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210 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzgründen"


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Drucksache 345/1/20

... Bisher genehmigte Ställe dürfen aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an (freiwilligen) Tierwohlprogrammen abgehalten werden. Gleiches gilt für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel Umbau der Kastenstände für Sauen). Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung", stellt sicher, dass bestehende, genehmigte Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden können. Gerade bei älteren Stallbauten kann sich aus Tierschutzgründen und wirtschaftlichen Erwägungen auch die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles anbieten, so dass nicht nur die Änderung, sondern auch der Ersatz eines alten Gebäudes umfasst sein muss. Bekanntlich ist auch das Thema Offenstall in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein, so dass auch eine mögliche gebäudliche Erweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich und somit von der vorgeschlagenen Formulierung umfasst ist. Ausdrücklich wird die Erweiterung des Tierplatzbestandes ausgeschlossen.



Drucksache 1/20

... Das Ressort schätzt, dass insgesamt etwa 7,7 Mio. Euro für die Ertüchtigung der Infrastruktur und die Verkabelungen im Daten- und Telefonnetz anfallen. Darin enthalten sind insgesamt rund 5 Mio. Euro, die dadurch entstehen, dass die notwendigen Netzwerkkabel, Serverschränke inklusive Stromversorgung, etc. angeschafft und installiert werden müssen. Die übrigen 2,7 Mio. Euro entstehen durch Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Elektroinstallation: Die Kosten dafür, dass Elektrokabel aus Brandschutzgründen gesondert verlegt werden müssen, belaufen sich auf 900.000 Euro, die Kosten für den besonderen Brandschutz der Etagenverteilerräume schätzt das Ressort auf etwa 1,8 Mio. Euro.



Drucksache 363/1/19

... Der Gesetzentwurf sieht die Verwendung von Schalldämpfern für die Jagd nur für Langwaffen vor, die für Munition mit Zentralfeuerzündung vorgesehen sind. Mindestens zwei Kleinkalibern kommt auf der Jagd eine wichtige Bedeutung zu, die nicht über eine Zentralfeuerzündung verfügen, sondern eine Randfeuerzündung besitzen. Dies betrifft im Wesentlichen die jagdlichen Kaliber .22 l.r. und .22 WMR. Diese vor allem für die Raubwild- und Fallenjagd gebräuchlichen (Klein-)Kaliber spielen zunehmend auch eine Bedeutung bei der Fallenjagd auf Schwarzwild, bei der aus Sicherheits- und Tierschutzgründen ebenfalls nicht mit Großkalibern geschossen werden darf. Hier auf die Verwendung von Schalldämpfer zu verzichten, wäre ein Rückschritt bei der tierschutzgerechten Erlegung von gefangenem Schwarzwild. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Waffen mit diesen Kalibern nicht mit einem Schalldämpfer versehen werden sollen und damit die Raubwild- und Fallenjagd anders behandelt werden soll als die übrigen Jagdarten.



Drucksache 425/19

... Bislang sind nur gewerbliche Anbieter zu einer Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Da aber nicht jeder, der Wirbeltiere zum Verkauf anbietet, gewerblich handelt, eine Anbieterkennzeichnung aus Tierschutzgründen aber immer erforderlich ist, ist dafür zu sorgen, dass zukünftig auch private Verkäufer zur Anbieter-Kennzeichnung verpflichtet werden.



Drucksache 425/19 (Beschluss)

... Bislang sind nur gewerbliche Anbieter zu einer Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Da aber nicht jeder, der Heimtiere oder Wirbeltiere wildlebender Arten zum Verkauf anbietet, gewerblich handelt, eine Anbieterkennzeichnung aus Tierschutzgründen aber immer erforderlich ist, ist dafür zu sorgen, dass zukünftig auch private Verkäufer zur Anbieter-Kennzeichnung verpflichtet werden.



Drucksache 1/19

... VI) nur auf Grund der Regelungen der Verordnung (EG). Nr. 883/2004 bestehen. Soweit eine solche Versicherung am 29. März 2019 bestand, soll diese auch nach dem Austritt des GBR aus Vertrauensschutzgründen weiter fortbestehen. Die Versicherungspflicht kann auf Antrag der Stelle, die die Versicherungspflicht beantragt hat, sowie des Versicherungspflichtigen beendet werden, um beispielsweise ungewollte Doppelversicherungen zu vermeiden.



