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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spielzeiten"


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Drucksache 410/17

... Nach den Fallberichten ist die Mehrzahl der Erkrankungen nach einer summierten Spieldauer von mehr als 10 000 Stunden nach dem 18. Lebensjahr eingetreten, zumindest nach einer Spieldauer im höheren vierstelligen Bereich (> ca. 5 000 Stunden) nach dem 18. Lebensjahr. Diese Stundenzahlen stellen deshalb nur ein Orientierungsmaß für die erforderliche Gesamtdauer der Spielzeit dar; sie sind keine feste Untergrenze im Sinne einer Mindestvoraussetzung. Je nach den Verhältnissen im Einzelfall können für die anzustellende Gesamtbetrachtung auch Spielzeiten vor dem 18. Lebensjahr berücksichtigt werden, wenn es sich um versicherte Zeiten in der gesetzlichen Unfallversicherung gehandelt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

- Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4104

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4162, BMAS: Entwurf einer Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder, Kommunen

III. Votum


 
 
 


Drucksache 321/13

... Im Jahr 200927 investierten europäische Rundfunkveranstalter rund ein Drittel ihrer Erlöse in Inhalte. Von den Programmausgaben der Rundfunkveranstalter in der EU in Höhe von insgesamt 34,5 Mrd. EUR entfielen rund 15,6 Mrd. EUR auf den Erwerb von Rechten - 5,8 Mrd. EUR auf Sportrechte und 9,8 Mrd. EUR auf Film- und Fernsehrechte28. Premiuminhalte (große Sportveranstaltungen und erfolgreiche aktuelle Filme, sogenannte Blockbuster) erzeugen eine große Nachfrage und generieren erhebliche Einnahmen im audiovisuellen Sektor. Bei der Ausschreibung der Fernsehrechte für die Übertragung der Premier-League-Fußballspiele für die drei Spielzeiten ab 2013/2014 unter Beteiligung von British Telecom (BT) wurde die Rekordsumme von 3 Mrd. GBP - 71 % mehr29 als für die Lizenz für die vorangegangenen drei Spielzeiten - erzielt. In den USA zahlte Netflix 2011/12 schätzungsweise 4,8 Mrd. USD für Streaming-Inhalte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 655/05

... - Parallel dazu verlief ein Aufbau der sogenannten Fun Games, die bis vor kurzem in der Praxis als erlaubnisfreie Unterhaltungsspielgeräte eingestuft wurden. Von diesen sollen inzwischen rd. 80 000 - fast ausschließlich - in Spielhallen betrieben werden. Diese Geräte sind abgeleitet von in den Niederlanden und Großbritannien legal betriebenen Geldspielgeräten. Über Token und ähnliche geldersetzende Medien können sie faktisch als Geldspielgeräte missbräuchlich genutzt werden. Für den Spieler offerieren sie den Anreiz des sehr schnellen Spiels (2 bis 3 Sekunden gegenüber der vorgegebenen Mindestspielzeit von 12 Sekunden bei den erlaubnispflichtigen Geldspielgeräten); außerdem bestehen für sie keinerlei Beschränkungen des Einsatzes, Gewinnes und Verlustes. Die Branche selber hat gegenüber der missbräuchlichen Nutzung dieser Geräte mit der sogenannten „roten Karte" reagiert, mit der anonym den Gewerbebehörden ein illegaler Betrieb zur Kenntnis gebracht werden kann; außerdem unterwarf sie sich in jüngster Zeit mit dem sogenannten „PAS-System" einer Selbstbeschränkung, mit der zumindest die gröbste Verlust- und Gewinnspitzen dieser Geräte eingeschränkt werden sollen. Beide Maßnahmen haben nicht zu,einem genügenden Ergebnis geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Artikel 1

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

4. § 7 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 wird wie folgt gefasst:

6. § 12 wird wie folgt geändert:

7. § 13 wird wie folgt gefasst:

8. § 14 wird wie folgt geändert:

9. § 15 wird wie folgt geändert:

10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

11. § 19 wird wie folgt geändert:

12. § 20 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Ziel einer Neuregelung

B. Besonderer Teil

Zu Nr. 1

Zu Absatz l

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nr. 3

Zu Nr, 4 § 7 :

Zu den Absätzen 1 bis 3:

Zu Absatz 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 7

Zu Nummer l

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.