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198 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vertragsabschluss"


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Drucksache 827/08

... Die Vorschrift wird insbesondere den Zentralregulierern die Möglichkeit geben, nicht unter den Erlaubnisvorbehalt nach diesem Gesetz zu fallen, auch ohne dass sie dafür als zentraler Kontrahent in die einzelnen Geschäfte für ihre Verbundunternehmen eintreten müssen es genügt, dass sie für den Verkauf oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen für die in ihrem Verbund zusammengeschlossenen Unternehmen die Konditionen mit den Abnehmern bzw. Lieferanten grundsätzlich aushandeln. Es ist indessen nicht erforderlich, dass sie sich in jeden einzelnen Vertragsabschluss reinhängen. Andererseits darf das Verhandlungsmandat des Zentralregulierers auch nicht bloß auf dem Papier stehen; es muss in der Praxis gelebt werden. Der Zentralregulierer muss dabei nicht jede einzelne Kondition aushandeln, bei den Anschlussunternehmen dürfen durchaus Spielräume bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung sonstiger Gesetze

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten


 
 
 


Drucksache 400/3/08

... - Um einen Vertrag über die Erarbeitung eines Arbeitsprogramms abschließen zu können, muss die technische Bewertungsstelle detaillierte Kenntnisse über das betreffende Bauprodukt haben. Sie muss bereits vor Vertragsabschluss prüfen können, ob eine relevante Entscheidung der Kommissionsdienste über das anzuwendende Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit heranzuziehen oder ggf. ein entsprechender Vorschlag zu machen ist. Sie muss des Weiteren feststellen können, ob das Bauprodukt einer vorliegenden harmonisierten Spezifikation entspricht. Die Übermittlung von Informationen in drei Schritten, wie bislang vorgesehen ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/3/08




1. Zu Artikel 20, 21 und Anhang II

2. Zu Kapitel VIII - Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren


 
 
 


Drucksache 343/08K

... Um bei der Besteuerung der Erträge aus dem Versicherungsvertrag eine Gleichbehandlung beider Ehegatten zu gewährleisten, bedarf es einer gesetzlichen Fiktion hinsichtlich des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses. Ohne diese Fiktion könnte die ausgleichsberechtigte Person die in § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 239/08 (Beschluss)

... Dasselbe gilt für eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, wenn diese frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss erfolgt und der Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 nach Satz 4 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 84 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 7 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 2 EStG

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

9. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 WoPG

10. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 Satz 3 WoPG


 
 
 


Drucksache 5/08

... Die Neuregelung führt aus, dass der Privatisierungsstelle vor dem Abschluss des Kaufvertrages ein aktueller Finanzierungsnachweis vorzulegen ist. Alle in den Anlagen zu § 7 genannten Unterlagen sind bereits vor dem Kaufvertragsabschluss zur Prüfung durch die Privatisierungsstelle bei dieser einzureichen. Wegen der herausragenden Bedeutung des Finanzierungsnachweises und vor dem Hintergrund der möglichen Änderung der finanziellen Situation zwischen der Übergabe der Unterlagen und dem Kaufvertragsabschluss wird ausdrücklich festgeschrieben, dass vor dem Abschluss des Kaufvertrages ein aktueller Nachweis vorliegen muss. Auf diesem Wege soll verhindert werden, dass Kaufverträge abgeschlossen werden, obwohl der Erwerber nicht (mehr) leistungsfähig ist.



Drucksache 548/1/08

... Der deutsche Gesetzgeber würde ansonsten von der EU-Datenschutzrichtlinie (Artikel 15) abweichen, denn die Richtlinie sieht eine derartige Begründungspflicht nicht vor. Die konkrete automatisierte Einzelentscheidung muss nach EU-Recht wegen der Vertragsabschlussfreiheit eines Unternehmens nicht begründet werden. Die Begründungspflicht würde zu einer Rechtfertigungspflicht des Kreditinstituts führen und damit in die Vertragsabschlussfreiheit des Kreditinstituts eingreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG

10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG

25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 438/08

... Unschädlich ist jedoch eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, die frühestens sieben Jahre nach dem Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen der letzten sieben Sparjahre bis zu der Verfügung beschränkt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen. Unschädlich ist auch eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, wenn der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist oder der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der Verfügung noch besteht. Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen der letzten sieben Sparjahre bis zum Eintritt des Ereignisses beschränkt. Die Vereinbarung über die Erhöhung der Bausparsumme ist als selbständiger Vertrag zu behandeln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 92a
Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

§ 92b
Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 5
Zertifizierung

§ 7
Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 4
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

§ 20
Anwendungsvorschrift

Artikel 7
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 553/1/08

... Ein Unternehmer kann die Unsicherheit eines überraschend angerufenen Verbrauchers nicht mehr ausnutzen, indem er im Nachgang zu dem unerlaubt geführten Telefonat, z.B. in Form eines per Post übersandten Bestätigungsschreibens, eine telefonische Vertragszusage des Verbrauchers behauptet. Die nach derzeit geltendem Recht bestehende Unsicherheit, ob sich die Teilnehmer eines unerlaubt geführten Telefongesprächs tatsächlich über einen Vertragsabschluss geeinigt haben, wird häufig durch unlauter handelnde Unternehmer ausgenutzt. Das ist nicht mehr möglich, wenn sich ein Unternehmer nur bei Vorlage einer schriftlichen oder durch Telefax oder E-Mail dokumentierten Bestätigung des Verbrauchers auf einen wirksamen Vertragsabschluss berufen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 312e Abs. 1a - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 312f Nr. 1, 2 BGB

3. Zu Artikel 1a - neu - § 43 Abs. 2a - neu - , 3 BDSG

Artikel 1a
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG Nr. 4 § 20 Abs. 1 UWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 312b Abs. 4a - neu - BGB *

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 2 UWG

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - UWG

10. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 102 Abs. 2 Satz 1 TKG

11. Zu Artikel 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 633/08

... Nach Satz 1 Nr. 1 darf ein Versicherer weder vor noch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages verlangen dass sich der Versicherungsnehmer einer genetischen Untersuchung unterzieht. Nach Nummer 2 darf er auch Ergebnisse oder Daten bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen weder verlangen noch entgegennehmen oder verwenden. Das gleiche gilt für genetische Analysen und Analyseergebnisse. Die Regelung soll gewährleisten, dass der Zugang zu den privaten Kranken- und Lebensversicherungen nicht im Hinblick auf genetische Eigenschaften erschwert oder verweigert wird. Betroffene Personen sollen so hoch sensible Daten wie die Ergebnisse aus einem Gentest nicht offenbaren müssen. Erst recht sollen sie nicht gezwungen werden können, einen Gentest vorzunehmen. Das Verbot, nach Abschluss eines Vertrages Ergebnisse entgegenzunehmen, verhindert die Umgehung der Regelung. Anderenfalls könnte zwar bei Abschluss eines Vertrages ein Gentest unberücksichtigt bleiben gewisse Zeit nach Abschluss eines Vertrages aber das günstige Ergebnis vorgelegt werden mit der Forderung, die Prämie nunmehr zu senken. Dies soll verhindert werden da ansonsten ein Druck entstünde, sich doch testen zu lassen. Die Regelung verbietet nach ihrem Sinn und Zweck auch die Frage danach, ob ein bestimmter Gentest vorgenommen worden ist, denn allein schon die Tatsache, dass jemand einen bestimmten Test hat vornehmen lassen, könnte im Rahmen der Risikoprüfung Bedeutung haben und zur Ablehnung eines Vertragsabschlusses führen. Dies würde die Regelung aushebeln, ist also unzulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Benachteiligungsverbot

§ 5
Qualitätssicherung genetischer Analysen

§ 6
Abgabe genetischer Untersuchungsmittel

Abschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken

§ 7
Arztvorbehalt

§ 8
Einwilligung

§ 9
Aufklärung

§ 10
Genetische Beratung

§ 11
Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 12
Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 13
Verwendung und Vernichtung genetischer Proben

§ 14
Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen

§ 15
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen

§ 16
Genetische Reihenuntersuchungen

Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

§ 17
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich

§ 18
Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

Abschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben

§ 19
Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

§ 20
Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz

§ 21
Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 22
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik

§ 23
Richtlinien

§ 24
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 25
Strafvorschriften

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 27
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)


 
 
 


Drucksache 16/08

... Der Rat hat am 10. Juli 2007 einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Atomgemeinschaft zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (Dok.10341/07 ATO 79 CONOP 46, 11464/07 (Presse 160)) verabschiedet. Zur Begründung wird in den Nummern 4 und 5 der Erwägensgründe unter Bezugnahme auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 14. November 1978 (1/78, Rechtsslg. 1978, S. 2151) ausgeführt, dass eine Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem Übereinkommen mit den Bestimmungen des Euratom-Vertrags nur vereinbar sei, wenn die Gemeinschaft für die Bereiche ihrer Zuständigkeit gleichrangig neben den Staaten Vertragspartei sei. Bestimmte sich aus dem Übereinkommen ergebende Verpflichtungen könnten in diesen Bereichen nur erfüllt werden, wenn die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sowohl bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss als auch bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eng zusammenwirken. Der Gerichtshof habe ferner bestätigt, dass es gemäß Artikel 2 Buchstabe e des Euratom-Vertrags Aufgabe der Gemeinschaft sei durch geeignete Überwachungsmaßnahmen zu gewährleisten dass Kernbrennstoffe nicht anderen als den vorgesehenen Zwecken zugeführt werden.