Drucksache 663/19

... Der Entwurf entspricht einer nachhaltigen Entwicklung, in dem er das Steueraufkommen des Gesamtstaates sichert und unterstützt damit den Indikatorenbereich 8.2 (Staatsverschuldung - Staatsfinanzen konsolidieren, Generationengerechtigkeit schaffen). Der Entwurf verhindert ungerechtfertigte Steuervorteile für nicht aus Klimaschutzgründen förderungsfähige Baumaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden und unterstützt damit den Indikatorenbereich 13.1 a (Klimaschutz).



Drucksache 533/1/19

... -orientierte Preise aus Klimaschutzgründen dringender Handlungsbedarf besteht, spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass auf nationaler Ebene baldmöglichst andere Bepreisungsinstrumente genutzt werden.



Drucksache 532/1/19

... 4. Der Bundesrat bedauert, dass nicht selten mehrere Jahre zwischen Anzeigeerstattung und Hauptverhandlungsbeginn vergehen, in denen es häufig zu weiteren Straftaten kommt, weil die Regelungen, die bereits aus Opferschutzgründen eingeführt wurden, in der Praxis wegen Überlastung der zuständigen Stellen unterlaufen werden. Ein Beispiel ist die Anklageerhebung bei besonders schutzbedürftigen Geschädigten (§ 24 Absatz 1 Nummer 3



Drucksache 43/19

... Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission ist aus Gesundheitsschutzgründen so auszulegen, dass auch eine Regelung geschaffen werden kann, welche die Menge pro Verschreibung auf einen Bedarf für 30 Tage begrenzt.



Drucksache 335/19

... Nach der Teilnahme an dem Lehrgang zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen und der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung beginnt die Praxisphase. Es ist aus Tierschutzgründen sinnvoll, dass der Prüfling zunächst das theoretische Wissen erwirbt, bevor er praktisch angeleitet wird. Zudem ist davon auszugehen, dass die Praxisphase kürzer ausfällt, wenn der Prüfling bereits über theoretische Kenntnisse verfügt. Die Praxisphase kann auf dem Betrieb des Landwirts oder in einer Schulungseinrichtung absolviert werden.



Drucksache 175/18

... Ist bekannt, dass die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nicht fortgeführt werden soll, beispielsweise auch weil der subsidiär Schutzberechtigte den Nachzug des Familienangehörigen nicht befürwortet, kann dies insbesondere aus Kindeswohl- und Gewaltschutzgründen negativ berücksichtigt werden. Zudem kann berücksichtigt werden, ob die Unmöglichkeit der Familienzusammenführung im Drittstaat darauf zurückzuführen ist, dass beispielsweise eine gesicherte Erwerbstätigkeit und eine damit verbundene gesicherte Bleibeperspektive mit der Möglichkeit zur Familienzusammenführung aufgegeben wurden. Ferner sind z.B. auch die Gründe der Trennung der Familie zu berücksichtigen.



Drucksache 263/1/18

... 3. Für den Bundesrat ist mit Blick auf das ITER-Projekt äußerst zweifelhaft, dass die Kernfusionsenergie einen relevanten oder wirtschaftlichen Beitrag zur Energiegewinnung und Energieversorgung Europas in absehbarer Zeit leisten könnte. Eine Energiegewinnung durch Kernfusionstechnologien im praktisch relevanten Maßstab - deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - würde erst zu einer Zeit erfolgen können, zu der die Wende zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien schon aus Klimaschutzgründen abgeschlossen sein muss. Im Übrigen würde auch bei dieser Technologie weiterhin radioaktiver Abfall produziert. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die für die Kernfusionsforschung und Kernfusionstechnologie vorgesehenen Mittel wesentlich effizienter zum Wohl der Gemeinschaft zur Weiterentwicklung ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Technologien - wie beispielsweise erneuerbarer Energien - eingesetzt werden.



Drucksache 423/3/18

... Aus Verbraucherschutzgründen ist die Fachkunde, die durch die in § 5 Absatz 1 NiSV festgelegten Schulungen erworben wird, ausreichend, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall der Entfernung einer Tätowierung ohne medizinische Notwendigkeit zu gewährleisten.



