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"Subvention"
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Zum anderen ist zu bedenken, dass die Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand für gemeinwirtschaftliche Verkehre auf das notwendige Maß beschränkt werden sollen, um den Markt nicht mehr als unbedingt notwendig zu verfälschen (vgl. Erwägungsgrund 34 der vorgenannten Verordnung). Dieses wäre nicht gewährleistet, wenn der Ausgleichsbedarf mit dem Argument der Markttragfähigkeit öffentlicher Haushaltsmittel willkürlich erhöht werden könnte, denn dann würden in anderen Segmenten des Schienenverkehrsmarktes vergünstigte Netznutzungsentgelte durch den SPNV indirekt subventioniert.
Drucksache 409/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... 8. Artikel 3 Buchstabe a Ziffer iii und Buchstabe b Ziffer iii geht über den Subventionsbetrugstatbestand des § 264
Drucksache 611/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
... 9. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung von Vorschlägen für eine Vereinheitlichung von Versicherung und Haftung zur Verbesserung der Situation potentieller Opfer eines nuklearen Unfalles sowie für Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln durch die Kommission. Er weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen schadensadäquat zu gestalten sind und nicht zu einer mittelbaren Subventionierung der Kernenergie führen dürfen.
Drucksache 697/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz)
... Der Bund hat auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge, dem das Betreuungsgeld zuzuordnen ist, nur dann ein Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Laut der Begründung zum Gesetzentwurf sollen die zwischen neuen und alten Ländern bestehenden erheblichen Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit der Angebote im Bereich der frühkindlichen Betreuung und die daraus resultierenden unterschiedlichen Betreuungsquoten eine bundesgesetzliche Regelung erfordern, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Das Betreuungsgeld bewirkt jedoch gerade nicht, die Betreuungsquote mit dem Ziel der Vereinheitlichung zu verbessern. Vielmehr soll das behauptete Ungleichgewicht zwischen "öffentlich geförderten" Eltern mit staatlicher Kinderbetreuung und Eltern mit innerfamiliärer Kinderbetreuung ohne Inanspruchnahme staatlicher Subventionen für außerhäusliche Kinderbetreuung abgebaut werden. Damit würden aber nicht die Lebensverhältnisse in den Ländern gleichwertiger.
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... N. in der Erwägung, dass die Regierung Nigerias jährlich etwa 8 Mrd. USD für Treibstoffsubventionen ausgibt; in der Erwägung, dass in ressourcenreichen Ländern mit einer großen Kluft zwischen Reich und Arm wie Nigeria Treibstoffsubventionen eine der wenigen Leistungen darstellen, die eine bekannterweise korrupte Regierung, die Misswirtschaft mit den Gewinnen aus der Ölförderung treibt, der Bevölkerung bietet;
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Bürger müssen davon überzeugt sein, dass der Binnenmarkt in ihrem ureigenen Interesse ist. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die Konzentration auf dem Erzeugungsmarkt ist noch hoch. In acht Mitgliedstaaten werden mehr als 80 % der Stromerzeugung noch von dem etablierten Unternehmen kontrolliert. In einem gut funktionierenden Energiemarkt, in dem idealerweise die externen Kosten berücksichtigt werden, sollten sich Investitionen in die Energieerzeugung auf marktbezogene Erwägungen und nicht auf Subventionen stützen. Die Energiemärkte generell werden nicht als transparent oder als ausreichend offen für neu in den Markt eintretende Unternehmen wahrgenommen, auch nicht für Dienstleistungsunternehmen auf der Nachfragseite. Wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen werden nicht - oder zumindest nicht in ausreichendem Maße - getätigt. Die Verbraucher sind nicht zufrieden, und zwar auch in den Mitgliedstaaten, in denen es bereits einen relativ wettbewerbsgeprägten Energiemarkt gibt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Die Kommission ist bestrebt, die Märkte zu öffnen und Europa die Kräfte und Regionen zu erschließen, die das weltweite Wachstum am stärksten ankurbeln. Die Kommission wird weiter auf eine ehrgeizige Handels- und Investitionsstrategie 49, die im Zeichen der Gegenseitigkeit steht, und auf einen umfassenden Plan zur Rechtsdurchsetzung hinarbeiten. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu Märkten, den Abbau von Hemmnissen, die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die erfolgreiche Durchsetzung von Handelsregeln (z.B. im Hinblick auf Subventionen), die besten Standards für den Schutz internationaler Investitionen und den vollständigen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Werden in Folgenabschätzungen am Beginn von Verhandlungen über Handels-und Investitionsabkommen die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit konsequent berücksichtigt und dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Abschluss solcher Verhandlungen eine umfassende Analyse übermittelt, so wird dies dazu beitragen, dass die EU-Wirtschaft optimal von Freihandelsabkommen profitieren kann.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 684/12
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)
... Die angespannte Situation der öffentlichen Haushalte steht der Steuervereinfachung nicht entgegen, wenn man diese nicht nur einseitig unter dem Blickwinkel steuerlicher Entlastungen betrachtet, sondern auch Maßnahmen einbezieht, die einerseits vereinfachend wirken, andererseits aber durch Subventionsabbau oder durch das Schließen von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Gegenfinanzierung beitragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil:
B. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
5 Beispiel:
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Satz 9
Zu Buchstabe j
Satz 2
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Absatz 1b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 517/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... für Obduktionen entsprechend der Steigerungen auch bei den anderen Sachverständigen anzupassen. Begründet wird diese Anhebung in der Begründung des Gesetzentwurfs mit der Anpassung an die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Gegen eine solche einfache Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung spricht, dass schon die ursprünglichen Vergütungsätze nicht kostendeckend waren. Diese Vergütungssätze konnten in der Vergangenheit gerechtfertigt sein, weil früher gewisse Quersubventionierungen unter den Universitätseinrichtungen, insbesondere den Kliniken, stattgefunden haben. Diese sind zwischenzeitlich weggefallen, so dass die Institute für Rechtsmedizin für die von ihnen verursachten Kosten einschließlich der Personalkosten selbstständig verantwortlich zeichnen. Deshalb ist eine deutlichere Anhebung der Honorarsätze nach den Nummern 102 bis 104 KV JVEG unabdingbar.
