[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sprengkapseln"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 675/17

... Der neu eingefügte Absatz 4 betrifft Beförderungen, die durch zuständige Behörden oder Stellen bzw. unter deren Aufsicht stattfinden und die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Solche Beförderungen sind etwa erforderlich bei Einsätzen im Rahmen der Kampfmittelräumung, wenn Fundmunition von Halligen, Inseln oder vom Meeresboden geborgen wird und diese einer Beseitigung an Land zugeführt werden muss. Die in diesem Rahmen erforderlichen An- und Abfahrten der Einsatzkräfte, bei denen gefährliche Güter zur Verwendung am Einsatzort mitgeführt werden, fallen ebenfalls unter diese Freistellung; so sind z.B. auch vom Kampfmittelräumdienst im KfZ mitgeführte Sprengkapseln bei der Fahrt auf einer Fähre zum oder vom Einsatzort freigestellt. Beförderungen in Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen können auch anfallen, wenn Feuerwehr oder Polizei wegen Zwischenfällen mit gefährlichen Gütern auf Inseln tätig werden und eine Verbringung der gefährlichen Güter ans Festland erfolgen muss. Die Freistellung gilt für die entsprechenden Einsätze der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und erfasst auch Beförderungen von Dritten unter Aufsicht der zuständigen Behörden. Dies kommt etwa zum Tragen, wenn sich eine zuständige Behörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eines Dritten bedient. Damit können aber auch Beförderungen in einer Notfallsituation abgewickelt werden: So kann es bei havarierten Seeschiffen vorkommen, dass kein regelkonformer Zustand mehr hergestellt werden kann und die Fahrt bis zu einem geeigneten Hafen fortgesetzt werden muss. Ein weiterer Anwendungsfall betrifft Fundmunition oder sonstige gewahrsamslos gewordene gefährliche Güter, die unbeabsichtigt aufgefischt oder ausgebaggert werden. In diesen Fällen gibt es in der Regel keine sicherheitstechnisch vertretbare Alternative zu der (nicht IMDG-Code konformen) Beförderung durch Dritte. Solche unbeabsichtigt an Bord genommenen gefährlichen Güter sollen wegen der damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt möglichst nicht angefasst und nicht zurückgeworfen werden. Diese Beförderungen unterliegen aber immer der Überwachung der zuständigen Einsatzkräfte, diese legen auch die Art und Weise der Überwachung und das Ende der Beförderung fest. So ist etwa beim Auffischen von Munition eine sofortige Meldung des Fundes an die regionale Verkehrszentrale der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder direkt an das Maritime Sicherheitszentrum (WSP-Leitstelle) erforderlich. Ohne die Genehmigung der zuständigen Behörde darf ein Schiff mit aufgenommener Munition nicht in einen Hafen einlaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 274/09

... SPRENGKAPSELN, NICHT ELEKTRISCH



Drucksache 889/04

... Sprengkapseln, nicht elektrisch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

2. § 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. § 6 wird wie folgt geändert:

5. In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

6. § 9 wird wie folgt geändert:

7. § 10 wird wie folgt geändert:

8. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

9. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu § 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu § 5

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu § 7

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu § 10

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe c

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.