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"Sports"


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0285/05
0313/05
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0897/05
0932/05
0246/05
0432/05
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0732/05
0773/05
0078/05B
0318/05
0946/05
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0087/05
0078/1/05
0246/05B
0809/05
0672/05
0348/05
0802/1/04
0683/3/04
0166/04
0983/04
0802/04B
0890/1/04
0280/04
0429/04
0380/04
0664/04
0890/04B
0105/04
0889/1/04
0889/04B
0613/04
0441/04
0661/03B
Drucksache 112/20

... (6) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/20




‚Artikel 7 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 333/20

... 1. Für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung klinischer Prüfungen, einschließlich der Verpackung und Etikettierung, der Lagerung, des Transports, der Vernichtung, Beseitigung, Verteilung, Abgabe, Verabreichung oder Verwendung von zur Anwendung beim Menschen bestimmten, GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 - mit Ausnahme der Herstellung des Prüfpräparats - ist keine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder Zustimmung gemäß den Artikeln 6 bis 11 der Richtlinie



Drucksache 106/20 (Beschluss)

... Dieser von Rechts wegen zu beachtende Legitimationszusammenhang hat zur Folge, dass lediglich das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung solcher Delikte in die Regelung zur Festlegung von Vorlagepflichten einzubeziehen ist, in welchen sich jene spezifischen, gerade mit der Erbringung der Postdienstleistung verbundenen, Gefahren des Transports realisieren.



Drucksache 2/20

... Die Neuregelung soll sicherstellen, dass die eingesetzte Kommunikationssoftware grundsätzlich als gesicherten Transportstandard immer die gültige Version des eXtra-Standards nach den Gemeinsamen Grundsätzen Technik gemäß § 95 SGB IV einsetzt. Abweichende Techniken wären ansonsten jeweils gesondert zu prüfen, inwieweit sie den geänderten Sicherheitsansprüchen entsprechen. Für den Prüfzeitraum wäre eine gesicherte Übertragung der empfindlichen Daten nicht gewährleistet.



Drucksache 106/20

... Dieser von Rechts wegen zu beachtende Legitimationszusammenhang hat zur Folge, dass lediglich das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung solcher Delikte in die Regelung zur Festlegung von Vorlagepflichten einzubeziehen ist, in welchen sich jene spezifischen, gerade mit der Erbringung der Postdienstleistung verbundenen, Gefahren des Transports realisieren.



Drucksache 363/1/19

... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 651/19

... Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/19




§ 27a
Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung

§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen.

§ 58
Altbesitz; Übergangsvorschriften.

‚Artikel 4a Änderung des Sprengstoffgesetzes

Artikel 4b
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4c
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 213/19

... bis zum Ende des Transports, auch wenn der Bestimmungsort im Drittland liegt, eingehalten werden müssen. Bei diesen Transporten kommt es wiederholt aus unterschiedlichen Gründen zu Transportverzögerungen, insbesondere an den Außengrenzen. Widrige Witterungsbedingungen, unter Umständen verbunden mit unzureichender Versorgung der transportierten Tiere mit Futter und Wasser führen zu Leiden, Schmerzen und auch Schäden bei den transportierten Tieren. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass nicht alle



Drucksache 572/19

... "5. Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen ist, wenn sie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.

§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten

§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Beschäftigungsverordnung

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Ergänzung von § 19

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Änderung von § 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 586/19

... Insbesondere werden hier wichtige Punkte der Landesverteidigung, der Information und Auskunft, des Transports militärischen Materials und Personen, sowie der Personalverpflichtung geregelt.



Drucksache 213/19 (Beschluss)

... - ein Echtzeit-Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge während des Transports für die zuständigen Behörden künftig Voraussetzung für eine Abfertigung ist,



Drucksache 213/1/19

... - ein Echtzeit-Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge während des Transports für die zuständigen Behörden künftig Voraussetzung für eine Abfertigung ist,



Drucksache 324/19

... a) In Nummer 1 wird vor dem Komma am Ende ein Semikolon und werden die Wörter "insbesondere müssen die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden; die Einhaltung muss bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, soweit erforderlich, durch mitgeführte Temperaturkontrollen nachgewiesen werden" eingefügt.



