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"Sozial- und"


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0176/04
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0676/2/04
0676/04B
0544/04B
0586/04
0466/04B
0918/04
0917/1/04
0666/04
0856/03
Drucksache 43/1/17

... 17. Letztlich entsteht durch das Zusammenwirken der vorgesehenen Prüfbedingungen nach Auffassung des Bundesrates die Gefahr, dass das Herkunftslandprinzip zur Anwendung kommt. Das Herkunftslandprinzip lehnt der Bundesrat entschieden ab. Die Qualitäts-, Sozial- und Arbeitssicherheitsstandards im Aufnahmestaat müssen in jedem Fall gewahrt bleiben. Eine Inländerdiskriminierung ist zu vermeiden.



Drucksache 387/17

... 4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 649/17

... Die EU tritt für einen offenen Handel auf der Grundlage des regelbasierten multilateralen Handelssystems ein. Durch die Offenheit für Waren-, Dienstleistungs-, Menschen- und Kapitalströme wurden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU angekurbelt und das Wohl der Verbraucher verbessert. In Verbindung mit den hohen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards stützt diese Öffnung unseren Wohlstand, und sie ist der beste Weg, die Vorteile der Globalisierung für alle Europäerinnen und Europäer nutzbar zu machen. Globalisierung ist mehr als nur Handel, und ihre Auswirkungen verbinden sich mit denen des technologischen Wandels; aber es steht außer Zweifel, dass der Handelspolitik eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Globalisierung so zu gestalten, dass sie sich wirtschaftlich, sozial- und umweltpolitisch positiv auf Menschen und Unternehmen in Europa und darüber hinaus auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/17




1. Einleitung

2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL

Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten

Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht

Wahrung des Regelungsrechts

Eingehen neuer Partnerschaften

3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT

4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 254/17

... Die Vorschrift enthält darüber hinaus keine Begrenzung auf bestimmte Gerichtszweige oder Verfahrensarten (abweichend § 353d Nummer 3 StGB). Heimliche Ton- und Bildaufnahmen bzw. -übertragungen können zwar bislang vor allem im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, namentlich der Strafgerichtsbarkeit, festgestellt werden. Im Einzelfall können aber auch Verhandlungen im Bereich der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und möglicherweise auch der Finanzgerichtsbarkeit betroffen sein. Es erschiene willkürlich, bestimmte Verfahrensarten prinzipiell auszunehmen, zumal es häufig mehr von dem konkreten Fall und der Person des Täters abhängt, ob entsprechende Tathandlungen vorgenommen werden, als von dem betroffenen Gerichtszweig oder der betroffenen Verfahrensart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 353e
Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

1. Aktuelle Gesetzeslage

a Strafrechtliche Verbote

aa Anfertigung von Aufnahmen

bb Veröffentlichung von Aufnahmen

cc Besitz von Aufnahmegeräten

dd Fazit

b Nicht-strafrechtliche Maßnahmen gegen Aufnahmen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen

aa Maßnahmen nach dem Gerichtsverfahrensgesetz GVG

bb Maßnahmen nach Polizeirecht

cc Fazit

2. Schutzzwecke und Schutzgüter

a Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten

b Schutz von Interessen der Rechtspflege

c Rechtssicherheit

3. Folgerungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu dem Merkmal Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht

Zu den Tathandlungen

Zum Merkmal Ohne Wissen des Vorsitzenden

Zum Vorsatz

Zur Rechtswidrigkeit

Zur Strafdrohung

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 89/16 (Beschluss)

... Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge sind wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Die Leiharbeit bietet Unternehmen eine Möglichkeit, flexibel auf Personalengpässe, Auftragsspitzen sowie zusätzlichen Knowhow-Bedarf zu reagieren. Werkverträge sind in einer arbeitsteiligen Wirtschaft unverzichtbar. Werden Werkverträge jedoch missbräuchlich eingesetzt bzw. die Leiharbeit nicht im Sinne ihrer Kernfunktion genutzt, dann bedarf es zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und derjenigen Unternehmen, die die Instrumente nicht zum falschen Zweck einsetzen, neuer rechtlicher Rahmenbedingungen. In den vergangenen Jahren wurden Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping, Umgehung von Sozial- und Arbeitsschutzstandards und Druck auf Belegschaften und Arbeitsbedingungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen

a Leiharbeit:

b Werkverträge:


 
 
 


Drucksache 603/16

... Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten können auch für Zwecke der Mindestlohnkontrolle eingesetzt werden. Ebenso, wie für Zwecke des Sozial- und Steuerrechts bereits vorgesehen, können künftig Aufzeichnungen über

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 518/16

... (8) Der verlängerte EFSI sollte es ermöglichen, verbleibendes Marktversagen und suboptimale Investitionsbedingungen auszugleichen und weiter Finanzmittel des Privatsektors für Investitionen zu mobilisieren, die für die Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen - unter anderem für Jugendliche - und das Wachstum in Europa sowie für seine Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind; dabei sollte ein stärkeres Augenmerk auf die Zusätzlichkeit gelegt werden. Die Investitionen betreffen Bereiche wie Energie, Umwelt und Klimaschutz, Sozial- und Humankapital und die dazugehörige Infrastruktur sowie Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation, grenzüberschreitender und nachhaltiger Verkehr und digitaler Wandel. Insbesondere sollte der Beitrag der aus dem EFSI geförderten Vorhaben zur Erreichung der im Rahmen der COP 21 vereinbarten ehrgeizigen Ziele der EU erhöht werden. Auch vorrangige Projekte in den Bereichen Energieverbundnetze und Energieeffizienz sollten vermehrt gefördert werden. Darüber hinaus sollte von EFSI-Förderungen für Autobahnen abgesehen werden, es sei denn, sie dienen der Unterstützung privater Investitionen in die Verkehrssektoren der Kohäsionsländer oder in grenzüberschreitende Verkehrsprojekte unter Beteiligung mindestens eines Kohäsionslands. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, zu präzisieren, dass Projekte in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur im Rahmen der allgemeinen Ziele für eine Förderung durch den EFSI in Frage kommen, auch wenn dies bereits der Fall ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 492/1/16

