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35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Straßenverkehrsordnung"


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Drucksache 339/19

... Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrsordnung vom 16. Dezember 2016 ist die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) nach rund 30 Jahren an den Fortschritt der Technik angepasst worden. Einzelne Fragen konnten dabei noch keiner Neuregelung zugeführt werden. Dies betrifft u.a. die Gestaltung von Sicherheitsräumen und Rettungswegen, aktuelle Anforderungen an technische Ausstattungen und Konkretisierungen zum Verwaltungshandeln. Weiterhin wurde eine konkretisierende Regelung zum Umgang mit Daten aus der Durchführung des Bahnbetriebs erforderlich, die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit benötigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 591/2/19

... In der Straßenverkehrsordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Steigerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs beizutragen sowie mit verschiedenen Ansätzen zur Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen diese Mobilitätsform zu stärken. Hierdurch werden wichtige Rechtsgrundlagen geschaffen, die dabei helfen werden, den Individualverkehr nachhaltiger und klimagerechter zu gestalten sowie die lufthygienische Situation in Ballungsräumen weiter zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 408/18

... Mit dem Mitte Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (BGBl. I S. 1570) hat der Bundesgesetzgeber allerdings für spezifische Bereiche Anwendung findende Bestimmungen zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen getroffen. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht durch Kleidung verhüllen dürfen. Verbotsregelungen sind außerdem im Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrecht geschaffen worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es seit Oktober 2017 auch Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern ausdrücklich untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen oder zu bedecken (BGBl. I S. 3549).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

III. Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 408/18 (Beschluss)

... Mit dem Mitte Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (BGBl. I S. 1570) hat der Bundesgesetzgeber allerdings für spezifische Bereiche Anwendung findende Bestimmungen zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen getroffen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht durch Kleidung verhüllen dürfen. Verbotsregelungen sind außerdem im Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrecht geschaffen worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es seit Oktober 2017 auch Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern ausdrücklich untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen oder zu bedecken (BGBl. I S. 3549).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 556/18

... Weiterer zusätzlicher einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht durch die Anschaffung und Aufstellung von Schildern für das Kerngebiet nach Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb (§ 14d Absatz 3 (neue Nummer 3)). Ein Zusatzschild nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kostet etwa 59,90 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Dazu kommen die Kosten für den Rohrpfosten (2 m) mit Abdeckkappen in Höhe von 51,80 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) (Quelle: Firma SETON - Sicherheit und Kennzeichnung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 14d
Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 85/1/17

... Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (BGBl. I Nummer 59, Seite 2848) wurde der § 45 Absatz 9 StVO um die Nummer 6 ergänzt und damit die erleichterte Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auch auf klassifizierten Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 1 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 2 und 3 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 100 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 102 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 104 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 113 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 2, 3 und 4 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 4

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 121 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 132 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 Überschrift Randnummer 146 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - Randnummer 4a - neu - VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 Satz 2 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 1 Nummer 2 Absatz 5 letzter Spiegelstrich VzKat

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Neufassung VwV zu § 30 Absatz 3 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 7 VzKat


 
 
 


Drucksache 569/1/17

... ), den Ausführungsbestimmungen hierzu sowie im EU-Recht bestehen, fehlen solche Vorgaben für das vordere Sichtfeld, wenn Kraftfahrzeuge mit auswechselbaren Anbaugeräten ausgerüstet sind, die das vordere Sichtfeld des Fahrzeugführers einschränken. Anbaugeräte werden z.B. an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren), Kommunalfahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen für bestimmte Arbeiten verwendet (Frontlader, Frontmähwerke, Rebenschneider, Roder, Saatbettkombinationen, Tunnelreiniger etc.). Auch die Forderung des § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 35b Absatz 2 Satz 1a - neu - StVZO Nummer 4a - neu - § 72 Absatz 2 Nummer 1c - neu - StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Absatz 1 StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Überschrift, Absatz 2 Satz 2 StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 543/14

... Weil die Insellagen losgelöst vom mautpflichtigen Netz sind, ist auf deren Mautpflichtigkeit gesondert durch Beschilderung hinzuweisen. Hierzu steht das Zeichen 390 in der Straßenverkehrsordnung ("Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz") zur Verfügung. Die Mautpflicht besteht unabhängig von der Beschilderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1

§ 13a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 3) Berechnung der Höhe des Mautsatzes

Anlage 1a
(zu § 13a Absatz 2) Mautsätze im Zeitraum vom ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstaßenmautgesetzes] bis zum Beginn des Tages, ab dem die Anlage 1 nach Maßgabe des § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, anzuwenden ist.