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Drucksache 16/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Anlage zur
Denkschrift Konferenz zur Erörterung und Annahme von Änderungsvorschlägen zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial

Schlussakte Wien, 4. bis 8. Juli 2005

Bericht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu der Änderung zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial


 
 
 


Drucksache 499/1/08

... 22. Bei einem Unternehmer sind sämtliche Kontakte zu Kunden und Interessenten, von der Begrüßung über Informationen und Produktangebote, die Konditionen, das Beratungsgespräch oder die Verhandlung bis hin zum Vertragsabschluss zu erfassen. Der Bundesrat befürchtet, dass sich der beabsichtigte Diskriminierungsschutz in sein Gegenteil verkehrt, wenn z.B. Vermieter angesichts der auf sie zukommenden Dokumentations- und Rechtfertigungslasten auf einen Vertrag mit möglichen Diskriminierungsopfern von vorneherein verzichten.

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Drucksache 499/1/08




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 847/08

... Keine Informationspflichten lösen also die Erklärungen und Angaben aus, die als für den Vertragsabschluss, seine Durchführung oder seine Beendigung erforderlich vorgesehen sind also insbesondere die korrespondierenden Willenserklärungen oder die Ausübung von Gestaltungsrechten, z.B. der gegenseitige Austausch von Informationen über die wesentlichen Vertragsinhalte, Erklärungen zur Vorbereitung oder Geltendmachung von Mängelansprüchen (z.B. Mängelanzeige im Mietrecht, Minderungserklärung) oder zur Beendigung des Vertragsverhältnisses (Kündigung, Widerruf, Rücktritt).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 33a
Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 37a
Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 124
Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.

§ 124a
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

§ 128
Übermittlung der Mitteilungen.

§ 135
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde

§ 183a
Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

§ 184
Anmeldung des Beschlusses

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 20
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 3
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 321
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 5
Änderung der Aktionärsforumsverordnung

Artikel 6
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 54
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 7
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.

Abschnitt 6
Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.

§ 37
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 8
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 14
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 15
Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 38

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu den Nummer n

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)


 
 
 


Drucksache 283/07

... (2) Netzbetreiber und Anschlussnehmer haben mit dem Ziel der zügigen Vorbereitung eines Netzanschlussvertrages zusammenzuarbeiten. Soweit es für die Verwirklichung des in Satz 1 genannten Ziels erforderlich ist, sind Betreiber anderer betroffener Elektrizitätsversorgungsnetze zur Mitwirkung verpflichtet. Die Pflicht nach Satz 1 umfasst insbesondere das Aufstellen eines Plans, in dem Fristen für die Verhandlungen zum Abschluss des Netzanschlussvertrages (Verhandlungsfahrplan) vereinbart werden und der einen Vertragsabschluss in der Regel innerhalb von höchstens zwölf Monaten vorsieht. Der Verhandlungsfahrplan soll sich insbesondere auf die in Absatz 4 genannten Vertragsgegenstände beziehen. Der Anschlussnehmer kann verlangen, dass der Netzbetreiber ihm alle für das Aufstellen des Verhandlungsfahrplans erforderlichen Angaben übermittelt. Kommt eine Einigung über den Verhandlungsfahrplan nicht innerhalb von drei Monaten zustande, so ist der Anschlussnehmer verpflichtet, den Verhandlungsfahrplan unverzüglich einseitig aufzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/07




A. Probleme und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau).

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verfahren

§ 4
Anschlusszusage und Netzanschlussvertrag

§ 5
Informationspflichten des Netzbetreibers

§ 6
Netzanschluss

§ 7
Netzzugang bei Engpässen

§ 8
Kostentragung

Teil 2
Sonstige Bestimmungen

§ 9
Kraftwerksanschluss-Register

§ 10
Festlegungen der Regulierungsbehörde

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abs. 1

Zu Abs. 2

Zu Abs. 3

Zu Abs. 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage


 
 
 


Drucksache 718/07

... Die Ergänzung stellt klar, dass die Pflegekassen die Qualität der Pflege, Betreuung und Versorgung durch geeignete Pflegekräfte nicht nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu prüfen sondern auch zu gewährleisten haben, dass die Qualität der Pflege auf Dauer dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entspricht, indem beispielsweise die Expertenstandards angewendet und geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Die §§ 112 ff. sind entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 75/07

... (6) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 5 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlags verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 354/07

... Die bisherige Regelung der Insolvenzantragspflicht in den einzelnen Gesellschaftsrechtsgesetzen ist historisch bedingt; eine dogmatische Einordnung oder bewusste Entscheidung lag dem nicht zugrunde. Anlässlich der Reform des GmbH-Rechts ist es geboten, auf den Sinn und Zweck der Insolvenzantragspflicht abzustellen. Dieser ist ein insolvenzrechtlicher. Bezweckt wird durch die Antragspflicht die rechtzeitige Einleitung des Insolvenzverfahrens und damit der Schutz der Altgläubiger vor weiterer Verringerung der Haftungsmasse als auch der Neugläubiger vor Vertragsabschluss mit notleidenden Gesellschaften. Dieser Regelungszweck ist von jeher Anliegen des Insolvenzrechts. Die Gesellschaftsgläubiger sollen letztlich davor geschützt werden, dass das Gesellschaftsvermögen weggegeben und die den Gläubigern zur Verfügung stehende Masse so geschmälert wird. Zudem besteht eine enge Verbindung zwischen dem Insolvenzantragsrecht, welches bereits in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

Anlage 1
(zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag

§ 1
Firma

§ 2
Sitz

§ 3
Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4

§ 4
Stammkapital

§ 5
Geschäftsanteile

§ 6
Vertretung

§ 7
Gründungsaufwand

3 Hinweise:

Anlage 2
(zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Satz 2 - neu -

Zu Satz 3 - neu -

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Artikel 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 10

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 68/07

... d) für die Dauer von mindestens zehn Jahren, gerechnet vom Vertragsabschluss bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung, oder e) auf Grund von Verträgen, bei denen der Gläubiger für die Dauer von mindestens zehn Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet oder der Schuldner das Recht hat, die Vertragsdauer auf mindestens zehn Jahren zu verlängern,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage 1
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Wird das Gaststättenrecht geändert.

Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.

wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.

wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.

wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.

wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

1. Zu § 1

2. Zu §§ 2 bis 7

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

3. Zu § 7

4. Zu § 8

5. Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

zu Nr. 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 9

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 10

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 19

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 22

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 25

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 583/07

... (4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/07




Teil 1
Allgemeiner Teil

Kapitel 1
Vorschriften für alle Versicherungszweige

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Vertragstypische Pflichten

§ 2
Rückwärtsversicherung

§ 3
Versicherungsschein

§ 4
Versicherungsschein auf den Inhaber

§ 5
Abweichender Versicherungsschein

§ 6
Beratung des Versicherungsnehmers

§ 7
Information des Versicherungsnehmers

§ 8
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

§ 9
Rechtsfolgen des Widerrufs

§ 10
Beginn und Ende der Versicherung

§ 11
Verlängerung, Kündigung

§ 13
Änderung von Anschrift und Name

§ 14
Fälligkeit der Geldleistung

§ 15
Hemmung der Verjährung

§ 16
Insolvenz des Versicherers

§ 17
Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen

§ 18
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

§ 19
Anzeigepflicht

§ 20
Vertreter des Versicherungsnehmers

§ 21
Ausübung der Rechte des Versicherers

§ 22
Arglistige Täuschung

§ 23
Gefahrerhöhung

§ 24
Kündigung wegen Gefahrerhöhung

§ 25
Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung

§ 26
Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

§ 27
Unerhebliche Gefahrerhöhung

§ 28
Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

§ 29
Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit

§ 30
Anzeige des Versicherungsfalles

§ 31
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

§ 32
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 3
Prämie

§ 33
Fälligkeit

§ 34
Zahlung durch Dritte

§ 35
Aufrechnung durch den Versicherer

§ 36
Leistungsort

§ 37
Zahlungsverzug bei Erstprämie

§ 38
Zahlungsverzug bei Folgeprämie

§ 39
Vorzeitige Vertragsbeendigung

§ 40
Kündigung bei Prämienerhöhung

§ 41
Herabsetzung der Prämie

§ 42
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 4
Versicherung für fremde Rechnung