Drucksache 633/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
... Der Verlustrücktrag ist verfassungsrechtlich nicht geboten, denn ein Verlust in einem laufenden Jahr kann auf die Leistungsfähigkeit in einem abgelaufenen Jahr nicht mehr zurückwirken. Beim Verlustrücktrag handelt es sich also um eine reine Subventionsvorschrift. Die heutige Grenze von 511.500 Euro/1.023.000 Euro wird diesem Subventionsgedanken hinreichend gerecht; der Verlustrücktrag hilft gerade kleineren und mittleren Unternehmen in der Krise, indem er Liquidität generiert. Eine Anhebung auf die französische Grenze würde hingegen vor allem bei größeren Unternehmen zu reinen Mitnahmeeffekten führen und die öffentlichen Haushalte unnötig belasten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe e § 9 Absatz 4a EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 10d Absatz 1 Satz 1 EStG
Drucksache 40/11
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
... Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ermäßigen die zu zahlende Einkommensteuer. Diese Steuerermäßigung gehört zu den größten Steuersubventionen. Für das Jahr 2008 minderte sie das Einkommensteueraufkommen um nahezu 1 Mrd. Euro. Für das Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium die Minderung auf über 4 Mrd. Euro. Inzwischen wird nahezu jeder dritte Steuerpflichtige begünstigt.
Bericht
0 Zusammenfassung
1 Gegenstand der Untersuchung
2 Rechtslage
2.1 Kurzüberblick
Tabelle
2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung
3 Feststellungen
3.1 Finanzielles Volumen
3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung
Tabelle
3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern
3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen
Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten
3.3.2 Handwerkerleistungen
Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten
3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung
3.5 Normenvollzug
3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung
3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen
3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung
3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten
3.5.5 Vorrangprüfung
3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen
3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden
3.6 Evaluierung
4 Würdigung
4.1 Mitnahmeeffekte
4.2 Maschinelles Risikomanagement
4.3 Normenvollzug
4.4 Zielerreichung
5 Empfehlung
6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
7 Abschließende Würdigung und Empfehlung
Drucksache 409/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
... Parallel zur Verbesserung der Marktorientierung durch den stufenweisen Abbau von Exportsubventionen, zur Entkopplung der Direktzahlungen und zum Rückgriff auf Marktinterventionen nur in Ausnahmefällen bieten sich Absatzförderungsmaßnahmen als ergänzendes Instrument zu den herkömmlichen marktbezogenen Maßnahmen an, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft zu sichern und zu stärken.
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Die Märkte für Erdöl und Erdölerzeugnisse sind integriert, liquide und global; sie gelten weithin als von wirtschaftlichen Eckdaten, geopolitischen Erwägungen, der Rolle der Organisation der Erdöl exportierenden Länder (OPEC) und vom nichtphysischen Handel besonders abhängig. Bei den Instrumenten für Finanz- und Derivate-Investitionen und bei den für den Handel genutzten Technologien hat es beträchtliche Entwicklungen gegeben. Die G20 haben auf ihrem Gipfel in Seoul die Bedeutung gut funktionierender und transparenter Energiemärkte für das Wirtschaftswachstum herausgestrichen. Behandelt wurden die Transparenz der physischen Märkte, die Preisvolatilität bei fossilen Energieträgern und das Auslaufen unwirtschaftlicher Subventionen für fossile Energieträger.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 60/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... ao_ges.htm) oder nach § 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (SubvG)). Wünschen die Parteien einen umfassenderen Schutz der Vertraulichkeit, steht es ihnen frei, eine außergerichtliche Konfliktbeilegung anstelle der gerichtsinternen Mediation zu wählen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Mediationsgesetz (MediationsG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators
§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators
§ 6 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
§ 7 Übergangsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 15 Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 278a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
§ 796d Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 36a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Artikel 5 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 54a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
Artikel 10 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 11 Änderung des Markengesetzes
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Begriff
2. Entwicklung der Mediation
3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
4. Vorarbeiten für das Gesetz
II. Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Nachhaltigkeitsaspekte
V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten
VI. Alternativen
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)
Drucksache 357/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Abschluss des ersten Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik - Orientierungen für die Politik der Mitgliedstaaten 2011 - 2012 KOM (2011) 400 endg.
... 8. Dazu zählt auch die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen.
Mitteilung
1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen
1. Das erste Europäische Semester
2. Bewertung der Kommission Empfehlungen
4 Wachstumsvoraussetzungen
Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen
3. Nächste Schritte
Drucksache 820/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors KOM (2011) 877 endg.
... Eines der Ziele der PSI-Richtlinie ist die Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen im Unionsmarkt und folglich die Schaffung gleicher Voraussetzungen für alle potenziellen Weiterverwender von Informationen des öffentlichen Sektors. In dieser Hinsicht enthält die PSI-Richtlinie eine spezielle Zusammenstellung allgemeinerer Wettbewerbsvorschriften der Union, vor allem in Artikel 10 Absatz 2 - Verbot der Quersubventionierung - und Artikel 11 - Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen (mit Ausnahmen).
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Viele dieser Leitinitiativen sind für die vorliegende Mitteilung unmittelbar von Bedeutung. Die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ beispielsweise zielt darauf ab, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln, und sieht eine Reihe neuer politischer Maßnahmen (u.a. in den Bereichen Rohstoffe, Energieeffizienz und Biodiversität) sowie Fahrpläne für den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft und einem emissionsarmen Energie- und Verkehrssektor vor. Außerdem wird dafür geworben, den Einsatz von marktbasierten Instrumenten zu verstärken, umweltgefährdende Subventionen auslaufen zu lassen und die Steuersysteme umweltfreundlicher auszurichten.
