105 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Steuervorschriften"
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... Die Gewährleistung von Fairness in der digitalen Wirtschaft stellt eine große Herausforderung dar. In einer digitalen Welt ohne Grenzen erhalten einige wenige Unternehmen mit dem größten Marktanteil den Hauptteil der Gewinne aus der Wertschöpfung, die in einer datengestützten Wirtschaft erzielt wird. Diese Gewinne werden aufgrund veralteter Körperschaftsteuervorschriften häufig nicht dort besteuert, wo sie erzielt werden, wodurch der Wettbewerb verzerrt wird. Daher will die Kommission auch die steuerlichen Herausforderungen angehen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben.
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Die digitale Wirtschaft von heute und morgen muss den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Es wird davon ausgegangen, dass die künstliche Intelligenz und die Robotik allein in den nächsten 5 Jahren weltweit fast 60 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen, während viele andere Tätigkeiten sich verändern oder gar verschwinden. Neue Technologien werden neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und flexiblere Arbeitsregelungen ermöglichen, aber wir müssen dafür sorgen, dass neue Arbeitsplätze auch hochwertig sind und dass die Menschen über die richtigen Kompetenzen verfügen, um sie annehmen zu können. Die gesetzlichen und sozialen Regelwerke des 20. Jahrhunderts sind für die digitale Wirtschaft nicht geeignet; es ist an der Zeit, den Sozialschutz in der neuen Arbeitswelt anzupassen und zu garantieren und die Steuervorschriften so zu ändern, dass jeder seinen gerechten Beitrag leistet.
Mitteilung
1. Stärkung des sozialen Europas
2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle
Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen
Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung
Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung der Gleichstellung
3. Faire Arbeitsbedingungen
4. Sozialschutz und Eingliederung
Sicherung eines hohen Sozialschutzes
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
6. Gemeinsame Arbeit
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang : Initiativen der Kommission
Drucksache 210/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen
... Die vom Bundesrat angesprochenen Punkte beziehen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Arten von Aktivitäten zur Bestimmung der elektronischen Schnittstellen (Marktplätze oder Plattformen), die für die Zwecke der Mehrwertsteuer zu Lieferern werden. Der Wortlaut des Kommissionsvorschlags wurde vom Rat geringfügig geändert, wobei jedoch dafür Sorge getragen wurde, dass die gegenwärtig wichtigsten Marktplätze und Plattformen für Online-Verkäufe in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuervorschriften fallen, und gewährleistet ist, dass die Bestimmung auch bei verschiedensten technischen Entwicklungen zukunftssicher bleibt.
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Da diese Entwicklungen von den nationalen Körperschaftssteuersystemen oder sonstigen Datenquellen nicht immer erfasst werden, bedeutet dies letztlich eine Herausforderung sowohl für die Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten als auch für die nationalen statistischen Stellen. Dies ist einer der Gründe, warum die Kommission Initiativen zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf den Weg gebracht hat. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wird das Funktionieren des Binnenmarktes verbessern und Effizienzmängel sowie Verzerrungen durch Steuerplanung und hohe Befolgungskosten verringern. Die Steuer auf digitale Dienstleistungen ist eine Interimslösung für das Problem, dass die derzeitigen Körperschaftssteuervorschriften der digitalen Wirtschaft nicht angemessen sind.
Drucksache 94/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final
... Die Digitalisierung übt jedoch auch Druck auf die internationalen Steuersysteme aus, da sich die Geschäftsmodelle ändern. Die politischen Entscheidungsträger haben derzeit Mühe, Lösungen für eine faire und wirksame Besteuerung zu finden, da der digitale Wandel der Wirtschaft immer rascher voranschreitet und die vorhandenen Körperschaftsteuervorschriften mit dieser Entwicklung nicht mithalten können. Die Anwendung der bestehenden Körperschaftsteuervorschriften auf die digitale Wirtschaft hat zu einer Diskrepanz zwischen dem Ort der Gewinnbesteuerung und dem Ort der Wertschöpfung geführt. Die derzeitigen Vorschriften sind insbesondere nicht mehr zeitgemäß, da der grenzüberschreitende Online-Handel ohne physische Präsenz möglich ist, die Unternehmen von schwer zu beziffernden immateriellen Vermögenswerten abhängen und nutzergenerierte Inhalte und Datenerhebung zu Kerntätigkeiten bei der Wertschöpfung digitaler Unternehmen geworden sind. Die Notwendigkeit, die Körperschaftsteuervorschriften an die digitale Wirtschaft anzupassen, wird auf internationaler Ebene von Gremien wie den G20 anerkannt. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat diese Problematik im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD/G20 untersucht.1 Auf ihrer Tagung vom März 2017 haben die G20 die OECD ersucht, den G20-Finanzministern im April 2018 einen Zwischenbericht über die steuerlichen Auswirkungen der Digitalisierung vorzulegen. Eine Einigung auf globaler Ebene dürfte jedoch schwierig werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich Artikel 2
Begriffsbestimmungen Artikel 3
Signifikante digitale Präsenz Artikel 4
Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz
Artikel 4 Signifikante digitale Präsenz
Artikel 5 Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 6 Überprüfung
Artikel 7 Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Artikel 8 Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Anhang I Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:
Anhang II Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:
Anhang III Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:
Drucksache 97/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final
... Die politischen Entscheidungsträger haben jedoch derzeit damit zu kämpfen, Lösungen zu finden, die eine faire und wirksame Besteuerung der sich immer rascher wandelnden digitalen Gesellschaft sicherstellen können, da die bestehenden Körperschaftsteuervorschriften überholt sind und dieser Entwicklung nicht Rechnung tragen. Die derzeitigen Vorschriften passen insbesondere deshalb nicht mehr in den heutigen Kontext, weil der grenzüberschreitende Online-Handel ohne physische Präsenz erleichtert wurde, Unternehmen sich weitgehend auf schwer zu bewertende immaterielle Vermögenswerte stützen und durch Nutzer generierte Inhalte sowie Datenerfassung zu einer wesentlichen Aktivität der Wertschöpfung digitaler Unternehmen geworden sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Steuerbare Erträge
Artikel 4 Steuerpflichtiger
Kapitel 2 ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER
Artikel 5 Ort der Besteuerung
Artikel 6 Steueranspruch
Artikel 7 Berechnung der Steuer
Artikel 8 Steuersatz
Kapitel 3 Pflichten
Artikel 9 Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten
Artikel 10 Identifizierung
Artikel 11 Identifikationsnummer
Artikel 12 Streichung aus dem Identifikationsregister
Artikel 13 Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung
Artikel 14 Digitalsteuererklärung
Artikel 15 Angaben in der Digitalsteuererklärung
Artikel 16 Zahlungsmodalitäten
Artikel 17 Änderung der Digitalsteuererklärung
Artikel 18 Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen
Artikel 19 Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel 4 Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 20 Informationsaustausch über die Identifizierung
Artikel 21 Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung
Artikel 22 Informationsaustausch über die Zahlung
Artikel 23 Mittel des Informationsaustauschs
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 639/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
... Diese Initiative steht im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, da das Hauptproblem - d.h. der Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr - alle Mitgliedstaaten betrifft und durch das Fehlen geeigneter Instrumente für die Steuerbehörden noch verschärft wird. Die Mitgliedstaaten allein sind nicht in der Lage, von Dritten wie Zahlungsdienstleistern die Informationen zu erhalten, die sie brauchen, um mehrwertsteuerpflichtige grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen zu kontrollieren, die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften im elektronischen Geschäftsverkehr zu gewährleisten und den Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr zu bekämpfen.
Drucksache 659/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich des zertifizierten Steuerpflichtigen - COM(2017) 567 final
... 2. Siehe Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2016 zu Verbesserungen der derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften der EU für grenzüberschreitende Umsätze (Nr. 14257/16 FISC 190 ECOFIN 1023 vom 9. November 2016). http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14257-2016-INIT/de/df
Drucksache 311/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG des Rates in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
... Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf stark ermäßigte und Nullsteuersätze zur Kenntnis. Zwar sind einfache Mehrwertsteuervorschriften wünschenswert, doch trägt der Vorschlag der Tatsache Rechnung, dass bestimmte Mitgliedstaaten stark ermäßigte und Nullsteuersätze auf Druckveröffentlichungen anwenden dürfen. Es ist daher im Rahmen der geltenden Vorschiften nur konsequent, den Mitgliedstaaten auch zu erlauben. stark ermäßigte und Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden. Im Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer' und im Arbeitsprogramm der Kommission 20172 wurde eine allgemeine Überarbeitung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems angekündigt.
Drucksache 661/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen
... Das EU-Mehrwertsteuersystem ist ein echter Vorteil des Binnenmarkts. Es hat Hemmnisse beseitigt, die den Wettbewerb verfälscht und den freien Warenverkehr eingeschränkt haben, und damit den Handel in der EU deutlich erleichtert. Als umfassende Verbrauchsteuer gilt die Mehrwertsteuer (MwSt) als eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung. Die Mehrwertsteuer ist auch eine wichtige und wachsende Quelle für Steuereinnahmen in der Europäischen Union.1 In den letzten Jahren hat das Mehrwertsteuersystem jedoch nicht mit der Globalisierung und der Digitalisierung der Wirtschaft Schritt halten können. So beruht das derzeitige System zur Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor auf einer 25 Jahre alten "Übergangsregelung"2, gemäß der inländische und grenzüberschreitende Umsätze zwei völlig unterschiedlichen Mehrwertsteuerregelungen unterliegen. Dadurch sind die Kosten der Befolgung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel treiben, 11 % höher als für Unternehmen, die ausschließlich im Inland Handel treiben. Da Gegenstände grenzüberschreitend mehrwertsteuerfrei erworben werden können, ist die Übergangsregelung zudem besonders betrugsanfällig. Im Jahr 2015 gingen aufgrund von Betrug und anderen Schwächen des Systems 151 Mrd. EUR bzw. 12,8 % der fälligen Mehrwertsteuer verloren.3 So entgingen den Steuerbehörden schätzungsweise 50 Mrd. EUR aufgrund von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug, der zum großen Teil von kriminellen Vereinigungen begangen wird und jüngsten Presseberichten zufolge unter anderem der Terrorismusfinanzierung diente.