Drucksache 468/18

... § 15 wurde weitgehend unverändert aus dem TierZG 2006 übernommen. Durch die Regelung in Absatz 1 wird klargestellt, dass Samen zu Zwecken der Besamung nur durch einen eingeschränkten Personenkreis verwendet werden darf. Die Einschränkung auf Personen, die den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation erbracht haben, ist aus Tierschutzgründen und zur Gewährleistung der Tiergesundheit beizubehalten. Die Einschränkung, dass diese Personen den Samen jeweils nur im Auftrag von Besamungsstationen oder Samendepots verwenden dürfen, ist erforderlich, um eine durchgängige Rückverfolgbarkeit des Samens anhand der bei den Besamungsstationen und Samendepots geführten Aufzeichnungen sicherzustellen. Diese Vorschriften schränken die Möglichkeit nicht ein, dass Tierärzte, Fachagrarwirte für Besamungswesen oder Besamungsbeauftragte Besamungen mit Samen verschiedener Besamungseinrichtungen durchführen. Tierärzte, die über als Samendepot zugelassene Einrichtungen verfügen, können Samen in Verantwortung ihres eigenen Samendepots abgeben und verwenden.



Drucksache 300/18

... Diese Kappungsgrenzen sowie die des neu eingefügten Absatz 3a sind insbesondere bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen interessengerecht. Zum einen bleibt es auch hier bei dem Grundsatz, dass die Vermieterinnen und Vermieter die Sanierungskosten auf die Mieter umlegen können. Eingeschränkt wird lediglich die Dauer der Refinanzierung. Zum anderen wird stärker berücksichtigt, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen zwar regelmäßig die Energieeffizienz steigern, was zu niedrigeren Heizkosten für die Mieter führt; sie aber bei Betrachtung der Gesamtmiete kaum jemals warmmietenneutral sind. Eine Gesetzesregelung, die dennoch weiterhin allein die Verteilung der Kosten für die Sanierung und damit für Klimaschutzmaßnahmen zwischen der Vermieter- und Mieterseite im Blick hat und eine Erhöhung der Sanierungsrate durch Setzung finanzieller Anreize zu Gunsten der Vermieterinnen und Vermieter und sogleich zu Lasten der Mieterinnen und Mieter bewirken soll, ist dann nicht mehr gerechtfertigt. Denn es besteht insbesondere aus Klimaschutzgründen und zur Erreichung verbindlicher Klimaschutzziele ein öffentliches Interesse an der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Entsprechend müssen durch die öffentliche Hand zusätzliche finanzielle Anreize gesetzt werden, um die derzeit niedrige Sanierungsrate und -tiefe bei Bestandsgebäude zu verbessern. Diverse staatliche und kommunale Förderprogramme sollen schon jetzt solche finanzielle Anreize schaffen. Von diesen Fördermöglichkeiten wird aber nur im geringen Maße Gebrauch gemacht, solange die eigenfinanzierte energetische Modernisierung mit der anschließenden Möglichkeit einer zeitlich unbegrenzten elfprozentigen Umlage die wirtschaftlich attraktivere Variante ist.



Drucksache 389/18 (Beschluss)

... Straßenbauvorhaben sind jedoch generell bedeutende Infrastrukturvorhaben, deren beschleunigte Umsetzung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Das gilt nicht nur dann, wenn es um den Bau von Bundesfernstraßen geht. Die bisherige Eröffnung zweier Tatsacheninstanzen für Straßen unterhalb der Ebene von Bundesfernstraßen ist aus Rechtsschutzgründen nicht zwingend geboten und führt zu vermeidbaren Verzögerungen bei der Umsetzung von Vorhaben. Eine Beschleunigung durch Reduzierung auf eine Tatsacheninstanz bei den Oberverwaltungsgerichten dürfte sich deshalb als zweckmäßig erweisen.



Drucksache 224/1/18

... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die im Richtlinienvorschlag angesprochenen Einwegkunststoffe häufig aus Hygiene- oder Produktschutzgründen (zum Beispiel im Bereich der Lebensmittelverpackungen) Verwendung finden; eine Nutzung von Mehrwegprodukten ist hier in aller Regel ausgeschlossen. Die genannten Nutzenaspekte müssen daher gleichrangig in eine umfassende Umweltbilanz einfließen; es darf nicht lediglich auf die Abfalleigenschaft der Einwegkunststoffe abgestellt werden.