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 590/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... 18. Der Bundesrat begrüßt die Benennung von systemimmanenten Steuerungsinstrumenten, mit denen der Ressourcenverbrauch gebremst werden kann, und das Vorhaben, ökologische Kosten der Produktion so in den Marktpreis einzupreisen, dass die wahren Kosten der intensiven Wirtschaftsweise für alle Marktteilnehmer transparent werden und somit Anreize für ein Umsteuern schaffen. Zudem sollten umweltschädliche Subventionen so schnell wie möglich abgebaut werden, um negative Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten nachhaltiger Produktionsformen zu vermeiden.
Drucksache 698/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... - Zwar kann der Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht übersehen werden. Mit der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in der Trägerschaft des Bundes kann diesem Strukturwandel jedoch nicht beigekommen werden. Der hohe Subventionsbedarf wird auch in der Trägerschaft des Bundes bestehen bleiben, da er unabhängig von der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist. Bei einem Gesamtvolumen von ca. 3,8 Milliarden Euro an Zuschüssen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialversicherung nehmen sich die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 200 Millionen Euro bzw. 150 Millionen Euro eher bescheiden aus und sind daher als Begründung für die Neuordnung der LSV in Trägerschaft des Bundes nicht geeignet. - Zur Verfolgung derselben Anliegen wie mit dem nun vorgelegten LSV-NOG wurde vor gerade einmal vier Jahren die letzte Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen. Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde gegründet, um die Verwaltung effizienter zu gestalten. Es gibt insoweit schon heute eine funktionale Aufgabenverteilung. Die Reduzierung der Verwaltungskosten um 20 Prozent gegenüber 2004 in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist nach § 187a
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Zum Gesetzentwurf insgesamt:
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
17. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
18. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
19. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
20. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
21. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
22. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
23. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
24. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
25. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
26. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
27. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
28. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
29. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Abschnitt 3a Regionale Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 143a Rechtsstellung und Aufgaben
§ 143b Regionalbeiräte
Zu § 143
Zu § 143
30. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII ,
Zu Artikel 4 Nummer 25
31. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
32. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
33. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 221b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
34. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
35. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII
36. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
37. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
38. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
39. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG Dem Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b ist folgender Satz anzufügen:
40. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
41. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
42. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
43. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 576/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 16. Subventionsbetrug;
Drucksache 228/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom KOM (2011) 169 endg.
... Als "Produktionswert" gilt der Umsatz — einschließlich der unmittelbar an den Preis des Erzeugnisses geknüpften Subventionen — plus/minus Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf.
Drucksache 851/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes
... Die Begründung des Gesetzentwurfs für die Vorleistung aus dem Justizhaushalt überzeugt nicht. Schon der Ansatzpunkt der hoheitlichen Auferlegung einer Art Sonderopfer des Musterklägervertreters ist fragwürdig. Denn es handelt sich bei der Prozessführung durch den Musterkläger nicht um eine wider Willen übernommene Aufgabe, die ihm durch das Gericht gleichsam einseitig oktroyiert wird. (Der Evaluationsbericht der Frankfurt School of Finance & Management vom 14. Oktober 2009 (Seite 96 f.) führt zu Überlegungen, eine solche Gebühr aus staatlichen Mitteln zu finanzieren, aus: 'Das passt aber nicht zur Idee einer "zweiten Spur" der Rechtsdurchsetzung, die ja auf private Initiative setzt und gerade eine Ergänzung oder gar Alternative zur staatlich organisierten Regulierung darstellen soll. Die Stärke dieser "zweiten Spur" besteht eben nicht in der Beschäftigung zusätzlicher Beamter oder staatsnah agierender Subventionsempfänger, sondern darin, dass eigennützige Ziele der Kläger und ihrer Anwälte hier zur Durchsetzung des objektiven Rechts in Dienst genommen werden.')
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG
5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG
§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten
'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG
10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO
13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG
14. Zu Artikel 6a § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
Drucksache 339/3/11
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Ein direkter Investitionszuschuss ist einer progressionsabhängigen indirekten steuerlichen Förderung vorzuziehen. Hierdurch wird eine ungleichmäßige Förderung von Durchschnitts- und Spitzenverdienern vermieden. Eine steuerliche Förderung kommt dem Subventionsnehmer im Gegensatz zu einem direkten Zuschuss erst sehr spät zu Gute.
Drucksache 574/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität
... 17. Subventionsbetrug;
Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... Diesen Verpflichtungen könnte mit zusätzlichen Mitteln speziell für Biodiversitätprojekte direkt nachgekommen werden, aber auch indirekt, indem Synergien mit anderen relevanten Finanzierungsquellen wie Mitteln zur Klimaschutzfinanzierung (z.B. EHS-Einkünfte, REDD+) und anderen innovativen Finanzierungsquellen wie Mittel, die vom Nagoya-ABS-Protokoll generiert werden, gewährleistet werden. Die Reform der umweltschädlichen Subventionierung, die mit der Strategie für 2020 und dem globalen CBD-Ziel in Einklang steht, wird auch der Biodiversität zugute kommen.
