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"Schutzverordnung"


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Drucksache 380/20 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dafür zu sorgen, durch eine Änderung der Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung vom 30. April 2020 (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung) sicherzustellen, dass auch Einrichtungen der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und der ambulanten medizinischen Rehabilitation abgesichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern

§ 3a
Ausgleichszahlungen für Einrichtungen der ambulanten Vorsorge und Rehabilitation


 
 
 


Drucksache 92/20

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 39/1/20

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 380/20

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dafür zu sorgen, durch eine Änderung der Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung vom 30. April 2020 (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung) sicherzustellen, dass auch Einrichtungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation abgesichert werden.



Drucksache 266/1/20

... Die Menge der jährlich nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz dem Markt zur Verfügung gestellten Zertifikate ergibt sich nach den §§ 4 und 5 des Gesetzes. Sie richtet sich nach der der Bundesrepublik nach der EU-Klimaschutzverordnung zugewiesenen Menge und kann durch Nutzung der in der EU-Klimaschutzverordnung eingeräumten Flexibilitätsmöglichkeiten erhöht werden. Die danach vorgegebene Höchstmenge kann nicht beliebig erhöht werden. Im Zeitraum der Geltung fester Preise kann nicht gewährleistet werden, dass durch einen marktlichen Preismechanismus Nachfrage und festgelegtes Angebot in Übereinstimmung gebracht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass insbesondere gegen Ende des Jahres nicht mehr ausreichend Zertifikate für die Brennstoffversorgung zur Verfügung stehen. Die Möglichkeiten des Transfers der Abgabepflicht in das jeweilige Folgejahr durch § 10 Absatz 2 Satz 2 ist nur auf zehn Prozent der Abgabepflicht beschränkt und entspricht damit nur in etwa der Menge eines Monats. Es ist derzeit nicht abzusehen, ob die Marktteilnehmer in der Lage sind, durch vorausschauendes Handeln die dargestellten Schwierigkeiten, Angebotsmenge und Nachfrage in Einklang zu bringen, meistern können. Konsequenz eines Misslingens einer derartigen Koordination wären erhebliche Marktstörungen, insbesondere gegen Ende eines Jahres. Die vorgeschlagene Änderung soll der Bundesregierung die Möglichkeit geben, so schnell und effektiv wie erforderlich auf eine derartige Marktstörung zu antworten.



Drucksache 39/20 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 469/1/20

... \-19-Krankenhausentlastungsgesetz und der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung auch Einrichtungen der stationären Vorsorge und Rehabilitation einschließlich Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Die Leistungserbringer ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind jedoch genauso von Erlösausfällen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen, so dass deren Existenz massiv bedroht ist. Sie sind aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.



Drucksache 380/1/20

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dafür zu sorgen, durch eine Änderung der Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung vom 30. April 2020 (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung) sicherzustellen, dass auch Einrichtungen der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und der ambulanten medizinischen Rehabilitation abgesichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/1/20




‚Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern

§ 3a
Ausgleichszahlungen für Einrichtungen der ambulanten Vorsorge und Rehabilitation


 
 
 


Drucksache 469/20 (Beschluss)

... \-19-Krankenhausentlastungsgesetz und der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung auch Einrichtungen der stationären Vorsorge und Rehabilitation einschließlich Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Die Leistungserbringer ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind jedoch genauso von Erlösausfällen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen, so dass deren Existenz massiv bedroht ist. Sie sind aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)


 
 
 


Drucksache 39/20

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 274/20 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -



Drucksache 426/2/20

... Auch das in der Begründung des Gesetzentwurfs angeführte Argument der besonderen Eilbedürftigkeit überzeugt nicht. Der Bundesrat hat auf dem Höhepunkt der SARS-CoV-2-Pandemie seine rasche Handlungsfähigkeit nachgewiesen. Es besteht daher kein Grund, die Länder bei Schaffung einer Arbeitsschutzverordnung während einer Epidemie außen vor zu lassen.



Drucksache 274/1/20

... -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -



Drucksache 274/20

... -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -



Drucksache 521/19

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020) und der Europäischen Klimaschutzverordnung in den Sektoren außerhalb des Europäischen



Drucksache 573/1/19

... -Immissionsschutzverordnungen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer sind jedoch in den Artikeln 8 bis 15 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 521/2/19

... g) Der Bundesrat stellt fest, dass ein an definierten Mengenzielen orientiertes marktbasiertes Auktions- und Bepreisungssystem aus sich heraus die Einhaltung der durch die Europäische Klimaschutzverordnung Deutschland vorgegebenen Minderungsziele garantiert. Das im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 enthaltene vielgestaltige und komplexe Bündel von Maßnahmen lässt sich hingegen hinsichtlich seiner Wirkung auf die Treibhausgasemissionen weder prognostizieren noch garantieren. Diese zahlreichen Einzelmaßnahmen lassen sich daher nur im Übergang rechtfertigen, bis ein an den Minderungsvorgaben ausgerichtetes marktbasiertes System etabliert wurde. Sie sollten daher zeitlich auf diese Übergangsperiode beschränkt bleiben.



