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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verrechnungsmöglichkeit"


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Drucksache 59/1/17

... Es wird dabei im Interesse einer praktikablen Regelung in Kauf genommen, dass in Einzelfällen Verlustverrechnungsmöglichkeiten in einer den Sanierungsgewinn übersteigenden Höhe entfallen können. Dies kann der Steuerpflichtige in seine Überlegungen einbeziehen, ob ein Antrag auf Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns für ihn vorteilhaft ist.



Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Es wird dabei im Interesse einer praktikablen Regelung in Kauf genommen, dass in Einzelfällen Verlustverrechnungsmöglichkeiten in einer den Sanierungsgewinn übersteigenden Höhe entfallen können. Dies kann der Steuerpflichtige in seine Überlegungen einbeziehen, ob ein Antrag auf Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns für ihn vorteilhaft ist.



Drucksache 548/16

... In der Einbeziehung der Warentermingeschäfte des § 104 Absatz 1 InsO liegt nur vordergründig eine Neuerung gegenüber der bisherigen, auf Finanzleistungsverträge beschränkten Regelung in § 104 Absatz 2 Satz 3 InsO. Warentermingeschäfte sind mittlerweile auch in den Finanzinstrumentebegriff der neugefassten Finanzmarktrichtlinie einbezogen worden, sodass sie nach den zur Begründung der Neufassung des § 104 Absatz 1 InsO-E angestellten Überlegungen über weite Strecken bereits als Finanzleistungsverträge gelten. Soweit dies nicht der Fall ist, konnten Nichterfüllungsforderungen aus Warentermingeschäften nach § 104 Absatz 1 InsO, wenn sie nicht bereits in einen Rahmenvertrag nach § 104 Absatz 2 Satz 3 InsO einbezogen werden (dafür Jacoby, in: Jaeger, InsO, 2014, § 104 Rdnr. 55; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 8. Aufl. 2011, Rdnr. 8.402 ff.; Bosch, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2000, S. 1009, 1036, Rdnr. 105 ff.; v. Wilmowsky, WM 2002, 2264, 2275), so doch jedenfalls mit Nichterfüllungsforderungen aus Rahmenverträgen verrechnet und aufgerechnet werden (Benzler, ZinsO 2000, 1, 7; Bornemann, in: Graf-Schlicker, InsO, 4. Aufl. 2014, § 104 Rdnr. 44, 46; Marotzke, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 8. Aufl. 2016, § 104 Rdnr. 10; Fuchs, Closeout Netting, Collateral und systemisches Risiko, 2013, S. 104 ff.). Zweifel an dieser Verrechnungsmöglichkeit bestehen nicht, da sämtliche Nichterfüllungsforderungen aus den nach § 104 InsO beendeten Geschäften mit der Eröffnung entstehen, sodass ihrer Aufrechnung keine insolvenzrechtlichen Aufrechnungshindernisse entgegenstehen (Kieper, Abwicklungssysteme in der Insolvenz, 2004, S. 71 ff.; Fuchs, Closeout Netting, Collateral und systemisches Risiko, 2013, S. 104 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 104
Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.

Artikel 2
Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 105a
Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Klarstellung der Reichweite der Gestaltungsspielräume für vertragliche Beendigungs- und Abwicklungsmechanismen Artikel 1

2. Weitere Änderungen des § 104 InsO Artikel 2

a Vereinfachung der Binnenstruktur und -systematik des § 104 InsO

b Modernisierung des Beispielkatalogs für Finanzleistungen § 104 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

c Klarstellungen zur Zusammenfassung von Einzelgeschäften in Rahmenverträgen § 104 Absatz 3 InsO-E

3. Bezeichnung des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 104

Zu § 104

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 843/10

... - EU-Bürger, die Immobilien in anderen Ländern als dem ihres Wohnsitzes kaufen, wegen des Fehlens von Steuerbefreiungen für ausländische Immobilien, fehlender Abzugs- und Verrechnungsmöglichkeiten für Gebietsfremde bei Verlusten im Rahmen der Grundsteuer sowie wegen höherer Gebühren bei Grundbucheintragungen für Gebietsfremde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 843/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aktuelle Probleme der EU-Bürgerinnen –Bürger BEI der grenzübergreifenden Besteuerung

