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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verwahrlosung"


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Drucksache 597/12

... Sofern man nicht bereits annimmt, dass Artikel 24 Absatz 3 KRK lex specialis zu den übrigen Regelungen der KRK für den Fall der Beschneidung von Jungen ist, ist angesichts des zu Artikel 24 Absatz 3 KRK Gesagten nicht davon auszugehen, dass das vorliegende Regelungskonzept gegen die sonst grundsätzlich in Betracht kommenden Vorschriften der KRK verstößt, zumal die KRK auch die Rechtspositionen der Eltern anerkennt, vgl. insbesondere Artikel 3 Absatz 1 (Kindeswohl), Artikel 24 Absatz 1 (Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit), Artikel 12 Absatz 1 (Berücksichtigung des Kindeswillens), Artikel 18 Absatz 1 (Verantwortung für das Kindeswohl), Artikel 5 (Respektierung des Elternrechts) sowie in Bezug auf religiös motivierte Beschneidungen auch Artikel 14 (Religionsfreiheit) und Artikel 30 KRK (Minderheitenschutz). Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist schon über Absatz 1 Satz 2 des Entwurfs gesichert. Die Schwelle von Artikel 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung) und Artikel 37 Buchstabe a KRK (Verbot von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) wird bei der Beschneidung von Jungen nicht erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geschichte und Praxis der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Herkommen und Verbreitung

2. Gründe für die Beschneidung

a Religiöse Gründe

b Kulturelle Gründe

c Soziale Gründe

d Medizinische Gründe - Therapie und Prophylaxe

3. Durchführung der Beschneidung des männlichen Kindes

4. Medizinische Risiken und Folgen der Beschneidung

5. Medizinethische Aspekte

III. Rechtslage bei der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Internationaler Rechtsvergleich

1. Rechtslage in Deutschland

a Rechtshistorische Entwicklung

b Rechtswissenschaft und Rechtsprechung

c Grundrechtliche Rahmenbedingungen

d Familienrechtliche Rahmenbedingungen

IV. Abgrenzung von der Verstümmelung weiblicher Genitalien

1. In tatsächlicher Hinsicht

2. In rechtlicher Hinsicht

V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. VN-Kinderrechtekonvention

2. EMRK und Zivilpakt

3. EU-Recht

VIII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1631d

1. Regelungsstandort

2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug

Zu Absatz 1

Zu Satz 1 Einwilligungsrecht der Eltern

1. Anwendungsbereich

2. Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung

a Fachgerechte Durchführung

b Effektive Schmerzbehandlung

c Erfordernis der umfassenden Aufklärung

d Berücksichtigung des Kindeswillens

Zu Satz 2 Kindeswohlgefährdung

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2334: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


 
 
 


Drucksache 313/12

... keine Miete zu zahlen, sich aus der Wohnung herausklagen zu lassen, die Wohnung zudem teilweise verwahrlosen oder mit Vandalismusschäden zurück zu lassen. Dieser Personenkreis wird zumeist unter den Begriff der "Mietnomaden" gefasst. Von diesem Personenkreis sind insbesondere private Kleinanbieter auf dem Wohnungsmarkt betroffen. Aber auch jenseits dieser in betrügerischer Absicht tätig werdenden Gruppe von Mietern können sich die wirtschaftlichen Schäden bei nachträglichem Eintritt von Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Mieters für private Vermieter existenzbedrohend auswirken, denn auch dann sind die bei den Vermietern auftretenden wirtschaftlichen Schäden beträchtlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 59/09

... Wiederholte schwerwiegende Verstöße gegen Strafgesetze oder Anzeichen einer Betäubungsmittelabhängigkeit sind auch ohne ausdrückliche gesetzliche Klarstellung Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung. Schwerwiegende Straftaten können insbesondere Ausdruck einer drohenden Verwahrlosung des Kindes sein (vgl. BVerfGE 107, 104, 118). Dem ist der Gesetzgeber in der Neufassung des § 1666

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)

§ 1
Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2
Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

§ 3
Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 72a
Nachweis der persönlichen Eignung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes


 
 
 


Drucksache 446/07

... 31. weist darauf hin, dass die GAP und die damit zusammenhängende Entwicklungsdynamik der Spezialisierung und Intensivierung einerseits und der Marginalisierung und Verwahrlosung bestimmter Böden andererseits in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beträchtlichen Verlust an biologischer Vielfalt beigetragen haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/07




Politikbereich 1 – Biologische Vielfalt und die Europäische Union

Wichtigste Lebensräume und Arten Ziel 1

Sonstige Landstriche und sonstige Meeresumwelt Ziele 2 und 3

Regionale und territoriale Raumplanung Ziel 4

Invasive gebietsfremde Arten und gebietsfremdes Erbgut Ziel 5

Politikbereich 2 – Die Europäische Union und die weltweite Biologische Vielfalt

Internationales Regierungshandeln Ziel 6

Außenhilfe Ziel 7

Handel Ziel 8

Politikbereich 3 – Biologische Vielfalt und Klimawandel

Klimawandel Ziel 9

Politikbereich 4 – Die Wissensgrundlage

Wissen Ziel 10

Unterstützende Massnahmen

3 Finanzierung

Stärkung der Entscheidungsfindung

3 Partnerschaften

Verbesserung des Kenntnisstands, Sensibilisierung und Partizipation

Überwachung, Bewertung und Überprüfung


 
 