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3091: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 286/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat hält darüber hinaus die vorgeschlagenen Regelungen zur Sanktionierung von Verstößen mit Einteilung entsprechend ihrer Schwere in verschiedene Kategorien (Artikel 13 des Richtlinienvorschlags) nicht für erforderlich. Wenn schon die Kontrollregelungen derzeit verzichtbar sind, gilt dies erst Recht für die Sanktionsregelungen. Für die Polizeibehörden ist dabei auch von Bedeutung, dass die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten dem Opportunitätsprinzip (Ermessen) unterliegt. Die vorgeschlagenen Regelungen gehen jedoch von einem zumindest hier nicht geltenden Legalitätsprinzip aus.



Drucksache 286/1/13

... 9. Der Bundesrat hält darüber hinaus die vorgeschlagenen Regelungen zur Sanktionierung von Verstößen mit Einteilung entsprechend ihrer Schwere in verschiedene Kategorien (Artikel 13 des Richtlinienvorschlags) nicht für erforderlich. Wenn schon die Kontrollregelungen derzeit verzichtbar sind, gilt dies erst Recht für die Sanktionsregelungen. Für die Polizeibehörden ist dabei auch von Bedeutung, dass die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten dem Opportunitätsprinzip (Ermessen) unterliegt. Die vorgeschlagenen Regelungen gehen jedoch von einem zumindest hier nicht geltenden Legalitätsprinzip aus.



Drucksache 445/2/13

... und der Straßenverkehrsordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/2/13




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 799/12

... -Verordnung vom 13. November 2001, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, von seiner neuen Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht. Gleichzeitig wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten vom 28. Februar 2000 mit Wirkung vom 1. Januar 2002 aufgehoben (vgl. BAnz. S. 24505).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

§ 31b
Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

§ 31c
Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. Änderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Gebührenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 31a

Zu § 31b

Zu § 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 231/12

... (Straßenverkehrsordnung, die so genannte "Schilderwald-Novelle") Zweifel aufgetreten, ob formale Rechtsfehler der Vergangenheit Auswirkungen auf die Geltung von Bestandteilen auch dieser Verordnung haben. Hier soll durch Neuverkündung Rechtsklarheit geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Prüfungsordnung für Fahrlehrer

I. Abschnitt Prüfungsausschüsse

§ 1
Errichtung

§ 2
Zusammensetzung

§ 3
Berufung der Mitglieder

§ 4
Ausgeschlossene Personen, Befangenheit

§ 5
Verschwiegenheit

§ 6
Örtliche Zuständigkeit

§ 7
Beschlussfähigkeit und Abstimmung

II. Abschnitt Durchführung der Fahrlehrerprüfung

§ 8
Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 4 des Fahrlehrergesetzes)

§ 9
Prüfungstermine

§ 10
Rücktritt

§ 11
Ordnungsverstöße

§ 12
Nichtöffentlichkeit

§ 13
Gegenstand der Prüfungen und Lehrproben

§ 14
Gliederung der Prüfungen und Lehrproben

§ 15
Fahrpraktische Prüfung

§ 16
Fachkundeprüfung

§ 17
Lehrprobe im theoretischen Unterricht

§ 18
Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht

§ 19
Bewertung

§ 20
Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben

§ 21
Bekanntgabe der Entscheidung

§ 22
Niederschrift

§ 23
Nicht bestandene Prüfung

§ 24
Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben

§ 25
Erneute Fahrlehrerprüfung

§ 26
Prüfungsunterlagen

III. Abschnitt Ausnahmebestimmungen

§ 27
Ausnahmen

IV. Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2048: Prüfungsordnung für Fahrlehrer


 
 
 


Drucksache 460/10

... Die Führerscheinprüfung sollte sich nicht darauf beschränken, die Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung oder die Fähigkeit des Fahrschülers, bestimmte Fahrmanöver durchzuführen, zu überprüfen. Die Kommission wird der Frage nachgehen, wie auch umfassendere Fahrkenntnisse einbezogen werden können, oder sogar eine Evaluierung von Werten und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit (Risikobewusstsein) und einer defensiven, energieeffizienten Fahrweise (Stärkung der Schlüsselelemente umweltbewussten Fahrens in den Lehrplänen für die theoretische und praktische Prüfung) in Erwägung ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/10




3 Einleitung

2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit

3. Grundsätze und Zielvorgaben

3.1. Grundsätze

Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben

Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr

Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung

3.2. Zielvorgabe

4. Strategische Ziele

Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern

Lernen vor der Führerscheinprüfung

Führerscheinprüfung

Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb

Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen

Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit

Durchsetzungskampagnen

Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung

Nationale Durchsetzungsziele

Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur

Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge

Heutige Fahrzeuge

Fahrzeuge der Zukunft

Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern

Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern

Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen

Motorisierte Zweiräder

Fußgänger und Radfahrer

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020

5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung

Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse

Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 24/1/09

... 5. Die Regelungsvorschläge des Richtlinienvorschlags bedeuten auch einen erheblichen Eingriff in die Zuständigkeit des Bundes, der Länder (Straßenverkehrsordnung (