1. Einleitung - auf dem Weg zu einem EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
2. Ergebnisse SEIT der Annahme des MEHRWERTSTEUER-AKTIONSPLANS
2.1 Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die digitale Wirtschaft und Vorbereitung eines modernen Ansatzes für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
2.1.1. Vorschläge zur Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr
2.1.2. Vorschlag zur Mehrwertsteuer bei elektronischen Veröffentlichungen
2.2 Gezielte Betrugsbekämpfungsmaßnahmen 2.2.1. Verbesserung des Steuereinzugs und der Zusammenarbeit der Behörde
2.2.2. Befristete Ausnahme
3. Umsetzung der künftigen Vorschläge
3.1 Auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum
3.1.1. Umsetzung der ersten Stufe des endgültigen Mehrwertsteuersystem
3.1.1.1. Erster Teilschritt: Paket für das endgültige Mehrwertsteuersystem Oktober 2017
3.1.1.2. Zweiter Teilschritt: Ausführliche technische Bestimmungen für die Umsetzung des endgültigen Mehrwertsteuersystems 2018
3.1.2. Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs heute: Bessere Verwaltungszusammenarbeit bringt raschere Ergebnisse
3.1.3. Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.2 Auf dem Weg zu einem moderneren Ansatz für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
3.3 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
4. Schlussfolgerung
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... - Reihengeschäfte: Der Rat ersuchte die Kommission, einheitliche Kriterien und angemessene gesetzgeberische Verbesserungen vorzuschlagen, die zu mehr Rechtssicherheit und zu einer harmonisierten Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften führen, wenn es um die Bestimmung der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Geschäftsreihe einschließlich Dreiecksgeschäften geht.
Drucksache 662/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen - COM(2017) 568 final
... - Reihengeschäfte: Der Rat ersuchte die Kommission, einheitliche Kriterien und angemessene gesetzgeberische Verbesserungen zu prüfen und vorzuschlagen, die zu mehr Rechtssicherheit und zu einer harmonisierten Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften führen, wenn es um die Bestimmung der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Geschäftsreihe einschließlich Dreiecksgeschäften geht.
Drucksache 191/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen - COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Durchsetzung der Steuervorschriften in die Verantwortung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Nach erster Einschätzung zielen jedoch etliche - auch nichtlegislative - Vorschläge im Mehrwertsteuer-Aktionsplan auf eine Angleichung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verfahren, den Vollzug und die Arbeitsweise bis hin zum Personaleinsatz sowie auf eine Überwachung der Steuerverwaltungen durch die Kommission. Da dies insbesondere auch die Belange der Länder, denen die Verwaltung der Mehrwertsteuer obliegt, maßgeblich berührt, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen zum Mehrwertsteuer-Aktionsplan darauf zu achten, dass insoweit ohne Einbindung der Länder keine Festlegungen auf Unionsebene getroffen werden.
Drucksache 191/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum Zeit für Reformen - COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Durchsetzung der Steuervorschriften in die Verantwortung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Nach erster Einschätzung zielen jedoch etliche - auch nichtlegislative - Vorschläge im Mehrwertsteuer-Aktionsplan auf eine Angleichung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verfahren, den Vollzug und die Arbeitsweise bis hin zum Personaleinsatz sowie auf eine Überwachung der Steuerverwaltungen durch die Kommission. Da dies insbesondere auch die Belange der Länder, denen die Verwaltung der Mehrwertsteuer obliegt, maßgeblich berührt, bittet er die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen zum Mehrwertsteuer-Aktionsplan darauf zu achten, dass insoweit ohne Einbindung der Länder keine Festlegungen auf Unionsebene getroffen werden.
Drucksache 191/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... - Das System muss für Unternehmen einfacher anzuwenden sein. Die Kosten der Befolgung der Mehrwertsteuervorschriften sind für den grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt erheblich höher als für den inländischen Handel3, und die Komplexität des Systems macht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu schaffen4;
Mitteilung
1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf
2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen
2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt
2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE
3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern
3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften
3.4 Steuererhebung
3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter
4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE
5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können
5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses
6. Schlussfolgerung
7. ZEITRAHMEN
Drucksache 642/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern COM(2016) 687 final
... Diese Richtlinie soll keine Auswirkungen auf die allgemeinen Merkmale des Steuersystems in einem Steuergebiet haben, sondern nur auf Inkongruenzen, die sich aus widersprüchlichen Steuervorschriften in zwei oder mehr Steuergebieten ergeben. Diese Richtlinie betrifft somit nicht Fälle, in denen aufgrund des niedrigen Steuersatzes oder des Steuersystems eines Steuergebiets nur wenig oder keine Steuern abgeführt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Konsultation der Interessenträger
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Hybride Gestaltungen bei Unternehmen
Hybride Unternehmensgestaltungen, die zu einem doppelten Abzug führen
Hybride Gestaltungen bei Unternehmen, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führen
Hybride Gestaltungen bei Finanzinstrumenten
Hybride Übertragungen
Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten
Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu Nichtbesteuerung bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt
Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem doppelten Abzug führt
Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt
Eingeführte Inkongruenzen
Inkongruenz bei doppelter Ansässigkeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 9 Hybride Gestaltungen
Artikel 9a Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Wie für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten auch für die in der kollaborativen Wirtschaft Tätigen die Steuervorschriften. Dazu gehören Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Mehrwertsteuervorschriften. Es ist jedoch zu Problemen bei der Einhaltung und Durchsetzung von Steuervorschriften gekommen: Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Steuerzahler und der steuerpflichtigen Einkünfte, fehlende Informationen über Dienstleistungserbringer, eine aggressive Körperschaftssteuerplanung, die im digitalen Sektor noch verschärft ist, Unterschiede in der steuerlichen Praxis innerhalb der EU und ein unzureichender Austausch von Informationen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 48/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final
... 1. Die in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehenden Einkünfte werden nach den Körperschaftsteuervorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Steuerpflichtige steuerlich ansässig ist, berechnet. Verluste werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen sondern vorgetragen und bei Anwendung von Artikel 8 in den Folgejahren berücksichtigt.
