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"Subvention"


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0836/1/04
0566/04
0994/1/04
0994/04B
0666/04
0283/04
0613/04
Drucksache 44/1/16

... 16. Der Bundesrat weist weiterhin darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für Produktivitätssteigerungen bei privaten Investitionen kontinuierlich verbessert werden müssen. Die Bundesregierung sollte - wie sie es in Teilen angekündigt hat - eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein höheres Produktivitätswachstum mit den Stichworten Gründung, Innovation, Digitalisierung anstreben, anstatt zu versuchen, private Investitionsprojekte zu subventionieren, die ansonsten aufgrund mangelnder Ertragsaussichten nicht getätigt worden wären.



Drucksache 132/16 (Beschluss)

... Die Stahlindustrie befindet sich zurzeit weltweit in einer Krise aufgrund massiver Überkapazitäten weltweit und vor allem in China. Der Weltmarkt wird mit Stahlprodukten zu Niedrigstpreisen überschwemmt. Allein die Exporte chinesischer Stahlunternehmen erreichten in 2015 rund 112 Millionen Tonnen. Zum Vergleich: die Stahlnachfrage in der gesamten EU beläuft sich auf nur 150 Millionen Tonnen. Mit ihren gedumpten bzw. subventionierten Produkten behindert die chinesische Stahlindustrie den fairen Wettbewerb. Notwendig ist daher eine europäische Außenhandelspolitik, deren Instrumente wirkungsvoll ausgestaltet sind und effektiv eingesetzt werden. Das bisherige handelspolitische Instrumentarium der EU ist im Vergleich zu anderen Weltregionen zu schwerfällig. Erst bei Nachweis einer erheblichen Schädigung über einen Zeitraum von 12 Monaten werden Klageverfahren von den EU-Behörden überhaupt akzeptiert. So dauert es in der EU ca. rund 20 Monate und damit doppelt so lang wie in den USA, bis effektive Gegenmaßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie greifen. Die Verfahren müssen daher deutlich verkürzt werden.



Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat weist weiterhin darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für Produktivitätssteigerungen bei privaten Investitionen kontinuierlich verbessert werden müssen. Die Bundesregierung sollte - wie sie es in Teilen angekündigt hat - eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein höheres Produktivitätswachstum mit den Stichworten Gründung, Innovation, Digitalisierung anstreben, anstatt zu versuchen, private Investitionsprojekte zu subventionieren, die ansonsten aufgrund mangelnder Ertragsaussichten nicht getätigt worden wären.



Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine nachhaltige Entwicklung der Staaten des globalen Südens im Sinne der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen nur gelingen kann, wenn diese nicht durch einseitige Maßnahmen, wie zum Beispiel subventionierte Exporte, benachteiligt werden. Dazu ist es notwendig, Handels- und Entwicklungspolitik aufeinander abzustimmen und zu einer kohärenten Gesamtstrategie weiterzuentwickeln.



Drucksache 25/15

... Urkundendelikte sind regelmäßig Begleittaten von Betrug, Subventionsbetrug und Korruptionsstraftaten. Daher soll in Ergänzung zu den Änderungen bei §§ 263 und 264 StGB (Artikel 1 Nummern 7 und 8) auch das Regelbeispiel in § 267 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 StGB auf Fälle des Missbrauchs der Befugnisse oder der Stellung als Europäischer Amtsträger erweitert werden. Die Ergänzung dient der Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 302
Erweiterter Verfall

§ 335a
Ausländische und internationale Bedienstete

§ 338
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des EU-Bestechungsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

Artikel 4
Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

§ 3
Auslandstaten

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. EU-Rahmenbeschluss

2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme

3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

2.4 1:1- Umsetzung

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 33/15

... Die Makrofinanzhilfe und das damit verknüpfte wirtschaftliche Anpassungs- und Reformprogramm werden den kurzfristigen Finanzierungsbedarf der Ukraine mindern und politische Maßnahmen fördern, die auf eine mittelfristige Verbesserung der Zahlungsbilanz und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und auf die Stärkung eines nachhaltigen Wachstums abzielen. Mit der Makrofinanzhilfe sollen insbesondere Reformen in folgenden Bereichen unterstützt werden: Verwaltung öffentlicher Mittel und Korruptionsbekämpfung, Steuerverwaltung, Reformen im Energiesektor einschließlich einer Stärkung des sozialen Sicherheitsnetzes, um die laufende Rücknahme von Energiesubventionen für Endverbraucher gezielt abzufedern, Reform des Finanzsektors sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen.



Drucksache 553/15

... Das Paket zur Energieunion wurde von der Europäischen Kommission am 25. Februar 2015 verabschiedet. In diesem Kontext wird die Kommission ab 2016 Daten über Energiepreise und -kosten (einschließlich Steuern und Subventionen) vorlegen. Mit dieser Aufschlüsselung der Energiepreise und -kosten wird es ihr möglich sein, die Energiemarktsituation zu beobachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/15




1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich

Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung fachlicher Beratung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Folgenabschätzung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Aspekte

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Datenquellen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung

Artikel 7
Qualitätsbewertung und Berichte

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Ausnahmeregelungen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