Drucksache 153/09 (Beschluss)

... Die Änderungen schaffen eine sprachliche Übereinstimmung der beiden Sanktionsnormen mit den beiden Befolgungsnormen § 41 Absatz 1 und § 42 Absatz 2. Durch die sprachliche Änderung, die den straßenverkehrsordnungsrechtlich unüblichen Sprachgebrauch "



Drucksache 153/1/09

... Die Änderungen schaffen eine sprachliche Übereinstimmung der beiden Sanktionsnormen mit den beiden Befolgungsnormen § 41 Absatz 1 und § 42 Absatz 2. Durch die sprachliche Änderung, die den straßenverkehrsordnungsrechtlich unüblichen Sprachgebrauch "



Drucksache 24/09 (Beschluss)

... 5. Die Regelungsvorschläge des Richtlinienvorschlags bedeuten auch einen erheblichen Eingriff in die Zuständigkeit des Bundes, der Länder (Straßenverkehrsordnung (



Drucksache 348/08

... Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verbesserte Allgemein- und Spezialprävention; Schaffung der Grundlage für eine stärkere Differenzierung bei der Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in Abhängigkeit von deren Bedeutung und Vorwerfbarkeit, Anpassung des Bußgeldniveaus für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten an das Bußgeldniveau in den westeuropäischen Nachbarstaaten. Anpassung an EG-Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 23
Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

1. Notwendigkeit der Verbesserung der Allgemein- und Spezialprävention

2. Berücksichtigung positiver Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedstaaten

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4 Kosten/Einnahmen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Überarbeitung der Bußgeldregelsätze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 230/08

... Zwischen den Mitgliedstaaten wurde eine Reihe bilateraler Abkommen getroffen, deren Umsetzung sich allerdings als schwierig erwies. Hinzu kommt, dass das Ausbleiben eines unionsweiten grenzübergreifenden Vollzugs nicht nur mit Straffreiheit ausländischer Zuwiderhandelnder, für die kein bilaterales Abkommen besteht verbunden ist, sondern auch Inländer diskriminiert, die einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option 3 beinhaltet in Bezug auf die grenzübergreifende Rechtsdurchsetzung die

Option 4 beruht auf der gegenseitigen Beweisanerkennung und der

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Bestimmungen ZUR Erleichterung der grenzübergreifenden Rechtsdurchsetzung

Artikel 3
Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Nutzung eines elektronischen Netzes

Artikel 5
Deliktsbescheid

Artikel 6
Zentrale Behörden

Artikel 7
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Kapitel III
Ausschussverfahren

Artikel 8
Ausschuss

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10

Artikel 11

Anhang

Formblatt für den Deliktsbescheid nach Artikel 5

A. Angaben zum Fahrer

B. Fragen:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 645/08

... Für die Haushalte der Länder und Gemeinden entstehen voraussichtlich Mehreinnahmen durch erhöhte Bußgelder bei bestimmten Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder haben sich dafür ausgesprochen, diese Mehreinnahmen für Zwecke der Verkehrssicherheitsarbeit einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Ausgaben und Einnahmen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Abschnitt II
Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

Anhang
(zu Nr. 12 der Anlage)

Tabelle

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Tabelle

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 BKatV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 BKatV

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nummern 3 und 4

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage zu § 1 Abs. 1

5. Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 600: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


 
 
 


Drucksache 722/07

... es (§§ 6, 24 und 24a StVG) und der Straßenverkehrsordnung (§ 36 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 166/07

... G. in der Erwägung, dass die Straßenverkehrssicherheit eine horizontale Dimension hat und es, um das Ziel zu erreichen, sie möglichst umfassend zu erhöhen, notwendig sein wird, sich auf eine Reihe von Politiken, die darauf abzielen, die wirksamere Umsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten (Sicherheitsgurte, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einhaltung der Straßenverkehrsordnung), auf verbesserte Fahranforderungen (Führerscheine, Fahrverhalten, Rücksicht gegenüber Fußgängern), auf eine verbesserte Infrastruktur (Qualität der Autobahnen und des Straßennetzes insgesamt, Fahrbahnen, Verkehrszeichen), auf verbesserte Fahrzeuge (regelmäßige Kontrollen, Fahrzeugtypen) und auf die Weitergabe bewährter Praktiken als Bereiche mit höchster Priorität zu konzentrieren,