1. Einleitung
2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU
2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat
2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile
2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage
3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt
3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur
Einzelziel 1
3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen
Einzelziel 2
3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei
Einzelziel 3*
Einzelziel 4
3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Einzelziel 5
3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise
Einzelziel 6
3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen
4. Wir sitzen alle im selben Boot
4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität
4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen
4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU
5. Folgemassnahmen
Anhang
Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie
Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete
Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung
Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung
Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen
Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU
Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen
Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität
Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität
Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft
Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer
Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne
Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen
Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände
Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme
Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU
Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten
Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität
Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung
Drucksache 339/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Das Gesetz soll zeitnah in Kraft treten, damit die Steuerpflichtigen die klimaförderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht hinausschieben. Deshalb ist es angezeigt, bereits die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und vor dem 1. Januar 2012 begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu begünstigen. Außerdem soll die Subvention nicht dauerhaft, sondern nur befristet gewährt und daher auf vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossene Maßnahmen begrenzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, 3 und 4 Buchstabe b Inhaltsübersicht und § 35c - neu -, § 52 Absatz 50c1 - neu - EStG
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Zu Artikel 1 Nummer 2
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2* EStG
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG * und
Zu Artikel 2
Artikel 2 Inkrafttreten
18. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch
Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Drucksache 54/2/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Steuerrechtsvereinfachungsgesetzes 2011
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf einzubringen, der weitere Schritte hin zu einer echten Steuerrechtsvereinfachung enthält. Hierbei ist der Abbau weiterer steuerrechtlicher Subventionen, deren Reduzierung steuervereinfachend wirkt und gleichzeitig einen Finanzierungsbeitrag leistet, einzubeziehen. Es soll dabei eine grundsätzliche und sozial ausgewogene Neuordnung der Umsatzsteuersätze mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Ermäßigungstatbestände erfolgen.
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... Ausgaben der öffentlichen Haushalte machen 17 %15 des BIP der EU aus. Auf Gebäude, die öffentliches Eigentum sind oder öffentlich genutzt werden, entfallen ca. 12 % des Gebäudebestands in der EU 16 . Eine stärkere Betonung der Energieeffizienz im öffentlichen Sektor ist unerlässlich, wobei das öffentliche Auftragswesen, die Sanierung öffentlicher Gebäude und die Förderung hoher Energieeffizienz in Städten und Gemeinden einbezogen werden sollten. Der öffentliche Sektor kann neue Märkte für energieeffiziente Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schaffen. Die Mitgliedstaaten müssen die Subventionen für die Förderung der Energienutzung reformieren, z.B. durch eine Neuausrichtung dahingehend, dass sie die Energieeffizienz verbessern und auf Energiearmut abstellen.
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
Drucksache 159/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 9. stellt fest, dass die gegenwärtige Struktur der KMU-Finanzierung in vielen europäischen Staaten sowohl auf der Nachfrage- als auch der Angebotsseite stark von den Steuer- und Subventionssystemen abhängt, die starke Anreize für eine Fremdfinanzierung liefern und für eine Beteiligungsfinanzierung abschreckend sind; fordert die Kommission auf, Initiativen zur Sensibilisierung für die Probleme zu ergreifen, die durch die falschen Anreize des Regulierungsrahmens entstehen, und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die notwendigen Reformen durchzuführen;
Drucksache 851/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes
... Die Begründung des Gesetzentwurfs für die Vorleistung aus dem Justizhaushalt überzeugt nicht. Schon der Ansatzpunkt der hoheitlichen Auferlegung einer Art Sonderopfer des Musterklägervertreters ist fragwürdig. Denn es handelt sich bei der Prozessführung durch den Musterkläger nicht um eine wider Willen übernommene Aufgabe, die ihm durch das Gericht gleichsam einseitig oktroyiert wird. (Der Evaluationsbericht der Frankfurt School of Finance & Management vom 14. Oktober 2009 (Seite 96 f.) führt zu Überlegungen, eine solche Gebühr aus staatlichen Mitteln zu finanzieren, aus: 'Das passt aber nicht zur Idee einer "zweiten Spur" der Rechtsdurchsetzung, die ja auf private Initiative setzt und gerade eine Ergänzung oder gar Alternative zur staatlich organisierten Regulierung darstellen soll. Die Stärke dieser "zweiten Spur" besteht eben nicht in der Beschäftigung zusätzlicher Beamter oder staatsnah agierender Subventionsempfänger, sondern darin, dass eigennützige Ziele der Kläger und ihrer Anwälte hier zur Durchsetzung des objektiven Rechts in Dienst genommen werden.')
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG
5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG
§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten
'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG
10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO
13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG
14. Zu Artikel 6a Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von KapitalanlegerMusterverfahren
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... Die meisten Szenarios deuten darauf hin, dass die Strompreise bis 2030 steigen, danach jedoch fallen werden. Der Großteil dieses Anstiegs erfolgt bereits im Referenzszenario und hängt damit zusammen, dass alte, bereits vollständig abgeschriebene Erzeugungskapazität in den nächsten zwanzig Jahren ersetzt wird. Im Szenario "hoher Anteil erneuerbarer Energien", bei dem davon ausgegangen wird, dass 97 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, steigen die modellierten Strompreise wegen hoher Kapitalkosten (und der Annahmen eines hohen Bedarfs an Regelkapazität), der Speicherung und der Netzinvestitionen in diesem Szenario mit "nahezu 100 % regenerativem Strom" weiter, wenngleich langsamer. So wäre die regenerative Stromerzeugungskapazität 2050 mehr als doppelt so hoch wie die gesamte derzeitige Stromerzeugungskapazität auf Basis aller Energiequellen. Eine erhebliche Marktdurchdringung erneuerbarer Energien bedeutet jedoch nicht zwangsläufig hohe Strompreise. Die Szenarios "hohe Energieeffizienz" und "diversifizierte Versorgungstechnologien" weisen die niedrigsten Strompreise aus, und in ihnen werden 60-65 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt (derzeit sind es nur 20 %). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Preise in einigen Mitgliedstaaten aufgrund von Preisregulierungen und Subventionen zur Zeit künstlich niedrig sind.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... (10) Umfassendere Anwendung des Prinzips der Kostentragung durch die Nutzer und Verursacher und größeres Engagement des Privatsektors zur Beseitigung von Verzerrungen (einschließlich schädlicher Subventionen), Generierung von Erträgen und Gewährleistung der Finanzierung künftiger Verkehrsinvestitionen.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... Die Kosten des Ausbaus des europäischen Energiesektors variieren und hängen von höchst vielfältigen Faktoren ab, darunter von den Technologiekosten, den Öl- und Gaspreisen, dem technologischen Fortschritt, den Netz- und Transportkosten und administrativen Hemmnissen. Wegen des immer noch fragmentierten europäischen Energiebinnenmarktes, der traditionellen Infrastruktur und der Tatsache, dass fossile Brennstoffe weiterhin das Vierfache an Subventionen 23 erhalten, sind die erneuerbaren Energien nach wie vor vielfach teurer als herkömmliche Energiequellen. Dies ist bedauerlich. Es sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um Anreize zu setzen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Bis solche Marktbedingungen gegeben und die Hemmnisse abgebaut sind, ist eine kontinuierliche Förderung der erneuerbaren Energien notwendig. Die finanzielle Förderung erneuerbarer Energien kann klarerweise erst dann auslaufen, wenn die Kosten der erneuerbaren Energien weiter zurückgegangen sind, Marktversagen korrigiert wurde und die erneuerbaren Energien in einem Wettbewerbsmarkt eingesetzt werden können.....
