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210 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzgründe"


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Drucksache 710/13

... Die Kennzeichnung erfolgt primär aus Luftreinhalte- und Klimaschutzgründen, da es sich um Fahrzeuge handelt, die, insbesondere bei Einsatz von regenerativ gewonnenem Strom, im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren einen erheblichen Umweltvorteil aufweisen. Eine Definition, die eine Abgrenzung allein an einer Bauartvorschrift anlehnt, ist hierfür nicht dienlich, denn dann könnten auch Fahrzeuge umfasst sein, die nur eine sehr geringe Kapazität für elektrische Fahranteile haben und dadurch überwiegend mit dem Verbrennungsmotor betrieben werden, wodurch sie keinen Vorteil beim CO



Drucksache 515/13

... -Emissionen bei der Aufarbeitung von Schrott in Europa könnten ggf. nichtdiskriminierende Maßnahmen aus Umweltschutzgründen erwogen werden, um eine Verlagerung von CO



Drucksache 290/13

... Bei den Schadenversicherungen sind die den Versicherern aus Verbraucherschutzgründen auferlegten Informationspflichten daher sehr unterschiedlich. Entscheidend kommt es darauf an, das Verbrauchervertrauen zu stärken, indem klare Vorschriften erlassen werden und Rechtsunsicherheit beseitigt wird. In einem Versicherungsmarkt mit gut informierten Kunden müssen sich die Versicherer dem Wettbewerb stellen, um diese zu gewinnen und zu binden. Harmonisierte vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten würden zudem das Vertrauen stärken und die Privathaushalte ermuntern, auch in anderen EU-Ländern Verträge abzuschließen.



Drucksache 752/13 (Beschluss)

... Nach dem vorliegenden Wortlaut würden die aus (verpflichtenden) Tierschutzgründen getöteten Tiere, die möglicherweise moribund sind und somit als infiziert angesehen werden könnten, nicht in die Berechnung des "gehäuften Verendens" einbezogen werden. Insoweit ist eine Ergänzung erforderlich, um das Ziel der Verordnung besser gewährleisten zu können.



Drucksache 815/13

... (4) Die Mehrheit der Unionsbürger ist mit dem Klonen zur Lebensmittelerzeugung aus Tierschutzgründen und allgemeinen ethischen Bedenken nicht einverstanden. Sie wollen keine Lebensmittel von Klontieren verzehren.



Drucksache 437/13 (Beschluss)

... (vergleiche BR-Drucksache 881/10) aus Spielerschutzgründen unverzichtbar.



Drucksache 752/1/13

... Nach dem vorliegenden Wortlaut würden die aus (verpflichtenden) Tierschutzgründen getöteten Tiere, die möglicherweise moribund sind und somit als infiziert angesehen werden könnten, nicht in die Berechnung des "gehäuften Verendens" einbezogen werden. Insoweit ist eine Ergänzung erforderlich, um das Ziel der Verordnung besser gewährleisten zu können.



Drucksache 672/12

... Der nicht penetrierende Bolzenschuss war als Betäubungsverfahren aus Tierschutzgründen bislang in Deutschland nicht zulässig. Nachdem geeignete alternative Betäubungsverfahren existieren, ist es nicht angezeigt, dieses Verfahren künftig zuzulassen. Daher wird gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 453/12

... Der spezifische Berufsunfähigkeitsschutz (vgl. § 44 SchfHwG) bleibt auch ohne entsprechende Beitragszahlung aus Vertrauensschutzgründen in einem bestimmten Umfang für Versorgungsberechtigte bestehen, die bei in Kraft treten des Gesetzes 50 Jahre oder älter sind und die Wartezeit erfüllt haben. Die Feststellung der Rentenhöhe (anders als ihre spätere Dynamisierung) erfolgt nach der bisherigen Systematik der Gesamtversorgung. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters in der



Drucksache 517/1/12

... Die Tatsache, dass Texte dem Übersetzer nicht elektronisch bzw. in einer nicht editierbaren Form übermittelt werden, sollte kein Anlass für eine Anhebung des Honorars sein. Da es sich bei der Übermittlung von Texten in schriftlicher Form an den Übersetzer schon aus Datenschutzgründen um den Regelfall handelt, käme die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung einer automatischen Erhöhung des Honorars für Übersetzer um 12 Prozent gleich.