... kann der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts das Urteil verkünden. Diese Auffassung wurde auch vom Bundessozialgericht in seinem aktuellen Beschluss vom 28. Juni 2016 (B 14 AS 33/ 16 B) vertreten. In der Begründung wurde betont, dass die grundsätzlichen Unterschiede des sozial- und zivilgerichtlichen Verfahrens im Sinne des § 202 Satz 1 SGG einer Anwendbarkeit des § 311 Absatz 4



Drucksache 125/16

... 2. Die vorgesehene Regelung in § 92 BPersVG dient der gesetzlichen Absicherung des Verfahrens zur Beteiligung von Ausschüssen im Bereich der Sozial- und Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr. Hierbei soll der Sachverstand militärischer Vertrauenspersonen und von Personalvertretungen, die gemeinsam von einem Beteiligungssachverhalt betroffen sind, gebündelt und für ortsnahe, praxisorientierte Lösungen aktiviert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz(SBG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Beteiligung

§ 2
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen

Abschnitt 1
Wahl der Vertrauensperson

§ 3
Wahlrechtsgrundsätze und allgemeine Vorschriften für die Wahl

§ 4
Wählergruppen und Wahlbereiche

§ 5
Wahlberechtigung

§ 6
Wählbarkeit

§ 7
Anfechtung der Wahl

Abschnitt 2
Geschäftsführung und Rechtsstellung

§ 8
Geschäftsführung

§ 9
Beurteilung

§ 10
Amtszeit

§ 11
Niederlegung des Amtes

§ 12
Abberufung der Vertrauensperson

§ 13
Ruhen des Amtes

§ 14
Stellvertretung

§ 15
Schutz der Vertrauensperson

§ 16
Versetzung der Vertrauensperson

§ 17
Beschwerderecht der Vertrauensperson

§ 18
Beschwerden gegen die Vertrauensperson

Abschnitt 3
Beteiligung der Vertrauensperson

§ 19
Aufgaben der Vertrauensperson

§ 20
Pflichten der Disziplinarvorgesetzten

§ 21
Anhörung

§ 22
Vorschlagsrecht

§ 23
Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss

§ 24
Personalangelegenheiten

§ 25
Dienstbetrieb

§ 26
Betreuung und Fürsorge

§ 27
Berufsförderung

§ 28
Ahndung von Dienstvergehen

§ 29
Förmliche Anerkennungen, Bestpreise

§ 30
Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung

§ 31
Beschwerdeverfahren

§ 32
Vermittlung durch die Vertrauensperson

Kapitel 3
Gremien der Vertrauenspersonen

Abschnitt 1
Versammlungen der Vertrauenspersonen

§ 33
Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts

§ 34
Versammlungen der Vertrauenspersonen der Großverbände

§ 35
Sprecherin, Sprecher

§ 36
Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Protokoll

Abschnitt 2
Vertrauenspersonenausschüsse

§ 37
Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen

§ 38
Gesamtvertrauenspersonenausschuss

§ 39
Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche

§ 40
Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses

§ 41
Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche

§ 42
Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse

§ 43
Pflichten der Dienststellen

§ 44
Nachrücken, Ersatzmitglied

§ 45
Geschäftsführung

§ 46
Einberufung von Sitzungen

§ 47
Nichtöffentlichkeit

§ 48
Beschlussfassung

§ 49
Protokoll

§ 50
Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung

§ 51
Beteiligung bei Verschlusssachen

§ 52
Anfechtung der Wahl

Kapitel 4
Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland

§ 53
Grundsatz

§ 54
Wählergruppen

§ 55
Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 56
Personalangelegenheiten

§ 57
Dienstbetrieb

§ 58
Versammlungen der Vertrauenspersonen

Kapitel 5
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen

§ 59
Entsprechende Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 60
Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten

§ 61
Dienststellen ohne Personalrat

§ 62
Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter

§ 63
Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten

Kapitel 6
Schlussvorschriften

§ 64
Rechtsverordnungen

§ 65
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 SBG:

4 BPersVG:

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 1 Wahl der Vertrauensperson

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Abschnitt 3 Beteiligung der Vertrauensperson

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 1 Versammlungen der Vertrauenspersonen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Abschnitt 2 Vertrauenspersonenausschüsse

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe i

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

Zu Buchstabe j

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3442: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 811/16

... Sozial- und Geisteswissenschaften: Um näher zu erforschen, welche verhaltensbedingten oder sozioökonomischen Faktoren die gesellschaftliche Akzeptanz der Klima- und Energiepolitik oder deren Ablehnung beeinflussen, richtet die Kommission eine neue Plattform zur Energieforschung ein. Von diesem Forum, in dem Sachverständige der Sozial- und Geisteswissenschaften gemeinsam mit Vertretern eher technischer Fachrichtungen aus allen Regionen Europas Energiefragen erörtern werden, sollen die so dringend benötigten Impulse für interdisziplinäre und branchenübergreifende Forschungsarbeiten ausgehen. Die Arbeiten sollen dazu dienen, das enorme Potenzial an gesellschaftlicher Innovation im Energiebereich auszuschöpfen und bestehende gesellschaftliche Schranken zu überwinden, um so den politischen Entscheidungsträgern in Europa Vorschläge unterbreiten zu können, wie die Ziele der Energieunion erreicht werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 481/16