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... - Prüfung von Märkten und Preisen, Steuern und Subventionen, die nicht die wahren Kosten der Ressourcennutzung widerspiegeln und die Wirtschaft auf einem nicht nachhaltigen Kurs blockieren;
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Auf Bundesebene wurden zur Einhaltung der Schuldenregel im Rahmen des „Zukunftspakets“ die Eckpunkte für haushaltsentlastende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von rund 80 Mrd. EUR bis 2014 beschlossen. Die Maßnahmen des Zukunftspakets sind dabei so konzipiert, dass eine Haushaltskonsolidierung ermöglicht wird, ohne das Wachstumspotenzial und die soziale Balance zu gefährden. Dabei geht es um die Begrenzung des Staatskonsums, die Kürzung von Subventionen, die Erhöhung von Leistungsanreizen und das Festhalten an der Priorität für Ausgaben in Bildung und Forschung. Die Maßnahmen sind im Bundeshaushalt 2011, in den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2012 und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Maßnahmen zielen unter anderem auf eine Stärkung der ökologischen Ausrichtung der Volkswirtschaft. Daher genießen ökologisch sinnvolle Maßnahmen Priorität, wie die Rückführung von Energiesteuervergünstigungen sowie die Einführung der Luftverkehrsteuer (vgl. Tabelle lfd. Nr. 1) zum 1. Januar 2011. Damit wird der Flugverkehr in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen, um Anreize für umweltgerechtes Verhalten zu setzen. Zudem wird seit Jahresbeginn eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 2) erhoben.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 590/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM(201 1) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... 10. Der Bundesrat begrüßt die Benennung von systemimmanenten Steuerungsinstrumenten, mit denen der Ressourcenverbrauch gebremst werden kann, und das Vorhaben, ökologische Kosten der Produktion so in den Marktpreis einzupreisen, dass die wahren Kosten der intensiven Wirtschaftsweise für alle Marktteilnehmer transparent werden und somit Anreize für ein Umsteuern schaffen. Zudem sollten umweltschädliche Subventionen so schnell wie möglich abgebaut werden, um negative Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten nachhaltiger Produktionsformen zu vermeiden.
Drucksache 462/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... wird diese Einschränkung regelmäßig dann eingreifen, wenn ein Verkehrsunternehmen Zahlungen oder andere finanzielle Vorteile erhält, um einen defizitären Verkehr durchzuführen. Die Beachtung der in der Verordnung normierten Anforderungen liegt auch im eigenen Interesse der Verkehrsunternehmen, da sonst - etwa bei Quersubventionierungen außerhalb der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... Abgesehen von dem durch die Energie- und Klimaschutzpolitik geförderten Bereich der erneuerbaren Energien sind Öko-Innovationen bislang relativ langsam vermarktet worden. Dies liegt unter anderem daran, dass Marktpreise die Umweltkosten und -vorteile nicht genau widerspiegeln, aber auch an starren Wirtschaftsstrukturen, Infrastrukturen und Verhaltensweisen sowie schädlichen Anreizen und Subventionen. Weitere Hemmnisse für die Verbreitung von Öko-Innovationen sind unzureichende Kenntnisse und mangelnde Sicherheit der Märkte. Obwohl viele dieser Barrieren mit denen vergleichbar sind, vor denen alle innovativen Unternehmen stehen, sind sie doch für Unternehmen mit Schwerpunkt auf Öko-Innovationen oft schwerer zu überwinden.
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 267/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 KOM (2010) 193 endg.