Artikel 13
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

Anhang I
ERDGASPREISE

1. Preise

2. Erdgas

3. Meldeeinheiten

4. Messeinheiten

5. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

6. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

7. Verbrauchsmengen

Anhang II
STROMPREISE

1. Preise

2. Meldeeinheiten

3. Messeinheit

4. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

5. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

6. Verbrauchsmengen


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 93. Der Bundesrat betont zudem, dass eine wirkliche Energiewenkarbonisierung ohne Atomkraft heißt. Die klimapolitischen Ziele der Energieunion dürfen nicht die Legitimation für eine Kehrtwende zur Atomkraft mit ihren erheblichen Risiken bieten. Weil radioaktive Strahlung keine Grenzen kennt, liegt hier eine besondere Verantwortung der EU. Zudem ist Atomkraft nicht wirtschaftlich. Ohne massive staatliche Beihilfen und oftmals versteckte Subventionen wäre die Atomkraft nicht überlebensfähig. Der Bundesrat kritisiert daher die Subventionen für Atomenergie und fordert die Kommission auf, die Entscheidung der vorherigen Kommission zu Hinkley Point III zu revidieren und für einen Beihilferahmen zu sorgen, der staatliche Beihilfen für die Atomkraft ausschließt. Das schon 2003 gemachte Versprechen der Kommission, die Atomkraftwerksbetreiber zur vollen Zahlung ihrer Risiko- und Nachfolgekosten zu verpflichten, sollte eingelöst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 416/15

... Durch die Umwidmung bereits verfügbarer Finanzmittel für Programme zur Förderung der direkten Eingliederung in den Arbeitsmarkt (z.B. für Einstellungsbeihilfen) könnten die Arbeitgeber stärker eingebunden werden. Angesichts einer geringen Arbeitskräftenachfrage und nur wenig finanzpolitischen Spielraums können solche Anreize ein attraktives Förderinstrument für mehr Beschäftigung sein, das gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitsloser verbessert. Solche Beihilfen müssen jedoch sorgfältig konzipiert sein, da sonst lediglich öffentliche Gelder verschwendet werden, vor allem wenn die subventionierten Arbeitsplätze ohnehin geschaffen worden wären (Mitnahmeeffekt), wenn die Anreize Arbeitgeber lediglich dazu veranlassen, Arbeitskräfte einer Kategorie anstelle einer anderen einzustellen (Verdrängungseffekt), oder wenn sie eine unnötige Fragmentierung des Steuersystems bewirken würden.



Drucksache 114/15

... Im Interesse einer möglichst zeitnahen Anreizwirkung und unter Berücksichtigung subventionspolitischer Leitlinien wird die Steuerbefreiung entsprechend dem Förderzeitraum für die Sonderabschreibung auf die Jahre 2015 bis 2019 befristet.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 61. Er betont zudem, dass eine wirkliche Energiewenkarbonisierung ohne Atomkraft heißt. Die klimapolitischen Ziele der Energieunion dürfen nicht die Legitimation für eine Kehrtwende zur Atomkraft mit ihren erheblichen Risiken bieten. Weil radioaktive Strahlung keine Grenzen kennt, liegt hier eine besondere Verantwortung der EU. Zudem ist Atomkraft nicht wirtschaftlich. Ohne massive staatliche Beihilfen und oftmals versteckte Subventionen wäre die Atomkraft nicht überlebensfähig. Der Bundesrat kritisiert daher die Subventionen für Atomenergie und fordert die Kommission auf, die Entscheidung der vorherigen Kommission zu Hinkley Point III zu revidieren und für einen Beihilferahmen zu sorgen, der staatliche Beihilfen für die Atomkraft ausschließt. Das schon 2003 gemachte Versprechen der Kommission, die Atomkraftwerksbetreiber zur vollen Zahlung ihrer Risiko- und Nachfolgekosten zu verpflichten, sollte eingelöst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 114/15 (Beschluss)

... Im Interesse einer möglichst zeitnahen Anreizwirkung und unter Berücksichtigung subventionspolitischer Leitlinien wird die Steuerbefreiung entsprechend dem Förderzeitraum für die Sonderabschreibung auf die Jahre 2015 bis 2019 befristet.



Drucksache 204/15

... c) Führung einer Liste von Fragen betreffend staatliche Subventionen oder Beihilfen, die von den Vertragsparteien im Gemeinsamen Ausschuss aufgeworfen werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Schlussbemerkung

* ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 3

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 6a
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 3
Umwelt

Artikel 15
Umwelt

Artikel 4
Soziale Dimension

Artikel 17a
Soziale Dimension

Artikel 5

Artikel 6
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 21
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 7
Staatliche US-Beförderungsleistungen

Anhang 3
des Abkommens wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:

Anhang 3
Betreffend Staatliche US-Beförderungsleistungen

Artikel 8
Anhänge

Artikel 9
Vorläufige Anwendung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage zum
Protokoll

Anhang 6
Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen aus Drittländern

Gemeinsame Erklärung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 318/15

... 6. Patentbox- oder Lizenzbox-Systeme sind dagegen für eine effektive Förderung von FuE nicht geeignet, da sie erst viel zu spät ansetzen, indem sie erfolgreiche Vermarktung steuerlich begünstigen. Eine Subventionierung von FuETätigkeiten ist nur für die Inputseite bei den Forschungsaufwendungen gerechtfertigt. Nur hier liegt ein Marktungleichgewicht vor, da die Gesellschaft von FuE-Tätigkeiten unabhängig vom Erfolg für den Investor profitiert. Daran ändert auch nichts, dass sich zahlreiche Staaten in Europa Patentbox-Systemen bedienen. Außerdem setzen die gegenwärtig existierenden Patentbox-Systeme keine eigene Forschung und Entwicklung voraus, sondern begünstigen auch erworbene Patente oder Markenrechte.