Drucksache 352/18

... Durch die Schutzmaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel entstehen den Geflügelhaltern nach der Schätzung des Ressorts jährlich zusätzlich 12.423.000 Euro, falls der Betrieb in einem der betroffenen Gebiete liegt. Pro betroffenem Betrieb fallen etwa 70 Euro für die Beschaffung von Einmalschutzkleidung und etwa 10.300 Euro für Desinfektionsmittel und -Maßnahmen an. Diese Schätzungen beruhen auf den Auskünften einer Seuchenschutzkasse. Das Ressort geht davon aus, dass jährlich durchschnittlich 1 Prozent der Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel von diesen Maßnahmen betroffen sind, das sind 1.198 Betriebe (Gesamtzahl laut StBA 119.800) bundesweit. Diese Annahme beruht auf der Erwägung des Ressorts, dass Verdachtsfälle in manchen Jahren gar nicht auftreten. Falls ein Verdachtsfall auftritt, werden die Maßnahmen nur für das Gefahrengebiet angeordnet, das regelmäßig lediglich einen geringen Bruchteil des Bundesgebiets einnimmt. Ferner geht das Ressort davon aus, dass viele der in Frage kommenden Betriebe aus Eigenschutzgründen bereits freiwillig notwendige Biosicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Dies trägt dazu bei, ein flächiges Auftreten der Seuche zu verhindern.



Drucksache 283/17

... verdeutlicht. Diese soll den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in den Bestandsdaten der Telekommunikationsgesellschaften die automatisierte Suche auch mit unvollständigen Namensbestandteilen sowie abweichenden Schreibweisen ermöglichen. Zudem soll aus Datenschutzgründen eine Höchstgrenze der gemeldeten Treffer festgesetzt werden.



Drucksache 43/17 (Beschluss)

... 11. Die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin in der Lage sein, Dienstleistungen und bestimmte Berufe (zum Beispiel aus Verbraucherschutzgründen) zu regulieren. Das Herkunftslandprinzip, wonach auch für Niederlassungen in Deutschland nur die gesetzlichen Vorgaben des Herkunfts-Mitgliedstaates gelten, muss strikt abgelehnt werden. Es darf keine automatische Anerkennung von Regulierungen anderer Mitgliedstaaten geben.



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Dieser Mindeststeuersatz für Strom von 0,5 Euro je Megawattstunde sollte für zehn Jahre für den Einsatz von Elektro- und Hybridbussen erhoben werden. Der Einsatz von Hybrid- und insbesondere Elektrobussen ist vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, vor denen viele Städte in Deutschland im Bereich der Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte stehen, aus Klima- und Umweltschutzgründen wünschenswert. Hybrid- und Elektrobusse zeichnen sich bei hoher Fahrleistung in den Städten durch weitaus geringere Luft- und Geräuschemissionen aus. Sie sind damit ein wichtiger Baustein, um die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten und gleichzeitig den Menschen eine attraktive Mobilität in den Städten anzubieten.



Drucksache 74/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO-E und § 66 Satz 1 VVG-E aus Verbraucherschutzgründen zu streichen sind oder ob dem Schutz der Verbraucher bei produktergänzenden Versicherungen auf andere Weise genügt werden kann.



Drucksache 168/1/17

... Eine bundesweit einheitliche Regelung für den Beginn des Verbotszeitraums ist aus Artenschutzgründen daher nicht erforderlich. Die Möglichkeit, regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, würde die Akzeptanz des Artenschutzes in der Öffentlichkeit erhöhen, ohne seine Schutzgüter zu gefährden.



Drucksache 168/17 (Beschluss)

... Eine bundesweit einheitliche Regelung für den Beginn des Verbotszeitraums ist aus Artenschutzgründen daher nicht erforderlich. Die Möglichkeit, regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, würde die Akzeptanz des Artenschutzes in der Öffentlichkeit erhöhen, ohne seine Schutzgüter zu gefährden.



Drucksache 44/17 (Beschluss)

... 10. Die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin in der Lage sein, Dienstleistungen und bestimmte Berufe (zum Beispiel aus Verbraucherschutzgründen) zu regulieren. Das Herkunftslandprinzip, wonach auch für Niederlassungen in Deutschland nur die gesetzlichen Vorgaben des Herkunfts-Mitgliedstaates gelten, muss strikt abgelehnt werden. Es darf keine automatische Anerkennung von Regulierungen anderer Mitgliedstaaten geben.