... Die Mitgliedstaaten sollten das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abkoppeln, die umweltpolitischen Herausforderungen in Wachstumschancen verwandeln und ihre eigenen natürlichen Ressourcen effizient nutzen. Um unter den weltweit zunehmend schwierigeren Rahmenbedingungen im Hinblick auf Kohlendioxid-Emissionen und Energieressourcen erfolgreich zu sein, sollten sie die erforderlichen Strukturreformen in Angriff nehmen. Zur Verringerung der Emissionen sollten die Mitgliedstaaten marktwirtschaftliche Instrumente wie Steuern umfassend nutzen, um umweltgerechtes Wachstum und grüne Beschäftigung zu unterstützen, Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien und sauberer, klimagerechter Technologien zu setzen und die Einsparung von Energie sowie Öko-Innovationen zu fördern. Sie sollten umweltgefährdende Subventionen auslaufen lassen und eine faire Verteilung ihrer Kosten und Nutzen sicherstellen, wobei Ausnahmen auf sozial Bedürftige beschränkt bleiben müssten. Alle gesetzgeberischen, politischen und fiskalischen Instrumente wie Energienormen für Güter und Gebäude, Zuschüsse, Vorzugsdarlehen oder eine Vergabe öffentlicher Aufträge unter Berücksichtigung von Umweltbelangen sollten genutzt werden, um eine kosteneffiziente Anpassung der Produktions- und Verbrauchsmuster und das Recycling zu fördern, den Übergang zu einer ressourcenschonenden emissionsarmen Wirtschaft zu vollziehen, den Verbrauch von CO
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endgültig}
Begründung
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020
Anhang : Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union
Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Leitlinie 2: Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte
Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone
Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft
Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase
Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis
Vorschlag
Begründung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang : Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit
Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens
Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung
Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut
Drucksache 583/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
... Die Kürzung des Ausgleichsbetrags wurde durch Artikel 24 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) eingefügt. Die Kürzung basierte auf den in der sog. Koch-Steinbrück-Liste enthaltenen Vorschlägen zum Subventionsabbau (Drucksache des Bundesrats 937/03 vom 19. Dezember 2003), die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht formell verfassungsmäßig in das Gesetzgebungsverfahren zum HBeglG 2004 eingeführt worden war und daher nicht Gegenstand des hierzu einberufenen Vermittlungsausschussverfahrens hätte werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 30. Juni 2011 Zeit zur Heilung gegeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 6 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1415: Entwurf für ein Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
Drucksache 432/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg. ... Diese Kriterien treffen auf die meisten Ausgaben im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik (EGFL und ELER) und dem Europäischen Fischereifonds (EFF) zu. Im Zusammenhang mit der GAP und dem EFF darf keine Situation entstehen, in der Kürzungen von EU-Mitteln zu einer Einnahmenverringerung der Landwirte oder Fischer führen. Die Verknüpfung von Bedingungen an Zahlungen sollte daher ausschließlich die EU-Erstattungen an die einzelstaatlichen Haushalte betreffen. Auf diese Weise müssten die Mitgliedstaaten weiterhin Agrarsubventionen auszahlen, die Erstattung dieser Ausgaben aus dem EU-Haushalt könnte jedoch (teilweise) ausgesetzt werden.
Drucksache 808/10
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Zu den wesentlichen Reformbestandteilen zählt weiter die Verbesserung der Kostendeckung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes. Neben der Erfolgsgebühr ist eine angemessene Erhöhung der bestehenden Gebühren vorgesehen. Da die gegenwärtige Höhe der Gebühren den Aufwand nicht deckt, sind die vorhandenen Gebührentatbestände gleichmäßig um etwa 30 Prozent zu erhöhen. Der gegenwärtige Umfang der Subventionierung der Gerichtsvollziehertätigkeit durch den Staat ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Zwar muss der Staat den Gläubigern effiziente und wirtschaftliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer titulierten Forderungen zur Verfügung stellen. Damit geht aber keinesfalls die Verpflichtung einher, diese Möglichkeiten in erheblichem Umfang kostenfrei zu eröffnen. Vielmehr steht es dem Staat frei, Gläubiger und Schuldner nach dem Verursacherprinzip an den tatsächlich anfallenden Kosten angemessen zu beteiligen. Die Sozialverträglichkeit kostendeckender Gebühren ist allein schon dadurch gewahrt, dass der Auftraggeber, der nicht in der Lage ist, eine erhöhte Gebühr aufzubringen ohne sein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzminimum zu beinträchtigen, zur Durchsetzung seiner Rechte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe y
Zu Buchstabe z
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Drucksache 20/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010 (22. Subventionsbericht)
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010 (22. Subventionsbericht)
Drucksache 461/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke KOM (2010) 372 endg.
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den bewährten sektorspezifischen Rechtsrahmen für die Gewährung staatlicher Hilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus außerhalb des allgemeinen Beihilferechts der EU fortschreiben will. Der vorliegende Verordnungsvorschlag, der es den Mitgliedstaaten nur noch bis zum 15. Oktober 2014 gestatten würde, nationale Steinkohlebeihilfen zu gewähren, und der eine lineare Degression der Stilllegungsbeihilfen um jeweils 33 Prozent in 15-Monatsschritten vorsieht, wird jedoch abgelehnt, da er im Widerspruch zu dem in Deutschland grundsätzlich vereinbarten sozialverträglichen Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018 steht.
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Unser Bekenntnis zum freien Handel setzt voraus, dass zwischen den inländischen und ausländischen Herstellern fairer Wettbewerb auf der Grundlage echter komparativer Vorteile herrscht. Wir schützen die Produktion in der EU vor internationalen Verzerrungen oder Störungen des Handels; zu diesem Zweck greifen wir im Einklang mit den WTO-Regeln auf Handelsschutzinstrumente zurück. Diese Instrumente werden wir auf neue Verzerrungsformen ausweiten, z.B. auf die Subventionierung strategischer Wirtschaftszweige; dies schließt das Vorgehen gegen Drittländer ein, wenn sie Ausfuhrbeschränkungen dazu nutzen, ihre nachgelagerten Wirtschaftszweige zu bevorteilen. Wir werden auch weiterhin unsere strengen rechtlichen und wirtschaftlichen Normen anwenden; dasselbe erwarten wir aber auch von unseren Handelspartnern. Wir werden EU-Unternehmen unterstützen, wenn Drittländer Handelsschutzinstrumente in unfairer Weise einsetzen; entsprechende Fälle werden wir erforderlichenfalls auch vor die WTO bringen. Im Lichte der Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon und/oder nach Maßgabe künftiger Ergebnisse der Doha-Verhandlungen im Kapitel „Regeln“, werden wir untersuchen, ob und wie unsere Handelsschutzinstrumente weiter zu aktualisieren und zu modernisieren sind.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... -armen Energiequellen - überwiegend Kernenergie und Wasserkraft. In bestimmten Teilen der EU könnte bis 2020 wegen der begrenzten Lebensdauer der betreffenden Anlagen mehr als ein Drittel dieser Erzeugungskapazität wegbrechen. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Kapazitäten ersetzt und ausgebaut, sichere Alternativen zu fossilen Energieträgern gefunden, die Netze an erneuerbare Energiequellen angepasst und ein wirklich integrierter Energiebinnenmarkt geschaffen werden müssen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten umweltschädliche Subventionen abschaffen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 41/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2009/10 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung
... 6. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, angesichts der sich allmählich erholenden Konjunktur auf eine konsistente und geordnete Exit-Strategie aus den staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen umzusteigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einfluss des Staates auf die Wirtschaft wieder spürbar zu reduzieren und die Staatsquote mittelfristig auf das Niveau vor der Krise zu senken. Die immense Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte muss ab 2011 konsequent zurückgeführt werden. Das erfordert die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse ebenso wie das Gebot der Generationengerechtigkeit. Der Bundesrat teilt die Forderung des Sachverständigenrates, wonach die Haushaltskonsolidierung vornehmlich durch drastische Kürzungen bei den Ausgaben erfolgen muss. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Konsolidierung dabei nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur sein muss. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Wachstum der öffentlichen Ausgaben deutlich unter dem Wachstum der Wirtschaftsleistung zu halten, öffentliche Mittel umzuschichten, Gegenwartsausgaben zurückzuführen, Zukunftsinvestitionen zu stärken, Subventionen abzubauen und Effizienzreserven zu heben.