Drucksache 500/15

... Die Handelspolitik der EU hat sich an diese Realität bereits angepasst, indem sie ihre Beschränkung auf traditionelle Diskussionen über Zölle aufgegeben hat. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz notwendig, der entscheidende Bereiche wie öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb einschließlich Subventionen sowie gesundheitspolizeiliche und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 405/15

Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2013 bis 2016 (Fünfundzwanzigster Subventionsbericht)



Drucksache 258/15 (Beschluss)

... Schließlich sind die für Schlichtungsverfahren vorgesehenen Gebühren bzw. Entgelte einseitig zu Lasten der Unternehmen verteilt. Da in keiner Weise absehbar ist, ob diese kostendeckend wären, bestünde die Gefahr, dass unzulässigerweise eine Quersubventionierung einer kammerbetriebenen Verbraucherschlichtungsstelle aus Beiträgen und Gebühren der Kammermitglieder erfolgen müsste. Dies widerspricht eklatant den Prinzipien der funktionalen Selbstverwaltung.



Drucksache 71/15

... Aus den jüngsten Daten geht hervor, dass die EU 53 % ihres Energieaufkommens für etwa 400 Mrd. EUR importiert hat; damit ist sie der größte Energieimporteur weltweit. Sechs Mitgliedstaaten beziehen ihre gesamten Erdgaslieferungen von einem einzigen externen Lieferanten und sind daher nach wie vor extrem anfällig in Versorgungskrisen. Es wird ferner veranschlagt, dass durch Energieeinsparungen in Höhe von 1 % die Erdgaseinfuhren um jeweils 2,6 % gesenkt werden1. 75 % unseres Gebäudebestands ist nicht energieeffizient. Der Verkehr hängt zu 94 % von Erdölprodukten ab, von denen 90 % eingeführt werden. Insgesamt wurden in der EU über 120 Mrd. EUR jährlich an direkten oder indirekten Energiesubventionen gewährt, die häufig nicht gerechtfertigt waren2. Allein bis 2020 müssen mehr als 1 Billion EUR in den Energiesektor der EU investiert werden3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... 37. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Abbau klimaschädlicher Subventionen kurzfristig und entschlossen anzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 112/14

... Für die Erzeugung von Kasein und Kaseinaten aus Milch galt bis 2006 eine interne Subventionsregelung der Union. Diese Regelung wird seitdem nicht mehr angewandt und wurde durch die politische Einigung, die 2013 über die reformierte einheitliche gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse erzielt wurde, endgültig abgeschafft. Bestimmte Vorschriften, die von den internationalen Normen abweichen, sind daher nicht länger gerechtfertigt. Infolgedessen werden die Anforderungen an die Zusammensetzung von Kaseinerzeugnissen mit diesem Vorschlag an die einschlägige Codex-Norm angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/14




Vorschlag

2 BEGRÜNDUNG

1. Kontext des VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der Betroffenen Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNGEN

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, damit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates

Anhang I
NÄHRKASEINE

I. NORMEN für SÄURE-NÄHRKASEIN

II. NORMEN für LABNÄHRKASEIN

Anhang II
NÄHRKASEINATE NORMEN für NÄHRKASEINATE

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 308/14

... - Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Wiederverwendungsbranche; - Maßnahmen zur Abschaffung schädlicher Subventionen, die nicht mit der Abfallhierarchie im Einklang stehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 84/14

... - in Anerkennung der Tatsache, dass Subventionen den Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen beeinträchtigen und die grundlegenden Ziele dieses Abkommens in Frage stellen können,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Rechten

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung der Regulierungsfeststellungen hinsichtlich Eignung, Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen

Artikel 5
Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung von Genehmigungen

Artikel 6
Investitionen

Artikel 7
Einhaltung von Rechtsvorschriften

Artikel 8
Wettbewerbliches Umfeld

Artikel 9
Kommerzielle Möglichkeiten Vertretungen von Luftfahrtunternehmen

4 Bodenabfertigung

Verkäufe, Ausgaben vor Ort und Zahlungsverkehr

4 Kooperationsvereinbarungen

4 Leasing

Franchise - und Branding-Vereinbarungen

Artikel 10
Zölle und Steuern

Artikel 11
Gebühren für die Nutzung von Flughäfen, Einrichtungen und Diensten

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistiken

Titel II
Regulierungszusammenarbeit

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement (ATM)

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computerreservierungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchsetzung

Artikel 22
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Beziehung zu anderen Übereinkünften

Artikel 26
Änderungen

Artikel 27
Kündigung

Artikel 28
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 29
Vorläufige Anwendung und Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Übergangsbestimmungen

Anhang III
(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung) Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und zugehörige Fragen Nr. 95/93

B. Flugverkehrsmanagement

C. Flugsicherheit Nr. 3922/91

D. Luftsicherheit

E. Umwelt Nr. 2006/93

F. Soziale Aspekte

G. Verbraucherschutz Nr. 90/314

Anhang IV
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 5 sowie Anhang I

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9
Die Absätze 1 bis 4 regeln das Recht der Luftfahrtunternehmen zur Einrichtung von Büros zu gewerb lichen

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 436/1/14

... f) So weist beispielsweise das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in einer Studie zu Markthochlaufszenarien für Elektrofahrzeuge auf das erhebliche Potenzial von Anreizen für rein gewerbliche Flotten hin, die rund 30 Prozent des Neuwagenmarktes ausmachen. Maßnahmen wie die Einführung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten, eine Pauschalsubvention oder das Angebot zinsgünstiger Kredite könnten den Markthochlauf beschleunigen, dabei kann eine vergleichsweise überschaubare finanzielle Förderung etwa durch Sonderabschreibungen bei gewerblichen Flotten ein deutliches Marktwachstum erzielen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, insbesondere zu prüfen, wie über Sonderabschreibungen für gewerbliche Elektrofahrzeuge (Sonder-AfA) und eine Reform der Dienstwagenbesteuerung zeitnah Anreize für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen geschaffen werden können.