... Die Expost-Bewertung des Siebten Rahmenprogramms der EU für den Zeitraum 2007-2013 (RP7) kam zu dem Schluss, dass das Programm die wissenschaftliche Exzellenz wirksam gefördert und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt hat. Damit trug es in Europa zu Wachstum und Beschäftigung in Bereichen bei, für die sich normalerweise nationale Stellen zuständig fühlen. Aus dem RP7 wurden über 180 Mio. EUR für Forschungszwecke bereitgestellt, die verschiedene Aspekte des europäischen Kulturerbes (materieller, immaterieller und digitaler Art) im Rahmen der Themen Umwelt, Sozial- und Geisteswissenschaften, digitales Kulturerbe, industrielle Technologien, internationale Zusammenarbeit und E-Infrastruktur betreffen. Die vorhandenen Erkenntnisse sollten stärker genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 492/16 (Beschluss)

... kann der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts das Urteil verkünden. Diese Auffassung wurde auch vom Bundessozialgericht in seinem aktuellen Beschluss vom 28. Juni 2016 (B 14 AS 33/ 16 B) vertreten. In der Begründung wurde betont, dass die grundsätzlichen Unterschiede des sozial- und zivilgerichtlichen Verfahrens im Sinne des § 202 Satz 1 SGG einer Anwendbarkeit des § 311 Absatz 4



Drucksache 492/16

... Anhaltspunkt für das Gewicht des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit kann beispielsweise sein, dass die Entscheidung des Rechtsstreits über den Einzelfall hinaus für eine Vielzahl vergleichbarer Fallgestaltungen von Bedeutung ist. Dies kann in Verfahren vor den Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten der Fall sein, wenn sich der Ausgang des verhandelten Rechtsstreits über die Parteien hinaus auf einen zahlenmäßig erheblichen Kreis von Betroffenen auswirkt und deshalb nicht nur für ein juristisches Fachpublikum von Interesse ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 299/16

... Diese positive Dynamik muss aufrechterhalten und die Anstrengungen müssen fortgeführt werden, um die Investitionen auf ihren langfristig tragfähigen Trend zurückzuführen. Die Mechanismen der Investitionsoffensive haben sich bewährt und müssen nun ausgebaut werden, um weiter Privatinvestitionen in Sektoren zu mobilisieren, die für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen noch Marktversagen besteht. Dazu gehören Investitionen in die Bereiche Energie, Umwelt und Klimaschutz5, Sozial- und Humankapital6 und die dazugehörige Infrastruktur sowie in die Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation, den grenzüberschreitenden und nachhaltigen Verkehr sowie in den digitalen Wandel. Die EU hat eindeutige und einzigartige Stärken, die für Investitionen entscheidend sind: den Binnenmarkt, die am besten qualifizierte Bevölkerung der Welt, einen hohen Sozial- und Umweltschutz sowie solide, berechenbare, effiziente und transparente Rechtssysteme. Es gibt keine Wunderwaffe, mit der sich das volle Potenzial für EU-Investitionen innerhalb weniger Monate ausschöpfen lässt, doch die ermutigenden Ergebnisse, die innerhalb kurzer Zeit erzielt wurden, bilden eine solide Grundlage für künftige politische Initiativen, die sowohl auf den Einsatz des EU-Haushalts als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen abzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 78/16 (Beschluss)

... - Giraffen: Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten (v.a. durch räumliche Beschränkungen); z.T. auch Nahrungsaufnahmeverhalten (da ausgeprägte Nahrungsspezialisten);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 18/16

... Zu diesem Ergebnis kommt auch die sozial- und rechtswissenschaftliche Evaluation des BGG, die in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) "Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" durchgeführt worden ist. Mit dem NAP, den die Bundesregierung am 15. Juni 2011 beschlossen hat, will sie die Umsetzung der UN-BRK systematisch vorantreiben. Die Evaluation des BGG wurde als eigenständige Maßnahme im NAP verankert und durchgeführt.



Drucksache 89/1/16

... Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge sind wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Die Leiharbeit bietet Unternehmen eine Möglichkeit, flexibel auf Personalengpässe, Auftragsspitzen sowie zusätzlichen Knowhow-Bedarf zu reagieren. Werkverträge sind in einer arbeitsteiligen Wirtschaft unverzichtbar. Werden Werkverträge jedoch missbräuchlich eingesetzt bzw. die Leiharbeit nicht im Sinne ihrer Kernfunktion genutzt, dann bedarf es zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und derjenigen Unternehmen, die die Instrumente nicht zum falschen Zweck einsetzen, neuer rechtlicher Rahmenbedingungen. In den vergangenen Jahren wurden Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping, Umgehung von Sozial- und Arbeitsschutzstandards und Druck auf Belegschaften und Arbeitsbedingungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/16




a Leiharbeit:

b Werkverträge:


 
 
 


Drucksache 78/16

... - Giraffen: Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten (v.a. durch räumliche Beschränkungen); z. T. auch Nahrungsaufnahmeverhalten (da ausgeprägte Nahrungsspezialisten)



Drucksache 279/16

... Angaben über die Entwicklung der Wohnversorgung der Haushalte und der Mieten sowie der Leerstände sind insbesondere als Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen erforderlich. Fragen nach der Nutzung der Wohnung als Eigentümer oder Eigentümerin, Hauptmieter oder Hauptmieterin oder Untermieter oder Untermieterin sowie Fragen nach dem Einzugsjahr der Haushalte ergänzen diese Angaben. Alter der Wohnung, Art und Größe des Wohnraums, Fläche der gesamten Wohnung, Zahl der Räume sowie Angaben zur Ausstattung der Wohnung mit Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgern sind wichtige Faktoren zur Beurteilung der Wohnsituation, die sich z.B. auch auf die Miethöhe auswirken. Angaben zu Barrieren beim Zugang zur Wohnung (z.B. Stufen zum oder im Haus) bzw. in der Wohnung liefern zudem wichtige Daten für gesellschafts-, sozial- und wohnungspolitische Handlungsfelder. Hierzu gehören u.a. die bedarfsorientierte Gestaltung von Förderprogrammen der KfW ("Altersgerecht Umbauen"), Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Arbeiten im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung.