Drucksache 483/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... im "Gesetz zur Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform (Haushaltsbegleitgesetz 2011)" enthalten sind und dieses erst im nächsten Durchgang im Bundesrat beraten werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:
Drucksache 671/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
... Die marktordnungsrechtlichen Vorschriften im europäischen Recht haben eine Reihe von formellen und materiellen Änderungen erfahren. So wurden die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (Verordnung über die einheitliche GMO) aufgenommen und die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 aufgehoben. Auch sind einige der bisher im Sektor Zucker eingesetzten Instrumente (z.B. Subventionen bei der Einfuhr von Zucker) oder Abgaben (z.B. befristeter Umstrukturierungsbetrag) entfallen. Daraus resultiert Anpassungsbedarf im nationalen Durchführungsrecht. Die Zucker-Quoten-Verordnung, die Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung und die Denaturierungsverordnung sind zu ändern, zwei weitere Verordnungen werden wegen Wegfalls der EU-rechtlichen Grundlage aufgehoben. Zudem ist nationales Recht an die Sprachregelung des Vertrages von Lissabon anzupassen. Weiter werden Zuständigkeiten zwischen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie der Bundesfinanzverwaltung klargestellt sowie Vorschriften an die Bedürfnisse der Kontrollbehörden angepasst und modernisiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten für die Verwaltung
2. Informationspflichten für die Wirtschaft
3. Informationspflichten für Bürger
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Zucker-Quoten-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 9 Festsetzung der Abgaben
§ 13a Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 13b Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung der Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
Artikel 4 Änderung der Denaturierungsprämienverordnung Zucker
§ 1 Anwendungsbereich
Artikel 5 Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
§ 1 Aufhebung von Vorschriften
§ 2 Weiteranwendung von Vorschriften
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1464: Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Verordnungen im Bereich Zucker
Drucksache 532/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... b) In diesem Zusammenhang wird jedoch auch festgestellt, dass laut dem 22. Subventionsbericht der Bundesregierung weiterhin in einem großen Umfang ökologisch nachteilige Steuervergünstigungen gewährt werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO
18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO
19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV
22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG
23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *
28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *
29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 808/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Zu den wesentlichen Reformbestandteilen zählt weiter die Verbesserung der Kostendeckung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes. Neben der Erfolgsgebühr ist eine angemessene Erhöhung der bestehenden Gebühren vorgesehen. Da die gegenwärtige Höhe der Gebühren den Aufwand nicht deckt, sind die vorhandenen Gebührentatbestände gleichmäßig um etwa 30 Prozent zu erhöhen. Der gegenwärtige Umfang der Subventionierung der Gerichtsvollziehertätigkeit durch den Staat ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Zwar muss der Staat den Gläubigern effiziente und wirtschaftliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer titulierten Forderungen zur Verfügung stellen. Damit geht aber keinesfalls die Verpflichtung einher, diese Möglichkeiten in erheblichem Umfang kostenfrei zu eröffnen. Vielmehr steht es dem Staat frei, Gläubiger und Schuldner nach dem Verursacherprinzip an den tatsächlich anfallenden Kosten angemessen zu beteiligen. Die Sozialverträglichkeit kostendeckender Gebühren ist allein schon dadurch gewahrt, dass der Auftraggeber, der nicht in der Lage ist, eine erhöhte Gebühr aufzubringen ohne sein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzminimum zu beinträchtigen, zur Durchsetzung seiner Rechte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe y
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Drucksache 461/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke KOM (2010) 372 endg.