3. Abbau von Diskriminierung in den Steuergesetzen der Mitgliedstaaten

4. Geplante Massnahmen der EU in bestimmten Bereichen

1. Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital

2. Erbschaftsteuer

3. Besteuerung grenzübergreifend gezahlter Dividenden

4. Zulassungs- und Pkw-Steuern

5. Elektronischer Handelsverkehr

5. Überlegungen für weitere Massnahmen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 120/09 (Beschluss)

... 6. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten besteht angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In anderen EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutschland nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gerade in einem Konjunkturabschwung beitragen.



Drucksache 120/2/09

... 5. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten besteht angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In anderen EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutschland nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gerade in einem Konjunkturabschwung beitragen.



Drucksache 343/1/08

... 12. - wie sichergestellt werden kann, dass die Teilungskosten, soweit Versorgungsträger von der Verrechnungsmöglichkeit nach § 13 VersAusglG Gebrauch machen, nicht zu empfindlichen Einbußen zu Lasten insbesondere älterer geschiedener Ehegatten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 VersAusglG

15. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 VersAusglG

16. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

17. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

18. Zu Artikel 1 § 16 VersAusglG

19. Zu Artikel 1 § 26a - neu - VersAusglG

Unterabschnitt 4
Nachträglicher Ausgleich von Anrechten nach dem Betriebsrentengesetz

§ 26a
Anspruch auf nachträgliche Teilung

20. Zu Artikel 1 § 27 VersAusglG

21. Zu Artikel 1 § 34 VersAusglG

22. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 VersAusglG ,

Artikel 21a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)

23. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 1 VersAusglG

24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG

25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 229 FamFG

§ 229
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern

27. Zu Artikel 5 § 5 BVersTG

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 343/08 (Beschluss)

... - wie sichergestellt werden kann, dass die Teilungskosten, soweit Versorgungsträger von der Verrechnungsmöglichkeit nach § 13 VersAusglG Gebrauch machen, nicht zu empfindlichen Einbußen zu Lasten insbesondere älterer geschiedener Ehegatten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 VersAusglG

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 VersAusglG

4. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

5. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

6. Zu Artikel 1 § 16 VersAusglG

7. Zu Artikel 1 § 26a - neu - VersAusglG

Unterabschnitt 4
Nachträglicher Ausgleich von Anrechten nach dem Betriebsrentengesetz

§ 26a
Anspruch auf nachträgliche Teilung

8. Zu Artikel 1 § 27 VersAusglG

9. Zu Artikel 1 § 34 VersAusglG

10. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 VersAusglG , Artikel 21a - neu - Änderung des FGG-RG

Artikel 21a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)

11. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 1 VersAusglG

12. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG

13. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 229 FamFG

§ 229
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 567/07

... a.F. vor, unterliegen die Verluste insoweit nicht dem Abzugsverbot, als in der Zielgesellschaft stille Reserven aus inländischem steuerpflichtigen Betriebsvermögen ruhen. Damit wird für junge und forschungsintensive Unternehmen auch hinsichtlich des vor der Unternehmensteuerreform geltenden Rechts eine maßgebliche Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten erreicht.