Drucksache 300/1/12

... es - keine Anzeigepflicht für das Halten von Gehegewild mehr. Die nunmehr vorgesehene Verordnungsermächtigung des § 11 Absatz 2 bezieht sich auf § 11 Absatz 1. § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 nimmt aber Gehegewild ausdrücklich von der Erlaubnispflicht aus. Die bislang bestehende Anzeigepflicht für die Gehegewildhaltung kann nicht in eine Verordnung nach § 11 Absatz 2 aufgenommen werden. Gemäß der Neufassung des § 21 Absatz 5 (Übergangsregelung) entfallen mit Erlass einer Rechtsverordnung weite Teile des derzeit geltenden § 11, so auch die Regelung der Anzeigepflicht für Gehegewild nach Absatz 6. Aus Tierschutzgründen ist die Beibehaltung der Anzeigepflicht jedoch erforderlich. Denn die Haltung von Gehegewild erfordert die Einhaltung von überprüfbaren Anforderungen, besonders bezüglich der Haltung sowie der Sachkunde der verantwortlichen Person.



Drucksache 178/12

... XII aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach § 78b Satz 1 des



Drucksache 388/12 (Beschluss)

... 32. Unter den Voraussetzungen des Artikels 13 Absatz 5 des Verordnungsvorschlags kann das Basisinformationsblatt über eine Website zur Verfügung gestellt werden. Nach Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe d sind dem Kleinanleger, wenn das Basisinformationsblatt gemäß Artikel 10 überarbeitet wird, auch sämtliche überarbeiteten Fassungen zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung würde bedeuten, dass der Emittent die komplette Historie der für ein Produkt erstellten Basisinformationsblätter veröffentlichen müsste. Insoweit ist zum einen fraglich, welchen Nutzen dies für die Anleger hätte, wenn man davon ausgeht, dass unter Umständen eine erhebliche Anzahl nicht oder nicht mehr relevanter Basisinformationsblätter veröffentlicht würde. Zum anderen sind der damit für die Emittenten verbundene Aufwand und die Möglichkeit der praktischen Realisierung bei Realtime-Basisinformationsblättern zu hinterfragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf Prüfung hinzuwirken, ob Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe d aus Anlegerschutzgründen notwendig, angemessen und praxistauglich ist.



Drucksache 300/12 (Beschluss)

... es - keine Anzeigepflicht für das Halten von Gehegewild mehr. Die nunmehr vorgesehene Verordnungsermächtigung des § 11 Absatz 2 bezieht sich auf § 11 Absatz 1. § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 nimmt aber Gehegewild ausdrücklich von der Erlaubnispflicht aus. Die bislang bestehende Anzeigepflicht für die Gehegewildhaltung kann nicht in eine Verordnung nach § 11 Absatz 2 aufgenommen werden. Gemäß der Neufassung des § 21 Absatz 5 (Übergangsregelung) entfallen mit Erlass einer Rechtsverordnung weite Teile des derzeit geltenden § 11, so auch die Regelung der Anzeigepflicht für Gehegewild nach Absatz 6. Aus Tierschutzgründen ist die Beibehaltung der Anzeigepflicht jedoch erforderlich. Denn die Haltung von Gehegewild erfordert die Einhaltung von überprüfbaren Anforderungen, besonders bezüglich der Haltung sowie der Sachkunde der verantwortlichen Person.



Drucksache 672/1/12

... Aus Tierschutzgründen ist es erforderlich, dass unmittelbar nach dem Betäuben mit dem Entbluten begonnen wird. Die in Anlage 2 Spalte 2 vorgegebenen Zeiten sind absolut und damit ausreichend bestimmt. Es bedarf für einen wirksamen Vollzug auch künftig eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestandes, so wie in der bisherigen Regelung.



Drucksache 517/12 (Beschluss)

... Die Tatsache, dass Texte dem Übersetzer nicht elektronisch bzw. in einer nicht editierbaren Form übermittelt werden, sollte kein Anlass für eine Anhebung des Honorars sein. Da es sich bei der Übermittlung von Texten in schriftlicher Form an den Übersetzer schon aus Datenschutzgründen um den Regelfall handelt, käme die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung einer automatischen Erhöhung des Honorars für Übersetzer um 12 Prozent gleich.



Drucksache 287/12

... Aus Vertrauensschutzgründen beabsichtigte die Bundesregierung, bei Bestandsrenten und neu beginnenden Altersrenten die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte (zum Beispiel ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher), für ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige (zum Beispiel Mitglieder im Gemeinderat) und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger, die nach bisheriger Rechtsauslegung nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen waren, für einen befristeten Zeitraum weiterhin nicht als Hinzuverdienst anzurechnen. Angesichts der Härten, die sich für den zuvor genannten Personenkreis aus der neuen Rechtsauslegung ergeben hätten, wurde eine Übergangsregelung erarbeitet, die für eine vorübergehende Zeit dem Vertrauen der Betroffenen in die zuvor geltende, günstigere Rechtsauslegung Rechnung tragen soll.