Drucksache 701/16

... Die Verwirklichung eines nachhaltigen Finanzwesens (Nachhaltigkeitsziele 8, 9, 13, 14 und 15) steht weit oben auf der Agenda der G20, und in der EU suchen die Finanzminister, die Regulierungsbehörden und die Wirtschaft zurzeit nach Möglichkeiten zur Umsetzung des Machbaren. Im Lichte der Nachhaltigkeitsziele und des Übereinkommens von Paris sowie im Hinblick auf den Übergang zu einer emissionsarmen, klimaverträglichen, stärker kreislauforientierten und ressourceneffizienteren Wirtschaft möchte die EU das bestehende Finanzsystem besser an ihre politischen Maßnahmen zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und nachhaltigen Investitionen anpassen. Diesbezüglich sind im Kontext der Kapitalmarktunion konkrete Initiativen vorgeschlagen worden, beispielsweise in Bezug auf "grüne” Anleihen, die Förderung langfristiger Investitionen oder die aufsichtsrechtlichen Aspekte der Bankenregulierung. Auch gibt es bereits ein System, das die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (u.a. in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit und ähnliche Aspekte) sicherstellt und so für mehr Transparenz gegenüber den Anlegern sorgt. Durch die Festlegung einer kohärenten EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen wird es einfacher werden, mögliche finanzpolitische Maßnahmen zur Ankurbelung und Bündelung von (öffentlichen und privaten) Kapitalflüssen für nachhaltige Investitionen zu ermitteln, nach Bedeutung zu ordnen und in die erforderliche zeitliche Reihenfolge zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 116/16 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat betont, dass die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und die strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gerade in der Sozial- und Gesundheitspolitik als bedeutende Bereiche der nationalen Souveränität Zurückhaltung hinsichtlich neuer Legislativakten auf EU-Ebene gebieten und nur neue Legislativakte gestatten, die diesem Grundsatz Rechnung tragen.



Drucksache 116/1/16

... 19. Der Bundesrat betont, dass die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und die strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gerade in der Sozial- und Gesundheitspolitik als bedeutende Bereiche der nationalen Souveränität [Zurückhaltung hinsichtlich neuer Legislativakten auf EU-Ebene gebieten] und {nur neue Legislativakte gestatten, die diesem Grundsatz Rechnung tragen}.



Drucksache 335/16

... Die Sozial- und Beschäftigungspolitik der EU zielt darauf ab, Armut zu beseitigen und inklusive Arbeitsmärkte und Gesellschaften zu fördern. Einer der besten Wege gegen soziale Ausgrenzung führt über die Beschäftigung. Die Mitgliedstaaten stehen unter anderem vor der Herausforderung, die Zahl der jungen Menschen zu verringern, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET). Die EU kann ihren Beitrag in Form von politischen Leitlinien im Rahmen von Instrumenten wie der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, den Empfehlungen zur Langzeitarbeitslosigkeit und der vor Kurzem angenommenen Agenda für Kompetenzen35 leisten. Dazu kommt noch die Richtlinie 2000/78 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf36, mit der Diskriminierung bekämpft werden soll, u.a. durch die entsprechende Sensibilisierung von Interessenträgern, der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 360/15

... Die Bevorzugung muss bei der Abgabe oder der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial erfolgen. Die Begrifflichkeiten stammen überwiegend aus den Berufsordnungen der betroffenen Berufsgruppen (vgl. beispielsweise § 31 MBO) sowie dem Sozial- und Medizinrecht. So sind Arzneimittel im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

§ 299b
Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 301
Strafantrag

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder

bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 299b

Zu § 300

Zu § 301

Zu § 302

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

5 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

b. Zum Aufwand im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband

b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder

2.2. Weitere Kosten

2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)


 
 
 


Drucksache 344/15 (Beschluss)

... Jedoch wird durch diese Änderung das "Ausbildungsförderungs-Loch" für bestimmte Gruppen ausländischer Staatsangehöriger nicht vollständig gestopft. Weiterhin bleiben wesentliche Gruppen von Leistungen zur Ausbildungsförderung auf Zeit oder sogar auf Dauer ausgeschlossen. Aus integrations- aber auch aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ergibt sich daher weiterer Änderungsbedarf, der im Rahmen des nun laufenden Gesetzgebungsverfahrens angegangen werden sollte.



Drucksache 533/15

... -Richtlinie des G-BA bestimmten Leistungsvoraussetzungen für rechtmäßig erachtet und nähere Hinweise zur Leistungszuständigkeit der GKV in Abgrenzung zur Eingliederungshilfe der Sozialhilfe in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe gegeben. Damit ist eine höchstrichterliche Klärung zu wesentlichen Streitfragen erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Rechtsprechung der Sozial- und Landessozialgerichte sich an den Entscheidungen des BSG orientieren wird und unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die in der Entschließung des Bundesrates für ein erforderliches gesetzgeberisches Handeln genannt werden, künftig vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/15




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates vom 6. Februar 2015 Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Drs. 612/14 Beschluss


 
 
 


Drucksache 242/15 (Beschluss)

... Er fordert beim REFIT-Programm sowie bei den umfassenden Folgenabschätzungen eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung. Neben einer Folgenabschätzung aus wirtschafts-, sozial- und umweltfachlicher Sicht müssen in allen Stadien des europäischen Gesetzgebungsprozesses zwingend die Auswirkungen unter Betrachtung der Genderperspektive geprüft werden.