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Die Prüfbitte hat zum Ziel, passgenau die derzeit bestehende steuerliche Ungleichbehandlung zwischen den unmittelbar von gemeinnützigen Sportvereinen erbrachten Organisationsleistungen und denjenigen, die mit identischer Zielrichtung von gemeinnützigen Sportverbänden erbracht werden, zu beseitigen. Dies ist sachgerecht, denn es sind (auch) die gemeinnützigen Sportverbände, durch deren Organisation erst die Durchführung und Sicherstellung von regionalen und überregionalen Spiel- und Wettkampfbetrieben ermöglicht wird. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag im Rahmen der Ausübung des Sportbetriebes und tragen im besonderen Maße zum Erhalt des Breitensports bei. Ohne diese organisatorischen und verwaltungstechnischen Grundlagen durch die Verbände könnten die jeweiligen Sportvereine den Wettkampf- und Spielbetrieb auf dem aktuellen sportlich hohen Niveau mit überregionalem Bezug im Bereich des Breitensports nicht gewährleisten. Gemeinnützigen Sportverbänden gebührt daher grundsätzlich ebenso wie den gemeinnützigen Sportvereinen gesellschaftspolitische Anerkennung in Form einer besonderen steuerlichen Förderung, der durch eine passgenau steuerliche Gleichstellung mit den Vereinen Rechnung getragen werden soll.



Drucksache 207/3/18

... es (BFStrMG) wird die LKW-Maut mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfern-straßennetz ausgedehnt. Die Maut soll mit dem vorliegenden Gesetz angehoben werden. Das damit verbundene Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser ist nachvollziehbar und richtig. Im Falle des Transports von Haushalts- und Gewerbeabfällen zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung ist eine Verlagerung jedoch häufig weder möglich noch sinnvoll.



Drucksache 270/18 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die unionsweit neben den Zielen zur Reduktion der Emission von Klimagasen bestehenden Zielsetzungen für die Luftreinhaltung, insbesondere in der Nähe von Ballungsräumen und schützenswerten Naturräumen, hin. Außerdem erkennt der Bundesrat die Möglichkeit, über alternative Kraftstoffversorgungsinfrastrukturen die oft sehr punktuellen Luftschadstoffbelastungen zu senken sowie gleichzeitig die Klimabilanz der Logistikwirtschaft und des europäischen Transportsektors weiter zu verbessern. Sowohl der Klimaschutz wie auch die Luftreinhaltung erfordern daher aus Sicht des Bundesrates europaweit koordiniertes Handeln und die Förderung von Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie



Drucksache 207/1/18

... Der Bundesrat stellt fest, dass in der sachlichen und rechtlichen Herleitung mit der Lkw-Maut die Kosten für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Straßen verursachergerecht anzulasten sind, um von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung zu gelangen und zudem die Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu unterstützen. Diese Begründung trifft nicht nur auf Bundesstraßen, sondern auf alle Straßennetzteile gleichermaßen zu, da Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs und des Kraftomnibus-verkehrs auch außerhalb der Bundesstraßen Kosten verursachen. Die Verkehrsressorts der Länder hatten bereits im Jahr 2013 weitere Nutzerfinanzierungen für erforderlich gehalten und dabei die Option einer Ausweitung der bestehenden Lkw-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz genannt. Für diese Ausweitung besitzt der Bund nach Artikel 72 Absatz 2 GG in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 GG das Gesetzgebungsrecht (Erhebung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen). Zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse und mittelbar zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung zu einer eindeutigen Festlegung auf, in welcher Art und Weise der Bund perspektivisch von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch machen wird.



Drucksache 207/18 (Beschluss)

... es (BFStrMG) wird die LKW-Maut mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfern-straßennetz ausgedehnt. Die Maut soll mit dem vorliegenden Gesetz angehoben werden. Das damit verbundene Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser ist nachvollziehbar und richtig. Im Falle des Transports von Haushalts- und Gewerbeabfällen zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung ist eine Verlagerung jedoch häufig weder möglich noch sinnvoll.