§ 43
Begriffsbestimmung

§ 44
Rechte des Versicherten

§ 45
Rechte des Versicherungsnehmers

§ 46
Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem

§ 47
Kenntnis und Verhalten des Versicherten

§ 48
Versicherung für Rechnung wen es angeht

Abschnitt 5
Vorläufige Deckung

§ 49
Inhalt des Vertrags

§ 50
Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

§ 51
Prämienzahlung

§ 52
Beendigung des Vertrags

Abschnitt 6
Laufende Versicherung

§ 53
Anmeldepflicht

§ 54
Verletzung der Anmeldepflicht

§ 55
Einzelpolice

§ 56
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 57
Gefahränderung

§ 58
Obliegenheitsverletzung

Abschnitt 7
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

Unterabschnitt 1
Mitteilungs- und Beratungspflichten

§ 59
Begriffsbestimmungen

§ 60
Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers

§ 61
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers

§ 62
Zeitpunkt und Form der Information

§ 63
Schadensersatzpflicht

§ 64
Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers

§ 65
Großrisiken

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 67
Abweichende Vereinbarungen

§ 68
Versicherungsberater

Unterabschnitt 2
Vertretungsmacht

§ 69
Gesetzliche Vollmacht

§ 70
Kenntnis des Versicherungsvertreters

§ 71
Abschlussvollmacht

§ 72
Beschränkung der Vertretungsmacht

§ 73
Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler

Kapitel 2
Schadensversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 74
Überversicherung

§ 75
Unterversicherung

§ 76
Taxe

§ 77
Mehrere Versicherer

§ 78
Haftung bei Mehrfachversicherung

§ 79
Beseitigung der Mehrfachversicherung

§ 80
Fehlendes versichertes Interesse

§ 81
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 82
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 83
Aufwendungsersatz

§ 84
Sachverständigenverfahren

§ 85
Schadensermittlungskosten

§ 86
Übergang von Ersatzansprüchen

§ 87
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Sachversicherung

§ 88
Versicherungswert

§ 89
Versicherung für Inbegriff von Sachen

§ 90
Erweiterter Aufwendungsersatz

§ 91
Verzinsung der Entschädigung

§ 92
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 93
Wiederherstellungsklausel

§ 94
Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern

§ 95
Veräußerung der versicherten Sache

§ 96
Kündigung nach Veräußerung

§ 97
Anzeige der Veräußerung

§ 98
Schutz des Erwerbers

§ 99
Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts

Teil 2
Einzelne Versicherungszweige

Kapitel 1
Haftpflichtversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 100
Leistung des Versicherers

§ 101
Kosten des Rechtsschutzes

§ 102
Betriebshaftpflichtversicherung

§ 103
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 104
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

§ 105
Anerkenntnis des Versicherungsnehmers

§ 106
Fälligkeit der Versicherungsleistung

§ 107
Rentenanspruch

§ 108
Verfügung über den Freistellungsanspruch

§ 109
Mehrere Geschädigte

§ 110
Insolvenz des Versicherungsnehmers

§ 111
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 112
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Pflichtversicherung

§ 113
Pflichtversicherung

§ 114
Umfang des Versicherungsschutzes

§ 115
Direktanspruch

§ 116
Gesamtschuldner

§ 117
Leistungspflicht gegenüber Dritten

§ 118
Rangfolge mehrerer Ansprüche

§ 119
Obliegenheiten des Dritten

§ 120
Obliegenheitsverletzung des Dritten

§ 121
Aufrechnung gegenüber Dritten

§ 122
Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

§ 123
Rückgriff bei mehreren Versicherten

§ 124
Rechtskrafterstreckung

Kapitel 2
Rechtsschutzversicherung

§ 125
Leistung des Versicherers

§ 126
Schadensabwicklungsunternehmen

§ 127
Freie Anwaltswahl

§ 128
Gutachterverfahren

§ 129
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 3
Transportversicherung

§ 130
Umfang der Gefahrtragung

§ 131
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 132
Gefahränderung

§ 133
Vertragswidrige Beförderung

§ 134
Ungeeignete Beförderungsmittel

§ 135
Aufwendungsersatz

§ 136
Versicherungswert

§ 137
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 138
Haftungsausschluss bei Schiffen

§ 139
Veräußerung der versicherten Sache oder Güter

§ 140
Veräußerung des versicherten Schiffes

§ 141
Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme

Kapitel 4
Gebäudefeuerversicherung

§ 142
Anzeigen an Hypothekengläubiger

§ 143
Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern

§ 144
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 145
Übergang der Hypothek

§ 146
Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers

§ 147
Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers

§ 148
Andere Grundpfandrechte

§ 149
Eigentümergrundpfandrechte

Kapitel 5
Lebensversicherung

§ 150
Versicherte Person

§ 151
Ärztliche Untersuchung

§ 152
Widerruf des Versicherungsnehmers

§ 153
Überschussbeteiligung

§ 154
Modellrechnung

§ 155
Jährliche Unterrichtung

§ 156
Kenntnis und Verhalten der versicherten Person

§ 157
Unrichtige Altersangabe

§ 158
Gefahränderung

§ 159
Bezugsberechtigung

§ 160
Auslegung der Bezugsberechtigung

§ 161
Selbsttötung

§ 162
Tötung durch Leistungsberechtigten

§ 163
Prämien- und Leistungsänderung

§ 164
Bedingungsanpassung

§ 165
Prämienfreie Versicherung

§ 166
Kündigung des Versicherers

§ 167
Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes

§ 168
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 169
Rückkaufswert

§ 170
Eintrittsrecht

§ 171
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 6
Berufsunfähigkeitsversicherung

§ 172
Leistung des Versicherers

§ 173
Anerkenntnis

§ 174
Leistungsfreiheit

§ 175
Abweichende Vereinbarungen

§ 176
Anzuwendende Vorschriften

§ 177
Ähnliche Versicherungsverträge

Kapitel 7
Unfallversicherung

§ 178
Leistung des Versicherers

§ 179
Versicherte Person

§ 180
Invalidität

§ 181
Gefahrerhöhung

§ 182
Mitwirkende Ursachen

§ 183
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 184
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 185
Bezugsberechtigung

§ 186
Hinweispflicht des Versicherers

§ 187
Anerkenntnis

§ 188
Neubemessung der Invalidität

§ 189
Sachverständigenverfahren,

§ 190
Pflichtversicherung

§ 191
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 8
Krankenversicherung

§ 192
Vertragstypische Leistungen des Versicherers

§ 193
Versicherte Person

§ 194
Anzuwendende Vorschriften

§ 195
Versicherungsdauer

§ 196
Befristung der Krankentagegeldversicherung

§ 197
Wartezeiten

§ 198
Kindernachversicherung

§ 199
Beihilfeempfänger

§ 200
Bereicherungsverbot

§ 201
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 202
Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

§ 203
Prämien- und Bedingungsanpassung

§ 204
Tarifwechsel

§ 205
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 206
Kündigung des Versicherers

§ 207
Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses

§ 208
Abweichende Vereinbarungen

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 209
Rückversicherung, Seeversicherung

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 211
Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen

§ 212
Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit

§ 213
Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten

§ 214
Schlichtungsstelle

§ 215
Gerichtsstand

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

Artikel 1
Altverträge, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Artikel 2
Vollmacht des Versicherungsvertreters, Krankenversicherung

Artikel 3
Verjährung

Artikel 4
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits. versicherung

Artikel 5
Rechte der Gläubiger von Grundpfandrechten

Artikel 6 Versicherungsverhältnisse nach § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

Artikel 9
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 862/07

... Artikel 20 Absatz 6: Dadurch wird sichergestellt, dass die Endnutzer vor Vertragsabschluss und (regelmäßig danach) in klarer Weise über ihre Pflichten bezüglich der Einhaltung des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte sowie über die häufigsten Verstöße und deren rechtliche Folgen aufgeklärt werden. Die Bestimmungen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)

Artikel 2
Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang I
Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)

Teil
A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10

a Einzelverbindungsnachweis

b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt

c Vorauszahlung

d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte

e Zahlungsverzug

Teil
B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29

a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW

b Anzeige der Rufnummer des Anrufers

Teil
C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30

Anhang II
Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)

Anhang III
Parameter für die Dienstqualität


 
 
 


Drucksache 333/07

... ") zu wesentlichen Vorteilen beim Systementwurf von eingebetteten Systemen sowie den Entwicklungskosten je Produktlebenszyklus führen wird. Sie führt gegenüber der Grundoption auch zu einer größeren Hebelwirkung für die (nationalen und privaten) FuE-Bemühungen des Gemeinschaftsbeitrags und liefert einen effizienteren und zuverlässigeren FuE- und Innovationsrahmen, der Haushaltsunsicherheiten beseitigt, Verfahren vereinfacht und die Zeit bis zum Vertragsabschluss verkürzt. Dies würde zu einer weitreichenderen Beteiligung und einer Erhöhung der Zahl neuer Partner für FuE-Aktivitäten .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Einnahmen

Artikel 12
Geschäftsjahr

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 16
Finanzierung von Projekten

Artikel 17
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 18
Personelle Mittel