Drucksache 157/1/17

... Dieser Mindeststeuersatz für Strom von 0,5 Euro je Megawattstunde sollte für zehn Jahre für den Einsatz von Elektro- und Hybridbussen erhoben werden. Der Einsatz von Hybrid- und insbesondere Elektrobussen ist vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, vor denen viele Städte in Deutschland im Bereich der Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte stehen, aus Klima- und Umweltschutzgründen wünschenswert. Hybrid- und Elektrobusse zeichnen sich bei hoher Fahrleistung in den Städten durch weitaus geringere Luft- und Geräuschemissionen aus. Sie sind damit ein wichtiger Baustein, um die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten und gleichzeitig den Menschen eine attraktive Mobilität in den Städten anzubieten.



Drucksache 74/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO-E und § 66 Satz 1 VVG-E aus Verbraucherschutzgründen zu streichen sind oder ob dem Schutz der Verbraucher bei produktergänzenden Versicherungen auf andere Weise genügt werden kann.



Drucksache 43/1/17

... 19. Die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin in der Lage sein, Dienstleistungen und bestimmte Berufe (zum Beispiel aus Verbraucherschutzgründen) zu regulieren. Das Herkunftslandprinzip, wonach auch für Niederlassungen in Deutschland nur die gesetzlichen Vorgaben des Herkunfts-Mitgliedstaates gelten, muss strikt abgelehnt werden. Es darf keine automatische Anerkennung von Regulierungen anderer Mitgliedstaaten geben.



Drucksache 44/1/17

... 16. Die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin in der Lage sein, Dienstleistungen und bestimmte Berufe (zum Beispiel aus Verbraucherschutzgründen) zu regulieren. Das Herkunftslandprinzip, wonach auch für Niederlassungen in Deutschland nur die gesetzlichen Vorgaben des Herkunfts-Mitgliedstaates gelten, muss strikt abgelehnt werden. Es darf keine automatische Anerkennung von Regulierungen anderer Mitgliedstaaten geben.



Drucksache 436/3/17

... Streckenbezogene Mautsysteme verursachen einen unverhältnismäßigen Systemaufwand. Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Wegekosten eines schweren Lkw etwa 15mal so groß sind wie die eines Pkw, ist die Einbeziehung aller Kfz in eine streckenabhängige Maut daher kein effizientes Verfahren. Ebenso führen solche Systeme zur Entstehung von Bewegungsprofilen, was aus Datenschutzgründen - im Blick auf das verfassungsgerichtlich normierte "informationelle Selbstbestimmungsrecht" der Bürgerinnen und Bürger - abzulehnen ist.



Drucksache 736/1/17

... 11. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass die Atomkernfusionsenergie einen relevanten und wirtschaftlichen Beitrag zur Energiegewinnung und Energieversorgung Europas in absehbarer Zeit leisten könnte. Selbst die Machbarkeit und den unklaren Erfolg des ITER-Projekts unterstellt, würde kommerzielle Energiegewinnung durch die Kernfusionsenergie erst zu einer Zeit erfolgen können, zu der die Wende zur Energieerzeugungs-Technologie aus erneuerbaren Energien - schon aus Klimaschutzgründen - abgeschlossen sein muss. Diese für die Kernfusionsforschung und -technologie vorgesehenen Mittel können wesentlich effizienter zum Wohl der Gemeinschaft zur Weiterentwicklung von ökologisch nachhaltigen Technologien wie beispielsweise erneuerbaren Energien eingesetzt werden.



Drucksache 406/1/16

... Die Änderung des § 52 Absatz 46 stellt sicher, dass die Vermögensübernehmer im Sinne des BMF-Schreibens begünstigt werden und die Vermögensübergeber aus Vertrauensschutzgründen nicht rückwirkend belastet werden.



Drucksache 806/1/16

... Mit der Erweiterung des § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB sollen Festsetzungen in Bezug auf Innenraumpegel ermöglicht und so Rechtssicherheit in Bezug auf den passiven Schallschutz in der Bauleitplanung geschaffen werden. Das ist erforderlich, um das aus Gesundheitsschutzgründen gebotene Lärmschutzniveau auch unter dem sich verschärfenden Nutzungsdruck auf innerörtliche Flächen weiterhin gewährleisten zu können. Die Erweiterung stellt in diesem Sinne klar, dass die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen mit Angabe einzuhaltender Innenraumpegel und auch der Einsatz technisch fortgeschrittener Schallschutzfenster unter den nach der Rechtsprechung maßgeblichen Voraussetzungen als zulässiges Mittel der Konfliktbewältigung in die Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung eingehen kann.