Drucksache 617/14

... Erzeugerorganisationen/Erzeuger: Es gibt in Deutschland 33 Erzeugerorganisationen und ca. 3 000 Obst- und Gemüseerzeuger, die nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind. Unter der Annahme, dass jeder der potentiell Berechtigten einmal an der Maßnahme teilnimmt, entsteht ein Erfüllungsaufwand (Bürokratiekosten) für die Erstellung und Übermittlung von jeweils 2 Meldungen (Vorabmitteilung und Mitteilung über abgeschlossene Maßnahme auf von der Behörde vorgegebenen Formularen) bei Annahme der Kostenklasse "Steuern/Subventionen mittlere Komplexität" in Höhe von 100 000 €.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder

3. Wirtschaft

4. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3147: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 und zur Aufhebung der Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 608/14

... (f) "Kaufpreis" den vom Käufer für Güter tatsächlich entrichteten Preis einschließlich Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen, nach Abzug von Mengen- oder Nebensaisonrabatten auf Listenpreise oder -gebühren, ohne Zinsen oder Dienstleistungsgebühren aus Darlehensvereinbarungen und Mahn- oder Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung;



Drucksache 639/14

... Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung Anspruch auf eine Ermäßigung der Kfz-Steuer haben, werden mit vorliegendem Regelungsentwurf entlastet. Künftig fallen bei der Beantragung der Steuerermäßigung der Vermerk auf dem Schwerbehindertenausweis sowie das Löschen des Vermerks nach Wegfall der Ermäßigung weg. Das Ressort geht von rd. einer Stunde Aufwand pro Fall aus. Darin enthalten sind die Bearbeitungszeit, die Wartezeit und die Zeit für den Weg zur Behörde. 2014 sind laut des 24. Subventionsberichts des BMF 960.000 Personen steuerbefreit bzw. erhalten eine Steuerermäßigung. Über die Höhe der Fallzahl, die künftig eine Steuerermäßigung beantragen, kann das Ressort aufgrund der Umstrukturierung (Übergang der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund) keine Aussage treffen. Entsprechend der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ergibt sich auch eine Entlastung bei der Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 470/13

... Finnland garantiert nun, dass jeder junge Mensch unter 25 (unter 30 bei Hochschulabsolventen) binnen drei Monaten nach dem Verlust des Arbeitsplatzes ein Angebot für einen Arbeitsplatz, ein Praktikum, eine berufliche Ausbildung, einen Studienplatz oder die Teilnahme an einem Workshop oder einer Umschulung erhält. In Österreich gibt es eine "Arbeits- und Ausbildungsplatzgarantie" für junge Menschen zwischen 19 und 24 Jahren. Arbeitslosen Jugendlichen wird innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Registrierung beim Arbeitsamt ein Arbeitsplatz, eine gezielte Ausbildung oder ein subventionierter Arbeitsplatz angeboten. Schweden verfolgt den Ansatz, junge registrierte Arbeitslose zu fördern, zunächst durch eine dreimonatige intensivierte Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, anschließend durch einen aktiven Abstimmungsprozess in Kombination mit einer Lehre oder Weiterbildung.



Drucksache 651/13 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht)



Drucksache 626/1/13

... - Zertifikatehandel auf angemessenem Niveau und dem Abbau ökologisch schädlicher Subventionen gelöst werden. Der Bundesrat sieht angesichts des Preisverfalls der Emissionszertifikate und der ausbleibenden Lenkungswirkung einen dringenden Bedarf für eine Reform des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/1/13




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

4. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 221 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB V ,


 
 
 


Drucksache 368/13

... - MwSt und andere Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen auf Umweltschutzdienstleistungen,



Drucksache 515/13

... Zu den einschlägigen restriktiven Maßnahmen zählen Zollschranken, nichttarifäre Maßnahmen (vor allem in Bezug auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren), Ausfuhranreize und -subventionen sowie Beschränkungen für verschiedene Arten von Rohstoffen für die Stahlherstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 290/13

... Die Behörden könnten die Einführung von Gruppentarifen oder Pauschalprämien beschließen, was zu einer Quersubventionierung durch Bewohner von Gebieten mit geringem Risiko führt. Die Tarife können Privathaushalte in gefährdeten Gebieten zum Abschluss einer Versicherung bewegen. Eine solche Tarifpolitik verschärft jedoch die negativen Auswirkungen der Landnutzung noch: Bei Pauschalprämien müssen Personen nicht extra dafür zahlen, dass sie in Risikogebieten leben. Die Versicherung kostet die Haushalte an allen Standorten, an denen eine solche Versicherung abgeschlossen werden kann, gleich viel. Eine Verbindung des Solidaritätsgedankens mit strengen Bauvorschriften und -standards korrigiert die unzureichende Internalisierung des Risikos teilweise und steigert die Effizienz. Verschieden großen Risiken kann auch durch die Unterscheidung zwischen Risikozonen bei der Festlegung der Versicherungstarife Rechnung getragen werden.