Drucksache 270/1/18

... 9. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die unionsweit neben den Zielen zur Reduktion der Emission von Klimagasen bestehenden Zielsetzungen für die Luftreinhaltung, insbesondere in der Nähe von Ballungsräumen und schützenswerten Naturräumen, hin. Außerdem erkennt der Bundesrat die Möglichkeit, über alternative Kraftstoffversorgungsinfrastrukturen die oft sehr punktuellen Luftschadstoffbelastungen zu senken sowie gleichzeitig die Klimabilanz der Logistikwirtschaft und des europäischen Transportsektors weiter zu verbessern. Sowohl der Klimaschutz wie auch die Luftreinhaltung erfordern daher aus Sicht des Bundesrates europaweit koordiniertes Handeln und die Förderung von Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie



Drucksache 58/18

... Sportschützen-WBK (ab 1.4.2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

C. Erfüllungsaufwand

C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1

2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr

3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden

4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden

5. Berechnung Bundesgebiet

D. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 214/18

... Ferner gab es breite Unterstützung für eine Klärung des Anwendungsbereichs der Richtlinie unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Gerichtshofs. Der Sektor des Motorsports will von der Richtlinie ausgenommen werden.



Drucksache 777/17

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 35).



Drucksache 61/1/17

... "Tritt der schießsportliche Verein aus einem nach Absatz 1 anerkannten Schießsportverband aus, ist der Verein verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich die Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, zu benennen." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/17




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb:

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 106/17

... 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine bedarfsorientierte, funktionsfähige und energetisch zukunftsträchtige Sportstätteninfrastruktur unerlässlich ist, um die vielfachen positiven gesellschaftlichen Wirkungen des Sports zum Tragen kommen zu lassen.



Drucksache 121/17

... Das Vorhaben trägt durch die Förderung des Sports zu einer nachhaltigen Entwicklung durch die Minderung gesundheitlicher Risiken durch Bewegungsmangel bei, vgl. hierzu Nr. (4) der Managementregeln der Nachhaltigkeit in Verbindung mit Nr. 14a bis 14e der entsprechenden Schlüsselindikatoren. Darüber hinaus stärkt es den Sport als wichtiges Instrument zur Integration von Flüchtlingen und Personen mit Migrationshintergrund sowie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Anhang 2
Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Evaluierung

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu § 2 Absatz 2

2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... Herkömmliche Biokraftstoffe leisten heute den überwiegenden Beitrag zur Dekarbonisierung und zur Einsparung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Bereits im bisherigen Umfang der EU-Erzeugung dienen sie darüber hinaus zur Stützung der regionalen Kreislaufwirtschaft. Greifbare Alternativen sind gerade im Transportsektor bislang nicht erkennbar. Zudem dienen die anfallenden Koppelprodukte als wesentlicher Baustein verschiedener Eiweißstrategien.



Drucksache 439/17 (Beschluss)

... 4. Die Schaffung besonderer Entsenderegelungen für den Straßenverkehr verbessert indes weder den Schutz der dort Beschäftigten noch wirkt sie auf ein "level playing field" der im Straßenverkehr tätigen Unternehmen hin. Vielmehr lassen die Regelungen eine zwar für die einzelnen Beschäftigten zeitlich begrenzte, für die Unternehmen aber womöglich darüber hinausgehende Möglichkeit zur Unterschreitung des deutschen gesetzlichen Mindestlohns entstehen. Auf diese Weise geben diese Regelungen zu Lasten insbesondere deutscher Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dumping-Praktiken einen rechtlichen Rahmen. Die mitunter hohe Mobilität der im Transportsektor Beschäftigten als Kriterium für sektorspezifische Ausgrenzungen zu erheben, steht in deutlichem Widerspruch zum Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Diesem zufolge muss der Dienstleistungserbringer einen harten Kern klar definierter Schutzbestimmungen unabhängig von der Dauer der Entsendung einhalten.



Drucksache 121/2/17

... Eine allgemeine Heraufsetzung der Lärmschutzwerte erscheint nicht als geeigneter Weg zur angemessenen Lösung des Konfliktes zwischen dem Ruhebedürfnis von Anwohnern einerseits und dem Bedürfnis, in kind- und jugendgerechter Weise und mit alterstypischem Lärm einhergehend Sport zu treiben, andererseits. Kindern und Jugendlichen ist es weniger zumutbar als Erwachsenen, gegebenenfalls auch auf entferntere Sportstätten auszuweichen oder bei der Sportausübung das Ruhebedürfnis der Anwohner zu beachten.



Drucksache 385/17

... - und Klauenseuche in einem Schlachthof, während des Transports und an Grenzkontrollstellen der jeweils zuständigen Behörde ermöglichen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Weiterverbreitung des Erregers zu vermeiden.