... Auf EU-Ebene spielt subventionierte Kohle nur eine geringe Rolle für die Energieversorgungssicherheit (wobei sich die Situation je nach Mitgliedstaat unterscheidet). Angesichts des geringen Anteils subventionierter Steinkohle am Gesamtenergiemix der EU können diese Subventionen Unterbrechungen in der Versorgung – sei es in der Kohleversorgung oder der Versorgung mit anderen Energiequellen – nur begrenzt ausgleichen. Der Anteil subventionierter Kohle an der Stromerzeugung in der EU beträgt nur 5,1 %. Beihilfen zur Deckung von Produktionsverlusten hatten sogar nur einen Anteil von 1,4 % (auch wenn dieser Anteil in einzelnen Mitgliedstaaten höher sein kann).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Öffentliche Anhörungen
3. Folgenabschätzung
Option 1: Basisszenario
Option 2: Leitlinien der Kommission
Option 3: Verordnung des Rates zur Genehmigung zeitlich befristeter Betriebsbeihilfen Stilllegungsbeihilfen
Option 4: Verordnung des Rates zur Genehmigung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten soziale Altlasten und Umweltaltlasten
Option 5: Kombination der Optionen 3 und 4
Option 6: Verlängerung der geltenden Kohleverordnung um zehn Jahre
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
4 Stilllegungsbeihilfen
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
4 Verfahren
Vorschlag
Abschnitt I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt II Vereinbarkeit der Beihilfe
Artikel 2 Grundsatz
Artikel 3 Stilllegungsbeihilfe
Artikel 4 Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
Artikel 5 Kumulierung
Artikel 6 Getrennte Buchführung
Abschnitt III Verfahren
Artikel 7 Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
Abschnitt IV Schlussbestimmungen
Artikel 8 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang Definition der in Artikel 4 genannten Kosten
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Es sind ferner besondere Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass dieser zunehmende Wettbewerbsdruck von aufstrebenden Volkswirtschaften nicht auf Wachstumsstrategien gründet, die in großem Umfang robuste protektionistische Maßnahmen zur Exportförderung und zur Benachteiligung von Einfuhren beinhalten. Tatsächlich werden zunehmend Maßnahmen solcher Art festgestellt, z.B. unzulässige nichttarifäre Handelshemmnisse, versteckte Subventionen, diskriminierende Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, erzwungener Technologietransfer, Wechselkurssteuerung und eine unzureichende Durchsetzung von Sozial- und Umweltschutzvorschriften. Es ist daher wesentlich, solche wettbewerbsverzerrenden staatlichen Eingriffe auch weiterhin genau zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Marktzugangsstrategie der EU ist ein wichtiges Instrument für den Umgang mit den verschiedenen Handelshemmnissen, mit denen europäische Unternehmen auf den Märkten von Drittländern konfrontiert sind. Besondere Aufmerksamkeit ist daher im Rahmen einer Stärkung der Strategie auf Bereiche wie das öffentliche Auftragswesen, ausländische Direktinvestitionen und Beschränkungen für Rohstoffexporte zu richten. Gleichermaßen sind der wirksame Schutz und die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sowie geographische Informationen in Drittländern eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass europäische Unternehmen – und insbesondere diejenigen, die in innovativen Bereichen aktiv sind – auf Drittmärkten konkurrenzfähig sind.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit den wichtigsten Handelspartnern weiter ausbauen (sowohl auf bilateraler Ebene im Rahmen von Regulierungsdialogen als auch auf multilateraler Ebene, z.B. im Rahmen der G20) mit der doppelten Zielsetzung, eine stärkere Regelungskonvergenz zu erreichen, vor allem – soweit möglich – durch Förderung gleicher Regelungen in Drittstaaten, und sich für eine breitere Einführung internationaler Normen einzusetzen. In diesem Sinne wird sie internationale (multilaterale und bilaterale) Handelsabkommen aushandeln, wobei dem Marktzugang und der Regelungskonvergenz, insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen, Rechte des geistigen Eigentums und Subventionen, besonderes Augenmerk gelten wird.
Drucksache 231/10
... " durchaus nicht unerwünscht. Grundbedingung für eine solche Umorientierung ist jedoch gegebenenfalls, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Gruppen von Anbietern vermieden werden. Vielmehr müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen und faire Voraussetzungen bestehen, damit am Markt Raum für unabhängige Anbieter bleibt, ihre Leistungen zu offerieren und zu erbringen. Daran fehlt es, wenn ein Anbieter seine Preisgestaltung nicht am durch Wettbewerb gekennzeichneten Marktgeschehen ausrichtet, sondern etwa mithilfe von offenen oder verdeckten Quersubventionen auf Verdrängung seiner Mitwettbewerber anlegt. Die Unterbindung solcher Praktiken obliegt bei marktbeherrschender Stellung den Wettbewerbsbehörden.
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... 14. verweist auf die von den WTO-Mitgliedern auf der Ministerkonferenz in Hongkong eingegangene Verpflichtung, die parallele Abschaffung aller Exportsubventionen und Disziplinen für alle Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung sicherzustellen;
Drucksache 20/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010 (22. Subventionsbericht)
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010 (22. Subventionsbericht)
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... es in dieser Legislaturperiode weder neue Subventionen geben wird noch bestehende erhöht werden
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
11. Begründung:
12. Begründung:
13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
Zu Artikel 6 Nummer 1a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV
Drucksache 461/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke KOM (2010) 372 endg.
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den bewährten sektorspezifischen Rechtsrahmen für die Gewährung staatlicher Hilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus außerhalb des allgemeinen Beihilferechts der EU fortschreiben will. Der vorliegende Verordnungsvorschlag, der es den Mitgliedstaaten nur noch bis zum 15. Oktober 2014 gestatten würde, nationale Steinkohlebeihilfen zu gewähren, und der eine lineare Degression der Stilllegungsbeihilfen um jeweils 33 Prozent in 15-Monatsschritten vorsieht, wird jedoch abgelehnt, da er im Widerspruch zu dem in Deutschland grundsätzlich vereinbarten sozialverträglichen Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018 steht.
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Um die Wirtschaft vor Infiltration durch kriminelle Netzwerke zu schützen, sollten Strategien zur Einbeziehung von Behörden und Regulierungsstellen, die für die Erteilung von Genehmigungen, Zulassungen, die Auftragsvergabe oder für Subventionen zuständig sind, entwickelt werden (administrativer Ansatz). Um die Mitgliedstaaten praktisch zu unterstützen, wird die Kommission 2011 wird ein Netz nationaler Kontaktstellen einrichten, um bewährte Praktiken zu entwickeln, und konkrete Pilotprojekte finanzieren.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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