Drucksache 663/07

... vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verfahrensabläufe in der Praxis gestalten werden und ob es tatsächlich nicht zu einer Entlastung der Gerichte in diesem Bereich kommen wird. Zum Teil ist gefordert worden alle eingerichteten Pfändungsschutzkonten zentral zu erfassen, um überprüfen zu können, dass jede Bürgerin und jeder Bürger tatsächlich nur ein Pfändungsschutzkonto führt. Wegen des mit der Einrichtung und Führung eines Registers verbundenen enormen Aufwandes, insbesondere auch für die dann insoweit anzeigepflichtige Kreditwirtschaft, ist von der Schaffung eines staatlichen zentralen Registers abgesehen worden. Die nach Ablauf von drei Jahren seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen durchzuführende Praxisumfrage (dazu siehe auch unter VII.) wird einen Schwerpunkt bei der Frage setzen, ob es in der Praxis zu Missbräuchen hinsichtlich des Führens mehrerer Pfändungsschutzkonten gekommen ist. Bei der Frage der strafrechtlichen Relevanz des Führens mehrerer Pfändungsschutzkonten wird auch zu berücksichtigen sein, dass wegen der fehlenden Verrechnungsmöglichkeit nach § 394

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Ausgangslage

1. Pfändungsschutz bei der Pfändung von Kontoguthaben

a Vorgeschichte der Reform und frühere Reformbemühungen

b Anzahl der Kontopfändungen

c Mängel im geltenden Recht

aa Fehlen eines einheitlichen Kontopfändungsschutzes

bb Kompliziertes Verfahren zur Erlangung von Pfändungsschutz

cc Blockadewirkung der Kontopfändung

dd Rechtsmissbräuchliche Kontopfändungen

2. Pfändungsschutz für Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und für sonstige Einkünfte

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Verbesserter Pfändungsschutz nur für Guthaben auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto

2. Automatischer Pfändungsschutz

3. Anpassung des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes an den automatischen Pfändungsschutz für Pfändungsschutzkonten

4. Weiterer Inhalt des Entwurfs

a Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte nicht abhängig beschäftigter Personen § 850i ZPO-E

b Aufhebung der Kontopfändung § 833a Abs. 2 ZPO-E

c Ausweitung des Zahlungsmoratoriums in § 835 ZPO und § 314 AO

d Erweiterung des Umfangs der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO und § 316 AO

e Änderung von § 36 der Insolvenzordnung InsO

f Verlängerung der Schutzfristen in § 76a Abs. 1 EStG und § 55 Abs. 1 SGB I

g Redaktionelle Änderung – Ersetzung des Begriffs Geldinstitut durch den Begriff Kreditinstitut

IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Überprüfung der Wirkungen des Gesetzes

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 43: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes


 
 
 


Drucksache 663/1/07

... mit dem automatischen Pfändungsschutz einhergehende Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten des Kreditinstituts eine schadensgleiche Vermögensgefährdung und damit einen Vermögensschaden im Sinne des § 263

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

1b. Nach § 195 wird folgender § 196 eingefügt:

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a und b § 835 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO *

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

11. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 663/07 (Beschluss)

... mit dem automatischen Pfändungsschutz einhergehende Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten des Kreditinstituts eine schadensgleiche Vermögensgefährdung und damit einen Vermögensschaden im Sinne des § 263

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

10. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 559/07

... • die erleichterte Rückforderung des Wohngeldes in Todesfällen, die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Haushaltsmitglieder sowie die Erweiterung der Aufrechnungs- und Verrechnungsmöglichkeit bei überzahltem Wohngeld und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

§ 1
Zweck des Wohngeldes

§ 2
Wohnraum

§ 3
Wohngeldberechtigung

Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Kapitel 1
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

§ 4
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2
Haushaltsmitglieder

§ 5
Haushaltsmitglieder

§ 6
Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld

§ 8
Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3
Miete und Belastung

§ 10
Belastung

§ 11
Zu berücksichtigende Miete und Belastung

§ 12
Höchstbeträge für Miete und Belastung

Kapitel 4
Einkommen

§ 13
Gesamteinkommen

§ 14
Jahreseinkommen

§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 16
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