Drucksache 672/12 (Beschluss)

... Aus Tierschutzgründen ist es erforderlich, dass unmittelbar nach dem Betäuben mit dem Entbluten begonnen wird. Die in Anlage 2 Spalte 2 vorgegebenen Zeiten sind absolut und damit ausreichend bestimmt. Es bedarf für einen wirksamen Vollzug auch künftig eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestandes, so wie in der bisherigen Regelung.



Drucksache 388/1/12

... 40. Unter den Voraussetzungen des Artikels 13 Absatz 5 des Verordnungsvorschlags kann das Basisinformationsblatt über eine Website zur Verfügung gestellt werden. Nach Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe d sind dem Kleinanleger, wenn das Basisinformationsblatt gemäß Artikel 10 überarbeitet wird, auch sämtliche überarbeiteten Fassungen zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung würde bedeuten, dass der Emittent die komplette Historie der für ein Produkt erstellten Basisinformationsblätter veröffentlichen müsste. Insoweit ist zum einen fraglich, welchen Nutzen dies für die Anleger hätte, wenn man davon ausgeht, dass unter Umständen eine erhebliche Anzahl nicht oder nicht mehr relevanter Basisinformationsblätter veröffentlicht würde. Zum anderen sind der damit für die Emittenten verbundene Aufwand und die Möglichkeit der praktischen Realisierung bei Realtime-Basisinformationsblättern zu hinterfragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf Prüfung hinzuwirken, ob Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe d aus Anlegerschutzgründen notwendig, angemessen und praxistauglich ist.



Drucksache 445/3/11

... Soweit eine unbillige Härte zugestanden wird, kann aus Tierschutzgründen nicht jede beliebige Einschränkung toleriert werden. Es ist aus Tierschutzgründen - auch wenn eine unbillige Härte vorliegt - erforderlich, eine Mindesthöhe, die auch mit einer Genehmigung nicht unterschritten werden darf, vorzugeben.



Drucksache 151/11 (Beschluss)

... , heilt dieses Defizit nicht, so dass bei dem bestehenden hohen Sanierungsbedarf unter anderem im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung die Schaffung entsprechender Befugnisse des Eisenbahn- Bundesamtes unabdingbar notwendig ist. Beispielsweise ist durch eine generelle Verpflichtung zur Schienenpflege aus Lärmschutzgründen eine kurzfristige Lärmentlastung erreichbar, wie es beim "besonders überwachten Gleis" durch frühzeitiges Schienenschleifen bei Neu- und Ausbaustrecken regelmäßig praktiziert wird.



Drucksache 230/11

... Die Änderung ist erforderlich, weil aus Umweltschutzgründen auch die Rekultivierungsschicht wie die Geologie und die Abdichtungen, von der Möglichkeit der Dreifachüberschreitung bei den Schadstoffgehalten ausgenommen werden soll. Zudem wird bei Nummer 4.2 und 4.3 nicht auf Tabelle 2 des Anhangs 3 verwiesen.



Drucksache 799/11

... 7. Lärmmindernde Betriebsverfahren werden in unterschiedlicher Form auf allen Flughäfen angewendet: aus Lärmschutzgründen bevorzugte Strecken (z.B. Überflug der am geringsten besiedelten Gebiete), Schubkraftmanagement (zunehmende Schubleistung führt zu höherem Geräuschpegel, ermöglicht aber auch steilere Steigflüge) oder besondere Maßnahmen am Boden (z.B. spezielle Rollwege bzw. Start- und Landebahnen). Die EU leistet entsprechende Beiträge mit ihren Rechtsvorschriften zum einheitlichen europäischen Luftraum, deren Ziel die Festlegung umweltbezogener Leistungsziele für Flugsicherungsorganisationen ist, sowie den zugehörigen Forschungsprogrammen SESAR und"Clean Sky".



Drucksache 151/11

... ), heilt dieses Defizit nicht, so dass bei dem bestehenden hohen Sanierungsbedarf u.a. im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung die Schaffung entsprechender Befugnisse des Eisenbahn-Bundesamtes unabdingbar notwendig ist. Beispielsweise ist durch eine generelle Verpflichtung zur Schienenpflege aus Lärmschutzgründen eine kurzfristige Lärmentlastung erreichbar, wie es beim „besonders überwachten Gleis“ durch frühzeitiges Schienenschleifen bei Neu- und Ausbaustrecken regelmäßig praktiziert wird.