Drucksache 58/17

... ) erfüllen. Die Beamtinnen und Beamten können dadurch ihre vielfältigen Fähigkeiten und langjährigen beruflichen Erfahrungen weiterhin aktiv einbringen, indem sie sich im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz für das Allgemeinwohl engagieren oder familienbedingte Pflegetätigkeiten wahrnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 2
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Demografische Auswirkungen

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 125/17

... So ermöglicht die elektronische Aufenthaltsüberwachung eine bessere Kontrolle der Einhaltung aufenthaltsbezogener Weisungen, insbesondere einer Weisung nach § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StGB, sich nicht an bestimmten Orten aufzuhalten, die Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten geben könnten. Als solche Verbotszonen können zum Beispiel auch Flughäfen, Bahnhöfe, Kraftwerke oder Sportstadien in Betracht kommen, soweit diese als potentielle Anschlagsziele angesehen werden. Auch eine Weisung nach § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 StGB, einen bestimmten Bereich oder das Land nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu verlassen, um die Teilnahme an Ausbildungen in sogenannten Terrorcamps und gegebenenfalls eine Straftat nach § 89a Absatz 2a StGB zu verhindern, kann mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung effektiver kontrolliert werden. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung kann zudem aufgrund der mit ihr verbundenen erhöhten Entdeckungs- und Aufklärungswahrscheinlichkeit dazu beitragen, den Betroffenen von der Begehung neuer Straftaten abzuhalten (vgl. § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 StGB) und sie kann es schließlich den zuständigen Behörden erleichtern, im Fall einer akuten Gefährdungslage schneller einzuschreiten (zu weiteren Einzelheiten vgl. den o.g. Abschlussbericht "Einsatzmöglichkeiten der Elektronischen Überwachung", a. a. O.). Angesichts des Ranges der durch terroristische Taten bedrohten Rechtsgüter ist es daher gerechtfertigt, die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht auf diese Tätergruppe auszudehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern: NKR-Nr. 4045


 
 
 


Drucksache 439/1/17

... 6. Die mitunter hohe Mobilität der im Transportsektor Beschäftigten als Kriterium für sektorspezifische Ausgrenzungen zu erheben, steht in deutlichem Widerspruch zum Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Diesem zufolge muss der Dienstleistungserbringer einen harten Kern klar definierter Schutzbestimmungen unabhängig von der Dauer der Entsendung einhalten.



Drucksache 14/17

... 8. Zwei Projekte, die unter den Themenbereich "Sicherheit" des Siebten Forschungsrahmenprogramms gefördert werden, beziehen sich speziell auf die Dokumentensicherheit und das Management von Identitätsdokumenten: "Fast and trustworthy identity delivery and check with e-passports leveraging traveller privacy" (Fidelity) und "Recommendations for reliable breeder documents restoring e-passport confidence and leveraging extended border security" (Origins). Im Rahmen der Herausforderung "Sichere Gesellschaften" des Programms Horizont 2020 wird das Projekt "Reliable European identity ecosystem" (Aries) gefördert.



Drucksache 39/17

... kennt unterschiedliche Arten von unbemannten Luftfahrzeugen: Neben Ballonen (Nummer 6) wird dort insbesondere unterschieden zwischen Flugmodellen (Nummer 9) und unbemannten Luftfahrtsystemen (Satz 3). Die Abgrenzung zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen richtet sich im Wesentlichen nach dem Zweck ihrer Nutzung: Erfolgt der Einsatz zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung, so handelt es sich um ein Flugmodell. Wird hingegen ein anderer Zweck verfolgt, handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem nach Satz 3. An den Betrieb sind bisher unterschiedliche Bedingungen geknüpft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 61/17 (Beschluss)

... "Tritt der schießsportliche Verein aus einem nach Absatz 1 anerkannten Schießsportverband aus, ist der Verein verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich die Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, zu benennen." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 121/17 (Beschluss)

... Eine allgemeine Heraufsetzung der Lärmschutzwerte erscheint nicht als geeigneter Weg zur angemessenen Lösung des Konfliktes zwischen dem Ruhebedürfnis von Anwohnern einerseits und dem Bedürfnis, in kind- und jugendgerechter Weise und mit alterstypischem Lärm einhergehend Sport zu treiben, andererseits. Kindern und Jugendlichen ist es weniger zumutbar als Erwachsenen, gegebenenfalls auch auf entferntere Sportstätten auszuweichen oder bei der Sportausübung das Ruhebedürfnis der Anwohner zu beachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/17 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 121/1/17