Drucksache 247/13

... Die Kommission hat im Jahr 2012 eine Bestandsaufnahme der Energiepolitik der EU vorgenommen5. Zusammen mit diesem Grünbuch wird ein aktualisierter Fortschrittsbericht veröffentlicht. Investitionen in Forschung und Entwicklung, Innovationen sowie die Einführung erneuerbarer Energien im großen Maßstab haben zu einer erheblichen Senkung der Kosten für Erneuerbare-Energien-Technologien beigetragen. Mit der großmaßstäblichen Einführung von erneuerbaren Energien sind große Herausforderungen verbunden, etwa ihre vollständige Einbindung in die Stromnetze in der EU dergestalt, dass auf die damit verbundene schwankende Leistungsbereitstellung abgestellt wird, und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Ziele. Die Kopplung der Großhandelsstrommärkte in der EU wird zur Integration der erneuerbaren Energien in die Stromnetze ebenso beitragen wie die Realisierung intelligenter Netze, mit denen Erzeugung, Netzsteuerung, Speicherung und Verbrauch an die sich ändernden Marktgegebenheiten angepasst werden können. Darüber hinaus werden jedoch massive Investitionen in die Übertragungs-/Fernleitungs- und Verteilernetze, einschließlich grenzüberschreitender Infrastruktur zur Vollendung des Energiebinnenmarktes, notwendig sein, um die erneuerbaren Energien aufnehmen zu können. Eine weitere wichtige Herausforderung besteht darin, im Laufe der Zeit sicherzustellen, dass erneuerbare Energiequellen kostengünstiger werden, damit Förderregelungen auf die Technologien und Bereiche beschränkt werden können, in denen eine Förderung noch immer benötigt wird. Solche Regelungen sollten so konzipiert werden, dass eine Überkompensation vermieden, die Kosteneffizienz verbessert, eine umfangreiche THG-Reduktion gefördert, die Innovationsfähigkeit gestärkt, für eine nachhaltige Nutzung von Rohstoffen gesorgt und eine Anpassung an Kostenentwicklungen ermöglicht wird, um eine Abhängigkeit von Subventionen zu vermeiden, Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen und, namentlich in Bezug auf

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 72/1/13

... Wird das Altersvorsorgekapital für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt, hat der Steuerpflichtige einen Vorteil aus der steuerlich geförderten Immobiliennutzung. Dieser Vorteil wird bisher mit zwei Prozent jährlich des eingesetzten geförderten Kapitals verzinst und insgesamt einem Wohnförderkonto zugeführt, das die nachgelagerte Besteuerung vergleichbar der Behandlung der anderen regelmäßig verzinslichen Altersvorsorgeprodukte sicherstellt. Die jetzt vorgesehene Absenkung auf ein Prozent wird in der Gesetzesbegründung auf Vereinfachungsgründe gestützt. Worin die Vereinfachung liegen soll, ist nicht erkennbar. Vielmehr handelt es sich um eine Subvention für Wohneigentümer, wenn damit der Zinssatz einer alternativen langfristigen Kapitalanlage nicht erreicht wird.

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Drucksache 72/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 92a Absatz 2 Satz 3 EStG

3. Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 526/13

... Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zählen Workshop-Schulen und Beschäftigungsworkshops, an denen bereits 9 500 junge Menschen teilgenommen haben. Subventionen in Form einer Absenkung der von Unternehmen, die junge Menschen einstellen, zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge wurden bereits für 142 000 junge Menschen gewährt. Die neue Strategie für Unternehmertum und Jugendbeschäftigung sieht 100 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit vor. Für diese zum Teil vom ESF kofinanzierten Maßnahmen werden 3,485 Mrd. EUR bereitgestellt. In den Regionen mit den höchsten Jugendarbeitslosenquoten werden verschiedene spezifische Maßnahmen vom EFRE finanziert.

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Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 592/13 (Beschluss)

... 10. Der europäische Abwicklungsmechanismus muss nach Auffassung des Bundesrates insbesondere sicherstellen, dass erstens insolvente Kreditinstitute nicht dauerhaft subventioniert werden und dass zweitens bei der Abwicklung dieser Institute die richtige Haftungsreihenfolge angewandt wird: In erster Linie sind die Eigenkapitalgeber heranzuziehen, in zweiter Linie die Fremdkapitalgeber und erst danach die Einleger unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten geltenden Einlagensicherungssysteme. Auf den nationalen oder europäischen Steuerzahler darf nach Auffassung des Bundesrates künftig allenfalls als ultima ratio zurückgegriffen werden. Der Bundesrat erneuert insbesondere seine Forderung, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.



Drucksache 185/13

... Angesichts der aggressiven Handelspolitik unserer Konkurrenten, die normalerweise geringere Ausgaben haben, bringt der unabhängige Weltraumzugang Europas kurzfristig Kosten mit sich. Teile dieser zusätzlichen Kosten sind objektiv begründet (Gewährleistung des Fortbestehens eines europäischen Knowhows und der Zuverlässigkeit, niedrigere Arbeitskosten einiger unserer Konkurrenten, Höhe der ausländischen Subventionen22 und Größe des institutionellen Marktes). Ein anderer Teil geht auf Effizienzmängel im Sektor zurück, welche reduziert werden sollten. Mittelfristig hätte ein unabhängiger Zugang jedoch positive wirtschaftliche Auswirkungen sowohl für institutionelle Handlungsträger als auch für private Unternehmen. Er würde Europa Vorteile aus weltraumgestützten Anwendungen sichern, zusätzliche Sicherheit bieten (Doppelquellenbeschaffung) und seine Konkurrenten zwingen, auf dem europäischen Markt Angebote zu wettbewerbsfähigen Preisen vorzulegen, wodurch private Unternehmen begünstigt würden. Außerdem kommen bei einigen Programmen aufgrund von Sicherheitserwägungen nur europäische Trägerraketen in Frage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/13




Mitteilung

1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD

2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt

2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen

2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist

2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren

2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte

2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.