Drucksache 607/16

... Im Abschnitt zur Einstellung des Korrekturfaktors wird der Verweis auf das Trockenmessverfahren, welches nun in der DIN EN 16321-2 unter Nummer 5.4 beschrieben wird, aktualisiert. Die Nassmessungen nach Nummer 5.5 oder 5.6 sollten aus Umwelt- und Arbeitsschutzgründen nur dann angewendet werden, wenn die Messung nach 5.4 nicht möglich ist.



Drucksache 132/3/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."



Drucksache 806/16 (Beschluss)

... Mit der Erweiterung des § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB sollen Festsetzungen in Bezug auf Innenraumpegel ermöglicht und so Rechtssicherheit in Bezug auf den passiven Schallschutz in der Bauleitplanung geschaffen werden. Das ist erforderlich, um das aus Gesundheitsschutzgründen gebotene Lärmschutzniveau auch unter dem sich verschärfenden Nutzungsdruck auf innerörtliche Flächen weiterhin gewährleisten zu können. Die Erweiterung stellt in diesem Sinne klar, dass die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen mit Angabe einzuhaltender Innenraumpegel und auch der Einsatz technisch fortgeschrittener Schallschutzfenster unter den nach der Rechtsprechung maßgeblichen Voraussetzungen als zulässiges Mittel der Konfliktbewältigung in die Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung eingehen kann.



Drucksache 787/16 (Beschluss)

... Aus Datenschutzgründen ist auch die Protokollierungsregel entsprechend dem Melderecht anzupassen.



Drucksache 132/2/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt muss auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."



Drucksache 787/1/16

... Aus Datenschutzgründen ist auch die Protokollierungsregel entsprechend dem Melderecht anzupassen.



Drucksache 132/16 (Beschluss)

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon-Leakage-Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden.



Drucksache 80/1/15

... Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 7. November 2014 (BR-Drucksache 436/14(B)) mehrere Änderungen an dem Gesetz gefordert, um sicherzustellen, dass das Ziel einer Förderung der elektrischen Mobilität aus Klimaschutzgründen auch erreicht werden kann. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind diese Forderungen jedoch im Wesentlichen nicht aufgegriffen worden.



Drucksache 630/15 (Beschluss)

... Aus Verbraucherschutzgründen wird es daher als besonders wichtig angesehen, die geplanten Regelungen nach Abschluss des EU-rechtlich vorgeschriebenen Notifizierungsverfahrens baldmöglichst umzusetzen.



Drucksache 337/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat kritisiert die damit verbundene Aufhebung der bisher in Deutschland geltenden Mindestflughöhe von 600 Metern über Grund bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen aus Lärmschutzgründen.



Drucksache 337/1/15

... b) Der Bundesrat kritisiert die damit verbundene Aufhebung der bisher in Deutschland geltenden Mindestflughöhe von 600 Metern über Grund bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen aus Lärmschutzgründen.



Drucksache 630/1/15

... Aus Verbraucherschutzgründen wird es daher als besonders wichtig angesehen, die geplanten Regelungen nach Abschluss des EU-rechtlich vorgeschriebenen Notifizierungsverfahrens baldmöglichst umzusetzen.



Drucksache 237/15

... Die einzige Ausnahme davon ist § 8, welcher die aus Verbraucherschutzgründen notwendige, nach Saatgutrecht übliche Verschließung von Saatgutpackungen regelt. Eine Entsprechung für die Verschließungsregelung gibt es im Durchführungsbeschluss 2014/150/EU nicht (Rechtsgrundlage: § 22 Absatz 1 Nummer 1



Drucksache 102/1/15

... "Eine Verdrängung der hocheffizienten KWK-Anlagen durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme muss auch aus Klimaschutzgründen vermieden werden."