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Der in diesem Papier beschriebene Ansatz stellt auf die Steigerung der Einnahmen ("Collect More") ab und basiert auf der Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Schließung von durch die Steuerpolitik bedingten Einnahmen- und Erfüllungslücken12, mit dem Ziel, die Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verstärken. Maßnahmen zur Schließung der Einnahmenlücke umfassen gegebenenfalls die Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage, die Schließung von Schlupflöchern sowie die Bekämpfung der Steuervermeidung. Maßnahmen zur Behebung der Erfüllungslücke schließen u.a. die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Steuerverwaltung, die Stärkung der freiwilligen Einhaltung der Steuervorschriften, die Förderung von verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich sowie die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und illegalen Finanzströmen ein.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... Der vorliegende Vorschlag ist mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar, da er sich auf das für die Erreichung seiner Ziele unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt. Das Güterrecht der Mitgliedstaaten für eingetragene Partnerschaften wird durch diesen Vorschlag nicht harmonisiert. Auch die Steuervorschriften, die bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung Anwendung finden, bleiben unberührt. Für den Bürger entsteht weder eine neue finanzielle Belastung noch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Für die zuständigen nationalen Behörden ist die zusätzliche Belastung gering.
Drucksache 176/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34 /EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - COM(2016) 198 final
... In ihrem Aktionsplan für eine fairere Unternehmensbesteuerung (COM(2015) 302) vom März 2015 kündigte die Kommission eine umfassende Liste von Initiativen an und schlug im Rahmen ihres darauffolgenden Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung2 vor, Aktionspunkt 13 des von der G20 gebilligten OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (nachstehend "BEPS-Aktionsplan") in der Union umzusetzen. Infolgedessen werden die Steuerbehörden von multinationalen Unternehmen künftig einen länderspezifischen Bericht über die von diesen entrichtete Ertragsteuer erhalten, was eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften ermöglichen dürfte.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Erläuternde Dokumente
4 Bankengruppen
4 Inhalt
4 Veröffentlichung
4 Durchsetzung
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2013/34/EU
Kapitel 10a Ertragsteuerinformationsbericht
Artikel 48a Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck
Artikel 48b Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen
Artikel 48c Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts
Artikel 48d Veröffentlichung und Zugänglichkeit
Artikel 48e Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts
Artikel 48f Unabhängige Prüfung
Artikel 48g Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete
Artikel 48h Beginn der Ertragsteuerberichterstattung
Artikel 48i Bericht
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Dienstleistungen anbieten, keine unverhältnismäßigen Verpflichtungen auferlegen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten weiter daran arbeiten, die Anwendung von Steuervorschriften, Haftungsregelungen und des Arbeitsrecht auf die kollaborative Wirtschaft zu vereinfachen und klarer zu gestalten. Kollaborative Plattformen können durch die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden bei der Erfassung der Wirtschaftstätigkeit wesentlich zur Vereinfachung der Steuererhebung beitragen. Insgesamt sollen diese Initiativen dazu beitragen, stärkere Rahmenbedingungen für Innovationen, für die Verringerung der bestehenden Marktfragmentierung und letztendlich für die Schaffung von Arbeitsplätzen festzulegen.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Steuervorschriften für grenzüberschreitende Immobilienanlagen von Lebensversicherungsgesellschaften und Pensionsfonds festgestellt werden, wird die Kommission erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen. Auch die Arbeiten zur Vereinfachung der Verfahren für Quellensteuererleichterungen im Nachhandel gehen weiter.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 205/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... Die fortschreitende Globalisierung führt zu einer immer stärkeren Vernetzung nationaler Wirtschaftssysteme. Nationale Steuervorschriften müssen daher um neue Standards ergänzt werden, mit denen die Besteuerung von Unternehmenseinkünften auf europäischer, besser noch, auf weltweiter Ebene abgestimmt wird.
Drucksache 205/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... Die fortschreitende Globalisierung führt zu einer immer stärkeren Vernetzung nationaler Wirtschaftssysteme. Nationale Steuervorschriften müssen daher um neue Standards ergänzt werden, mit denen die Besteuerung von Unternehmenseinkünften auf europäischer, besser noch, auf weltweiter Ebene abgestimmt wird.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... 4. Für die Zwecke des Absatzes 1 hat eine Vorkehrung oder eine Reihe von Vorkehrungen dann den Zweck, die Besteuerung zu vermeiden, wenn sie ungeachtet der subjektiven Absichten des Steuerpflichtigen den Gegenstand, Geist und Zweck der Steuervorschriften unterläuft, die andernfalls gelten würden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
Drucksache 462/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
... Die Änderungen des § 35 KWG haben zum Ziel, die Einhaltung von Steuervorschriften seitens der Institute ebenso sicherzustellen wie die Kooperation mit den deutschen Steuerbehörden.