... Die 38. Sportministerkonferenz hat in ihrem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, die Interessen des Sports in immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen angemessen zu berücksichtigen und zeitnah eine Fortentwicklung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a, 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a und Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2 Absatz 7

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2 einleitender Satzteil *


 
 
 


Drucksache 5/17

... Die menschenverachtenden Amoktaten in Orlando am 12.06.2016 mit 50 Todesopfern, in Newton 2012 mit 26 Opfern und in Aurora mit 12 Toten sowie der grausame Massenmord auf der Insel Utøya 2011 zeigen auf brutale Weise, dass zunehmend eine erhebliche Gefahr von radikalisierten, oft politisch motivierten Einzeltäterinnen und -tätern ausgeht. Dabei handelte es sich jedenfalls bei dem Täter von Utøya um einen Sportschützen, der seine beiden Tatwaffen legal erworben hatte: Die Glock-Pistole als Sportwaffe, das halbautomatische Gewehr Ruger-Mini 14 als Jagdwaffe1. Diese Vorfälle führen auf tragische Weise die anerkannte kriminologische Grunderkenntnis vor Augen, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen einen direkten (kausalen) Einfluss auf die Bereitschaft zu und die Art und Weise von Gewaltanwendung hat. Dies ist insbesondere durch Studien in den USA belegt. Die Verfügbarkeit und auch der Reiz bestimmter Waffen begünstigt die Tatausführung, löst sie ggf. auch erst aus (sog. Trigger-Funktion), verschärft die Folgen für die Betroffenen und leistet Beihilfe zur Selbst- oder Fremdheroisierung solcher Taten. Die Verwendung von Feuerwaffen durch die schwere und organisierte Kriminalität sowie durch terroristische Vereinigungen stellt zudem generell eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit dar. Dies macht deutlich, dass es Aufgabe eines jeden Staates sein muss, Waffen nur bei Vorliegen und im Umfang eines berechtigten Bedürfnisses zuzulassen. In der Konsequenz dieses Gedankens geht auch das Bundesverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 387/17

... Im Jahr 2016 verlagerte ein bekannter deutscher Sportschuhhersteller die Produktion eines bestimmten Schuhmodells zurück nach Deutschland; die Fertigung wird dort vollständig von Robotern übernommen. Das Unternehmen will künftig weitere solche "Speedfactories" in Europa oder in den USA eröffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 725/17

... 11. "Diese Verordnung berührt nicht die Bestimmungen über den An- und Abtransport von Gütern über die Straße als Teil eines Transports im Rahmen des kombinierten Verkehrs, die in der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten festgelegt sind Inländische Fahrten innerhalb eines Aufnahmemitgliedstaats, die nicht als Teil eines Transports im Rahmen des kombinierten Güterverkehrs nach der Richtlinie 92/106/EWG durchgeführt werden, fallen unter die Definition von Kabotage und sollten deshalb den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen."



Drucksache 592/16

... Mangels Marktreife der Ultraleichthubschrauber begründet die mit dem Regelungsvorhaben für Bürgerinnen und Bürger verbundene Pflicht zum Erwerb eines dieser Kategorie entsprechenden Luftfahrerscheins unmittelbar noch keinen Erfüllungsaufwand. Die Anzahl der Luftfahrzeugführer, die zur Ausübung des Luftsports einen Ultraleichthubschrauber nutzen werden und die Häufigkeit der Ausbildungsläufe sind mangels einschlägiger Erfahrungswerte nicht darstellbar.



Drucksache 302/16

... i) Kriegsschiffe oder Truppentransportschiffe,



Drucksache 235/16

... Sportwettbetrug und Manipulationen von berufssportlichen Wettbewerben beeinträchtigen die Integrität des Sports und schädigen in betrügerischer Weise das Vermögen anderer. Sie untergraben die Glaubwürdigkeit und Authentizität des sportlichen Kräftemessens und gefährden dadurch den Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Relevanz. Die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen machen es erforderlich, den Gefahren, die von Sportwettbetrug und Manipulationen von berufssportlichen Wettbewerben für die Integrität des Sports und das Vermögen anderer ausgehen, auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 357/16

... Sportschützen-WBK (ab 1.4.2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

