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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tabakhandel"


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Drucksache 229/1/16

... Im Referentenentwurf vom 4. November 2015 war ein umfassendes Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten vorgesehen. Mit der jetzt im Gesetzentwurf vorgesehenen Differenzierung soll die Möglichkeit eröffnet werden, bestimmte Tabakerzeugnisse nach wie vor kostenlos abzugeben, auch wenn sich diese Ausnahme auf Geschäftsräume des Fachhandels beschränken soll. In der Vergangenheit wurden seitens eines großen Herstellers über Werbefirmen Werbepartys unter dem Motto "Rauchen, Feiern, Genießen" angeboten; für derartige Partys konnten sich junge Leute ab 21 Jahren bewerben, um eine "Festival Revival Party" zu gewinnen. Diese Partys und ähnliche Veranstaltungen ließen sich auch künftig ohne weiteres durchführen, sofern sie in die Geschäftsräume des Tabakhandels verlegt würden. Das Ziel der EU, junge Leute vor den Gefahren des Tabakrauchens bzw. vor elektronischen Zigaretten als Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen zu schützen, ließe sich damit umgehen. Mit der Streichung der Ausnahme, dass bestimmte, im Absatz 2 genannte Tabakerzeugnisse noch in Geschäftsräumen des Fachhandels kostenlos abgegeben werden können, entfällt dessen Regelungsinhalt und er ist damit zu streichen. Das Verbot der kostenlosen Abgabe ist damit für alle Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter unterschiedslos in Absatz 1 zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Gesetzgebungskompetenz

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20a Satz 2 TabakerzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 14

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 14


 
 
 


Drucksache 229/16 (Beschluss)

... Im Referentenentwurf vom 4. November 2015 war ein umfassendes Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten vorgesehen. Mit der jetzt im Gesetzentwurf vorgesehenen Differenzierung soll die Möglichkeit eröffnet werden, bestimmte Tabakerzeugnisse nach wie vor kostenlos abzugeben, auch wenn sich diese Ausnahme auf Geschäftsräume des Fachhandels beschränken soll. In der Vergangenheit wurden seitens eines großen Herstellers über Werbefirmen Werbepartys unter dem Motto "Rauchen, Feiern, Genießen" angeboten; für derartige Partys konnten sich junge Leute ab 21 Jahren bewerben, um eine "Festival Revival Party" zu gewinnen. Diese Partys und ähnliche Veranstaltungen ließen sich auch künftig ohne weiteres durchführen, sofern sie in die Geschäftsräume des Tabakhandels verlegt würden. Das Ziel der EU, junge Leute vor den Gefahren des Tabakrauchens bzw. vor elektronischen Zigaretten als Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen zu schützen, ließe sich damit umgehen. Mit der Streichung der Ausnahme, dass bestimmte, im Absatz 2 genannte Tabakerzeugnisse noch in Geschäftsräumen des Fachhandels kostenlos abgegeben werden können, entfällt dessen Regelungsinhalt und er ist damit zu streichen. Das Verbot der kostenlosen Abgabe ist damit für alle Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter unterschiedslos in Absatz 1 zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG


 
 
 


Drucksache 479/13

... Den Schätzungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) zufolge verursacht der illegale Zigarettenhandel1 in den Haushalten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten jedes Jahr finanzielle Verluste von mehr als 10 Milliarden EUR2. Diese Verluste entstehen durch nicht entrichtete Zölle und Steuern, unter anderem Mehrwertsteuer (MwSt) und Verbrauchsteuer. Der größte Teil des illegalen Tabakhandels entfällt auf Zigaretten, doch werden auch andere Tabakerzeugnisse (wie Tabak zum Selbstdrehen) illegal gehandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 391/05

... werbung in Veröffentlichungen wie Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen regeln oder verbieten, besteht eine beträchtliche Gefahr von Hemmnissen für den freien Verkehr dieser Waren im Binnenmarkt. Um für alle diese Medien den freien Verkehr im Binnenmarkt zu gewährleisten, muss die darin enthaltene Tabakwerbung auf diejenigen Magazine und Zeitschriften beschränkt werden, die sich nicht an die breite Öffentlichkeit richten, wie z.B. Veröffentlichungen, die ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind, sowie auf Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden und nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 21a
Werbe- und Sponsoringverbote zur Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG

§ 22a
Von bestimmten Werbeverboten nicht erfasste Bereiche

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

III. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 174/17 PDF-Dokument



Drucksache 630/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.