Drucksache 462/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
... Die Änderungen des § 35 KWG haben zum Ziel, die Einhaltung von Steuervorschriften seitens der Institute ebenso sicherzustellen wie die Kooperation mit den deutschen Steuerbehörden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 63/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... /EU bezüglich der Entscheidungsautonomie bei den wesentlichen Funktionen und der Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Infrastrukturbetreibers zu erfüllen, sondern enthalten noch weitere Bestimmungen, um auszuschließen, dass Einnahmen der Infrastrukturbetreiber zur Finanzierung anderer rechtlicher Einheiten des vertikal integrierten Unternehmens verwendet werden. Dies sollte unabhängig von der Anwendung der Steuervorschriften der Mitgliedstaaten und unbeschadet der EU-Regeln für staatliche Beihilfen gelten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2. Anstehende Probleme
1.2 Allgemeine Ziele
1.3. Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2
3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5
3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2
3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7
3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b
3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c
3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d
3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e
3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10
3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11
3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a
3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers
‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7b Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7c Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung
Artikel 7d Koordinierungsausschuss
Artikel 7e Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber
‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Einige Mitgliedstaaten bauen Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor ab, während andere in elektronische Behördendienste investieren, um die Effizienz und Kostenwirksamkeit zu erhöhen. Daneben zeigen sich in der Krise auch die negativen wirtschaftlichen Folgen langsam arbeitender, überholter Rechtssysteme, und es zeigte sich, wie sehr es auf die Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz ankommt, um das Vertrauen der Investoren aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Einige Mitgliedstaaten ergreifen nun Maßnahmen, um ihr Insolvenzrecht zu modernisieren und die Effizienz ihrer Gerichtssysteme zu steigern (Portugal und Spanien); anderen Mitgliedstaaten (Malta, Rumänien, Italien, Slowakei, Ungarn, Lettland und Bulgarien) empfiehlt die Kommission jedoch, schneller und wirksamer zu handeln und/oder Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz zu treffen. Ferner sind Anstrengungen zur Reform der Steuerverwaltung und des Steuerrechts erforderlich, um die Einhaltung der Steuervorschriften ("Compliance") zu verbessern und die Verwaltungs- und Compliance-Kosten zu verringern.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist aufgrund der Vielzahl an geltenden Vorschriften und Anforderungen (z.B. unterschiedliche Steuervorschriften) ein komplexes Thema. Beim rechtmäßigen Handel ist daher die Anwendung sowohl der standardmäßigen EU-Zollverfahren und -bestimmungen als auch der komplexen nationalen Steuerverfahren für die Einreihung, die Wertbestimmung und die Zugrundelegung der richtigen Steuersätze erforderlich. Folglich gestaltet sich auch der Umgang mit dem illegalen Handel (Anreize, Abschreckungsmaßnahmen und Kontrolle) komplex.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - die grenzüberschreitende Einhaltung von Steuervorschriften durch einheitlicher gestaltete Steuerbescheid- und Steuererklärungsformulare, die Übersetzung von Informationen in andere EU-Amtssprachen und den stärkeren Einsatz von Informationstechnologien zu erleichtern.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 335/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7 /EG - COM(2011) 594 endg.
... - Die Kommission hat sich bei der Bestimmung, welche Finanzinstrumente und -institute unter den Vorschlag fallen sollen, so weit wie möglich an bestehende einschlägige (Regulierungs)Vorschriften angelehnt. Allerdings verfolgen Rechtsvorschriften, die der Regulierung dienen, andere Ziele als Steuervorschriften, so dass einige zusätzliche Begriffsbestimmungen (z.B. zu Finanzinstituten) erforderlich waren. Der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen harmonisierten Steuer muss so umfassend wie möglich sein, um Verzerrungen zu vermeiden. Der Vorschlag konzentriert sich auf die Festlegung einer einheitlichen Struktur für die Steuer und einheitlicher Vorschriften für das Entstehen des Steueranspruchs, damit die Regelung auf EU-Ebene funktioniert. Damit lässt der Vorschlag den Mitgliedstaaten einen ausreichenden Spielraum bei der Festlegung der Einzelheiten u.a. in Bezug auf die Zahlung der Steuer und die Durchsetzung der Steuerpflicht. Die wichtigsten Pflichten der Mitgliedstaaten sind allerdings in der vorgeschlagenen Richtlinie selbst festgelegt. Der Vorschlag enthält auch einige spezifische Vorschriften, die gewährleisten sollen, dass die Finanztransaktionssteuer von den steuerpflichtigen Finanzinstituten unabhängig davon, ob sie im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassen sind oder nicht, tatsächlich gezahlt wird. Dazu zählt insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung für die Entrichtung der Steuer (Artikel 9 Absatz 3 des Kommissionsvorschlags). Außerdem wären die Mitgliedstaaten angehalten, nötigenfalls die verfügbaren Instrumente der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zu nutzen.