Drucksache 16/07

... Über die Änderungen hinaus, die unmittelbar auf das Erfordernis der Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe zurückzuführen sind, bedarf es weiterer Änderungen, die dem Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und der zunehmenden internationalen Mobilität Rechnung tragen. Hierzu gehört zum einen die Zulassung eines Online-Abrufs der in den dezentralen Pass- und Personalausweisregistern gespeicherten Lichtbilder durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Zum anderen sind die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden dadurch zu entlasten, dass die Eintragung eines Doktorgrades sowie Ordens- und Künstlernamens in den Pass und den Personalausweis sowie in die jeweiligen Register, einschließlich des Melderegisters, abgeschafft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Passgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Personalausweise

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Neufassung des Passgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 807/05

... 22. ist sich dessen bewusst, dass die grenzübergreifende Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung weiterhin aufgrund des Fehlens eines einheitlichen Systems, das es den Behörden eines Mitgliedstaates erlaubt, Verkehrssünder aus einem anderen Mitgliedstaat zu verfolgen, in höchstem Maße unzufriedenstellend ist7; fordert die Kommission dringend auf, einen Vorschlag für eine realisierbare, gemeinschaftsweite Kampagne vorzulegen, mit der sichergestellt werden soll, dass die Fahrzeugführer die Verkehrsregeln beachten, gleichgültig, in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union sie unterwegs sind; fordert die Kommission dringend auf, einen Vorschlag für einen realisierbaren, gemeinschaftsweiten Ansatz vorzulegen, mit dem die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Verstöße zu ahnden und Sanktionen aufzuerlegen; stellt fest, dass - was Geldstrafen betrifft - die Grundlage für mögliche Rechtsvorschriften8 und der nötige Rahmen für ein System für den Informationsaustausch



Drucksache 225/05

... . Die Definition entspricht dem üblichen Anwendungsbereich der Rechtshilfe und lässt die Berücksichtigung bestimmter Entscheidungen verwaltungs-/strafrechtlicher Art zu, wie sie in manchen Mitgliedstaaten vorkommen. Auf diese Weise werden mit diesem Rahmenbeschluss auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung erfasst (wenn es sich um Mischtatbestände „verwaltungs-/strafrechtlicher“ Art handelt), bei denen die Kenntnis von etwaigen Vorstrafen von besonderem Interesse ist. Die Definition ist bewusst eng gefasst, um nur Verurteilungen im engen Wortsinn zu berücksichtigen, d.h. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte (oder Entscheidungen, die bei Mischtatbeständen verwaltungs-/strafrechtlicher Art von Gerichten hätten erlassen werden können), die in allen Mitgliedstaaten als Verurteilungen aufgefasst werden können. Das einzelstaatliche Recht berücksichtigt darüber hinaus in manchen Fällen auch andere Entscheidungen (z.B. staatsanwaltliche Vergleiche). Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidungen dieser Art, von denen sie Kenntnis haben, mit denselben Wirkungen versehen wollen, können dies tun. Der Rahmenbeschluss lässt solche Entscheidungen allerdings außer Acht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/05




Begründung

1. Einleitung

2. Rechtsgrundlage

3. Finanzbogen

4. Erläuterung der Artikel

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen Dieser Artikel enthält zwei Definitionen.

Artikel 3
- Berücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung in einem neuen Strafverfahren

Artikel 4
- Zwingende Gründe für die Nichtberücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung

Artikel 5
- Fakultative Gründe für die Nichtberücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung

Artikel 6
- Aufnahme einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung in das Strafregister

Artikel 7
- Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 8
- Umsetzung

Artikel 9
- Inkrafttreten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Berücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung in einem neuen Strafverfahren

Artikel 4
Zwingende Gründe für die Nichtberücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung

Artikel 5
Fakultative Gründe für die Nichtberücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung

Artikel 6
Aufnahme einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilung in das nationale Strafregister

Artikel 7
Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 808/04

... Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung einschließlich Verstößen gegen die Fahrt- und Ruhezeiten und die Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/04




Begründung

1. Einleitung

2. Rechtsgrundlage

3. Finanzbogen

4. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zentralbehörde

Artikel 3
Information über Verurteilungen aus eigener Initiative

Artikel 4
Antrag auf Information über Verurteilungen

Artikel 5
Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

Artikel 6
Sprachen

Artikel 7
Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Wirksamwerden

Formular A: Antrag auf Informationen aus dem Strafregister1

Formular B: Antwort auf einen Antrag um Informationen aus dem Strafregister


 
 
 


Drucksache 69/17 PDF-Dokument



Drucksache 76/16 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 236/19 PDF-Dokument



Drucksache 424/17 PDF-Dokument



Drucksache 591/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 613/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.