Drucksache 834/1/11

... 33. Die Genehmigungsfiktion im Fall der Niederlassung oder bei Dienstleistungserbringung mit Vorabprüfung ist insbesondere aus Verbraucherschutzgründen kritisch zu bewerten, da Verbraucherinnen und Verbraucher so keine Gewähr dafür hätten, dass der Dienstleistungserbringer über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügt (Artikel 4d Absatz 6).



Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken hinsichtlich des mit Vorlage des Berufsausweises verbundenen Ersatzes des Anerkennungsverfahrens und der damit einhergehenden Genehmigungsfiktion für den Fall der Niederlassung oder Dienstleistungserbringung ohne Vorabprüfung der Qualifikation. Der Berufsausweis darf nach Ansicht des Bundesrates nicht Ersatz für ein nach einzelstaatlichem Recht durchzuführendes Anerkennungsverfahren sein. Der Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit ist in Deutschland nur in den Fällen reglementiert, in denen es sich um besonders sensible berufliche Tätigkeiten handelt und bei denen es gerechtfertigt ist, den Berufszugang aus Gründen des Patienten- oder Verbraucherschutzes oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen zu knüpfen. Die Anerkennungsbehörde muss daher auch bei Vorlage eines Berufsausweises grundsätzlich die Qualifikation prüfen können bzw. dazu berechtigt sein, ein Anerkennungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, das Vorliegen der erforderlichen beruflichen Qualifikation festzustellen. Eine automatische Anerkennung hebelt diese Möglichkeit aus. Die Genehmigungsfiktion im Fall der Niederlassung oder bei Dienstleistungserbringung mit Vorabprüfung ist insbesondere aus Verbraucherschutzgründen kritisch zu bewerten, da Verbraucherinnen und Verbraucher so keine Gewähr dafür hätten, dass der Dienstleistungserbringer über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügt (Artikel 4d Absatz 6).



Drucksache 706/10

... Schließlich wird in dem vorgeschlagenen Rechtsakt die bereits bestehende Bestimmung beibehalten, wonach die Mitgliedstaaten einzelstaatliche Maßnahmen zur Beschränkung des Phosphatgehalts und des Gehalts an anderen Phosphorverbindungen in allen Detergenzien außer Haushaltswaschmitteln erlassen können, falls dies aus Umweltschutzgründen gerechtfertigt ist (Änderung zu Artikel 14).



Drucksache 482/10

... Zudem soll im Interesse eines konsequenten Gläubigerschutzes in Deutschland umfassend, d.h. ohne Ausnahmeregelung von den Sicherungsmaßnahmen nach §§ 13a, 13 Gebrauch gemacht werden. Die von E-Geld-Instituten angenommenen Gelder sind nicht durch die Teilnahme des E-Geld-Instituts in einer Einlagensicherung, wie dies für Kreditinstitute gemäß § 23a KWG vorgesehen ist, abgesichert. Bei Nutzung der Ausnahmeregelung wären Gelder, die von E-Geld-Instituten von ihren Kunden im Austausch gegen E-Geld angenommen werden, nicht nach §§ 13a, 13 ZAG-E insolvenzrechtlich abgesichert; die die Forderung des Gläubigers wäre im Insolvenzfalle des E-Geld-Instituts ungesichert. Zudem ist der Aspekt der Betriebsgröße irrelevant für die Frage, ob für den Gläubiger ein Insolvenzrisiko besteht oder nicht. Bereits aus Gläubigerschutzgründen soll deshalb von dieser Ausnahmevorschrift kein Gebrauch gemacht werden.