2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens

2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden

3. Ziele einer Industriepolitik der EU

4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik

4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

4.1.2. Die Normung vorantreiben

4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen

4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern

4.2. Forschung und Innovation unterstützen

4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung

4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen

4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik

4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes

1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?

1.2. Die Normung vorantreiben

2. Forschung und Innovation unterstützen

2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation

2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen

5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik

6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum


 
 
 


Drucksache 188/13

... 65. OECD, Environmentally harmful subsidies: challenges for reform (Umweltschädliche Subventionen: Herausforderungen für eine Reform), 2005.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 72/13 (Beschluss)

... Wird das Altersvorsorgekapital für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt, hat der Steuerpflichtige einen Vorteil aus der steuerlich geförderten Immobiliennutzung. Dieser Vorteil wird bisher mit zwei Prozent jährlich des eingesetzten geförderten Kapitals verzinst und insgesamt einem Wohnförderkonto zugeführt, das die nachgelagerte Besteuerung vergleichbar der Behandlung der anderen regelmäßig verzinslichen Altersvorsorgeprodukte sicherstellt. Die jetzt vorgesehene Absenkung auf ein Prozent wird in der Gesetzesbegründung auf Vereinfachungsgründe gestützt. Worin die Vereinfachung liegen soll, ist nicht erkennbar. Vielmehr handelt es sich um eine Subvention für Wohneigentümer, wenn damit der Zinssatz einer alternativen langfristigen Kapitalanlage nicht erreicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 92a Absatz 2 Satz 3 EStG

3. Zum Gesetz insgesamt

4. Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 173/13

... Dazu muss jedes Land dafür sorgen, dass Ressourcen wie Land, Wälder, Flüsse und Meere auf umweltverträgliche Weise genutzt werden, damit auch künftige Generationen davon profitieren können. Die Nutzung endlicher Ressourcen wie Bodenschätze und Grundwasser muss ebenfalls in inklusiver und verantwortungsbewusster Weise erfolgen, damit der gesellschaftliche Nutzen aus ihrer Vermarktung und den damit erzielten Einnahmen maximiert und die Abbaurate verringert wird. Die schrittweise Streichung von Subventionen für die Nutzung endlicher Ressourcen wie fossiler Brennstoffe ist eine wichtige kostenwirksame Maßnahme, die die Ressourceneffizienz fördert. Auch in Gebieten, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt liegen, sollten die Staaten ihre Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischbestände und der biologischen Vielfalt der Meere verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 63/13

... Schließlich erschweren integrierte Strukturen in hohem Maße die Trennung der Rechnungsführung zwischen Infrastrukturbetrieb und Verkehrsleistungen. Die Aufsichtsbehörden haben es schwer, die Finanzflüsse zwischen den verschiedenen Tochtergesellschaften und der Holdinggesellschaft innerhalb einer integrierten Struktur zurückzuverfolgen. Rechnungsführungsinstrumente ermöglichen die künstliche Verbesserung oder Verschlechterung der Ergebnisse der einzelnen Tochtergesellschaften. Die Quersubventionierung und die Übertragung von Mitteln für Infrastrukturen auf wettbewerbsorientierte Tätigkeitsbereiche stellen eine erhebliche Marktzutrittsschranke für neue Betreiber dar, die nicht auf solche Mittel zurückgreifen können. Zudem können Quersubventionierungen auch als staatliche Beihilfe für wettbewerbsorientierte Tätigkeitsbereiche angesehen werden.



Drucksache 264/13

... Darüber hinaus bedarf es im Fünften Buch Sozialgesetzbuch einer rechtlichen Klarstellung, dass die sogenannten Halteeffekte nicht bei der Kalkulation von Wahltarifen zu berücksichtigen sind. Hierdurch werden europarechtlich unzulässige Quersubventionierungen eines Wahltarifs der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem allgemeinen Haushalt einer Krankenkasse verhindert.



Drucksache 651/13

Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht)



Drucksache 346/12

... Wir müssen weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Kosten zu senken, damit erneuerbare Energien konkurrenzfähig werden und ihre Entwicklung letztendlich vom Markt bestimmt wird. Politikansätze, durch die Investitionen in erneuerbare Energien behindert werden, sind zu ändern, insbesondere sollten Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abgeschafft werden. Angesichts der Komplementarität der Klimaschutzpolitik und der Politik für erneuerbare Energien müssen die Investoren durch einen gut funktionierenden Kohlenstoffmarkt und sinnvoll konzipierte Energiesteuern eindeutige und starke Anreize für Investitionen in CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt

Marktentwicklungen und Kosten

Bessere Förderregelungen

3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien

4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen

5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher

6. Förderung der Technologischen Innovation

7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien

8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020

9. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 745/12

... 73. In einigen Bereichen ist die Mobilisierung von Investitionen derzeit schwierig, da vom Markt keine Preissignale ausgehen oder aber - wegen nicht ordnungsgemäßer Berücksichtigung von Umweltkosten oder aufgrund öffentlicher Subventionen für umweltschädliche Tätigkeiten - verzerrte Preissignale ausgesendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 277/12

... 17. Sollten von einem Drittland gewährte Zuschüsse zu Wettbewerbsverfälschungen führen, bieten die WTO-Vorschriften einen allgemeinen Rahmen, um die spezifischen Auswirkungen der rechtswidrigen ausländischen Subventionen für EU-Marktteilnehmer abzustellen. Ferner können die mit Drittländern geschlossenen bilateralen Freihandelsabkommen auch Bestimmungen über Zuschüsse enthalten, die bestimmte vom WTO-Rahmen nicht abgedeckte Aspekte behandeln (z.B. das Freihandelsabkommen mit Korea). Zur Durchsetzung dieser Vorschriften können handelspolitische Instrumente eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/12