Artikel 19
Haftung, Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikte

Artikel 21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 22
Abwicklung

Artikel 23
Änderungen der Satzung

Artikel 24
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 25
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 26
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 392/07

... d) für die Dauer von mindestens zehn Jahren, gerechnet vom Vertragsabschluss bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung, oder e) auf Grund von Verträgen, bei denen der Gläubiger für die Dauer von mindestens zehn Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet oder der Schuldner das Recht hat, die Vertragsdauer auf mindestens zehn Jahre zu verlängern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/07




Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 9a
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 9b
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 21a
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 748/07

... (1) Vor Vertragsschluss ist dem am Erwerb eines Anteils Interessierten der vereinfachte Verkaufsprospekt der Kapitalanlagegesellschaft oder der ausländischen Investmentgesellschaft in der geltenden Fassung kostenlos und unaufgefordert . anzubieten. Darüber hinaus ist dem am Erwerb eines Anteils Interessierten und dem Anleger der ausführliche Verkaufsprospekt sowie der letzte veröffentlichte Jahres-und Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Soweit ein vereinfachter Verkaufsprospekt nicht erstellt werden darf, sind die in Satz 2 genannten Unterlagen dem am Erwerb eines Anteils Interessierten vor Vertragsabschluss kostenlos und unaufgefordert anzubieten. Dem ausführlichen Verkaufsprospekt sind die Vertragsbedingungen oder die Satzung beizufügen, es sei denn, der ausführliche Verkaufsprospekt enthält einen Hinweis, wo der am Erwerb eines Anteils Interessierte oder der Anleger diese im Geltungsbereich dieses Gesetzes kostenlos erlangen kann. Die in den Sätzen 1, 2 und 4 genannten Unterlagen (Verkaufsunterlagen) können in Papierform erstellt oder auf einem dauerhaften Datenträger, zu dem der am Erwerb eines Anteils Interessierte und der Anleger Zugang haben, gespeichert werden; der am Erwerb eines Anteils Interessierte und der Anleger können jederzeit verlangen, die Verkaufsunterlagen in Papierform zu erhalten. Der am Erwerb eines Anteils Interessierte ist darauf hinzuweisen, wo im Geltungsbereich des Gesetzes und auf welche Weise er die Verkaufsunterlagen kostenlos erhalten kann. Dem Erwerber ist außerdem eine Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss auszuhändigen oder eine Kaufabrechnung zu übersenden, die einen Hinweis auf die Höhe des Ausgabeaufschlags und des Rücknahmeabschlags und eine Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach § 126 enthalten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2a
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 8
Aufhebung der Investmentmeldeverordnung

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 13
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 14
Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 17a
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19a
Änderung in anderen Gesetzen

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 444/07

... Vor den großen Herausforderungen, die der europäischen Industrie und Wirtschaft gegenüberstehen, die Forschungslandschaft Europas ist zersplittert und außerstande, eine überzeugende Antwort zu liefern. Auf nationaler Ebene koexistieren viele Finanzierungsprogramme. In einigen Ländern erstreckt sich die Nanoelektronikforschung über mehrere zum Teil nicht zusammenhängende Programme , und für einige andere ist es nicht möglich, zu bestimmen, ob es relevante Aktivitäten auf dem Gebiet gibt. Mehrere Länder liefern zusätzliche Finanzierung über das EUREKA Programm mit seinen bekannten Mängeln im Hinblick auf lange Verzögerungen bis zum Vertragsabschluss, Mehraufwand für doppelte Antragsverfahren und die Unsicherheit der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Geschäftsjahr

Artikel 12
Finanzordnung

Artikel 13
Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 15
Finanzierung von Projekten

Artikel 16
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 17
Personelle Mittel

Artikel 18
Haftung, Versicherung

Artikel 19
Interessenkonflikte

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 21
Abwicklung

Artikel 22
Änderungen der Satzung

Artikel 23
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 24
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 568/07

... Dasselbe gilt für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen das Wahlrecht innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss wirksam werden kann, und für Beitragserhöhungen bei bereits bestehenden Kapitalversicherungen mit einer Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren; aus Billigkeitsgründen können Beitragserhöhungen anerkannt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Anhebung der Pauschalierungsgrenzen durch das Steuer-Euroglättungsgesetz erfolgt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 374/07

... Entgegen der Auffassung des Bundesrates beinhaltet die Übertragung der Aufgabe des Einladungswesens nicht zugleich die Aufgabe der Rückmeldung (s. unterschiedliche Zielsetzung), ist für das Einladewesen kein Datenaustausch erforderlich, fehlt eine Regelung, die den Krankenkassen die gesetzliche Aufgabe der Rückmeldung explizit überträgt (in § 26 Abs. la Satz 3 SGB V lediglich vorausgesetzt), weil eine Vertragsabschlusskompetenz nicht eine gesetzliche Aufgabenübertragung ersetzen kann.

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Drucksache 374/07




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls 3. Mai 2007

I. Allgemeines

II. Zu den geforderten Gesetzesänderungen im Einzelnen

III. Maßnahmen zum Kinderschutz aus Sicht der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 433/06

... Auf eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages musste gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 Haushaltsgesetz 2005 aus zwingenden Gründen verzichtet werden. Der Haushaltsausschuss des 16. Deutschen Bundestages könnte hiermit frühestens am 28. Juni 2006 befasst werden. Da im vorliegenden Fall der Mietvertragsabschluss am 19. Juni 2006 zur Wahrung des Baubeginns für eine termingemäße Fertigstellung von 830 Einfamilienhäusern für die US-Streitkräfte am Truppenübungsplatz Grafenwöhr unterzeichnet werden muss, war eine vorherige Bewilligung erforderlich.



Drucksache 31/1/06

... Der Bundesrat begrüßt auch die in Artikel 5 Abs. 2 vorgesehenen Präzisierungen. Jedoch weist er darauf hin, dass es für die Anwendbarkeit der Kollisionsnorm des Absatzes 2 nach den Erläuterungen zu Absatz 2 nicht genügen soll, dass eine Internetseite des Unternehmens von einem Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat aufgerufen werden kann; vielmehr muss auch ein Vertragsabschluss erfolgen. In der Sache erscheint diese Regelung sachgerecht; jedoch weist der Bundesrat darauf hin, dass dies aus dem Wortlaut des Absatzes 2 nicht hinreichend deutlich hervorgeht. Es wäre daher wünschenswert, wenn dies korrigiert und klargestellt werden würde.

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Drucksache 31/1/06




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 4

6. Zu Artikel 5

7. Zu Artikel 6

8. Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 8

10. Zu Artikel 10

11. Zu Artikel 13

12. Zu Artikel 16

13. Zu Artikel 22

14. Zu den Artikeln 23 und 24


 
 
 


Drucksache 329/06

... " ist nicht unproblematisch und bereits bei der Erarbeitung der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG intensiv diskutiert worden (zur Auslegung des Begriffs siehe Göksu, Rassendiskriminierung beim Vertragsabschluss als Persönlichkeitsverletzung, Freiburg/CH 2003, S. 8 ff.). Die Mitgliedstaaten und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben letztlich hieran festgehalten, weil "

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Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 622/06 (Beschluss)

... Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde die Privilegierung von Erträgen aus kapitalbildenden Rentenversicherungen bei Vertragsabschluss nach dem 3 1. Dezember 2004 erheblich eingeschränkt. Die in der Ansparphase erwirtschafteten Erträge aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sollen nur insoweit unbesteuert bleiben, als das angesparte Kapital einschließlich der angesammelten Erträge in Form einer Rentenzahlung der Altersversorgung des Steuerpflichtigen dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 1 EStG Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 1 § 2 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 3 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 40 Buchstabe a § 3 Nr. 40 und § 52 Abs. 4b EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 3 Nr. 65 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3aneu - § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5aneu - § 7g Abs. 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 4a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 und Nr. 40 Buchstabe h § 19 Abs. 1 und § 52 Abs. 35 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a und Nr. 40 Buchstabe i § 20 Abs. 1 und § 52 Abs. 36 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 40

11. Zu Artikel 1 Nr. 14 und 40 Buchstabe k §§ 22 und 52 Abs. 3 8 EStG Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 14

Zu Nummer 40

12. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - und 40 Buchstabe l Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 3 Satz 9 und § 52 Abs. 39 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 15a

Zu Nummer 40

13. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32b Abs. 1 und 2 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b, 18a - neu - und 40 Buchstabe l1 - neu - und l2 - neu - § 32b Abs. 2l, § 32c Abs. 4 - neu - und § 52 Abs. 43a und 44 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 40

15. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 26

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 36aneu - und 40 Buchstabe t1 - neu - § 46 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 55 j - neu - EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 36a

Zu Nummer 40

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 Buchstabe b § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe e § 52 Abs. 30 EStG

20. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

21. Zu Artikel 4 Körperschaftsteuergesetz

22. Zu Artikel 4a Umwandlungssteuergesetz

Artikel 4a
Änderung des Umwandlungsteuergesetzes

23. Zu Artikel 5 Nr. 3a - neu - und 5 Buchstabe g §§ 10a und 36 Abs. 8a - neu - GewStG

Zu Artikel 5

Zu Nummer 5

24. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG

25. Zu Artikel 10 nach Nr. 8 § 89 Abs. 3 AO

26. Zu Artikel 10 Nr. 10aneu -, 15 - neu - und 16 - neu - § 172 Abs. 3 und 4, § 348 Nr. 6 und § 3 67 Abs. 2a bis 2c - neu - AO

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 11

27. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 AO

28. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 Abs. 4 AO

29. Zu Artikel 18 Nr. 2 Buchstabe c § 145 Abs. 3 Satz 3 und 4 BewG


 
 
 


Drucksache 707/06 (Beschluss)

... Aus Gründen des Verbraucherschutzes wird vorgeschlagen, dass der Versicherer vor einem Vertragsabschluss den Versicherungsnehmer auf die Mitteilungspflichten über mehrere Versicherungen hinzuweisen hat, um diesen vor hieraus möglicherweise resultierenden Problemen zu warnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein mündiger Verbraucher - ausgehend von seinem Recht der Vertragsfreiheit und seiner Privatautonomie - sich der in Absatz 1 normierten Pflicht nicht hinreichend bewusst ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1, § 61 Abs. 1 VVG

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 VVG

4. Zu Artikel 1 § 15a - neu - VVG

5. Zu Artikel 1 § 29a - neu - VVG

6. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

7. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 3 - neu - VVG

8. Zu Artikel 1 § 92 Abs. 1a - neu - VVG

9. Zu Artikel 1 § 105 VVG

10. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 2 Satz 1 VVG

11. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - VVG

12. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 3 Satz 1a - neu - VVG

13. Zu Artikel 1 § 158 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 181 Abs. 1 Satz 2 - neu - VVG

14. Zu Artikel 1 § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG

15. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 5 Satz 2 - neu - VVG

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 1 Abs. 3 EGVVG

17. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 4 Abs. 2 EGVVG


 
 
 


Drucksache 31/06

... " haben Rat und Kommission in einer gemeinsamen Erklärung11 darauf hingewiesen, dass es zur Anwendung verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen nicht genügt, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausrichtet, sondern dass im Rahmen dieser Tätigkeit auch ein Vertrag geschlossen worden sein muss. Rat und Kommission haben in diesem Zusammenhang betont, dass „die Zugänglichkeit einer Website allein nicht ausreicht, um die Anwendbarkeit von Artikel 15 zu begründen; vielmehr ist erforderlich dass diese Website auch den Vertragsabschluss im Fernabsatz anbietet und dass tatsächlich ein Vertragsabschluss im Fernabsatz erfolgt ist, mit welchem Mittel auch immer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 327/06 (Beschluss) Vertragsabschluss


Drucksache 64/06

... " bekannt zu geben, kann in Bezug auf die Höhe der Kosten nicht erfüllt werden und sollte daher gestrichen werden. Welcher Schaden dem Kreditgeber dadurch entstehen könnte, dass der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht angeben. Die Zahlungsansprüche richten sich unter anderem danach, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen zukünftig nicht nachkommt und - insbesondere bei variabel verzinslichen Krediten - welcher Vertragszins zu dem Zeitpunkt gelten wird, zu dem der Darlehensnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses könnte allenfalls der dann geltende Verzugszinssatz benannt werden. Dem Grunde nach sind für Kosten bei Vertragsstörungen Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich, die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Insofern ist der Verbraucher rechtlich geschützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/06




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe d und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe e

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Drucksache 417/06

... Die betreffenden Mitgliedstaaten schließen einen Vertrag mit dem externen Dienstleister, der mit Artikel 17 der Richtlinie 95/46 im Einklang steht. Vor Vertragsabschluss informiert die Auslandsvertretung des betreffenden Mitgliedstaats im Rahmen der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort die Auslandsvertretungen der anderen Mitgliedstaaten und die Delegation der Kommission über die Gründe für den Vertragsabschluss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

o Auswirkungen der Protokolle im Anhang zu den Verträgen

o Erläuterung der einzelnen Artikel des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Vorschlag

Artikel 1

1.1 Vordruck für den Visumantrag

1.2. Biometrische Identifikatoren

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 31/06 (Beschluss)

... Jedoch weist er darauf hin, dass es für die Anwendbarkeit der Kollisionsnorm des Absatzes 2 nach den Erläuterungen zu Absatz 2 nicht genügen soll dass eine Internetseite des Unternehmens von einem Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat aufgerufen werden kann; vielmehr muss auch ein Vertragsabschluss erfolgen. In der Sache erscheint diese Regelung sachgerecht; jedoch weist der Bundesrat darauf hin, dass dies aus dem Wortlaut des Absatzes 2 nicht hinreichend deutlich hervorgeht. Es wäre daher wünschenswert, wenn dies korrigiert und klargestellt werden würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 3

3. Zu Artikel 4

4. Zu Artikel 5

5. Zu Artikel 6

6. Zu Artikel 7

7. Zu Artikel 8

8. Zu Artikel 10

9. Zu Artikel 13

10. Zu Artikel 16

11. Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

12. Zu den Artikeln 23 und 24


 
 
 


Drucksache 686/06

... c. Durch die Verpflichtung der Landwirte, bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Sammelantrags einen Vertrag mit einem Aufkäufer bzw. Verarbeiter zu schließen, nehmen Flexibilität und Entscheidungsfreiheit bei der Vermarktung der Pflanzen (je nach Marktpreis Lebensmittel oder Non-Food) ab. Dies könnte dazu führen, dass einige Landwirte Energiepflanzen außerhalb der Regelung für Energiepflanzen bzw. nachwachsende Rohstoffe und damit ohne die entsprechenden Zuschüsse anbauen, weil nach ihrer Meinung Nachteile der Verpflichtung zum Vertragsabschluss durch die finanziellen Vorteile der Regelung nicht völlig aufgewogen werden. Die Verpflichtung zum Vertragsabschluss ist jedoch wegen der Kontrolle und der Verwaltung der Tätigkeit der Verarbeiter ein entscheidender Bestandteil beider Regelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 686/06




Vorschlag

Bericht

1. Einleitung

2. Gegenstand des Berichts

3. Sachstand und jüngste Entwicklungen in der EU-15

3.1 Anwendung der Regelung

3.2 Unter die Energiepflanzenregelung fallende Kulturen und Flächen

3.3 Kurzfristige Entwicklung der Aussichten für Energiepflanzen in der EU-15

3.4 Erste Ergebnisse des Bewertungsberichts

4. Lage in den neuen Mitgliedstaaten und Anpassung der Regelung

4.1. Rechtlicher Status der Beihilfe für Energiepflanzen

4.2. Umsetzung der Biokraftstoff-Initiative

4.3 Kurzfristige Entwicklungsaussichten für Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten

5. Die Zukunft: Möglichkeiten zur Verbesserung der Regelung

5.1. Ausdehnung der Energiepflanzenbeihilfe auf alle neuen Mitgliedstaaten

5.2 Anpassung der garantierten Höchstfläche

5.3. Einführung einer einzelstaatlichen Beihilfe für die Anpflanzung mehrjähriger Kulturen

5.4. Möglichkeiten der Vereinfachung der Energiepflanzenregelung

6. Schlussfolgerungen

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 90a
Einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 673/06

... Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch auf die Fälle der Drittmittelfinanzierung der Wissenschaft anwendbar. Allerdings ist erforderlich, dass das Ende des Forschungsprojektes bzw. der endgültige Wegfall der Drittmittel am Fristende bei Vertragsabschluss hinreichend sicher prognostiziert werden kann. Forschungsprojekte laufen vielfach über einen ersten Mittelbewilligungszeitraum hinaus und Anschlussbewilligungen können oftmals nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)

§ 1
Befristung von Arbeitsverträgen

§ 2
Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

§ 3
Privatdienstvertrag

§ 4
Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

§ 5
Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

§ 6
Studentische Hilfskräfte

§ 7
Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

3 Drittmitteltatbestand:

Familienfreundliche Komponente:

Politischer Handlungsrahmen:

3 Alternativen:

Gesetzesfolgenabschätzung / Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

Familienfreundliche Komponente:

Drittmitteltatbestand:

Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 512/06

... Der Vorschlag erhöht die Transparenz der Endkundenentgelte, denn er führt für die Mobilfunkanbieter die Verpflichtung ein, ihren Roamingkunden auf Anfrage kostenlos persönliche Informationen über Endkunden-Roamingentgelte zur Verfügung zu stellen. Jeder Kunde kann wählen, ob er diese Informationen per Kurznachricht (SMS) oder mündlich mit seinem Mobiltelefon erhalten möchte. Zusätzlich müssen die Mobilfunkanbieter ihre Kunden bereits bei Vertragsabschluss über die Roamingentgelte informieren, sie regelmäßig darüber auf dem Laufenden halten und ihnen wesentliche Änderungen mitteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe

Artikel 4
Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe

Artikel 5
Inkrafttreten der Entgeltobergrenzen für regulierte Roaminganrufe auf Endkundenebene

Artikel 6
Endkundenentgelte für die Anrufannahme während des Roamings in der Gemeinschaft

Artikel 7
Transparenz der Endkundenentgelte

Artikel 8
Überwachung und Durchsetzung

Artikel 9
Sanktionen

Artikel 10
Durchschnittliches Mobilfunk-Zustellungsentgelt

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG

Artikel 12
Überprüfungsverfahren

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Mitteilungspflicht

Artikel 15
Durchführung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe gemäß Artikel 3

Anhang II
Methode für die Bestimmung des durchschnittlichen Mobilfunk-Zustellungsentgelts gemäß Artikel 10

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen

3 Zusammenfassung

4 Hintergrund

4 Konsultation

4 Problematik

Technologie - und Marktentwicklung

3 Ziele

Politische Entscheidungsalternativen und Analyse

Unveränderte Beibehaltung

4 Selbstregulierung

4 Mitregulierung

Unverbindliche Regelung

Gezielte Regulierung

Regulierung nur auf der Großkundenebene

Regulierung nur auf der Endkundenebene

Regulierung auf der Großkunden- und Endkundenebene

4 Inlandspreisprinzip

Konzept des besuchten Landes

Europäisches Heimatmarktkonzept

4 Transparenz

Wirtschaftliche Auswirkungen

Allgemeine Auswirkungen

Dynamische Auswirkungen

Auswirkungen auf Nachbarmärkten

4 Umverteilungsfragen

Auswirkungen und Konsolidierung auf Unternehmensebene

Abschätzung des Verwaltungsaufwands

Bewertung und Beobachtung

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 257/06

... Der Kontrahierungszwang in § 87 Abs. 5 ist technologieneutral und umfasst deshalb analoge genauso wie digitale Übermittlungstechniken. Der Vertragsabschluss kann vom Sendeunternehmen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass bereits eine analoge Übertragungstechnik lizenziert wurde. Ebenso unzulässig ist es, den Vertragsabschluss über die Kabelweitersendung von unangemessenen Bedingungen oder vertragsfremden Zusatzleistungen abhängig zu machen. Die Bundesregierung nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Kabelweitersendung zwischen den Privatsendern und der Kabelbranche bereits zum großen Teil Einigungen erzielt werden konnten, und sie geht davon aus, dass diese Verhandlungen auf allen Netzebenen und mit weiteren Beteiligten zügig zum Abschluss kommen werden. Die Bundesregierung wird jedoch den Fortgang der Verhandlungen mit Blick darauf beobachten, dass - wie oben ausgeführt - die Verhandlungen zu sachgerechten und angemessenen Ergebnissen führen und Verhandlungspositionen nicht missbraucht werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 327/1/06

... eine Mindeststillhaltefrist zwischen der Information über die Zuschlagsentscheidung und dem Zuschlag als Vertragsabschluss sowie eine Unwirksamkeit als Folge der Nichteinhaltung vorzuschreiben. Die konkrete Ausgestaltung muss den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten überlassen werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass auch bei der Fristberechnung der Beschleunigung Priorität eingeräumt wird.



Drucksache 707/1/06

... ", bei dem der Versicherungskunde detaillierte Informationen zum Vertrag erst mit der Zusendung des Versicherungsscheins (Police) erhält. Das Fehlen wesentlicher Informationen vor Vertragsabschluss birgt die Gefahr, dass Verbraucher ihre Entscheidungen hinsichtlich der angebotenen Versicherungsprodukte eher zufällig und nicht bewusst treffen.

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Drucksache 707/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1, § 61 Abs. 1 VVG

4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 VVG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 5 Satz 2 VVG

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1a - neu - VVG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 VVG

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 VVG

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - VVG

11. Zu Artikel 1 § 7 VVG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - VVG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 4 - neu - VVG

14. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 2 VVG

15. Zu Artikel 1 § 29a - neu - VVG

16. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

17. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

18. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 1 Satz 1 VVG

19. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 3 - neu - VVG

20. Zu Artikel 1 § 92 Abs. 1a - neu - VVG

21. Zu Artikel 1 § 105 VVG

22. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 2 Satz 1 VVG

23. Zu Artikel 1 § 127 Abs. 1 Satz 1 VVG

24. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - VVG

25. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 3 Satz 1a - neu - VVG

26. Zu Artikel 1 § 158 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 181 Abs. 1 Satz 2 - neu - VVG

27. Zu Artikel 1 § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG

28. Zu Artikel 1 § 165 VVG

29. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 2 VVG

30. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 5 Satz 2 - neu - VVG

31. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 1 Abs. 3 EGVVG

33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 4 Abs. 2 EGVVG


 
 
 


Drucksache 141/06

... Alleinstehende/Verheiratete) mit einer Prämie, wenn das Einkommen des Bausparers jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt. Die Höhe der Prämie wurde im Rahmen des Hauhaltsbegleitgesetzes 2004 für laufende und neue Verträge ab dem Sparjahr 2004 von 10 Prozent auf 8,8 Prozent gemindert. Die Wohnungsbauprämie wird in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren seit Vertragsabschluss oder Zuteilung und Verwendung der Bausparsumme für den Wohnungsbau ausgezahlt. Damit werden in den Jahren des Finanzplans auch Ansprüche auf Wohnungsbauprämie kassenmäßig wirksam, die in früheren Sparjahren entstanden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 935/06

... Die §§ 48 bis 52 geben § 12 a.F. wieder und überführen ihn zugleich in den Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften, da Gegenstand der Regelung auslaufende Pachtverträge sind. Diese Einstufung als Übergangsvorschriften entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Abs. 1 und 2 entsprechen § 12 Abs. 1 a.F. Abs. 1 a.E. regelt, dass die allgemeinen Übertragungsgrundsätze des § 8 Abs. 1 Satz 2 (Flächen- und Betriebsungebundenheit, Dauerhaftigkeit der Übertragung, Schriftlichkeit) bei der Verlängerung oder Verkürzung der vor dem 01.04.2000 abgeschlossenen Pachtverträge nicht gelten. Maßgeblich sind insofern die Regelungen, die für den jeweiligen Pachtvertragsabschluss galten. Zudem wird klargestellt, dass auch eine Verkürzung des jeweiligen Pachtvertrages möglich ist. Abs. 2 Satz 2 gestattet in bestimmten Fällen einen Pächterwechsel, zu dem § 56 Abs. 2 Satz 2 zudem eine Rückwirkungsklausel enthält. Auf diese Weise wird das Verbot der Änderung bestehender Pachtverträge, das sich aus § 7 Abs. 1 a.F. und nun aus § 8 Abs. 1 ergibt, zusätzlich zu den bisherigen Fällen des Abs. 2 Satz 1 durchbrochen. Voraussetzung für den Pächterwechsel ist, dass zusammen mit der Betriebsübertragung die Übertragung einer so genannten Eigenreferenzmenge erfolgt. Abs. 2 Satz 3 sichert ab, dass der Pächterwechsel nicht dazu führt, dass die Referenzmenge von dem zugehörigen Milcherzeugungsbetrieb getrennt wird. Abs. 3 entspricht § 12 Abs. 2 Satz 1 a.F. Angesichts der komplexen und teilweise geänderten Bestimmungen der MGV über die Berechnung von Referenzmengen, die bei Pachtvertragsende auf den Verpächter übergehen, wurde davon abgesehen, den Verweis auf die MGV durch eine Übernahme der einschlägigen Bestimmungen aufzuheben. In dem Verweis wurden lediglich § 7 Abs. 2 und 2a MGV gestrichen, da es sich dabei nicht um Vorschriften über die Rückübertragung von dem Pächter auf den Verpächter, sondern über die vorangehende Übertragung von dem Verpächter auf den Pächter handelt. Dass sich eine solche "



Drucksache 64/06 (Beschluss)

... 19. Die Regelung, dem Darlehensnehmer "Verzugszinsen" und "Nichterfüllungskosten" bekannt zu geben, kann in Bezug auf die Höhe der Kosten nicht erfüllt werden und sollte daher gestrichen werden. Welcher Schaden dem Kreditgeber dadurch entstehen könnte, dass der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht angeben. Die Zahlungsansprüche richten sich unter anderem danach über welchen Zeitraum und in welcher Höhe der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen zukünftig nicht nachkommt und - insbesondere bei variabel verzinslichen Krediten - welcher Vertragszins zu dem Zeitpunkt gelten wird, zu dem der Darlehensnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses könnte allenfalls der dann geltende Verzugszinssatz benannt werden. Dem Grunde nach sind für Kosten bei Vertragsstörungen Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich, die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Insofern ist der Verbraucher rechtlich geschützt. Ebenso sollte die inhaltlich identische Regelung in Artikel 9 Buchstabe j gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/06 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Drucksache 306/06