Drucksache 25/10

... - und Bauträgerverordnung hat der Gewerbetreibende dem Auftraggeber schriftlich und in deutscher Sprache die in § 11 Nummer 1 bis 3 genannten Angaben mitzuteilen. Da bei Sachverhalten mit Inlandsbezug für den ganz überwiegenden Teil der Auftraggeber deutsch die allgemein verständliche Mutter- und Geschäftssprache ist, ist es aus Verbraucherschutzgründen grundsätzlich erforderlich, dass sichergestellt wird, dass die in § 11 vorgeschriebenen Informationen in diesen Fällen in deutscher Sprache mitzuteilen sind. Allerdings sind im Zuge der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen sowie im zunehmenden grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr eine Reihe von Sachverhalten denkbar, bei denen sowohl der Gewerbetreibende als auch der Auftraggeber über eine andere als die deutsche Mutter- und Geschäftssprache verfügen. In diesen Fällen ist es auch aus Verbraucherschutzgründen nicht erforderlich, zu verlangen, dass die Informationspflichten in deutscher Sprache zu erfüllen sind. Zudem findet § 11 gemäß § 19 Absatz 2 (neu) auch dann Anwendung, wenn der in Deutschland niedergelassene Gewerbetreibende im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in einem anderen EU- oder EWR-Staat tätig wird. In diesen Fällen ist das Erfordernis der deutschen Sprache für die Erfüllung von Informationspflichten gerade auch aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht angemessen. § 11 Absatz 1 Satz 2 bis 4 ordnet daher an, dass Gewerbetreibende und Auftraggeber alternativ zur deutschen Sprache die Verwendung einer anderen Sprache vereinbaren können. Soweit der Auftraggeber eine natürliche Person ist und seinen Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat hat, kann er verlangen, dass die Angaben in der Amtssprache dieses EU-/EWR-Staates übermittelt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Auftraggeber die erforderlichen Angaben in einer ihm verständlichen Sprache erhält.



Drucksache 751/10

... Aus Datenschutzgründen können validierte Flächen-Daten nur den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Information über die aggregierten Daten ist verfügbar und durch die EFDAC zugänglich. Mehrere Berichte über den Gesundheitszustand der Wälder und das Waldmonitoring sind erstellt worden und stehen zu allgemeiner Verfügung (etwa GFS-Berichte oder „ICP Forests“-Jahresberichte).



Drucksache 319/10

... zu vermeiden. Ein Tauschsystemvertrag liegt beispielsweise vor, wenn der Verbraucher gegen Entgelt Zugang zu einem Tauschpool erhält der ihn zur Nutzung einer Übernachtungsunterkunft oder einer anderen Leistung berechtigt wenn der Verbraucher im Gegenzug die vorübergehende Nutzung seines eigenen Teilzeit-Wohnrechts durch einen Dritten ermöglicht. Dieser Dritte muss nicht identisch mit demjenigen sein, dessen Leistung der Verbraucher seinerseits nutzt. Die Aufnahme von Tauschsystemverträgen ist aus Verbraucherschutzgründen gerechtfertigt, da die Nutzung von Tauschsystemen in der Praxis oftmals mit erheblichen Kosten für den Verbraucher verbunden ist.



Drucksache 850/10

... überarbeitet. Damit erfolgt der Übergang von den bisherigen Konsolidierungskonzepten "einheitliche Leitung" und "tatsächliche Kontrolle" auf das international übliche Konsolidierungskonzept "mögliche Beherrschung", so dass gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB nun auch Zweckgesellschaften in die Konzernbilanz aufzunehmen sind. Diese gesetzgeberische Wertung ist auch bei der Wertpapierleihe zu beachten, da wirtschaftliche Erwägungen auch hier ausschlaggebend sind und insbesondere aus Anlegerschutzgründen "Klumpenrisiken" zu vermeiden sind. Folglich werden auch Zweckgesellschaften, die in die Konzernbilanz aufzunehmen sind, als Konzernunternehmen im Sinne von § 54 Abs. 2 InvG angesehen.



Drucksache 712/09

... Anforderungen an die Schornsteinhöhen und die Mindestabstände zu Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen sind im § 19 dieser Verordnung geregelt. Eine Überwachung der Ableitbedingungen ist bisher nicht geregelt, was in der Praxis infolge unzureichender Schornsteinhöhen zu Geruchsbelästigungen und Gesundheitsgefahren führen kann. Aus Immissionsschutzgründen ist die Einhaltung der Ableitbedingungen deshalb von Bedeutung, so dass eine Überwachung dieser Anforderung erforderlich ist.



Drucksache 521/1/09

... Durch den Änderungsvorschlag wird diese zweite Absenkung auf Erstattungen begrenzt die höchstens 25 Jahre zurückliegen. Nach diesem Zeitraum können z.B. ältere Schallschutzfenster an Wirksamkeit verloren haben, sodass ein Austausch aus Lärmschutzgründen ohnehin angezeigt ist. In diesen Fällen ist es für den Flugplatzbetreiber auch wirtschaftlich zumutbar, Aufwendungen für besseren Schallschutz nach § 5 Absatz 2 anstelle nach Absatz 3 zu erstatten.