C. Erfüllungsaufwand

C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1

2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr

3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden

4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden

5. Berechnung Bundesgebiet

D. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 121/16

... Der Hochleistungssport bot der DDR in besonderem Maße die Möglichkeit, internationales Ansehen zu erwerben. Zur optimalen Förderung des Hochleistungssports existierte daher ein organisiertes Gesamtkonzept der Staats- und Sportführung, das in einem geheim gehaltenen Teilaspekt die Anwendung von Dopingsubstanzen betraf, die nach europäischen und internationalen Statuten der Sportverbände verboten waren. "Rechtliche" Grundlage des Dopings in der DDR war insbesondere das Forschungsthema/ Staatsplanthema 14.25 "Unterstützende Mittel" im Komplex 08 "Wissenschaft und Technik", das auf Initiative des Vizepräsidenten des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) geschaffen wurde. In Ausführung dieses Staatsplanthemas wurde 1975 das Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport (FKS) vom Präsidenten des DTSB mit der Verantwortung und Federführung der wissenschaftlichen Dopingforschung beauftragt. Die praktische und organisatorische Umsetzung oblag dem Sportmedizinischen Dienst (SMD).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anspruchsberechtigung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Verfahren

§ 5
Beirat

§ 6
Aufklärung des Sachverhalts

§ 7
Datenschutz

§ 8
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung

II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen

III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR

IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 604/16

... (12) Die Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dürfen die Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, und 4 zur Durchführung des jeweiligen Warentransports an Schiffsführer, Frachtmakler, Flottenmanager, Terminalbetreiber, Verlader, Spediteure und Hafenbehörden (Transportbeteiligte) übermitteln. Die Transportbeteiligten dürfen die Daten nach Satz 1 nur zur Durchführung des jeweiligen Warentransports speichern und nutzen; eine weitere Übermittlung ist nicht zulässig. Die Daten nach Satz 1 sind von den Transportbeteiligten unmittelbar nach Abschluss des Warentransports zu löschen. Die Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben die Transportbeteiligten auf ihre Pflichten nach Satz 2 und 3 hinzuweisen. Speichert oder nutzt ein Transportbeteiligter nachweislich die Daten über den Zweck nach Satz 2 hinaus oder noch nach Abschluss des Warentransportes, ist er von der weiteren Datenübermittlung auszuschließen.



Drucksache 459/16

... 6. die Daten der Entnahme, der Konservierung, der Verpackung, der Kennzeichnung und des Transports, die auf Grundlage der Verfahrensanweisungen nach § 11 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 und 7 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b dokumentiert werden,



Drucksache 239/16 (Beschluss)

... Eine Sicherstellungsanordnung würde bei Weiterführung des Transports nach Einlegung eines Widerspruchs vollständig gegenstandslos und könnte ihren Zweck zur Verhütung einer möglichen Gefahr für Mensch und Umwelt nicht erfüllen.



Drucksache 396/16

... Eine abschließende Beurteilung des Nebenwirkungsprofils von Cannabidiol ist nicht möglich, da entsprechende Studiendaten für ein zugelassenes Monopräparat nicht vorliegen. Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Cannabidiol keine Katalepsie induziert, physiologische Parameter, wie z.B. Herzfrequenz, Blutdruck oder Körpertemperatur nicht beeinflusst und auch psychomotorische oder psychologische Funktionen nicht verändert. Chronische Einnahme und hohe Dosen von bis zu 1500 mg Cannabidiol pro Tag werden gut vertragen. Es wurde auch beschrieben, dass die Metabolisierung von Substanzen in der Leber aufgrund einer Cannabidiol-Einnahme inhibiert, die Fortpflanzungsfähigkeit herabgesetzt und die Aktivität einiger zellulärer Transportsysteme vermindert sein können."



Drucksache 239/1/16

... Eine Sicherstellungsanordnung würde bei Weiterführung des Transports nach Einlegung eines Widerspruchs vollständig gegenstandslos und könnte ihren Zweck zur Verhütung einer möglichen Gefahr für Mensch und Umwelt nicht erfüllen.



Drucksache 358/16

... Die nach der Vorlage vorgesehene Nennung bzw. Inkludierung des Transports von Lagerstättenwasser in § 1 Nummer 2c UVP-V Bergbau führt dazu, dass jedweder Transport einem betriebsplanpflichtigem Vorhaben gleichgestellt wird und somit einer



Drucksache 303/16

... " - Kriegsschiffen und Truppentransportschiffen,";



Drucksache 258/16

... (125) Die Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 626 Absatz 12 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 546/16

... (2) Die nach diesem Gesetz beteiligten Stellen haben durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Angaben bei der elektronischen Übermittlung, während ihres Transports und während ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.