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... erläutert. Die Bekämpfung dieser Probleme könnte von großem Nutzen sein. Schätzungen zufolge haben allein die jüngsten Initiativen zur freiwilligen Einhaltung der Steuervorschriften im Rahmen einer G20-Initiative den betreffenden Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren rund 10 Mrd. EUR eingebracht3. Die Eindämmung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wird den Mitgliedstaaten höhere Steuereinnahmen bescheren, die ihnen wiederum mehr Spielraum geben werden, ihre Steuersysteme so umzustrukturieren, dass das Wachstum entsprechend dem Jahreswachstumsbericht 20124 gefördert wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 276/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen COM(2012) 206 final
... Eine grundlegende Frage lautet, zu welchem Zeitpunkt Umsätze in Verbindung mit einem Gutschein zu besteuern sind. Ohne gemeinsame Regeln gehen die Mitgliedstaaten unkoordiniert vor. Einige besteuern die häufigsten Arten von Gutscheinen bei der Ausstellung, andere bei der Einlösung. Das verunsichert Unternehmen, insbesondere, wenn sie die Möglichkeiten des Binnenmarktes nutzen wollen. Werden in einem Mitgliedstaat ausgestellte Gutscheine in einem anderen Mitgliedstaat verwendet, können Diskrepanzen in den Steuervorschriften u.a. zu Doppelbesteuerung und Nichtbesteuerung führen.
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... Aus einem weiteren Blickwinkel betrachtet soll die überarbeitete Richtlinie zum übergeordneten Ziel der EU, das "Wohlergehen ihrer Völker" zu fördern (Art. 3 EUV), und zur Strategie Europa 2020 beitragen. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben und ihnen dabei geholfen wird, sich vor vermeidbaren Krankheiten und vorzeitigem Tod zu schützen, wirkt sich dies positiv auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit aus. Ein unbeabsichtigter, aber willkommener Nebeneffekt der Maßnahmen gegen den Handel mit nicht richtlinienkonformen Erzeugnissen besteht darin, dass die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten besser geschützt sind, da diese Erzeugnisse oft auch gegen nationale Steuervorschriften verstoßen.
Drucksache 74/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) COM(2012) 35 final
... Der Vorschlag geht nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die Zielvorgaben zufriedenstellend zu erfüllen, und entspricht daher dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Es soll eine neue Rechtsform zusätzlich zu den in den Mitgliedstaaten bestehenden Rechtsformen geschaffen werden, ohne in das geltende einzelstaatliche Recht einzugreifen. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob und in welcher Weise sie ihre nationalen Rechtsformen beibehalten und weiterentwickeln. Die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Besteuerung gemeinnütziger Stiftungen (und ihrer Spender) werden nicht durch eine einheitliche Regelung ersetzt. Ihre Anwendung wird lediglich auf die Europäische Stiftung (und deren Spender) erweitert. Mit dem vorgeschlagenen Statut würden die größten Hindernisse beseitigt, auf die Stiftungen stoßen, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, ohne diese neue Rechtsform erschöpfend zu regeln und ohne neue Steuervorschriften einzuführen.
Drucksache 158/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften KOM (2011) 127 endg.
... Der vorliegende Vorschlag ist mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar, da er sich auf das für die Erreichung seiner Ziele unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt. Das für eingetragene Partnerschaften geltende Güterrecht der Mitgliedstaaten wird durch diesen Vorschlag nicht harmonisiert. Auch die Steuervorschriften, die bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung Anwendung finden, bleiben unberührt. Für den Bürger entsteht weder eine neue finanzielle Belastung noch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Für die zuständigen nationalen Behörden ist die zusätzliche Belastung gering.
Drucksache 35/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 21 endg.
... Überarbeitung der Energiesteuervorschriften im Hinblick auf das vorrangige Ziel des nachhaltigen Wachstums, was auch der Ressourceneffizienz sowie einer wettbewerbsfähigen und umweltgerechteren Wirtschaft zugute kommt
Drucksache 833/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Abbau grenzübergreifender Erbschaftsteuerhindernisse in der EU KOM (2011) 864 endg.
... Nach Auffassung der Kommission könnten Steuerprobleme im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Erbschaftsfällen ohne eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Erbschaftsteuervorschriften gelöst werden, die somit im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben. Möglicherweise reicht eine stimmigere Verzahnung der einzelstaatlichen Vorschriften aus, um eine potenzielle Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung zu verringern. Davon abgesehen dürfen die Mitgliedstaaten allein schon aufgrund der in den Verträgen verankerten Grundfreiheiten keine Erbschaftsteuern erheben, die bei grenzübergreifenden Sachverhalten eine Diskriminierung zur Folge hätten. Wenn alle
Drucksache 631/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit KOM (2011) 642 endg.
... Ein wichtiger Bereich, in dem es etwas zu verbessern gäbe, ist die Besteuerung von Unternehmen. Sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten muss weiter über die Fragen des allgemeinen effektiven Körperschaftsteuersatzes und die Ausgewogenheit der Besteuerung des Faktors Arbeit gegenüber der Ressourcennutzung nachgedacht werden; gleichzeitig kann der Abbau der steuerlichen Verwaltungslasten die Rahmenbedingungen für Unternehmen deutlich verbessern. Dies erfordert eine größere Transparenz und die Verringerung der Komplexität der Steuervorschriften und Durchführungsbestimmungen, die Vereinfachung der Zahlungsverfahren - u.a. durch E-Government - sowie die Gewährleistung einer verlässlichen Steuergesetzgebung. Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger6Schritt1 .