Drucksache 730/09

... (11) Aus Datenschutzgründen und um vor allem einen zu untersagenden Massenabgleich auszuschließen, sollten EURODAC-Daten nur im Einzelfall verarbeitet werden, wenn dies zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten unbedingt erforderlich ist. Darüber hinaus sollte der Zugang nur dann gestattet sein, wenn Abgleiche mit den Daten der nationalen Datenbanken des Mitgliedstaats und der automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssysteme der anderen Mitgliedstaaten nach dem Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität7 (Beschluss von Prüm) ergebnislos waren. Ein derartiger Einzelfall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Antrag auf Abgleich ein bestimmtes konkretes Vorkommnis oder eine konkrete Gefahr im Zusammenhang mit einer terroristischen und sonstigen schwerwiegenden Straftat oder mit bestimmten Personen betrifft, bei denen ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass sie terroristische Straftaten oder andere schwerwiegende Straftaten begehen werden oder begangen haben. Ein Einzelfall ist auch dann gegeben, wenn der Antrag auf Abgleich eine Person betrifft, die Opfer einer terroristischen und sonstigen schwerwiegenden Straftat ist. Die benannten Behörden und Europol sollten daher nur dann den Abgleich mit in EURODAC gespeicherten Daten beantragen, wenn berechtigte Gründe zu der Annahme bestehen, dass dieser Abgleich Informationen erbringt, die einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung einer terroristischen und sonstigen schwerwiegenden Straftat leisten.



Drucksache 263/09

... Die Kosten für die Dachdokumentation Krebs beim Robert Koch-Institut werden aus dem Bundeshaushalt getragen und belaufen sich derzeit auf jährlich 230.000 Euro. Nach vorläufiger Schätzung entstehen bei der Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 500.000 Euro (ca. 475.000 Euro Personalkosten und ca. 30.000 Euro Sachkosten pro Jahr). Zusätzlich fallen einmalige Sachkosten in Höhe von ca. 75.000 Euro an. Bei diesen Kos ten wird davon ausgegangen, dass zur Verwaltung der umfangreichen Datenmengen und zur Durchführung der zum Teil komplexen Datenanalysen eine in sich abgeschlossene und vor fremden Zugriffen abgesicherte Hardware-Infrastruktur neu geschaffen werden muss. Die Neuanschaffung begründet sich vor allem in dem Anspruch, das Informations- und Datenangebot in einem erheblich größeren und flexibleren Umfang, als es bisher der Fall ist, der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sowie aus Datenschutzgründen.



Drucksache 786/09

... Jeder Transport ist eine Belastung für die transportierten Tiere. Insbesondere der Verladevorgang stellt eine besondere Stresssituation dar. Transporte und Transportzeiten sind deshalb aus Tierschutzgründen auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Es besteht kein vernünftiger Grund, Schlachttiere länger als acht Stunden zu transportieren. Auch die Schlachthofstruktur in Deutschland erfordert keine Schlachttiertransporte über acht Stunden hinaus. Soweit zur Erzielung eines höheren Erlöses längere Transportzeiten für erforderlich gehalten werden, stellt sich die Frage nach dem vernünftigen Grund in besonderer Weise. Das Fleisch geschlachteter Tiere ist zum Verzehr bestimmt. Tiere müssen nicht in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers geschlachtet werden. Stattdessen kann Fleisch über weite Strecken transportiert werden.



Drucksache 379/1/09

... Sowohl aus Klimaschutzgründen als auch aus Gründen der Versorgungssicherheit wurde lange Zeit der Ausbau der Produktion und des Einsatzes von



Drucksache 174/09

... Der Empfänger einer über den Versanddienst versandten Nachricht erhält auf Verlangen des Senders eine beweissichere Bestätigung über dessen sichere Anmeldung. Der Sender soll bei jeder zu versendenden Nachricht erneut die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob die Bestätigung erzeugt wird. Die Beweissicherheit der Bestätigung kann etwa durch eine dauerhaft überprüfbare qualifizierte elektronische Signatur des akkreditierten Diensteanbieters über diese Bestätigung gewährleistet werden. Durch diese Bestätigung erhält der Empfänger der elektronischen Nachricht ein belastbares Beweismittel. Eine aus Datenschutzgründen bedenkliche Speicherung der Zugriffe jeder einzelnen Anmeldung kann und wird daher unterbleiben.



