 162
Änderung der Patentanwaltsordnung(424-5-1)

Artikel 163
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-1/1)

Artikel 164
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-7)

Artikel 165
Aufhebung des Gesetzes betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst(440-9)

Artikel 166
Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung(440-12-2)

Artikel 167
Änderung des Strafgesetzbuches(450-2)

Artikel 168
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-2/1)

Artikel 169
Auflösung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität(450-2/2)

Artikel 170
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-5)

Artikel 171
Auflösung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-11)

Artikel 172
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-1)

Artikel 173
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-3)

Artikel 174
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-5)

Artikel 175
Auflösung des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-14)

Artikel 176
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch(450-16)

Artikel 177
Auflösung des 3. Verjährungsgesetzes(450-16/1)

Artikel 179
Auflösung des Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-19)

Artikel 180
Auflösung des Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-20)

Artikel 181
Auflösung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes(450-27)

Artikel 182
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität(453-18-1-1)

Artikel 183
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse(7410-2)

Artikel 185
Aufhebung des Gesetzes über die Deutsche Landesrentenbank(7625-2)

Artikel 186
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes(7631-1)

Artikel 187
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-1)

Artikel 188
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-3)

Artikel 189
Aufhebung der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung(7632-3)

Artikel 190
Änderung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1)

Artikel 191
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1-1)

Artikel 193
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahlerzeugenden Industrie(801-3)

Artikel 194
Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Studenten, die vor dem 1. September 1990 an den juristischen Sektionen der Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik immatrikuliert worden sind(III-4)

Artikel 195
Aufhebung der Disziplinarordnung(III-6)

Artikel 196
Aufhebung der Richterassistentenordnung(III-9)

Artikel 197
Aufhebung der Anordnung über die Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für die Gerichte und Staatlichen Notariate(III-10)

Artikel 198
Aufhebung der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche(III-16)

Artikel 199
Änderung des Vermögensgesetzes(III-19)

Artikel 200
Auflösung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen(III-19/1)

Artikel 201
Auflösung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes(III-19-2)

§ 29
Verordnungsermächtigung

Artikel 204
Aufhebung der Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung(III-19-4-3)

Artikel 205
Auflösung des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes(III-23)

Artikel 207
Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz(BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz)

§ 1
Unanwendbarkeit von Maßgaben

§ 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 208
Änderungen weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 209
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 817/05

... Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 702/04

... · Griechenland sieht eine Reparaturklausel vor die eine Schutzdauer von 5 Jahren mit einer fairen und angemessenen Vergütung verbindet. Diese Vergütungsregelung ist noch nicht praktisch umgesetzt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/04




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Interessierten Kreisen und Folgenabschätzungen

2.1 Beschreibung des Marktes

2.2. Konsultation, Untersuchung, Folgenabschätzung

2.3. Voraussichtliche Vorteile Des Vorschlags

· Vorteile für die Verbraucher

· Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Wettbewerb

· Beschäftigung

· Sicherheit und Gesundheit

2.4. Fazit

3. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 702/04 (Beschluss)

... Der Richtlinienvorschlag schränkt - entgegen den Ausführungen der Kommission bei der Erläuterung zu Artikel 1 (Ziffer 3 der Begründung des Richtlinienvorschlags; BR-Drucksache 702/04, Seite 10) - die Rechte der Geschmacksmusterinhaber jedenfalls in den Mitgliedstaaten ein, die bisher keine Reparaturklausel für Ersatzteile eingeführt haben. Diese Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung. Dabei ist es nicht ausreichend, auf die Monopolstellung der Rechteinhaber - hier der Kraftfahrzeughersteller - zu verweisen; jedes gewerbliche Schutzrecht verleiht eine Monopolstellung. Auch die Differenzierung zwischen einem Primärmarkt für Neuteile und einem Anschlussmarkt für Ersatzteile ist dem gewerblichen Rechtsschutz zunächst einmal fremd. Im Ergebnis geht es darum, die Interessen der Rechteinhaber mit den Interessen der unabhängigen Ersatzteilhersteller und der Verbraucher abzuwägen. Hier fällt auf, dass die Kommission den Interessen der Rechteinhaber deutlich weniger Aufmerksamkeit schenkt. Auch werden vermittelnde Lösungen, wie z.B. eine Schutzdauerbeschränkung oder eine Vergütungsregelung, mit sehr knapper Begründung abgelehnt.



Drucksache 702/1/04

... 3. Der Richtlinienvorschlag schränkt - entgegen den Ausführungen der Kommission bei der Erläuterung zu Artikel 1 (Ziffer 3 der Begründung des Richtlinienvorschlags; BR-Drucksache 702/04, Seite 10) - die Rechte der Geschmacksmusterinhaber jedenfalls in den Mitgliedstaaten ein, die bisher keine Reparaturklausel für Ersatzteile eingeführt haben. Diese Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung. Dabei ist es nicht ausreichend, auf die Monopolstellung der Rechteinhaber - hier der Kraftfahrzeughersteller - zu verweisen; jedes gewerbliche Schutzrecht verleiht eine Monopolstellung. Auch die Differenzierung zwischen einem Primärmarkt für Neuteile und einem Anschlussmarkt für Ersatzteile ist dem gewerblichen Rechtsschutz zunächst einmal fremd. Im Ergebnis geht es darum, die Interessen der Rechteinhaber mit den Interessen der unabhängigen Ersatzteilhersteller und der Verbraucher abzuwägen. Hier fällt auf, dass die Kommission den Interessen der Rechteinhaber deutlich weniger Aufmerksamkeit schenkt. Auch werden vermittelnde Lösungen, wie z.B. eine Schutzdauerbeschränkung oder eine Vergütungsregelung, mit sehr knapper Begründung abgelehnt.



Drucksache 450/03

... Bisher beschränkten sich die Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Wesentlichen auf die Harmonisierung des materiellen Rechts der Mitgliedstaaten oder auf die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage auf gemeinschaftlicher Ebene. So wurden bestimmte nationale Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum harmonisiert, z.B. in den Bereichen Marken8, Muster und Modelle9, biotechnologische Erfindungen10 sowie im Hinblick auf bestimmte Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte11. Die vor kurzem verabschiedeten Richtlinien über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks 12 sowie über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft 13 gelten in dieser Hinsicht als entscheidende Schritte auf dem Weg zur Harmonisierung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte. Die zuletzt genannte Richtlinie eröffnet die Möglichkeit, den Schutz der Rechteinhaber an die technologischen Entwicklungen, vor allem in der Digitaltechnik, anzupassen. Die Gemeinschaft hat darüber hinaus die Patentschutzdauer für Arzneimittel und für Pflanzenschutzmittel14 verlängert und gemeinschaftliche Regeln für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen 15 aufgestellt. Die Kommission hat außerdem noch Harmonisierungsvorschläge unterbreitet, die die Rechtslage im Hinblick auf16 die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen klären sollen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 148/18 PDF-Dokument



Drucksache 163/16 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 528/06 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.