Mitteilung
1. Einleitung
2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
2.1. Industrie im Wandel
2.2. Eine innovative Industrie
2.3. Eine nachhaltige Industrie
3. auf dem Weg zu einem unternehmensfreundlicheren Europa
3.1. Rahmenbedingungen für Unternehmen
3.2. Förderung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors
3.3. Kleine und mittlere Unternehmen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 157/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011) 126 endg.
... Der vorliegende Vorschlag ist mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar, da er sich auf das für die Erreichung seiner Ziele unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt. Das Ehegüterrecht der Mitgliedstaaten wird durch diesen Vorschlag nicht harmonisiert. Auch die Steuervorschriften, die bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung Anwendung finden, bleiben unberührt. Für den Bürger entsteht weder eine neue finanzielle Belastung noch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Für die zuständigen nationalen Behörden ist die zusätzliche Belastung gering.
Drucksache 131/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (2009/2174(INI))
... 8. betont, dass eine effizientere Umsetzung der bestehenden steuerrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und der nationalen Steuervorschriften eine bessere Beitreibung von Steuern erleichtern würde; unterstreicht jedoch ebenfalls die Notwendigkeit weiterer Bemühungen und Maßnahmen, die auf die Verbesserung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich abzielen;
Eine Gelegenheit, die ergriffen werden muss
Auf der Ebene der Europäischen Union
Auf internationale Ebene
Hin zu einer wirklichen EU-Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
Drucksache 799/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Komplexität der verschiedenen Mehrwertsteuervorschriften auf europäischer Ebene die Verwaltungskosten vor allem der Unternehmen erhöht.
Drucksache 533/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
... Mit dem vorliegenden Entwurf werden für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben. Die Aufhebung des Freihafens hat Auswirkungen auf die Fallzahlen einiger anderer Informationspflichten, da nun die allgemein üblichen Zoll- und Einfuhrumsatzsteuervorschriften anzuwenden sind.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... s- und Steuervorschriften, durch die die dem Funktionieren der Marktwirtschaft innewohnenden Schwankungen verstärkt werden;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Der Vorschlag wird auf die Vereinfachung der Steuervorschriften, die Senkung der Befolgungskosten und die Beseitigung steuerlicher Hindernisse abzielen, denen grenzüberschreitend tätige Unternehmen derzeit gegenüberstehen.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 843/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU KOM (2010) 769 endg.
... In dieser Mitteilung sollen die dringendsten grenzübergreifenden Steuerprobleme der EU-Bürger aufgezeigt und hierfür Lösungsmöglichkeiten umrissen werden Je nach Sachverhalt könnten die Lösungen Änderungen der nationalen Steuervorschriften einzelner Mitgliedstaaten zur Beseitigung von Diskriminierung, die Einführung gemeinsamer EU-weit geltender Rechtsvorschriften oder eine engere EU-weite Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen in neuen Bereichen sowie Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen umfassen. Die Steuervorschriften sollten Einzelpersonen nicht davon abhalten, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aktuelle Probleme der EU-Bürgerinnen –Bürger BEI der grenzübergreifenden Besteuerung
3. Abbau von Diskriminierung in den Steuergesetzen der Mitgliedstaaten
4. Geplante Massnahmen der EU in bestimmten Bereichen
1. Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital
2. Erbschaftsteuer
3. Besteuerung grenzübergreifend gezahlter Dividenden
4. Zulassungs- und Pkw-Steuern
5. Elektronischer Handelsverkehr
5. Überlegungen für weitere Massnahmen
6. Fazit
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Risikokapital ist eine unverzichtbare Finanzierungsquelle vor allem für innovative „Start-up“- Unternehmen. Der Zugang zu Risikokapital in der Europäischen Union wird jedoch dadurch erschwert, dass die Risikokapitalmärkte fragmentiert und nicht sehr leistungsfähig sind. Erforderlich sind ein Regelungsumfeld, das es Risikokapitalfonds ermöglicht, in der gesamten Europäischen Union zu operieren, sowie eine Koordinierung der Steuervorschriften zur Vermeidung der Gefahr einer Doppelbesteuerung.
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... Drittens sind die meisten Finanzdienstleistungen in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, da die aus ihnen erzielten Einkünfte zum größten Teil der Differenzbesteuerung unterlägen und daher nach den derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften nicht ohne Weiteres steuerbar wären.
Drucksache 61/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel
... Mit dem vorliegenden Entwurf werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben. Die Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel hat Auswirkungen auf die Fallzahlen von Informationspflichten anderer Gesetze und Verordnungen, da nun die allgemeinen Zoll- und Einfuhrumsatzsteuervorschriften anzuwenden sind.