Drucksache 510/1/15

... 110. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Kommission hierbei gesetzgeberisch insbesondere folgende Punkte in den Blick nehmen: einen einheitlichen, europaweiten Referenzwert zur Ableitung des jeweiligen existenzsichernden Mindestlohnniveaus in den Mitgliedstaaten, gemeinsame Mindeststandards im Bereich der sozialen Grundsicherung zur Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards bei gleichzeitiger Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt insbesondere für Menschen mit Vermittlungshemmnissen, gemeinsame Empfehlungen für Sozial- und Bildungsausgaben gemessen am BIP und unter Einbeziehung der Gesamtbevölkerungszahl der einzelnen Mitgliedstaaten sowie gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit am selben Ort bei gleichen Rechten und fairen Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat stimmt damit im Grundsatz mit den Empfehlungen überein, welche das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 20. November 2012 als Zielsetzung für einen Sozialpakt für Europa unterbreitet hatte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 416/15

... (17) Personalisierte Unterstützungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose müssen die Hindernisse beseitigen helfen, die die Ursache für Dauerarbeitslosigkeit sind; dazu ist die bei der ersten Meldung erfolgte Bestandsaufnahme zu aktualisieren und zu ergänzen. Auf diese Weise sollen Arbeitsuchende zu Unterstützungsdiensten - z.B. Schuldenberatung, Rehabilitation, Sozial- und Pflegedienste, Integrationshilfe für Migrantinnen und Migranten, Wohn- und Transportkostenzuschüsse - gelenkt werden, die sich der Beseitigung von Beschäftigungshindernissen widmen und die Menschen in die Lage versetzen, klar definierte Ziele für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise

4. Analyse

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. GRUNDZÜGE des Vorschlags

Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Einbindung der Arbeitgeber

4 Meldung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Bewertung und Monitoring


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 45. Der Bundesrat bedankt sich in diesem Zusammenhang für die Stellungnahme der Kommission gegenüber dem Bundesrat vom 13. März 2015 (zu BR-Drucksache 272/14(B)), in der betont wird, dass REFIT nicht auf Deregulierung ausgerichtet sei, sondern für einen möglichst effizienten und effektiven Schutz öffentlicher Interessen, unter anderem in Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltbelangen, sorgen solle. Der Bundesrat nimmt ebenfalls die Erklärung der Kommission anlässlich der Vorstellung der Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung am 19. Mai 2015 zur Kenntnis, dass es bei der besseren Rechtsetzung nicht um "mehr" oder "weniger" EU-Rechtsvorschriften oder darum gehe, die hohen Sozial- und Umweltstandards und die Gesundheits- und Grundrechte auszuhöhlen.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 73. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Kommission hierbei gesetzgeberisch insbesondere folgende Punkte in den Blick nehmen: einen einheitlichen, europaweiten Referenzwert zur Ableitung des jeweiligen existenzsichernden Mindestlohnniveaus in den Mitgliedstaaten, gemeinsame Mindeststandards im Bereich der sozialen Grundsicherung zur Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards bei gleichzeitiger Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt insbesondere für Menschen mit Vermittlungshemmnissen, gemeinsame Empfehlungen für Sozial- und Bildungsausgaben gemessen am BIP und unter Einbeziehung der Gesamtbevölkerungszahl der einzelnen Mitgliedstaaten sowie gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit am selben Ort bei gleichen Rechten und fairen Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat stimmt damit im Grundsatz mit den Empfehlungen überein, welche das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 20. November 2012 als Zielsetzung für einen Sozialpakt für Europa unterbreitet hatte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 438/15

... Vor den Sozial- und Landessozialgerichten wurde im Jahr 2013 in rund 48 700 der erledigten erst- und zweitinstanzlichen Verfahren ein mündliches oder schriftliches Gutachten erstattet, in etwa 22 500 Verfahren wurden mehrere Gutachten eingeholt (Statistisches Bundesamt, Rechtspflege - Sozialgerichte, Fachserie 10 Reihe 2.7, 2013, S. 22, 50). Die Gesamtzahl der Gutachten in sozialgerichtlichen Verfahren wird deshalb auf jährlich 95 000 geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 163
Sachverständigengutachten.

§ 163a
Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 41
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 13
Soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf Sachverständige, die zum Zweck der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angehört werden, entsprechend anzuwenden sind, ist deren bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetzes] geltende Fassung weiterhin maßgeblich.

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluaierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 509/15

... Unternehmer klagen auch über die beim Unternehmensrecht herrschende Unsicherheit. Durch den Vorschlag der Kommission über die Einpersonengesellschaft, der von den Gesetzgebungsorganen unverzüglich angenommen werden sollte, werden die Kosten für die Eintragung eines Unternehmens sinken und die Verfahren einfacher werden. Die Kommission wird sich auf diese Initiative stützen, wenn sie weitere Möglichkeiten prüft, einfachere und für die Unternehmen mit weniger Aufwand verbundene Vorschriften zu erarbeiten und - ohne bei der Bekämpfung von Briefkastenfirmen nachzulassen - auch digitale Lösungen für den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens anzubieten, die vor allem die Eintragung von Unternehmen und die Archivierung von Unternehmensunterlagen und -daten betreffen.5 Angesichts der großen Schwierigkeiten, denen insbesondere kleine Unternehmen bei Auslandsgeschäften gegenüberstehen, wird die Kommission auch erörtern, ob die bestehenden Vorschriften über grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen6 aktualisiert werden müssen und um Vorschriften über grenzüberschreitende Unternehmensspaltungen ergänzt werden können. Damit wäre es für KMU leichter, die für sie optimale Unternehmensstrategie zu wählen und sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen, ohne dass Sozial- und Beschäftigungsschutz aufgeweicht würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 567/1/15

... So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit langem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selbständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensbereiche als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der



Drucksache 283/15

... b) In Absatz 2 Nummer 3 wird das Wort "ist" durch das Wort "sind" ersetzt und werden nach dem Wort "Entwicklung" die Wörter "sowie die Sozial- und Morbiditätsstruktur" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/15




Gesetz

Artikel 1
* Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22a
Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

§ 27b
Zweitmeinung

§ 43b
Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

§ 44a
Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen.

