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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vernehmungspersonen"


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Drucksache 816/12

... /EU nimmt in ihrem Erwägungsgrund 25 ausdrücklich Bezug auf die Dolmetschrichtlinie 2010/64/EU und leitet die Belehrungspflicht über Dolmetschleistungen aus dem Recht auf ein faires Verfahren ab. Ähnlich begründet auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Januar 1996, 5 StR 756/94 = BGHSt 42, 15) die erweiterte Hilfestellung gegenüber sprachunkundigen Personen im Rahmen der Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation, der ein "ernsthaftes Bemühen" der Vernehmungspersonen fordert, dem Beschuldigten bei der Kontaktherstellung "in effektiver Weise" zu helfen. Daran anknüpfend soll in § 187 Absatz 1 Satz 2 GVG-E nunmehr ausdrücklich die Pflicht des Gerichts statuiert werden, die beschuldigte oder verurteilte Person, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig oder hör- oder sprachbehindert ist, auf ihr Recht hinzuweisen, Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen unentgeltlich für das gesamte Strafverfahren in Anspruch zu nehmen. Die Formulierung "beanspruchen" soll dabei verdeutlichen, dass ein förmlicher Antrag des Beschuldigten wegen der von Amts wegen zu beachtenden Vorschrift des § 187 Absatz 1 Satz 1 GVG-E gerade nicht notwendig ist. Der Beschuldigte soll jedoch - den Vorgaben der Richtlinie

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Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 65/1/09

... Der Forderung nach einem qualifizierten Geständnis kann auch nicht entgegengehalten werden, dass eine Überprüfung im Einzelfall die Vernehmung des Opfers, dem eine solche eigentlich erspart werden soll, erfordert: Das Gericht ist hinsichtlich der Art und Weise der Überprüfung des Geständnisses frei. Neben den Verfahrensakten könnten auch die Vernehmungspersonen des Opfers zum Zweck der Überprüfung herangezogen werden.

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Drucksache 65/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 2 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 3 Satz 4 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 4 Satz 3 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 331 Absatz 1 Satz 2 - neu - StPO Nummer 13 - neu - § 358 Absatz 2 Satz 1 - neu - StPO


 
 
 


Drucksache 65/09 (Beschluss)

... Der Forderung nach einem qualifizierten Geständnis kann auch nicht entgegengehalten werden, dass eine Überprüfung im Einzelfall die Vernehmung des Opfers, dem eine solche eigentlich erspart werden soll, erfordert: Das Gericht ist hinsichtlich der Art und Weise der Überprüfung des Geständnisses frei. Neben den Verfahrensakten könnten auch die Vernehmungspersonen des Opfers zum Zweck der Überprüfung herangezogen werden.

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Drucksache 65/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 2 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 3 Satz 4 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 4 Satz 3 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 273 Absatz 1a Satz 3 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 331 Absatz 1 Satz 2 - neu - StPO , Nummer 13 - neu - § 358 Absatz 2 Satz 1 - neu - StPO


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.