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40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzgarantien"


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Drucksache 473/2/18

... Der Bundesrat stellt fest, dass das neu vorgeschlagene Grenzverfahren (Kapitel V, Artikel 22 des Richtlinienvorschlags) wegen der damit einhergehenden verminderten Schutzgarantien und der vorgesehenen summarischen Prüfung für unbegleitete minderjährige Ausländer nicht geeignet ist. Die Verfahren widersprechen zum einen dem deutschen Kinder- und Jugendhilferecht. Zum anderen muss unterstellt werden, dass unbegleitete Minderjährige grundsätzlich nicht in der Lage sind, ihre Belange in solch abgekürzten Verfahren ausreichend darzulegen und geltend zu machen. Weiter ist auch nicht ersichtlich, wie im Rahmen eines solchen Verfahrens eine rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sichergestellt werden kann. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Grenzverfahren nicht auf unbegleitete minderjährige Ausländer angewendet werden.



Drucksache 184/18

... Der vorliegende Vorschlag erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen untereinander sowie zwischen den zentralen Meldestellen und den zuständigen Behörden. Dieser Rahmen für den Informationsaustausch unterliegt besonderen Bedingungen und ist auf bestimmte Straftatbestände (Geldwäsche und damit zusammenhängende Vortaten, Terrorismusfinanzierung) sowie auf schwere Straftaten beschränkt. Er enthält eine Reihe von Bestimmungen für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene zu verbessern und zu verhindern, dass sich Kriminelle die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften zunutze machen. Ferner ist vorgesehen, dass der Austausch von Finanzdaten bestimmten Bedingungen unterliegt und bestimmten Behörden vorbehalten ist. Diese zuständigen Behörden erhalten nur bei bestimmten Straftaten und unter Berücksichtigung der nationalen Verfahrens- und Datenschutzgarantien die Möglichkeit, auf Finanzdaten zuzugreifen und diese auszutauschen.



Drucksache 182/18

... Artikel 10 enthält den Datenschutzrahmen und die Datenschutzgarantien.



Drucksache 473/1/18

... 21. Der Bundesrat lehnt das neu vorgeschlagene Grenzverfahren (Kapitel V, Artikel 22 des Richtlinienvorschlags) wegen der damit einhergehenden verminderten Schutzgarantien und der vorgesehenen summarischen Prüfung insgesamt ab. Es stellt eine erhebliche Verkürzung der Garantien für Schutzsuchende dar. Die betroffenen Personengruppen können berechtigte Schutzbedarfe haben, die in einem ordentlichen Verfahren zu prüfen sind. Komplexen Fallkonstellationen kann in einem solchen beschleunigten Verfahren kaum Rechnung getragen werden. Die schutzwürdigen Interessen von schutzbedürftigen Personen sind ebenfalls in Gefahr, in einem verkürzten Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Folglich sollte die Bundesregierung auch die Rückführungsregelungen zum Grenzverfahren ablehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/1/18




Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 73/11

... Eine strengen Datenschutzgarantien unterliegende systematischere Erfassung, Verwendung und Speicherung von PNR-Daten für internationale Flüge würde die Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität erleichtern. Außerdem ist dies, wie unten näher erläutert, notwendig, um den Bedrohungen für die Sicherheit begegnen zu können und den hierdurch verursachten Schaden einzudämmen.



Drucksache 280/10

... Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/10




Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen

Vorschlag

Kapitel I
Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

Artikel 1
Definition der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 4
Verfahrensarten, für die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden kann

Artikel 5
Inhalt und Form der Europäischen Ermittlungsanordnung

Kapitel II
Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat

Artikel 6
Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 7
Europäische Ermittlungsanordnung in Bezug auf eine frühere Ermittlungsanordnung

Kapitel III
Verfahren und Schutzgarantien für den Vollstreckungsstaat

Artikel 8
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 9
Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art

Artikel 10
Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 11
Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 12
Übermittlung der Beweismittel

Artikel 13
Rechtsbehelfe

Artikel 14
Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 15
Informationspflicht

Artikel 16
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 17
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 18
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Spezifische Bestimmungen für bestimmte Ermittlungsmassnahmen

Artikel 19
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 20
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 21
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 22
Vernehmung per Telefonkonferenz

Artikel 23
Informationen über Bankkonten

Artikel 24
Informationen über Bankgeschäfte

Artikel 25
Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 26
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 27
Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Mitteilungen

Artikel 29
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 30
Übergangsregelungen

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Bericht über die Anwendung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang
A Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

A Durchzufuhrende Ermittlungsmassnahme

B Identität der betroffenen Personen

C Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen Hat

D Beziehung EU einer etwaigen früheren Europäischen Ermittlungsanordnung

E Art des Verfahrens, für das die Europäische Ermittlungs-Anordnung erlassen wurde

F Gründe für den Erlass der Europäischen Ermittlungs-Anordnung

G Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung

H Spezifische Modalitäten für die Vollstreckung

I Schlussbestimmungen und Unterschrift

Anhang
B Empfangsbestatigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

A Betreffende Europäische Ermittlungsanordnung

B Behörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat 1

C GGF. Zuständige Behörde, der die Europäische Ermittlungsanordnung von der unter Abschnitt B genannten Behörde übermittelt wird