§ 47a
Beitragszahlungen der Krankenkassen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

§ 75a
Förderung der Weiterbildung

§ 92a
Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 92b
Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 106b
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen

§ 119c
Medizinische Behandlungszentren

§ 137h
Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Elfter Abschnitt

§ 140a
Besondere Versorgung

§ 279
Verwaltungsrat und Geschäftsführer; Beirat.

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106
Wirtschaftlichkeitsprüfung

§ 106a
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen

§ 106c
Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

§ 296
Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

§ 297
Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7
Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 10
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 11
Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 13
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 44
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Artikel 14
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 16
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 22a
Bei einer Erweiterung des Bundesschiedsamtes um Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die beteiligten Körperschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Kosten nach § 12 Satz 2 und die Gebühr nach § 20 jeweils entsprechend ihrem Stimmanteil zu tragen.

Artikel 17
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 273/15 (Beschluss)

... Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit wird die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten, auf die bereits mehrmals sowohl europäische als auch deutsche Gerichte (vgl. EuGH Rs. Maruko - C-267/ 06; EuGH Rs. Römer - C-147/08; BVerfGE 124, 199; BVerfG 1 BvR 611 u. 2464/ 07 und zuletzt BVerfGE vom 19. Februar 2013) hingewiesen und sie als europarechts- und verfassungsrechtswidrig bewertet haben, rückwirkend beseitigt. Dies bedeutet, dass bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden müssen.



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die seit langem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selbständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensbereiche als bisher erfassen. Damit einher geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der Pflegeversicherung um pflegerische Betreuungsmaßnahmen, die nun gleichberechtigt neben den bisherigen herkömmlichen Pflegeleistungen stehen.



Drucksache 344/1/15

... Jedoch wird durch diese Änderung das "Ausbildungsförderungs-Loch" für bestimmte Gruppen ausländischer Staatsangehöriger nicht vollständig gestopft. Weiterhin bleiben wesentliche Gruppen von Leistungen zur Ausbildungsförderung auf Zeit oder sogar auf Dauer ausgeschlossen. Aus integrations- aber auch aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ergibt sich daher weiterer Änderungsbedarf, der im Rahmen des nun laufenden Gesetzgebungsverfahrens angegangen werden sollte.



Drucksache 63/15

... Eine weitere, neu aufkommende Kategorie von Investitionen, die den Zugang zu Finanzmitteln weiter verbessern könnten, sind Umwelt-, Sozial- und CorporateGovernance-Investitionen wie z.B. die so genannten "grünen Anleihen". Die Erträge grüner Anleihen fließen in Projekte und Tätigkeiten zur Bekämpfung des Klimawandels oder zur Verfolgung anderer Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit. Ein Grund für das rapide Wachstum dieses Marktes ist die marktgetriebene Standardisierung, bei der den u.a. von der Weltbank, der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung erarbeiteten Kriterien für die Auswahl grüner Anleihen Rechnung getragen wird. Marktteilnehmer arbeiten derzeit an der Ausarbeitung freiwilliger Leitlinien, der so genannten "Grundsätze für grüne Anleihen", die Transparenz empfehlen und durch Klärung bestimmter Prinzipien für die Emission grüner Anleihen die Entwicklung eines integrierten Marktes für grüne Anleihen fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 235/15

... (12) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Deutschlands umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2015 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Deutschland gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Deutschland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 wider.



Drucksache 367/2/15

... "(4a) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen bei der Ausführung vergleichbarer Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/2/15




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 63/1/15

... 24. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Grünbuch die zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Investitionen, insbesondere von so genannten grünen Anleihen, würdigt und die Bereitschaft zum Ausdruck bringt, die Fortentwicklung dieser Kategorie von Investitionen zu fördern. Der Markt für "grüne Anleihen" ist in stetigem Wachstum begriffen. Hier bestehen vielfältige Investitionsmöglichkeiten, beispielsweise im Bereich des Klimaschutzes und bei anderen Projekten der ökologischen Nachhaltigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 386/1/15

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission der Bildung verstärkt Rollen zuweist, diese in den Dienst einer übergeordneten Agenda stellt und zunehmend mit weiteren Politikbereichen verzahnt. Laut Kommissionsmitteilung muss der Beitrag von ET 2020 zur Gesamtagenda der EU für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, einschließlich des Europäischen Semesters, weiter intensiviert werden. Darüber hinaus soll Bildung nunmehr auch in den Dienst von Prävention und Bekämpfung von Ausgrenzung und Radikalisierung gestellt werden. Der Bundesrat begrüßt einerseits, dass auf europäischer Ebene nun andere Aspekte als die Rolle von Bildung bei der Förderung von Beschäftigungsfähigkeit und Wirtschaftswachstum wahrgenommen werden, da Bildung eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Sozial- und Integrationspolitik und für die Stärkung der demokratischen Gesellschaftsordnung ist und auch dazu beiträgt, Ausgrenzung und Radikalisierung vorzubeugen. Andererseits darf man Bildung auch nicht überfordern. Prävention gegen Ausgrenzung und Radikalisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der Bildung ihren spezifischen Beitrag leisten kann. Auch eine bloße Instrumentalisierung von Bildung und deren Betrachtung unter reinen Nützlichkeitsaspekten werden dem umfassenden Auftrag von Bildung nicht gerecht. Der strategische Rahmen ET 2020 stellt trotz gelegentlicher Schnittmengen kein Werkzeug für die Strategie "Europa 2020" dar. Insbesondere sieht der Bundesrat kritisch, dass ET 2020 in den Dienst der Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen gestellt wird.