1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld

2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts

2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt

2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt

2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss

3. Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 409/12 (Beschluss)

... 8. Artikel 3 Buchstabe a Ziffer iii und Buchstabe b Ziffer iii geht über den Subventionsbetrugstatbestand des § 264



Drucksache 517/1/12

... für Obduktionen entsprechend der Steigerungen auch bei den anderen Sachverständigen anzupassen. Begründet wird diese Anhebung in der Begründung des Gesetzentwurfs mit der Anpassung an die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Gegen eine solche einfache Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung spricht, dass schon die ursprünglichen Vergütungsätze nicht kostendeckend waren. Diese Vergütungssätze konnten in der Vergangenheit gerechtfertigt sein, weil früher gewisse Quersubventionierungen unter den Universitätseinrichtungen, insbesondere den Kliniken, stattgefunden haben. Diese sind zwischenzeitlich weggefallen, so dass die Institute für Rechtsmedizin für die von ihnen verursachten Kosten einschließlich der Personalkosten selbstständig verantwortlich zeichnen. Deshalb ist eine deutlichere Anhebung der Honorarsätze nach den Nummern 102 bis 104 KV JVEG unabdingbar.



Drucksache 520/12

... /EG. Die Regelungen sollen die Voraussetzung für die Kostenregulierung schaffen sowie Quersubventionierung und Diskriminierung in vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verhindern. Mit der Änderung wird klargestellt, dass - entsprechend der Vorschrift des § 6 zu Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung - sich die Vorgaben des § 6b zur buchhalterischen Entflechtung auf vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen und selbständige Netzbetreiber beziehen. Nur bei diesen Unternehmen muss die Unabhängigkeit von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sichergestellt werden, um eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs zu gewährleisten. Dies gilt selbstverständlich auch für zum vertikal integrierten Unternehmen gehörige rechtlich selbständige Netzbetriebsgesellschaften sowie für rechtlich selbständige Unternehmen, die mit dem vertikal integrierten Unternehmen verbunden sind und unmittelbar oder mittelbar energiespezifische Serviceleistungen erbringen. Hier war eine Klarstellung erforderlich. Unter unmittelbaren energiespezifischen Dienstleistungen ist die Erfüllung kommerzieller, technischer und/oder wartungsbezogener Aufgaben im Sinne der Artikel 2 Nr. 35 der Richtlinie



Drucksache 372/12

... Die Kommission arbeitet auf ein günstigeres Handelsumfeld auf bilateraler und multilateraler Ebene hin. Einige dieser Aktivitäten sind für Akteure im KET-Bereich von entscheidender Bedeutung. Dazu zählen die Bemühungen um einen besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) und Bestimmungen zur Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Handelsschranken. 38 Darüber hinaus engagiert sich die Kommission für einen fairen Wettbewerb und geht gegen ungerechtfertigte Subventionen vor. Im plurilateralen Umfeld des Treffens der Regierungen und Behörden über Halbleiter (Governments/Authorities Meeting on Semiconductors – GAMS) hat die Kommission Aktivitäten in den Bereichen Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, Transparenz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen und Zollliberalisierung bei neuen Halbleitererzeugnissen durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einführung

2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung

4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 330/12

... In Frankreich, Belgien und Norwegen werden die gesetzlichen Vorgaben von der Androhung von Sanktionen flankiert. Während in Frankreich und Belgien nur relativ schwache monetäre Sanktionen (Streichung bzw. Einfrierung von Sitzungsgeldern) drohen, sanktioniert Norwegen die Nichterfüllung der Quote trotz Nachfrist zwar auch primär mit monetären Verwaltungsstrafen, bei andauernder Nichterfüllung ist aber auch eine (im norwegischen Gesellschaftsrecht seit jeher verankerte) Zwangsliquidation der Gesellschaft möglich. Die spanische Regelung verfügt lediglich über Möglichkeiten des Ausschlusses von Subventionen und staatlichen Vergabeverfahren für Unternehmen, die die Quote nicht erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 720/12

... Wie von der Kommission bei ihrer Überprüfung der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre bestätigt, wurden bei der Anwendung der in der Mitteilung von 2007 vorgesehenen politischen Instrumente nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Überprüfung verdeutlicht das große, noch ungenutzte Potenzial für Wassereffizienzmaßnahmen in den großen wasserabhängigen Sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Verteilungsnetze, Gebäude und Energieerzeugung), und es wurde darauf hingewiesen, dass durch Einführung von Wasserverbrauchsabrechnungen und Wassereffizienzzielen auf sektoraler Ebene eine solidere Grundlage für wirksame und gezielte Wasserschutzmaßnahmen geschaffen würde. Eine Bewertung der mit der Wasserrahmenrichtlinie eingeführten Bewirtschaftungspläne zeigt, dass die Lage in Bezug auf Artikel 9 nicht viel besser ist: Nicht alle Mitgliedstaaten und wasserabhängigen Sektoren wenden eine transparente Wassergebührenordnung mit Preisanreizen an, auch weil keine Verbrauchsmessung erfolgt. Nur 49 % der Bewirtschaftungspläne sehen zur Förderung einer effizienteren Wassernutzung eine Änderung der Gebührenpolitik vor, und nur 40 % beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrauchsmessung. Die Nichterhebung eines Preises für eine knappe Ressource wie Wasser kann als umweltschädlich wirkende Subvention gewertet werden. Außerdem verhindert die enge Auslegung des Konzepts der Wasserdienstleistungen durch bestimmte Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Kostendeckung über Trinkwasser und Kanalisation hinaus29, was wiederum die potenzielle Wirkung dieser Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie deutlich schwächt.

