[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Versuchsanlagen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 432/19

... c) Ermöglichung innovativer Versuchsanlagen im Bereich der Agro-PV zur Evaluierung ihrer Auswirkungen auf die Akzeptanz in der Bevölkerung, das Landschaftsbild und die Landschaftsverträglichkeit.



Drucksache 196/16

... - Vernetztes und automatisiertes Fahren: Die Kommission hat Arbeiten eingeleitet, um die Einführung des vernetzten und automatisierten Fahrens in der gesamten EU zu erleichtern und zu beschleunigen; dazu zählt auch die Arbeit der Plattform für kooperative intelligente Verkehrssysteme, die 2016 einen Masterplan vorlegen wird. Gestützt auf großmaßstäbliche Pilotprojekte, Prüf- und Versuchsanlagen, die in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, wird dadurch die EU-weite Interoperabilität und Kontinuität der Dienste gefördert. Mit Unterstützung von Branchenforen wie der Hochrangigen Gruppe GEAR2030 wird die Kommission ferner die Zusammenarbeit zwischen Telekommunikations- und Automobilindustrie fördern, um die Einführung des vernetzten und automatisierten Fahrens in Europa zu beschleunigen, u.a. durch die Bündelung groß angelegter grenzüberschreitender Projekte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 237/09

... . Ein solches Umfeld besteht aus Netzen, Grids und Middleware, Rechenressourcen, Versuchsanlagen, Datendepots, Werkzeugen und Instrumenten sowie den operativen Unterstützungsdiensten für eine globale virtuelle Forschungszusammenarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/09




1. Einleitung

1.1. Zweck der Mitteilung

1.2. Hintergrund der e-Infrastrukturen

1.3. E-Infrastrukturen und das politische Umfeld

2. E-Infrastrukturen lösen eine neue Wissenschaftsrenaissance aus

2.1. Systemumstellung auf die e-Wissenschaft

2.2. e-Infrastrukturen für die heutige und künftige e-Wissenschaft

2.3. Eine erneuerte Strategie

3. Europas Führungsrolle

3.1. Heutige e-Infrastrukturen

3.2. e-Infrastrukturen ab 2020

4. Massnahmen auf europäischer Ebene

4.1. Festigung der weltweiten Führungsrolle von GÉANT

4.2. Strukturierung der Grid-Landschaft für die e-Wissenschaft

4.3. Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen

4.4. Aufbau von Hochleistungsrechenanlagen der nächsten Generation

4.5. Betrieb globaler virtueller Forschungsgemeinschaften

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 272/09

... Die Mitgliedstaaten und Regionen sind aufgerufen, ihre Zusammenarbeit bei der Planung, Umsetzung und gemeinsamen Nutzung der Infrastrukturen für die IKT-FEI zu verstärken, vor allem auf Gebieten, die umfangreiche Investitionen erfordern, z.B. Nanoelektronik, organische Elektronik und Fotonik sowie Hochleistungsrechenanlagen und Versuchsanlagen für Netze, Software und Dienste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/09




1. Ikt als Basis der Wertschöpfung und sozioökonomischen Entwicklung

2. Die Notwendigkeit einer Strategie

2.1. Der Weg aus dem wirtschaftlichen Abschwung

2.2. Neue Führungschancen

2.3. Mangelnde Investitionen in die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation In der EU entfallen auf die IKT-FuE etwa ein Viertel der gesamten privaten FuE-Ausgaben, ein Drittel aller FuE-Arbeitsplätze und ein Fünftel aller Patente9. Dennoch betragen die FuEAusgaben des IKT-Sektors in der EU kaum die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen in den USA, was den insgesamt bei den privatwirtschaftlichen FuE-Ausgaben bestehenden Rückstands zur Hälfte ausmacht.

2.4. Hindernisse für das Wachstum der IKT-Branche

2.5. Fragmentierte Märkte für IKT-Innovationen

2.6. Fragmentierung der IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation

2.7. Komplizierte Finanzierungsmechanismen

3. Eine Strategie zum Behaupten der Führung

3.1. Steigerung der Investitionen und ihrer Wirksamkeit

3.2. Festlegung von Prioritäten in IKT-FEI und Überwindung der Fragmentierung

3.3. Erleichterung der Herausbildung von Innovationsmärkten

3.4. Projekte in europäischem Maßstab von der FuE bis zur Einführung

3.5. Vereinfachung und Verschlankung

3.6. Internationale Zusammenarbeit

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 271/1/08

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr - Antrag des Landes Niedersachsen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 12 Abs. 12 Satz 1 - neu - und Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 271/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 271/08

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 22/07

Zutritt zu den Baustellen, den Fertigungsstätten, den Lagerplätzen und gegebenenfalls zu den Vorfertigungsstätten, zu den Versuchsanlagen sowie generell zu allen Orten zu gewähren, deren Überprüfung sie im Rahmen ihres Auftrags für notwendig erachtet. Der Auftraggeber oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 731/05

... ), einer intensiven und kontinuierlichen Unterstützung durch die Gemeinschaft, der Koordinierung durch Euratom und der Entwicklung des Humankapitals in den Euratom-Fusionsforschungsassoziationen. Diese sind Exzellenzzentren in der Fusionsenergieforschung und verfügen über ein ausgedehntes Netz der Zusammenarbeit, das sich vor allem auf ihre Versuchsanlagen stützt. Die herausragenden technologischen Entwicklungen, mit denen Euratom zur Konstruktionsentwurfsphase des ITER (EDA) und zum erfolgreichen Betrieb der JET-Anlagen beigetragen hat, haben den starken Zusammenhalt des europäischen Fusionsprogramms in beträchtlichem Maße weiter unterstützt. Damit verfügt Europa auch über das Wissen und die Erfahrung, die für eine breit angelegte Zusammenarbeit in allen Aspekten der Fusionsenergieforschung -- einschließlich des ITER und der Projekte nach dem breiter angelegten Konzept - notwendig sind. Auf der Grundlage dieser erfolgreichen Arbeit soll durch die Organisation und Verwaltung des siebten Rahmenprogramms sichergestellt werden, dass Forschung und Entwicklung im Interesse der kurz- und langfristigen Ziele des Programms effizient koordiniert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2 Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen

7.2 GFS direkte Maßnahmen

8. Wachstum durch einen EFR des Wissens

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Anhang
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

1. Einleitung

2. Themenbereiche der Forschung

2.1 Fusionsenergie

Allgemeines Ziel

5 Maßnahmen

i Realisierung des ITER

ii FuE zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER

iii Technologische Maßnahmen zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO

iv Langfristige FuE-Maßnahmen

v Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung

vi Infrastrukturen

vii Reaktion auf sich abzeichnende und unvorhergesehene Erfordernisse der Politik

2.2 Kernspaltung und Strahlenschutz

i Entsorgung radioaktiver Abfälle

5 Ziele

5 Maßnahmen

ii Reaktorsysteme

5 Ziele

5 Maßnahmen

iii Strahlenschutz

5 Ziele

5 Maßnahmen

iv Infrastrukturen

5 Ziele

5 Maßnahmen

v Humanressourcen und Ausbildung

5 Ziele

5 Maßnahmen

3. ETHISCHE Aspekte


 
 
 


Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 95/20 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 262/18 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.