Drucksache 149/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... " alle von den Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Aufgaben vorgenommenen Kontrollen, Nachprüfungen und Handlungen mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Anwendung der Steuervorschriften sicherzustellen;
Drucksache 957/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt KOM (2008) 798 endg.; Ratsdok. 16836/08
... 7 Die Sachverständigengruppe für elektronische Rechnungstellung hat erklärt, dass die elektronische Rechnungstellung nicht durch uneinheitliche nationale Vorschriften über die elektronische Signatur behindert werden dürfe. Dieser horizontale Aktionsplan beinhaltet jedoch keine Folgenabschätzung in Bezug auf die Verwendung elektronischer Signaturen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften (elektronische Signaturen auf Rechnungen gemäß Artikel 233 der Richtlinie
Drucksache 703/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... Die Entstehung der Umlageforderung war bisher nicht ausdrücklich geregelt. Da insbesondere Vorschriften zur Festsetzungsverjährung an den Entstehungszeitpunkt einer Forderung anknüpfen bestand insoweit Klarstellungsbedarf. Die Regelung orientiert sich an Steuervorschriften, die auf den Ablauf des Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums abstellen (z.B. § 36 Absatz 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
B. Finanzholding-Gesellschaften
C. Anlageverwaltung
D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV
1. Kostenregelungen für neue Aufgaben
2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten
3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:
Zu § 26a
a. Chicago-Abkommen
b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen
c. Die Kapstadt-Konvention
Zu § 26b
Zu § 26c
Zu § 26d
Zu § 26e
Zu § 26f
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu § 11a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12a
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... Im Bereich der indirekten Besteuerung sind die EU-Mehrwertsteuervorschriften in der Richtlinie
Drucksache 463/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2007) 223 endg.; Ratsdok. 9415/07 EUDISYS-AE-Nr. 070414
... " stark gemacht, so dass EU-weit tätige Konzerne nur mit einer einzigen Verwaltungsbehörde zu tun hätten. Auch innerhalb der einzelnen Untergruppen wurde die Frage aufgeworfen, welche Behörde für welche Aspekte der Einhaltung der Steuervorschriften verantwortlich sein sollte. Die Arbeiten hierzu werden 2007 fortgeführt. Diese zwei Fragen werden einen großen Einfluss auf die Form des Gesetzgebungsvorschlags haben. Die Kommission wird daher eine abschließende Einschätzung darüber anstreben,
1. Hintergrund
2. Bisher erzielte Fortschritte
2.1. Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” AG GKKB
2.2. Fortschritte außerhalb der Arbeitsgruppe – Folgenabschätzung
3. Die nächsten Schritte
4. Schlussfolgerungen
2 Anhänge
Anhang 1 Einige der besonderen Sachfragen, die in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe GKKB im Dezember 2006 diskutiert wurden
Anhang 2 Einige detaillierte Sachfragen, die in der Arbeitsgruppe GKKB diskutiert wurden und zu denen die Überlegungen der Kommission noch nicht abgeschlossen sind
Drucksache 478/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze KOM (2007) 380 endg.; Ratsdok. 11695/07
... Die Befolgungskosten, die den Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze entstehen, sind ein erhebliches Problem. Eine von der schwedischen nationalen Steuerbehörde durchgeführte Untersuchung5 zeigt, dass es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Kosten, die in den Unternehmen für die Befolgung der Mehrwertsteuervorschriften anfallen, und der Anzahl der zu beachtenden Mehrwertsteuersätze gibt. Die Kosten pro Unternehmen erhöhen sich sowohl zwischen einem und zwei und zwischen zwei, drei oder mehr anwendbaren Mehrwertsteuersätzen6.
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... und von den üblichen Steuervorschriften abweichende Regeln gelten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften
§ 2 Vor-REIT
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 5 Form der Aktien
§ 6 Firma
§ 7 Bezeichnungsschutz
Abschnitt 2 Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Kreditaufnahme
Abschnitt 3 Steuerliche Regelungen
§ 16 Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
§ 17 Beginn der Steuerbefreiung
§ 18 Ende der Steuerbefreiung
§ 19 Besteuerung der Anteilsinhaber
§ 20 Kapitalertragsteuerabzug
§ 21 Verfahrensvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 6 Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung
2. Gesicherte Besteuerung
3. Anlegerstruktur
4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen
5. Bilanzierung
6. Exit Tax
7. Immobilienhandel
8. Wohnimmobilien
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 76/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
... “ ist eine schwer wiegende Zuwiderhandlung gegen die Steuervorschriften, die auf dem Verwaltungsweg sowie strafrechtlich geahndet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Entwurf
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
Artikel 1
Artikel 2
1. Artikel 2 Absatz 2:
2. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:
3. In Artikel 3 Absatz 1 erhält der Gedankenstrich:
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Protokoll über die Unterzeichnung des Übereinkommens über den Beitritt
I. Erklärung zu Artikel 7 des Übereinkommens
II. Erklärungen zu Artikel 8 des Übereinkommens
1. Erklärung der Republik Zypern:
2. Erklärung der Tschechischen Republik:
3. Erklärung der Republik Estland:
4. Erklärung der Hellenischen Republik:
5. Erklärung der Republik Ungarn:
6. Erklärung der Republik Lettland:
7. Erklärung der Republik Litauen:
8. Erklärung der Republik Malta:
9. Erklärung des Königreichs der Niederlande:
10. Erklärung der Portugiesischen Republik:
11. Erklärung der Republik Polen:
12. Erklärung der Republik Slowenien:
13. Erklärung der Slowakischen Republik:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
3 ZuArtikel6
Zu Artikel 7
Drucksache 171/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern KOM (2006) 76 endg.; Ratsdok. 6746/06
... In dieser Richtlinie sind die Bestimmungen über die Befreiung der Waren von der Mehrwertsteuer (MwSt) und den Verbrauchsteuern festgelegt, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, welche aus Ländern oder Gebieten ankommen, in denen die harmonisierten MwSt- bzw. Verbrauchsteuervorschriften nicht gelten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.