§ 17
Freibeträge

§ 18
Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5
Höhe des Wohngeldes

§ 19
Höhe des Wohngeldes

Teil 3
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

§ 20
Gesetzeskonkurrenz

§ 21
Sonstige Gründe

Teil 4
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

§ 22
Wohngeldantrag

§ 23
Auskunftspflicht

§ 24
Wohngeldbehörde und Entscheidung

§ 25
Bewilligungszeitraum

§ 26
Zahlung des Wohngeldes

§ 27
Änderung des Wohngeldes

§ 28
Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

§ 29
Haftung, Aufrechnung und Verrechnung

§ 30
Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

§ 31
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich

§ 32
Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

§ 33
Datenabgleich

Teil 6
Wohngeldstatistik

§ 34
Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

§ 35
Erhebungsmerkmale

§ 36
Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 37
Bußgeld

§ 38
Verordnungsermächtigung

§ 39
Wohngeld- und Mietenbericht

§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 41
Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8
Überleitungsvorschriften

§ 42
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

§ 43
Festlegung der Mietenstufen

§ 44
Weitergeltung bisherigen Rechts

Anlage 1
Werte für a, b und c

Anlage n
3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Änderung der Wohngeldverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Artikel 7
Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

4. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für die Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung

Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

Zu § 20

Zu § 21

Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu den Anlagen 1 bis 7

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 153/1/06

... " kann große praktische Anwendungsprobleme hervorrufen. Ferner ist auf folgenden Gesichtspunkt hinzuweisen: Während Bewertungsgewinne aus Handelsbuchpositionen nur nach vorheriger Gegenrechnung etwaiger Verluste aus dem Anlagebuch zugerechnet werden können, müssen entsprechende Verluste ohne Verrechnungsmöglichkeiten mit evtl. Gewinnen von den Eigenmitteln abgezogen werden. Daher sollte wie zu § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG-E vorgeschlagen mit dem Instrument des Korrekturpostens gearbeitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Die Bundesregierung

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 153/06 (Beschluss)

... " kann große praktische Anwendungsprobleme hervorrufen. Ferner ist auf folgenden Gesichtspunkt hinzuweisen: Während Bewertungsgewinne aus Handelsbuchpositionen nur nach vorheriger Gegenrechnung etwaiger Verluste aus dem Anlagebuch zugerechnet werden können, müssen entsprechende Verluste ohne Verrechnungsmöglichkeiten mit evtl. Gewinnen von den Eigenmitteln abgezogen werden. Daher sollte wie zu § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG-E vorgeschlagen mit dem Instrument des Korrekturpostens gearbeitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 321/1/05

... 8. Eine weitere Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit auf 50 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte wäre konjunktur- und wachstumspolitisch kontraproduktiv. Der Bundesrat hält es nicht für vertretbar, gerade Unternehmen mit Verlustvorträgen einen Gegenfinanzierungsbeitrag leisten zu lassen. Gerade diese Unternehmen müssen schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Wer die effektive Nutzung der Verlustvorträge weiter beschneidet, entzieht den Unternehmen Liquidität und arbeitet der erklärten Zielsetzung des Gesetzes entgegen.



Drucksache 627/05

... Die Mehrheit der Länder hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es sind aber noch 21 Förderprojekte mit einem Volumen von rund 18 Mio. Euro offen. Die Länder sollen daher die Möglichkeit erhalten, bis zum 30. Juni 2006 noch Zuwendungsbescheide mit Verrechnungsmöglichkeit zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Artikel 2
Änderung der Werkstättenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 321/05 (Beschluss)

... Eine weitere Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit auf 50 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte wäre konjunktur- und wachstumspolitisch kontraproduktiv. Der Bundesrat hält es nicht für vertretbar, gerade Unternehmen mit Verlustvorträgen einen Gegenfinanzierungsbeitrag leisten zu lassen. Gerade diese Unternehmen müssen schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Wer die effektive Nutzung der Verlustvorträge weiter beschneidet, entzieht den Unternehmen Liquidität und arbeitet der erklärten Zielsetzung des Gesetzes entgegen.



Drucksache 735/1/03

... a) Verlustverrechnungsmöglichkeiten / Mindestbesteuerung



Drucksache 735/03 (Beschluss)

... a) Verlustverrechnungsmöglichkeiten / Mindestbesteuerung



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.