Drucksache 102/15 (Beschluss)

... Der wirtschaftliche Betrieb der hocheffizienten Anlagen ist derzeit gefährdet und wird durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme verdrängt. Eine technologieoffene Förderung von strommarktorientierten hocheffizienten Bestandsanlagen ist dringend geboten. Dies sind sowohl die Bestandsanlagen in der allgemeinen Versorgung, die die Wärmeversorgung großer Stadtgebiete sicherstellen, sowie Anlagen im industriellen Bereich und in der Objektversorgung. Eine angemessene Förderung von KWKBestandsanlagen ist auch zwingende Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Rahmenbedingungen müssen durch die KWKGNovelle so angepasst werden, dass eine Abschaltung und Stilllegung von hocheffizienten Bestandsanlagen vermieden wird. Ohne eine Förderung dieser Anlagen drohen ein Rückgang der KWK-Strommenge und gleichermaßen ein Rückgang der KWK-Wärmemenge in Deutschland. Eine Verdrängung der hocheffizienten KWK-Anlagen durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme muss auch aus Klimaschutzgründen vermieden werden. Es ist zu evaluieren, inwieweit eine Differenzierung bei der Förderhöhe für verschiedene Anlagentypen erforderlich, sachgerecht und administrierbar ist.



Drucksache 638/14 (Beschluss)

... a) Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Mindestlaufzeit sowie einer ausreichenden Kündigungsfrist für sämtliche Vermögensanlagen ist ein zentraler Baustein, um das Regulierungsgefälle zwischen Vermögensanlagen und Wertpapieren bzw. Investmentfonds zu reduzieren. Es sollte aber untersucht werden, ob darüber hinaus für Vermögensanlagen ohne Mitwirkungs- und Kontrollrechte wie beispielsweise Genussrechte aus Anlegerschutzgründen ein ähnlich hoher Regulierungsstandard wie bei Fonds oder Wertpapieren geschaffen und damit das bestehende Regulierungsgefälle weiter reduziert werden kann. Der Bedarf entsprechender Maßnahmen bei Vermögensanlagen mit Mitwirkungs- und Kontrollrechten wie beispielsweise GmbH-Anteilen sollte davon gesondert untersucht werden.



Drucksache 638/1/14

... aa) Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Mindestlaufzeit sowie einer ausreichenden Kündigungsfrist für sämtliche Vermögensanlagen ist ein zentraler Baustein, um das Regulierungsgefälle zwischen Vermögensanlagen und Wertpapieren bzw. Investmentfonds zu reduzieren. Es sollte aber untersucht werden, ob darüber hinaus für Vermögensanlagen ohne Mitwirkungs- und Kontrollrechte wie beispielsweise Genussrechte aus Anlegerschutzgründen ein ähnlich hoher Regulierungsstandard wie bei Fonds oder Wertpapieren geschaffen und damit das bestehende Regulierungsgefälle weiter reduziert werden kann. Der Bedarf entsprechender Maßnahmen bei Vermögensanlagen mit Mitwirkungsund Kontrollrechten wie beispielsweise GmbH-Anteilen sollte davon gesondert untersucht werden.



Drucksache 397/1/14

... Die Zuständigkeitsregel in § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 EUGewSchVG-E ist jedoch aus Opferschutzgründen zu ändern. Sie steht aufgrund der Zuschnitte der Familiengerichtsbezirke einem effektiven Opferschutz entgegen. Derzeit ist vorgesehen, dass das Familiengericht, in dessen Bezirk sich der Gläubiger (Opfer) aufhält, ausschließlich zuständig ist.



Drucksache 62/14 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen geschaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8



Drucksache 62/2/14

... Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen geschaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8



Drucksache 279/14

... a) Die vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geplante Einführung einer Mindestlaufzeit sowie einer ausreichenden Kündigungsfrist für sämtliche Vermögensanlagen ist ein zentraler Baustein, um das Regulierungsgefälle zwischen Vermögensanlagen und Wertpapieren bzw. Investmentfonds zu reduzieren. Es sollte aber untersucht werden, ob darüber hinaus für Vermögensanlagen ohne Mitwirkungs-/Kontrollrechte wie beispielsweise Genussrechte aus Anlegerschutzgründen ein ähnlich hoher Regulierungsstandard wie bei Fonds oder Wertpapieren geschaffen und damit das bestehende Regulierungsgefälle weiter reduziert werden kann. Der Bedarf entsprechender Maßnahmen bei Vermögensanlagen mit Mitwirkungs-/ Kontrollrechten wie beispielsweise GmbH-Anteilen sollte davon gesondert untersucht werden.



Drucksache 25/1/14

... Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen geschaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8



Drucksache 437/1/13

... Die Reduzierung des Maximalverlustes ist angesichts der Ergebnisse der Evaluierung der Spielverordnung (vergleiche BR-Drucksache 881/10) aus Spielerschutzgründen unverzichtbar.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.