Drucksache 379/09 (Beschluss)

... Sowohl aus Klimaschutzgründen als auch aus Gründen der Versorgungssicherheit wurde lange Zeit der Ausbau der Produktion und des Einsatzes von



Drucksache 286/09

... In Norwegen dürfen Heuler mit Robbenknüppeln getötet werden. An Namibias Küsten bei Cape Cross erfolgt die Tötung auch mit Knüppeln. Diese massiv tierschutzwidrigen Tötungsmethoden werden von vielen Verbrauchern missbilligt und stellen einen erheblichen Grund zur Besorgnis dar, denn sie wollen keine Erzeugnisse von Tieren kaufen, die auf diese Weise getötet wurden. Vor diesem Hintergrund stößt bereits der Import von Robbenfellen auf Ablehnung. Die mit diesem Gesetz vorgeschriebenen Verbote sind deshalb aus Tierschutzgründen erforderlich und tragen der massiven Ablehnung weiter Teile der Bevölkerung gegenüber Robbenjagd Rechnung. Eine von der britischen Opinion Research Business im Februar 2007 in Deutschland durchgeführte Meinungsumfrage zeigt, dass 88 % der Befragten für ein Verbot der Robbenjagd sind. 81% der Befragten verlangen zudem ein striktes Einfuhrverbot für sämtliche Robbenerzeugnisse.



Drucksache 171/09

... Verfahren, die bei der Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung zum Einsatz kommen, werden neu in die Aufzählung einbezogen, da es aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist, Anforderungen an ihre Verwendung und insbesondere an ihre ausreichende Wirksamkeit zu stellen. Dies gilt umso mehr, da laufend neue Desinfektionsverfahren entwickelt oder importiert werden. Bei der Trinkwassergewinnung werden ebenfalls Aufbereitungsstoffe und Materialien eingesetzt, daher wird die Gewinnung in die Aufzählung aufgenommen.



Drucksache 791/09

... Die Befragten sprachen sich für eine weitere Harmonisierung der Schutzgründe und des Inhalts des zu gewährenden Schutzes aus. Uneinig waren die Mitgliedstaaten in der Frage der Ausweitung der Definition des Begriffs „Familienangehörige“ und hinsichtlich der Änderung der Definition einer „bestimmten sozialen Gruppe“. Weitgehendes Einvernehmen bestand zwischen den Mitgliedstaaten darin, dass die mit dem Flüchtlingsstatus und dem subsidiären Schutzstatus verknüpften Rechte zwar angeglichen werden müssen, aber zwei separate Status beibehalten werden sollten. Dagegen befürworteten die Vertreter des UNHCR und der Zivilgesellschaft die Einführung eines einzigen einheitlichen Status. Die Beteiligten wiesen ferner nachdrücklich darauf hin, dass Artikel 15 Buchstabe c präzisiert werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 893/09

... Die derzeit gravierend schlechte Erlössituation der Milcherzeuger hat zu einer Diskussion über die Frage der Aussetzung der für die Zwölfmonatszeiträume 2010/11 bis 2013/14 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhungen geführt. Eine Aussetzung der für den aktuell laufenden Zwölfmonatszeitraum 2009/10 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhung kommt demgegenüber nicht mehr in Frage, da die Erhöhung in mehreren Mitgliedstaaten bereits zugeteilt wurde und mithin aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr rücknehmbar ist (so auch die Einschätzung der Europäischen Kommission, Die Lage auf dem Milchmarkt im Jahr 2009, KOM (2009)



Drucksache 178/09 (Beschluss)

... ankommt. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.



Drucksache 178/1/09

... ankommt. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.



Drucksache 786/1/09

... Jeder Transport ist eine Belastung für die transportierten Tiere. Insbesondere der Verladevorgang stellt eine besondere Stresssituation dar. Transporte und Transportzeiten sind aus Tierschutzgründen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.



Drucksache 763/08

... In diese Vorschrift wird die neue Bestimmung über die Form und Gestaltung der Auskünfte sowie die Art ihrer Übermittlung eingestellt. Hierdurch sollen Rationalisierungseffekte auch für die Ausgangspost der Registerbehörde nutzbar gemacht werden können. Wie bisher werden, soweit möglich, Behördenführungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte aus dem Zentral- und Erziehungsregister im automatisierten Verfahren übermittelt. Aus Datenschutzgründen und wegen der Gefahr von Fälschungen müssen Führungszeugnisse, die an die Antrag stellende Person gesandt werden, jedoch weiterhin in Schriftform auf postalischem Weg übersandt werden.