D Unterschrift und Datum


 
 
 


Drucksache 281/1/10

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der EU, den europaweiten Anstieg der Anzahl illegal einreisender unbegleiteter Minderjähriger zum Anlass zu nehmen, ein gemeinsames Konzept zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen aufzustellen. Er ist aber der Auffassung, dass der Aktionsplan die Erhöhung der Aufnahme- und Schutzgarantien unbegleiteter Minderjähriger zu einseitig in den Vordergrund stellt und Gefahr läuft, den durch das Stockholmer Programm gezogenen politischen Rahmen zu überschreiten. Die in der Mitteilung über den Aktionsplan eingangs aufgestellte Prämisse, der Grundsatz des Kindeswohls sei bei allen Maßnahmen "



Drucksache 105/09

... Jeder technologische Fortschritt ist zu begrüßen, vorausgesetzt, dass er nicht die Grundrechte beeinträchtigt. Bei der Konzipierung und Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans sollte dies berücksichtigt und großes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Grundrechte und insbesondere die Verfahrensrechte und der Datenschutz gewahrt bleiben, indem die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Recht auf Zugang zu den gespeicherten und zwischen den zuständigen Behörden ausgetauschten Daten erhalten und sie über die verfügbaren Rechtsbehelfe unterrichtet werden. Eine echte Strategie für die e-Justiz kann nicht ohne eine Harmonisierung der Verfahrensgarantien und geeignete Datenschutzgarantien, die für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gelten, funktionieren.



Drucksache 965/08

... - Damit die Behörden alle notwendigen Informationen einholen können, um den zuständigen Mitgliedstaat bestimmen zu können, und damit sie den Antragsteller gegebenenfalls mündlich über die Anwendung der Verordnung aufklären können, wird jetzt vorgeschrieben, dass mit dem Antragsteller ein Gespräch zu führen ist. Auf diese Weise soll durch eine einfachere Anwendung des Systems dessen Leistungsfähigkeit erhöht und den Personen, die internationalen Schutz beantragen, hinreichende Schutzgarantien geboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

1. Anwendungsbereich der Verordnung und Übereinstimmung mit anderen Asylvorschriften

2. Leistungsfähigkeit des Systems

3. Rechtsgarantien für Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen

4. Einheit der Familie, Souveränitätsklausel und humanitäre Klausel

5. Unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen

Zu den im Rahmen des Dublin-Verfahrens Schutzbedürftigen allgemein:

6. Besonderer Druck oder unzureichendes Schutzniveau

- Sprachliche Korrekturen

- Rechtsgrundlage

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Auswirkung auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Zielgegenstand und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze und Schutzgarantien

Artikel 3
Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz

Artikel 4
Recht auf Information

Artikel 5
Persönliches Gespräch

Artikel 6
Garantien für Minderjährige

Kapitel III
Rangfolge der Kriterien Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 57
Rangfolge der Kriterien

Artikel 68
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 79
Familienangehörige, denen internationaler Schutz gewährt wurde

Artikel 810
Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

Artikel 1115
Abhängige Angehörige

Artikel 1412
Familienverfahren

Artikel 913
Ausstellung von Aufenthaltsiteln oder Visa

Artikel 1014
Einreise und/oder Aufenthalt

Artikel 1115
Visafreie Einreise

Artikel 1216
Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Kapitel IV
Humanitäre Klausel Ermessensklauseln

Artikel 1517
Ermessensklauseln

Artikel 13

Kapitel V
Aufnahme und Wiederaufnahme Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 1618
Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 19
Übertragung der Zuständigkeit

Kapitel VI
Aufnahme – und Wiederaufnahmeverfahren

Abschnitt I
Einleitung des Verfahrens

Artikel 420

Abschnitt II
Aufnahmeverfahren

Artikel 1721
Aufnahmegesuch

Artikel 1822
Antwort auf ein Aufnahmegesuch

Abschnitt III
Wiederaufnahmeverfahren

Artikel 2023
Wiederaufnahmegesuch

Artikel 24
Antwort auf ein Wiederaufnahmegesuch

Abschnitt IV
Verfahrensgarantien

Artikel 1925
Mitteilung des Überstellungsbeschlusses

Artikel 26
Rechtsbehelf

Abschnitt V
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung

Artikel 27
Gewahrsam

Abschnitt VI
Überstellung

Artikel 2819
Modalitäten und Fristen

Artikel 29
Kosten der Überstellung

Artikel 30
Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung

Abschnitt VII
Vorläufige Aussetzung von Überstellungen

Artikel 31

Kapitel VIVII
Verwaltungskooperation

Artikel 2132
Informationsaustausch

Artikel 2233

Artikel 2334
Verwaltungsvereinbarungen

Kapitel VIII
Schlichtung

Artikel 3514
Schlichtung

Kapitel VIIIX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 2437
Übergangsmaßnahmen