Drucksache 567/15 (Beschluss)

... So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit langem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selbständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensbereiche als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der



Drucksache 63/15 (Beschluss)

... 19. Er begrüßt, dass die Kommission im Grünbuch die zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Investitionen, insbesondere von so genannten grünen Anleihen, würdigt und die Bereitschaft zum Ausdruck bringt, die Fortentwicklung dieser Kategorie von Investitionen zu fördern. Der Markt für "grüne Anleihen" ist in stetigem Wachstum begriffen. Hier bestehen vielfältige Investitionsmöglichkeiten, beispielsweise im Bereich des Klimaschutzes und bei anderen Projekten der ökologischen Nachhaltigkeit. Um das vorhandene Wachstumspotenzial konsequent auszuschöpfen, sollten systematisch entsprechende Anreize gesetzt werden. Der Bundesrat bittet daher die Kommission, ihr Bemühen mit Nachdruck zu intensivieren, diese Kategorie von Anlagemöglichkeiten durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint es aber ausreichend, dass die EU und insbesondere die Europäische Investitionsbank die angestrebten freiwilligen Leitlinien der Marktteilnehmer ("Grundsätze für grüne Anleihen") unterstützt, um so Mindeststandards, zum Beispiel zu den Investitionsbereichen und zur Berichterstattung, festzulegen. Zusätzliche EU-Regulierungen erscheinen derzeit nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 386/15 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission der Bildung verstärkt Rollen zuweist, diese in den Dienst einer übergeordneten Agenda stellt und zunehmend mit weiteren Politikbereichen verzahnt. Laut Kommissionsmitteilung muss der Beitrag von ET 2020 zur Gesamtagenda der EU für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, einschließlich des Europäischen Semesters, weiter intensiviert werden. Darüber hinaus soll Bildung nunmehr auch in den Dienst von Prävention und Bekämpfung von Ausgrenzung und Radikalisierung gestellt werden. Der Bundesrat begrüßt einerseits, dass auf europäischer Ebene nun andere Aspekte als die Rolle von Bildung bei der Förderung von Beschäftigungsfähigkeit und Wirtschaftswachstum wahrgenommen werden, da Bildung eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Sozial- und Integrationspolitik und für die Stärkung der demokratischen Gesellschaftsordnung ist und auch dazu beiträgt, Ausgrenzung und Radikalisierung vorzubeugen. Andererseits darf man Bildung auch nicht überfordern. Prävention gegen Ausgrenzung und Radikalisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der Bildung ihren spezifischen Beitrag leisten kann. Auch eine bloße Instrumentalisierung von Bildung und deren Betrachtung unter reinen Nützlichkeitsaspekten werden dem umfassenden Auftrag von Bildung nicht gerecht. Der strategische Rahmen ET 2020 stellt trotz gelegentlicher Schnittmengen kein Werkzeug für die Strategie "Europa 2020" dar. Insbesondere sieht der Bundesrat kritisch, dass ET 2020 in den Dienst der Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen gestellt wird.



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... aa) Die Wörter "ist insbesondere die demographische Entwicklung" werden durch die Wörter "sind insbesondere die Sozial- und Morbiditätsstruktur, die demographische Entwicklung sowie der für eine angemessene Versorgung spezifischer Bevölkerungsgruppen erforderliche Zeitaufwand" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 541/14

... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBI. I S. 202), zuletzt geändert durch ... vom .... (BGBl. I S....), werden nach dem Wort "Sozialgesetzbuch" die Wörter "sowie zur Vorlage bei den Sozial- und Familiengerichten" eingefügt.

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Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 191/8/14

... 4. Zu berücksichtigen ist, dass mit der Braunkohle ein heimischer Energieträger zur Verfügung steht, der die große Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten insbesondere mit Blick auf Erdgas relativiert. Lange Transportwege, nicht nachprüfbare Sozial- und Ökologiestandards sowie nicht absehbare politische Entwicklungen zum Beispiel bei Erdgasimporten aus Russland müssen bei einer Gegenüberstellung der Energieträger Braunkohle und Erdgas angemessen einbezogen werden. Braunkohle, die in Deutschland gefördert und verstromt wird, unterliegt hohen Sozial- und Ökologiestandards und ist frei von internationalen, politisch motivierten Interessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/8/14




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 249/14

... (17) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Deutschlands umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Deutschland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 367/13 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bedauert daher, dass anders als beim EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru bislang keine konkreten Fahrpläne zur Verbesserung der Situation u.a. von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards von den Regierungen der Staaten Zentralamerikas vorgelegt wurden. Er appelliert an die Bundesregierung, das Europäische Parlament und die Kommission, hier aktiv zu werden und u.a. sicherzustellen, dass die Umsetzung der vereinbarten Nachhaltigkeitsstandards in den Staaten Zentralamerikas von der Kommission und dem Europäischen Parlament wirkungsvoll überprüft wird.



Drucksache 259/2/13

... 8. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Europäische Parlament erstmalig ein Handelsabkommen mit einer Resolution zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zu den Umweltstandards ergänzt und von den souveränen Regierungen Kolumbiens und Perus einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Situation von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards eingefordert hat. Beide Länder sind auf die Forderung des Europäischen Parlaments eingegangen und haben im Oktober 2012 entsprechende Fahrpläne vorgelegt. Damit verpflichtet sich etwa die kolumbianische Regierung öffentlich unter anderem dazu, die Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Abkommen einzubeziehen, eine neue 'Fachgruppe für Handelsabkommen und Menschenrechte' einzurichten, das Budget für das Schutzprogramm für Gewerkschafter aufzustocken und die Anzahl der Arbeitsinspektionen deutlich zu erhöhen. Ebenso soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein neues System zur strafrechtlichen Ermittlung aufgebaut werden, um das Problem der hohen Straflosigkeit anzugehen. Der Bundesrat begrüßt, dass durch die entschlossene Haltung des Europäischen Parlaments erreicht werden konnte, dass die Umsetzung vereinbarter Nachhaltigkeitsstandards in Kolumbien und Peru von der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament überprüft wird.