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Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 101/12

... Im Übrigen sollte die Bundesregierung alle möglichen rechtlichen Ansatzpunkte überprüfen, um derartige Umgehungen des Arbeitnehmerschutzes zu unterbinden. Die niedrigen Löhne führen zu Wettbewerbsvorteilen der Unternehmen, werden aber durch die Allgemeinheit mit Sozialleistungen an die Arbeitnehmer subventioniert.



Drucksache 611/1/12

... 18. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung von Vorschlägen für eine Vereinheitlichung von Versicherung und Haftung zur Verbesserung der Situation potentieller Opfer eines nuklearen Unfalles sowie für Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln durch die Kommission. Er weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen schadensadäquat zu gestalten sind und nicht zu einer mittelbaren Subventionierung der Kernenergie führen dürfen.



Drucksache 502/12

... H. in der Erwägung, dass die Zahl der Palästinenser im Westjordanland, vor allem in den Gebieten der Zone C, und in Ostjerusalem aufgrund der Politik der israelischen Regierung, insbesondere durch den Bau und Ausbau von Siedlungen, zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass die israelischen Siedlungen völkerrechtswidrig sind und die Friedensbemühungen wesentlich behindern, gleichzeitig aber von der israelischen Regierung in Form großzügiger Vergünstigungen in den Bereichen Steuern, Wohnungsbau, Infrastruktur, Straßen, Wasserversorgung, Bildung, Gesundheitsversorgung usw. subventioniert werden;



Drucksache 548/12

... Die Unterstützung durch die EU könnte Maßnahmen umfassen, die gewährleisten, dass die europäischen Unternehmen nicht durch staatlich subventionierte Wettbewerber aus der Wertschöpfungskette für Meeresmineralien verdrängt werden. Eine Möglichkeit wären Pilotmaßnahmen im Rahmen der vorgeschlagenen Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe32, die durch ein strukturiertes EU-Forschungsvorhaben zur Bewältigung der wichtigsten technologischen Herausforderungen unterstützt wird. Das Engagement der EU würde dazu beitragen, dass hohe Umwelt-, Rechts- und Sicherheitsstandards beachtet würden.



Drucksache 618/12

... en vor 2020 bezogen. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass Biokraftstoffe, die (unter Einbeziehung von Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen) keine erheblichen Treibhausgaseinsparungen zur Folge haben und aus Pflanzen hergestellt werden, die für Lebens- und Futtermittel verwendet werden, nach 2020 nicht subventioniert werden sollten.

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Drucksache 618/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ziel des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Bemerkungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 10a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/28/EG

Artikel 25b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Überprüfung

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6

Anhang V
:

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang II

Anhang VIII

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang IX

Teil
A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird

Teil
B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird


 
 
 


Drucksache 625/1/12

... In ihrem Gutachten für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat sich die Sachverständigenkommission daher mit Nachdruck für die Abschaffung der Subventionierung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ausgesprochen. Aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung bezeichnete sie die gegenwärtige Minijobstrategie über den Lebensverlauf sogar als desaströs.



Drucksache 490/1/12

... Die Begründung des Gesetzentwurfs für die Vorleistung aus dem Justizhaushalt überzeugt nicht. Schon der Ansatzpunkt der hoheitlichen Auferlegung einer Art Sonderopfer des Musterklägervertreters ist fragwürdig. Denn es handelt sich bei der Prozessführung durch den Musterkläger nicht um eine wider Willen übernommene Aufgabe, die ihm durch das Gericht gleichsam einseitig oktroyiert wird. Der Evaluationsbericht der Frankfurt School of Finance & Management vom 14. Oktober 2009 (S. 96 f.) führt zu Überlegungen, eine solche Gebühr aus staatlichen Mitteln zu finanzieren, aus: 'Das passt aber nicht zur Idee einer "zweiten Spur" der Rechtsdurchsetzung, die ja auf private Initiative setzt und gerade eine Ergänzung oder gar Alternative zur staatlich organisierten Regulierung darstellen soll. Die Stärke dieser "zweiten Spur" besteht eben nicht in der Beschäftigung zusätzlicher Beamter oder staatsnah agierender Subventionsempfänger, sondern darin, dass eigennützige Ziele der Kläger und ihrer Anwälte hier zur Durchsetzung des objektiven Rechts in Dienst genommen werden.'

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Drucksache 490/1/12




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2 und 3 ZPO

2. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... Zudem stünde die steuerliche Begünstigung von Firmenfahrzeugen in einem Spannungsfeld zu im Privatvermögen gehaltenen Elektro- und Hybridfahrzeugen. Durch die geplante Minderung der zu versteuernden Nutzungsanteile werden Privatfahrten und steuerlich nicht abziehbare Kostenanteile für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte von Unternehmern sowie die Dienstwagenbenutzung von Arbeitnehmern für Privatfahrten steuerlich subventioniert, während alle anderen Elektrofahrzeugnutzer - auch Arbeitnehmer bei beruflich oder betrieblich veranlassten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung - die Mehrkosten eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs steuerlich nicht geltend machen können. Außerdem bedeutet die geplante steuerliche Förderung von Privataufwendungen, dass diejenigen am stärksten von der Förderung profitieren, die den höchsten Steuersatz aufweisen. Damit würden private Konsumaufwendungen umgekehrt proportional zum Subventionsbedarf gefördert.

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Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.