Drucksache 923/1/08

... -Emissionen, die aus Klimaschutzgründen dringend erforderlich wäre. Die Reduktion von CO



Drucksache 848/08 (Beschluss)

... Genügt der Darlehensgeber bei Vertragsschluss den gesetzlichen Informationspflichten nicht sieht der Gesetzentwurf gemäß § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB-E allerdings nur für den Fall fehlender Angaben zu Sicherheiten vor, dass diese nicht gefordert werden können. Aus Verbraucherschutzgründen erscheint es jedoch geboten, dass in den Anwendungsbereich des § 494 Abs. 6 BGB-E - wie noch im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vorgesehen - auch fehlende Angaben zu Zusatzleistungen aufgenommen werden. Da es sich bei Kredit- und Versicherungsvertrag rechtlich um zwei selbständige Verträge handelt ist anderenfalls zu befürchten, dass sich der Versicherungsgeber auf eine unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen an eine transparente Kostengestaltung getroffene Vereinbarung über die Zusatzleistung beruft.



Drucksache 766/5/08

... 1. Aus veterinärmedizinischen und Tierschutzgründen sollten Kälber erst in einem Alter von mindestens 14 Tagen transportiert werden dürfen. Eine EU-einheitliche Regelung ist notwendig, weil bei innergemeinschaftlichen Transporten Kälber unter gewissen Einschränkungen bereits im Alter von 10 Tagen transportiert werden dürfen. Ein EU-weites Verbot des Transportes von weniger als 14 Tage alten Kälbern ist deshalb angebracht.



Drucksache 173/08

... Die Übergangsfrist ist nicht nur aus Vertrauensschutzgründen erforderlich, sondern auch um das gesamte System des Schornsteinfegerrechts auf die Neuregelungen umzustellen. Hierfür ist unter anderem der Erlass mehrerer Rechtsverordnungen notwendig und der Aufbau neuer Strukturen in den Ländern für das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Im Übrigen müssen die Eigentümer umfassend über die Neuregelungen informiert werden, zumal auf sie mehr Eigenverantwortung und damit auch mehr Pflichten zukommen.



Drucksache 245/08 (Beschluss)

... ankommt. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können, oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.



Drucksache 148/08

... /EG besteht, deren Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird. Ausdrücklich ausgenommen sind aus vollzugspraktischen Erwägungen ferner Kühlcontainer, die im Vergleich zu Kühlfahrzeugen bauartbedingt eine wesentlich niedrigere Kältemittelverlustrate aufweisen, sowie ausländische Kühlfahrzeuge, die sich im Regelfall nur vorübergehend im Anwendungsbereich dieser Verordnung befinden und sich somit einer rein nationalen Regelung weitgehend entziehen. Die Bundesregierung hält Regelungen zu mobilen Kälte- und Klimaanlagen, die Emissionen fluorierter Treibhausgase weiter reduzieren, aus Klimaschutzgründen jedoch für geboten und wird sich deshalb auf europäischer Ebene für entsprechende Rechtsetzungsmaßnahmen einsetzen.



Drucksache 385/08

... 64. begrüßt die Entstehung von Finanzinstrumenten, die die Instrumente Besteuerung und Systeme für den Handel mit Emissionsberechtigungen ergänzen und besonders die zunehmende Verfügbarkeit von durch Umweltschutzgründe und ethische Gründe motivierten Geldanlagen wie z.B. grünen Anleihen, die ein ausgeprägteres Bewusstsein herbeiführen und für die Anleger Auswahl am Markt schaffen;



Drucksache 38/08 (Beschluss)

... einsatzes nach sich. Dies ist aus Klimaschutzgründen sicher wünschenswert. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen einer derart starken Ausweitung der Produktion von Biokraftstoffen sind im Augenblick jedoch kaum absehbar. Vor allem die Agrarmärkte und die Landnutzung dürften von dieser Entwicklung tangiert sein.



Drucksache 766/1/08

... Auch für Geflügel, das schwerer als 15 kg ist, müssen aus Tierschutzgründen Mindestabmessungen für die Behältnisse vorgegeben sein.



Drucksache 766/08

... Weitere Ausnahmen, gestützt auf Artikel 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, wurden aus Tierschutzgründen nicht vorgesehen. Bereits die Staatszielbestimmung des Artikel 20a des



Drucksache 632/08

... Die Vorschrift wird um einen Verweis auf Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen erweitert, für die aufgrund ihrer Besonderheiten aus Anlegerschutzgründen ebenfalls nur ein ausführlicher Verkaufsprospekt erstellt werden darf.



Drucksache 643/08

... Absatz 3 stellt zum einen klar, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Dies entspricht Artikel 11 des ILO-Übereinkommens 161 (Übereinkommen über die betriebsärztlichen Dienste, 1985). Zum anderen zielt Absatz 3 darauf, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen von Untersuchungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung, die aus anderen als Arbeitsschutzgründen durchgeführt werden, abzugrenzen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.