Artikel 2538
Berechnung der Fristen

Artikel 2639
Geltungsbereich

Artikel 2740
Ausschuss

Artikel 2841
Begleitung und Bewertung

Artikel 42
Statistiken

Artikel 43
Aufhebung

Artikel 2944
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Aufgehobene Verordnung (Gemäß Artikel 43)

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 493/08

... " (ATS), Rechtsunsicherheit haben entstehen lassen, soweit es um die notwendigen transatlantischen Datenschutzgarantien im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und Weitergabe von Daten zwischen der Europäischen Union und den USA im Interesse der Terrorismusbekämpfung geht,



Drucksache 213/07

... " (ATS) eine Situation der Rechtsunsicherheit haben entstehen lassen, soweit es um die notwendigen Datenschutzgarantien im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und der Weitergabe von Daten zwischen der EU und den USA im Interesse der öffentlichen Sicherheit und insbesondere der Terrorismusvorbeugung und -bekämpfung geht;



Drucksache 665/1/07

... Im Vergleich zu dem vorherigen Interimsabkommen vom 19. Oktober 2006 sind die Datenschutzgarantien weiter gelockert worden. Hervorzuheben ist hier die weiterhin umfangreiche Liste der zu übermittelnden Daten, die Ausweitung des Adressatenkreises im Bereich des US-Heimatschutzministeriums, die Herabsetzung der Anforderungen an die Weiterübermittlung an Dritte sowie die Verlängerung der Speicherfristen auf insgesamt 15 Jahre.



Drucksache 826/07

... "-Methode, den Grad der Beachtung der Datenschutzgarantien, die Einschätzung der Länge der Datenspeicherfrist und die Qualität der Risikobewertungen.



Drucksache 414/07

... (2) Wie könnte der Zugang zum Asylverfahren wirkungsvoll verbessert werden? Allgemeiner gesagt, welche Aspekte des Asylverfahrens, so wie es derzeit geregelt ist, könnten in Bezug auf Effizienz und Schutzgarantien verbessert werden?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/07




Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem

1. Einleitung

2. Rechtsinstrumente

2.1. Bearbeitung von Asylanträgen

2.2. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende

2.3. Gewährung von Schutz

2.4. Querschnittsthemen

2.4.1. Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit

2.4.2. Integration

2.4.3. Die Instrumente der zweiten Phase müssen umfassend sein

3. Durchführung - Begleitmaßnahmen

4. Solidarität und Lastenteilung

4.1. Geteilte Verantwortung

4.2. Finanzielle Solidarität

5. Externe Dimension der Asylproblematik

5.1. Unterstützung der Drittländer bei der Erhöhung des Schutzes

5.2. Wiederansiedlung

5.3. Steuerung gemischter Migrationsströme an den Außengrenzen

5.4. Die Rolle der EU als Global Player in Flüchtlingsfragen

6. Schlussfolgerung

Annex I Bibliography

I. European Council Conclusions

II. Legislative Instruments

A. Instruments establishing minimum standards

B. Dublin System

C. Financial Programmes

D. Legislative Proposals

E. Other

III. Commission Comunications and Staff Working Documents

IV. Studies

Annex II Asylum Statistics

New asylum applications

Decisions on asylum applications

New asylum applications by citizenship only data disaggregated by citizenship inlcuded

Refugee population of UNHCR regions


 
 
 


Drucksache 404/07

... 8. stellt fest, dass die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein wertvolles Instrument bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der damit zusammenhängenden Verbrechen ist, betont jedoch, dass umfassende Datenschutzgarantien die gemeinsame Nutzung von Daten erleichtern und zugleich für den Schutz der Privatsphäre sorgen würden und dass eine solche gemeinsame Nutzung von Daten in jedem Fall aufgrund eines oder mehrerer internationaler Abkommen erfolgen müsste, die ähnlich aufgebaut sind wie das Abkommen zwischen der EU und den USA über die gerichtliche Zusammenarbeit in Strafsachen und die Auslieferung, das gegenwärtig vom amerikanischen Kongress geprüft wird;



Drucksache 578/05

... 55. fordert nachdrücklich die Schaffung spezifischer Einheiten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie der Bewerber- und Kandidatenländer, um Fälle von rassistisch bedingten Vergehen und die Tätigkeiten rassistischer Gruppierungen zu bekämpfen; diese Einheiten sollten Systeme einrichten, um rassistische Vorfälle, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, zu überwachen, einzustufen, zu registrieren und weiterzuverfolgen; empfiehlt die Weiterentwicklung von Leitlinien zur Datenerhebung über rassistische Vorfälle durch die EUMC entsprechend den Datenschutzgarantien und in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, wie z.B. Polizei und Staatsanwaltschaften; ermutigt zur Entwicklung alternativer Mechanismen zur Datenerhebung, wie z.B. Studien über rassistische Verbrechen;



Drucksache 981/04

international anerkannter Schutzgarantien durchgeführt worden seien, einschließlich



Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 421/16 PDF-Dokument



Drucksache 510/07 PDF-Dokument



Drucksache 534/10 PDF-Dokument



Drucksache 540/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.