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"Spielabenden"


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Drucksache 233/08

... -Immissionsschutzgesetzes, wonach immissionsschutzrechtlich nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Nach den §§ 24 und 25 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall die zur Durchführung erforderlichen Anforderungen treffen bzw. soll sie die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage ganz oder teilweise untersagen, wenn die schädlichen Umwelteinwirkungen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährden. Die Anforderungen werden für Freizeitanlagen und Freiluftgaststätten, wo öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien angeboten werden können, zwar konkretisiert durch die sog. Freizeitlärmrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 2./4. Mai 1995, die in verschiedenen Ländern durch Erlass in den Vollzug eingeführt worden ist. Die LAI-Freizeitlärmrichtlinie kann aber trotz ihrer fachlichen Validität keine rechtliche Verbindlichkeit vermitteln. Insbesondere enthält sie keine Regelungen, die den Besonderheiten der Fußball Europameisterschaft 2008 und ihrer öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien an 19 hintereinander folgenden Spielabenden (bei 4 spielfreien Tagen innerhalb von 23 Tagen) Rechnung trägt. Um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien


 
 
 


Drucksache 205/06

... LAI-Freizeitlärmrichtlinie kann aber trotz ihrer fachlichen Validität keine rechtliche Verbindlichkeit vermitteln. Insbesondere enthält sie keine Regelungen, die den Besonderheiten der Fußball Weltmeisterschaft 2006 und ihrer öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien an 25 hintereinander folgenden Spielabenden (bei 5 spielfreien Tagen innerhalb von 30 Tagen) Rechnung trägt. Um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die "

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Drucksache 205/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.