Drucksache 644/1/19

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 636/19

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 270/19

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 137/19 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 521/1/19

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhaushausgasemissionen ergreift. Der Bundesrat sieht es jedoch als vordringlich an, die Treibhausgasemissionen in den Bereichen zu reduzieren, in denen die Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Klimaschutzverordnung eine Minderungsverpflichtung von 38 Prozent bis 2030 übernommen hat (Sektoren außerhalb des europäischen



Drucksache 584/19

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 636/1/19

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 270/19 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 431/19

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 663/19

... -Immissionsschutzverordnung -



Drucksache 644/19 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 533/19

... Auf europäischer Ebene hat Deutschland mit der Europäischen Klimaschutzverordnung (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 636/19 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 132/18

... Bundeswildschutzverordnung



Drucksache 551/18 (Beschluss)

... Diese Ausnahme dient zugleich dazu, Anreize für die Weiterentwicklung des Standes der Technik bei Einzelraumfeuerungsanlagen zu schaffen. Der Stand der Technik ist dabei definiert durch die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad der jeweilig aktuellsten Fassung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Die Feststellung von deutlich geringeren Emissionen im Realbetrieb ist anhand belastbarer Untersuchungen zu treffen.



Drucksache 132/18 (Beschluss)

... Bundeswildschutzverordnung



Drucksache 132/1/18

... Bundeswildschutzverordnung



Drucksache 551/18

... -Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Mit Artikel 2 wird zugleich die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geändert.



Drucksache 445/18

... Dieser Vorschlag steht im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (e-Datenschutzverordnung)10, die die bestehende



Drucksache 468/18

... -Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. 1 S. 997), die zuletzt durch Artikel 139 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. 1 S. 626) geändert worden ist.



Drucksache 55/18

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 216/18

... -Immissionsschutzverordnung (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emission bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV).



Drucksache 423/1/18

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 647/18 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der



Drucksache 423/18

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 132/2/18

... Bundeswildschutzverordnung



Drucksache 121/17 (Beschluss)

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 591/17 (Beschluss)

... bereits enthalten. In der Nennung insbesondere zu beachtender Vorschriften wäre gleichrangig beispielsweise auch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung -



Drucksache 651/17

... /EU /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 166/1/17

... /EU /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen sowie zur Verordnung zur Neufassung der



Drucksache 121/1/17

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 121/17

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 591/1/17

... bereits enthalten. In der Nennung insbesondere zu beachtender Vorschriften wäre gleichrangig beispielsweise auch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung -



Drucksache 121/2/17

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 184/17

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 580/16

... -Klimaschutzverordnung



Drucksache 103/1/16

... -Tierseuchenschutzverordnung



Drucksache 120/16 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 470/1/16

... /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 803/1/16

... Laut Gesetzesbegründung der Bundesregierung gibt es keine Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen, auf die das Gesetz Anwendung findet. Es seien bisher keine Schienenwege nicht bundeseigener Eisenbahnen bekannt, auf denen Schienengüterverkehr in einem Umfang stattfindet, der zu einer Überschreitung der Lärmemissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung führt (vgl. Antwort Bundesregierung BT-Drucksache 18/10313 Nummer 59). Vor diesem Hintergrund ist nicht verständlich, warum die für nicht bundeseigene Eisenbahnen zuständige Behörde mindestens einmal im Kalenderjahr eine jährliche Prüfung anhand von Wagenlisten und Fahrplanunterlagen (vgl. Absatz 1) durchführen muss. Die Entscheidung, wann bzw. wie häufig durch Vorlage der in § 10 Absatz 1 Satz 2 genannten Unterlagen geprüft wird, bleibt in diesen wenigen Fällen vielmehr der zuständigen Behörde vorbehalten.



Drucksache 803/16 (Beschluss)

... Laut Gesetzesbegründung der Bundesregierung gibt es keine Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen, auf die das Gesetz Anwendung findet. Es seien bisher keine Schienenwege nicht bundeseigener Eisenbahnen bekannt, auf denen Schienengüterverkehr in einem Umfang stattfindet, der zu einer Überschreitung der Lärmemissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung führt (vgl. Antwort Bundesregierung BT-Drucksache 18/10313 Nummer 59). Vor diesem Hintergrund ist nicht verständlich, warum die für nicht bundeseigene Eisenbahnen zuständige Behörde mindestens einmal im Kalenderjahr eine jährliche Prüfung anhand von Wagenlisten und Fahrplanunterlagen (vgl. Absatz 1) durchführen muss. Die Entscheidung, wann bzw. wie häufig durch Vorlage der in § 10 Absatz 1 Satz 2 genannten Unterlagen geprüft wird, bleibt in diesen wenigen Fällen vielmehr der zuständigen Behörde vorbehalten.



Drucksache 207/16

... Unter Punkt 19 verweist der Bundesrat auf die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre und der Grundsätze des Datenschutzes. Die EU Datenschutzverordnung wird eine weitere Harmonisierung der Datenschutzvorschriften in Europa bewirken und soll Europa für das digitale Zeitalter rüsten. Der neue Rechtsrahmen ist von grundlegender Bedeutung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts und wird helfen sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen für Privatkunden Daten mit dem Einverständnis der Verbraucher und in ihrem Interesse genutzt werden können, wenn beispielsweise bei einer Kreditaufnahme die Kreditwürdigkeit bewertet werden.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.