... Absatz 3 ermöglicht eine zeitanteilige Berechnung auch im Falle eines Vertragsabschlusses nach § 2 Abs. 2. Die Möglichkeit der pauschalen Berechnung des zeitanteiligen Verbrauchs muss dem Grundversorger eingeräumt werden, da in diesem Fall keine Mitteilung des Ausgangszählerstandes an den Grundversorger erfolgt. Insoweit fehlt es an einem Ausgangswert, der einer genauen Verbrauchsabrechnung zugrunde gelegt werden kann, so dass dem Grundversorger eine Abrechnung allein aufgrund einer pauschalen Verbrauchsabrechnung möglich ist. Im Rahmen des Absatzes 3 obliegt dem Kunden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der tatsächliche Verbrauch niedriger ist als derjenige, der der pauschalen Berechnung zugrunde gelegt wird. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht allgemeinen Grundsätzen. Dem Kunden steht es darüber hinaus frei, vor dem Verbrauchsbeginn einen Grundversorgungsvertrag nach § 2 Abs. 1 abzuschließen und dem Grundversorger Kenntnis über den aktuellen Zählerstand als Basiswert für die Verbrauchsberechnung zu verschaffen. Soweit der Kunde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, ist es sachgerecht, ihm die Darlegungs- und Beweislast für einen geringeren Verbrauch aufzuerlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 2
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

4 Vorbemerkung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 3

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 165/05

... Das vom Bundesrat vorgeschlagene Optionsmodell, wonach Arbeitnehmer ab 50 Jahren beim Abschluss des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung für den Fall einer Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten können sollen, lehnt die Bundesregierung ab. Wegen des strukturellen Ungleichgewichts zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss hätte der Arbeitnehmer kein wirkliches Optionsrecht, sondern nur die Wahl, auf das Angebot des Arbeitgebers einzugehen oder auf den Arbeitsplatz zu verzichten. Im Falle einer späteren Kündigung würde er seinen Arbeitsplatz auch verlieren, wenn die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt wäre. Auch für den Arbeitgeber wäre eine solche Vereinbarung von Nachteil, weil er eine Abfindung auch dann zahlen müsste, wenn die Kündigung wirksam ist und der Arbeitnehmer nach geltendem Recht keinen Abfindungsanspruch hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/05




Zu 1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zu 2. Zeitlich befristete Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Existenzgründungen

Zu 3. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Zu 4. Rechtsanspruch auf Teilzeit wieder aufheben

Zu 5. Befristete Arbeitsverträge

Zu 6. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Zu 7. Betriebsverfassungsgesetz

Zu 8. Überprüfung der Schwellenwerte in der Arbeitsgesetzgebung

Zu 9. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe:

Zu 10. Senkung der Lohnnebenkosten


 
 
 


Drucksache 248/05

... 2. Regelungen über den Vertragsabschluss, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge getroffen werden und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 286/1/05

... - Abweichende Regelungen in den Bereichen Beihilfe für Energiepflanzen und Beihilfe für Nachwachsende Rohstoffe (u.a. bei nachwachsenden Rohstoffen ist ein Vertragsabschluss mit Aufkäufer und Erstverarbeiter möglich; bei Energiepflanzen nur mit Erstverarbeiter), Enge Vorschriften bei der Beihilfe für Energiepflanzen reduzieren die Akzeptanz, Im Verhältnis zur Prämie (45 Euro/ha) exorbitant hoher Verwaltungs- und Kontrollaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/1/05




Anlage Vorschl
äge des Bundesrates zur Deregulierung des EU-Rechtes

A Bestehende Rechtsakte

3 Arbeitsrecht

10. Betriebsübergang

11. Mitbestimmung

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

3 Arbeitsschutz

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Begründung

3 Energie

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

EU -Finanzhilfe

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

3 Landwirtschaft

29. Verordnung zur Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFRE-porter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

3 Medienpolitik

89. Fernsehrichtlinie

3 Statistik

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

3 Gesellschaftsrecht

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

3 Umweltpolitik

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

3 Verbraucherschutz

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

3 Verkehr

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

3 Arbeitsschutz

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

3 Energie

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

3 Landwirtschaft

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

3 Statistik

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

3 Umweltpolitik

165. REACH

166. CO2-Reduktion

3 Verbraucherschutz

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

3 Verkehr

169. Führerschein

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 84/05

... Die Vorschrift beschreibt in Anlehnung an Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie den Zweck einer Pensionskasse, so wie er sich historisch in Deutschland entwickelt hat. Anders als reine Lebensversicherungsunternehmen haben Pensionskassen einen dem Grunde und der Höhe nach eingeschränkten Adressatenkreis. Dadurch wird die besondere Funktion der Pensionskasse für die Altersversorgung betont. Diese Einschränkung spielt sowohl für das Zulassungsverfahren als auch für die laufende Aufsicht eine Rolle. Auf der anderen Seite sollen keine statischen Grenzen eingeführt werden, zumal im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar ist, wie hoch tatsächlich im Zeitpunkt der Verrentung das weggefallene Erwerbseinkommen sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Abweichende Regelungen in den Bereichen Beihilfe für Energiepflanzen und Beihilfe für Nachwachsende Rohstoffe (u.a. bei nachwachsenden Rohstoffen ist ein Vertragsabschluss mit Aufkäufer und Erstverarbeiter möglich; bei Energiepflanzen nur mit Erstverarbeiter),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05 (Beschluss)




Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union KOM 2005 97 endg.; Ratsdok. 7797/05

A Bestehende Rechtsakte

10. Betriebsübergang

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene be der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFREporter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

89. Fernsehrichtlinie

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

148. Medizinprodukte

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

B Noch in der Beratung befindliche, nicht abgeschlossene Vorhaben

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

165. REACH

166. CO2-Reduktion

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

169. Führerschein

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 744/1/05

... Das Anliegen der Kommission wird unterstützt, dem Verbraucher vorvertragliche Informationen so frühzeitig zukommen zu lassen, dass er verschiedene Angebote einholen und diese vergleichen kann. Traditionen oder Rechtsvorschriften in Deutschland stehen dem nicht entgegen. Die Einführung einer Wartezeit zwischen Information und Vertragsabschluss würde allerdings dem Leitbild des mündigen Verbrauchers widersprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/1/05




2 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

- Geltendes Recht

- Die Bonität des Kunden

- Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

- Grundbuchregister

- Eurohypothek

- Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 744/05 (Beschluss)

... Das Anliegen der Kommission wird unterstützt, dem Verbraucher vorvertragliche Informationen so frühzeitig zukommen zu lassen, dass er verschiedene Angebote einholen und diese vergleichen kann. Traditionen oder Rechtsvorschriften in Deutschland stehen dem nicht entgegen. Die Einführung einer Wartezeit zwischen Information und Vertragsabschluss würde allerdings dem Leitbild des mündigen Verbrauchers widersprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05 (Beschluss)




2 Verbraucherinformationen

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

Die Bonität des Kunden

2 Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

2 Eurohypothek

Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 842/05

... Diese Verträge müssen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgelegt werden. In den betreffenden anderen Mitgliedstaaten müssen die Verträge erst zu späteren Terminen vorgelegt werden. Dies führt zu Schwierigkeiten, weil die Landwirte in diesen Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen über einen Vertragsabschluss zumeist erst zu einem späteren Zeitpunkt treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 26a
Meldung über Hopfenflächen

§ 27a
Zulassung von Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27b
Pflichten der Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27c
Anerkennung von Erzeugergemeinschaften

§ 27d
Pflichten der Erzeugergemeinschaften

§ 27e
Anbauvertrag

§ 27f
Pflichten des Betriebsinhabers

§ 27g
Amtliche Verwiegung

§ 27h
Vorschuss

§ 27i
Anlieferungsschluss

§ 27j
Gewährung der Tabakbeihilfe

§ 27k
Kürzung der Tabakbeihilfe bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 2
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 211/05

... Vertragsabschluss (bitte genau bezeichnen):

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05




Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Artikel 3
Einleitung des Verfahrens

Artikel 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 5
Abschluss des Verfahrens

Artikel 6
Verhandlung

Artikel 7
Beweisaufnahme

Artikel 8
Vertretung der Parteien

Artikel 9
Aufgaben des Gerichts

Artikel 10
Entscheidung

Artikel 11
Zustellung von Schriftstücken

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Rechtsmittel

Artikel 16
Überprüfung der Entscheidung

Artikel 17
Anwendbares Verfahrensrecht

Kapitel III
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 18
Anerkennung und Vollstreckung

Kapitel IV
Verhältnis ZU anderen Rechtsakten der Gemeinschaft

Artikel 19
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 805/2004 und zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Information