Drucksache 738/1/16

... e den überwiegenden Beitrag zur Dekarbonisierung und zur Einsparung von Treibhausgasen im Verkehrssektor leisten. Bereits im bisherigen Umfang der EU-Erzeugung dienen sie darüber hinaus zur Stützung der regionalen Kreislaufwirtschaft und sollten erhalten bleiben. Greifbare Alternativen sind gerade im Transportsektor bislang nicht erkennbar. Bei der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen von herkömmlichen



Drucksache 63/16

... b) Verwendung von frischen Häuten und Fellen, die während des Transports und der Lagerung kühlgehalten wurden,



Drucksache 358/16 (Beschluss)

... Die nach der Vorlage vorgesehene Nennung bzw. Inkludierung des Transports von Lagerstättenwasser in § 1 Nummer 2c



Drucksache 506/16

... Zur Klarstellung und zur Bereinigung von Unstimmigkeiten soll deshalb die grundsätzliche Anforderung der Sichtverbindung nach außen für die Beschäftigten, die in Arbeitsräumen tätig werden oder sich in Pausen- und Bereitschaftsräumen, Unterkünften und Kantinen aufhalten, in die ArbStättV aufgenommen werden. In Anlehnung an die Rechtslage vor 2004 enthalten die neu gefassten Absätze 1 und 2 der Nummer 3.4 differenzierte Ausnahmeregelungen. Absatz 1 Satz 2 benennt dazu Arbeitsräume, bei denen die tatsächlichen Gegebenheiten eine Sichtverbindung nach außen faktisch nicht oder nur mit unvertretbaren Kosten zulassen; dazu gehören: betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe, spezielle ärztliche Behandlungsräume, sehr große Arbeitsräume, Einkaufszentren mit Verkaufsräumen, Schank- und Speisegaststätten, Räume in Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien und in mehrstöckigen Produktionsanlagen. Nach Absatz 2 müssen Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte "möglichst" eine Sichtverbindung nach außen haben; Kantinen "sollen" möglichst eine Sichtverbindung nach außen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 164/16

... es zu sein. Großveranstaltungen sind Veranstaltungen, bei der sich eine Vielzahl von Menschen zusammenfinden und die deshalb nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls besondere Anforderungen an Einrichtungen der Gefahrenabwehr stellen. Sie sind von komplexen Gefahrenlagen geprägt, die situativ und kontextabhängig sehr unterschiedlich sein können. Aufgrund der Lebenswirklichkeit ist eine Definition ohne unbestimmte Rechtsbegriffe nicht möglich. Zur verbesserten Anwendbarkeit kann allerdings für den wichtigen Fall der Veranstaltung in geschlossenen Räumen eine Konkretisierung unter Anknüpfung an die sachnahe Materie des Versammlungsstättenrechts erfolgen, das ebenso besondere Anforderungen der vorbeugenden Gefahrenabwehr bezogen auf qualifiziert schutzbedürftige Versammlungssituationen trifft (vgl. § 1 Absatz 1 Muster-Versammlungsstättenverordnung in der Fassung vom Juni 2005). Diesem Schutzkonzept entspricht, dass die hierin stattfindende Veranstaltungen, sofern Zugangssicherungen erforderlich sind, ebenso besonderen Qualifikationsanforderungen zum Wachschutz - auch im Interesse effektiven Schutzes vor Anschlagsgefahren - unterliegen sollen. Zugleich wird damit die allgemeine Definition leitbildhaft und insoweit maßstabsprägend auch für andere Sachverhalte ausgefüllt. Für zugangsgeschützte Veranstaltungen unter freiem Himmel ohne Nutzung baulicher Anlagen bietet insofern die Regelung zu Sportstadien einen Anhalt im Sinne einer Regelvermutung, wonach jedenfalls bei 5 000 Besuchern typischerweise ein Wachschutz besonderen Qualifikationsanforderungen unterliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

§ 1
Zweck

§ 9
Beschäftigte

§ 13a
Anzeigepflicht

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz und Verordnungsermächtigung

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

1. Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

3. Zu Nummer 20

4. Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3642: Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt

2.2 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Verwaltung

2.2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

2.3 ,One in one out’-Regel


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.