Drucksache 97/13

... Die Richtlinie 2011/98/EU geht zurück auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission vom 23. Oktober 2007. Sie wurde am 24. November 2011 im Rat und am 13. Dezember 2011 im Europäischen Parlament verabschiedet. Sie trat am 23. Dezember 2011 in Kraft. Die Umsetzungsfrist endet am 25. Dezember 2013. Die RL enthält zwei Kernbestandteile: Zum einen die Vorgabe einer "kombinierten Erlaubnis" ("single permit") für Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit und die verfahrensrechtliche Bündelung der Entscheidungen zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (sog. "one stop government"). Zum anderen schreibt die Richtlinie bestimmte Gleichbehandlungsansprüche auf arbeits-, sozial- und ausbildungsrechtlichem Gebiet für ausländische Arbeitnehmer fest, die sich rechtmäßig auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten. Die Richtlinie betrifft nicht die weiterhin allein von den Mitgliedstaaten zu entscheidende Frage, ob und wie viele Drittstaatsangehörige in einen Mitgliedstaat einreisen dürfen, um dort zu arbeiten. Da der kombinierte Aufenthaltstitel in Deutschland bereits 2005 eingeführt wurde, liegt der Schwerpunkt des Umsetzungsbedarfs nicht im Aufenthaltsrecht, sondern in der Anpassung des Rentenrechts (Rentenexport).



Drucksache 207/13

... Schwerpunkt des Programms bildet die Sprachförderung im Herkunftsland und Deutschland, Auszubildende erhalten finanzielle Unterstützung während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums bzw. einer betrieblichen Berufsausbildung sowie die Finanzierung einer sozial- und berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung. Zudem können für Fachkräfte die Kosten des notwendigen Anerkennungsverfahrens für reglementierte Engpassberufe übernommen werden.



Drucksache 193/13

... (a) Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsdaten zu den in Artikel 7 und 8 aufgeführten Punkten gemäß den Bestimmungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung

2.1. Öffentliche Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.6.1. Die Richtlinie

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 4
Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 5
Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 6
Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 7
Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne

Artikel 8
Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement

Artikel 9
Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 10
Erhebung von Daten und Informationsaustausch

Artikel 11
Prüfung der Umweltauswirkungen

Artikel 12
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel III
Umsetzung

Artikel 14
Zuständige Behörden

Artikel 15
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 16
Durchführungsrechtsakte

Artikel 17
Ausschussverfahren

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Adressaten

Anhang I
Zuständige Behörden


 
 
 


Drucksache 196/13 (Beschluss)

... Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit wird die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten, auf die bereits mehrmals sowohl europäische als auch deutsche Gerichte (vgl. EuGH Rs. Maruko - C-267/06; EuGH Rs. Römer - C-147/08; BVerfGE 124, 199; BVerfG 1 BvR 611 u. 2464/07 und zuletzt BVerfGE vom 19. Februar 2013) hingewiesen und sie als europarechts- und verfassungsrechtswidrig bewertet haben, rückwirkend beseitigt. Dies bedeutet, dass bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden müssen.



Drucksache 28/1/13

... Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist damit ein elementarer Schritt zur Etablierung eines europäischen Arbeitsmarktes. Diese Chancen zu nutzen und gleichzeitig die erreichten Sozial- und Entlohnungsstandards in Deutschland nicht zu gefährden, sind Aufgaben des Staates und der Tarifpartner.



Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission unter Bezugnahme auf die laufenden Beratungen zur sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion für eine stärkere Kontrolle der politischen Strategien in den sozialen Bereichen ausspricht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf einzuwirken, dass im Zuge der laufenden Diskussion um eine Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion seitens der Kommission nicht Schritt für Schritt in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für ihre Sozialpolitiken und insbesondere sozialen Sicherungssysteme eingegriffen wird. Zwar ist es im Rahmen einer engeren wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung in einer immer enger vernetzten Wirtschafts- und Währungsunion geboten, auch die soziale Dimension zu stärken. Eine engere Koordinierung darf jedoch nicht die durch den Lissabon-Vertrag vorgegebene Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in Frage stellen. Im Falle von allzu konkreten Vorgaben für die jeweiligen sozialen Sicherungssysteme, aber auch für Sozial- und Familienleistungen, besteht die Gefahr einer einseitigen Betrachtung unter fiskalpolitischen Zielen. Den Mitgliedstaaten muss die Möglichkeit zur Kompensation der sozialen Folgen der aktuellen Krise erhalten bleiben.



Drucksache 204/13

... 2. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit zählt zu den vier fundamentalen Grundfreiheiten der EU. Sie ermöglicht jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger in der EU, einen Arbeitsplatz frei zu wählen und zu den gleichen Bedingungen wie Inländerinnen und Inländer beschäftigt zu werden. Für Betriebe und Unternehmen bietet die Arbeitnehmerfreizügigkeit die Möglichkeit, die besten Köpfe aus ganz Europa einzusetzen und damit bestehende Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist deshalb ein elementarer Schritt zur Etablierung eines europäischen Arbeitsmarktes. Diese Chancen zu nutzen und gleichzeitig die erreichten Sozial- und Entlohnungsstandards in Deutschland nicht zu gefährden, sind Aufgaben des Staates und der Tarifpartner.



Drucksache 196/13

... (2) Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit wird die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner- und innen mit Ehegatten, auf die bereits mehrmals sowohl europäische als auch deutsche Gerichte (EuGH Rs. Maruko - C-267/06; EuGH Rs. Römer- C-147/08; BVerfGE 124, 199; BVerfG 1 BvR 611 u. 2464/07 und zuletzt BVerfGE vom 19. Februar 2013) hingewiesen und sie als europarechts- und verfassungsrechtswidrig bewertet haben, rückwirkend beseitigt. Dies bedeutet, dass bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden müssen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.