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Inkrafttreten

Begründung

1. Einführung und Hintergrund

1.1. Einführung

1.2. Das Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert

2. Zielsetzung und Anwendungsbereich

2.1. Übergeordnetes Ziel

2.1.1. Die Bedeutung efizienter Bagatellverfahren

2.1.2. Charakteristische Merkmale der Bagatellverfahren - Verfahrensvereinfachung

2.2. Anwendungsbereich

2.2.1. Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

2.2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 269/04

... Das Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur steht Eisenbahnverkehrsunternehmen, Haltern von Eisenbahnfahrzeugen, Unternehmen, die Güter mit der Eisenbahn transportieren wollen, sowie Bund und Ländern (Zugangsberechtigte) zu. Die Regelungen zum Vertragsabschluss werden in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. In § 5 Abs. 1a wird nach dem Wort sind folgender Halbsatz eingefügt:

5. § 6 wird wie folgt geändert:

6. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

9. In § 12 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe § 3 Nr. 1 durch die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 1 ersetzt

10. § 14 wird wie folgt gefasst:

11. Nach § 14 werden folgende §§ 14a und 14b eingefügt:

12. § 26 wird wie folgt geändert:

13. § 28 wird wie folgt geändert:

14. § 34 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Anpassung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zugang zur Eisenbahninfrastruktur

Struktur der Eisenbahnen

Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur

5 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 1

§ 2
Abs. 3a

§ 2
Abs. 3b

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 13

Nummer 14

Artikel 2
Allgemeines

Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 676/2/04

... In § 132a Abs. 2 SGB V fehlt bislang eine Regelung zu den Konsequenzen einer Nichteinigung über den Vertrag als solchen. Soweit in Satz 6 der Einsatz einer Schiedsperson angesprochen ist, löst dies das Problem des Vertragsschlusses nicht. Bevor die Schiedsperson nämlich berufen werden darf, bedarf es erst einmal einer vertraglichen Festlegung. Eine Vertragspartei kann derzeit jede Regelung durch Verhinderung eines Vertragsabschlusses unterlaufen. Durch die vorgeschlagene Änderung wird festgelegt, dass die unabhängige Schiedsperson auch für den Erstvertrag im Falle der Nichteinigung einzusetzen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Im Einzelnen ist insbesondere folgender Kritikpunkt hervorzuheben:

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

12. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

zu Buchstabe a

13. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

17. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

19. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

21. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

Zu Artikel 8

24. 3a.In § 81 Abs. 1 Satz 3 wird nach oder ein zusätzlich von ihr beauftragter eingefügt.

25. 3b. § 104 Abs. 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

26. 3c. § 111 Abs. 5 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

27. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

28. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

29. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 148 Abs. 4 und 5 SGB IX

30. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 148 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

31. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

32. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

33. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 77 Abs. 7 SGB V

35. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

37. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

38. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

39. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

41. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

42. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

43. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

44. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

45. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 676/04 (Beschluss)

... In § 132a Abs. 2 SGB V fehlt bislang eine Regelung zu den Konsequenzen einer Nichteinigung über den Vertrag als solchen. Soweit in Satz 6 der Einsatz einer Schiedsperson angesprochen ist, löst dies das Problem des Vertragsschlusses nicht. Bevor die Schiedsperson nämlich berufen werden darf, bedarf es erst einmal einer vertraglichen Festlegung. Eine Vertragspartei kann derzeit jede Regelung durch Verhinderung eines Vertragsabschlusses unterlaufen. Durch die vorgeschlagene Änderung wird festgelegt, dass die unabhängige Schiedsperson auch für den Erstvertrag im Falle der Nichteinigung einzusetzen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

4. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

5. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

6. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

8. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

In der Folge

Zur Folge:

9. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

10. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

12. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

In der Folge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

19. Zu Artikel 8 Nr. 3a - neu -, Nr. 3b - neu - und Nr. 3c - neu - § 81 Abs. 1 Satz 3, § 104 Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 111 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB IX und Artikel 32 Abs. 6 Inkrafttreten

Allgemeine Begründung

Begründung

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

20. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

21. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

22. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

24. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

25. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X

Als Folge ist

26. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

27. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

28. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

29. Zu Artikel 10 Nr. 1a - neu - § 41 Abs. 2 SGB XII

30. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

31. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

32. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

33. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

34. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

37. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 408/04

... ".1 Die einzelnen Bestimmungen dieser Richtlinien gelten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und betreffen hauptsächlich die Vertragsabschlussphase.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/04




1. Die Entwicklung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft: Feststellungen und Herausforderungen

1.1. Was ist unter einer öffentlichprivaten Partnerschaft zu verstehen?

1.2 Der Binnenmarkt als Herausforderung, die Weiterentwicklung von ÖPP auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit zu gewährleisten6

1.3. Ziel und Struktur des Grünbuchs

2. ÖPP auf Vertragsbasis vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

2.1. Auswahl des privaten Partners

2.1.1. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als öffentlicher Auftrag eingestufte Beauftragung

2.1.2. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als Konzession eingestufte Beauftragung

2.2. Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen einer privat initiierten ÖPP

2.3. Die Phase nach der Auswahl des privaten Partners

2.3.1. Vertraglicher Rahmen

2.3.2. Die Vergabe von Unteraufträgen für bestimmte Aufgaben

3. Institutionalisierte ÖPP vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

3.1. Einrichtung einer Partnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Adhoc-Wirtschaftsgebildes des öffentlichen und des privaten Sektors1

3.2. Übernahme der Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch einen privaten Akteur

4. Schlussbemerkungen


 
 
 


Drucksache 380/04

18 im 6. Forschungsrahmenprogramm wurden insgesamt 9 Mio. € bereitgestellt, um ein Vigilanzforschungsnetz für Virostatikaresistenz bei influenza und viraler Hepatitis B und C einzurichten. Über den Vorschlag wird derzeit verhandelt, und der Vertragsabschluss ist für Frühjahr 2004 vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 821/04

... b. Vor Vertragsabschluss zu erteilende Informationen: z.B. Angaben zu den Hauptmerkmalen der Waren oder Dienstleistungen; Preis und zusätzliche Kosten, Angaben zu Verbraucherrechten, spezielle Angaben bei elektronischen Verträgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/04




1. Einleitung

2. WEITERES Vorgehen

2.1 Verbesserung des geltenden und künftigen Gemeinschaftsrechts Maßnahme I des Aktionsplans

2.1.1 Hauptfunktion des GRR

2.1.2 Andere denkbare Funktionen des GRR

2.1.3 Rechtsnatur des GRR

2.2 Förderung der Verwendung EU-weiter Allgemeiner Geschäftsbedingungen Maßnahme II des Aktionsplans

2.2.1 Vorschläge der Kommission im Aktionsplan

2.2.2 Reaktionen von Interessengruppen und anderen Mitbeteiligten

2.2.3 Aktionen: Website zur Förderung der Entwicklung und Verwendung EU-weiter AGB

2.2.3.1 Plattform für den Informationsaustausch zu bestehenden und geplanten EU-weiten AGB

2.2.3.2 Leitlinien zum Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und EU-weiten AGB

2.2.3.3 Ermittlung legislativer Hindernisse bei der Verwendung EU-weiter AGB

2.3 Eine nicht sektorspezifische Maßnahme ­ ein optionales Instrument im Bereich des europäischen Vertragsrechts Maßnahme III des Aktionsplans

3. Vorbereitung und Ausarbeitung des gemeinsamen Referenzrahmens

3.1 Vorbereitung: Forschungsarbeiten und Mitwirkung von EU-Organen, Mitgliedstaaten und sonstigen Interessengruppen

3.1.1 Überblick

3.1.2 Mitwirkung von Interessengruppen

Erster Teil

Zweiter Teil

3.1.3 Mögliche Struktur und Inhalt des GRR

3.2 Ausarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens durch die Kommission

3.2.1 Eignung zur Verfolgung der Ziele des Aktionsplans

3.2.2 Praxistauglichkeitstest

3.2.3 Konsultation zum GRR der Kommission

3.2.4 Verabschiedung des GRR durch die Kommission

Anhang I
Denkbare Struktur eines GRR

Kapitel I
­ Grundsätze

Kapitel II
­ Definitionen

Kapitel III
­ Mustervorschriften

Abschnitt I
­ Vertrag

Abschnitt II
­ Vorvertragliche Pflichten

Abschnitt III
­ Erfüllung / Nichterfüllung:

Abschnitt IV
­ Mehrere Parteien

Abschnitt V
­ Forderungsabtretung

Abschnitt VI
­ Schuldübernahme ­ Vertragsübernahme

Abschnitt VII
­ Verjährung

Abschnitt VIII
­ Besondere Vorschriften für Kaufverträge

Abschnitt IX
­ Besondere Vorschriften für Versicherungsverträge

Anhang II

1. Zum allgemeinen Kontext eines optionalen Instruments:

2. Zur Verbindlichkeit eines optionalen Instruments

3. Zur Rechtsform eines optionalen Instruments

4. Zum Inhalt eines optionalen Instruments

5. Zum Geltungsbereich eines optionalen Instruments

6. Zur Rechtsgrundlage eines optionalen Instruments


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.