 


Drucksache 406/07

... A. in der Erwägung, dass in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingeräumt wird, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen im häuslichen Bereich und auch außerhalb häufig einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt, Körperverletzung oder Missbrauch, Verwahrlosung oder Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung zu werden,



Drucksache 240/07

... Wenn die Früherkennungsuntersuchung ein. Instrument der Kinder- und Jugendhilfe werden soll, so dass über Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 GG an eine bundesgesetzliche Regelung zu denken wäre, Ist sie insgesamt unter dieser neuen Funktion und Zweckbestimmung zu betrachten. Die Teilnahmepflicht und die Meldepflicht bei Nichtteilnahme müssen dann in erster Linie als Regelungen zur Verhütung drohender Notlagen von Kindern ausgestaltet und begründet werden. Unter dieser neuen Funktion und Zweckbestimmung wäre die verpflichtende Teilnahme en Früherkennungsuntersuchungen aber kein verhältnismäßiges Mittel, Erkenntnisse über soziale Gefahren - Gewalteinwirkungen, Verwahrlosung, Vernachlässigung - zu gewinnen. Ärztliche Untersuchungen wären für sich alleine nicht geeignet, Vernachlässigung und Gewalt zuverlässig zu erkennen und zu unterbinden. Lediglich als Neben-Ergebnis der ärztlichen Untersuchung könnten auch Erkenntnisse über soziale Gefahren gewonnen werden, etwa wenn Gewalteinwirkungen erkennbar werden oder Entwicklungsdefizite auf Verwahrlosung, Vernachlässigung etc. hindeuten. Dabei wäre die Untersuchung als solche aber nicht einmal in der Lage, diese Er-kenntnisse in fürsorgerische Maßnahmen umzusetzen, Die Untersuchungspflicht wäre für jene ca. 95 % der Eltern, die die Untersuchungen bereits jetzt freiwillig wahrnehmen, unnötig. Eltern jedoch, die ihre Fürsorgepflicht massiv verletzen, werden ihr Kind - mit oder ohne Untersuchungspflicht - einer ärztlichen Untersuchung entziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/07




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen BR-Drs. 823106 Beschluss 21. März 2007


 
 
 


Drucksache 550/07

... nicht verbunden. Kinder dürfen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nach wie vor nur dann von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Die Trennung eines Kindes von seiner Familie ist der stärkste Eingriff in die Rechte der Erziehungsberechtigten und kommt daher nur in besonders schwerwiegenden Fällen in Betracht. Sie ist nur zu rechtfertigen bei Versagen von Erziehungsberechtigten in Form von schwerwiegendem Fehlverhalten und bei einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls oder bei einer drohenden Verwahrlosung des Kindes, die auch Ausdruck in schwerwiegenden Straftaten finden kann (BVerfGE 107, 104, 118 f.). Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Schutz des Kindes vor Gefährdungen seines Wohls primär den Eltern überantwortet ist. Fallen diese jedoch in ihrer Schutzfunktion aus weil sie nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, muss dieser Schutz vom Staat gewährleistet werden. Innerhalb des § 1666 Abs. 1 BGB ist der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die verfassungsrechtlich gebotene Prüfung des elterlichen Versagens, dass "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung

II. Änderungsbedarf

1. Derzeitige Rechtslage

a. Verfassungsrechtliche Ausgangssituation

b. Recht der Kinder- und Jugendhilfe

c. Familiengerichtliche Maßnahmen

2. Mängel des geltenden Rechts und Probleme der Rechtspraxis

3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe

III. Grundzüge des Entwurfs

1. Abbau von Tatbestandshürden in § 1666 BGB

2. Konkretisierung der Rechtsfolgen des § 1666 BGB

3. Überprüfung nach Absehen von gerichtlichen Maßnahmen

4. Erörterung der Kindeswohlgefährdung

5. Vorrang- und Beschleunigungsgebot

6. Konkretisierung der Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung

IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Prinzip des Gender Mainstreaming / Recht der Europäischen Union

VII. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 50e

Zu § 50f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


 
 
 


Drucksache 385/06

... G. in der Erwägung, dass derzeit weiterhin etwa 45 % der Bevölkerung Lateinamerikas unter Bedingungen der Armut und einer offenkundigen sozialen Ungleichheit, Diskriminierung und Verwahrlosung leben, die vor allem die indigenen Bevölkerungen, Frauen und Kinder betreffen, was eindeutig zur Schwächung der Demokratie und zur gesellschaftlichen Fragmentierung beiträgt, das Wirtschaftswachstum gefährdet und gesellschaftliche Konflikte und politische Instabilität begünstigt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/06




Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft

Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien

a. Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus

b. Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika

c. Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts

d. Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen


 
 
 


Drucksache 507/06

... Es gilt, unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. Industrieregionen weisen unterschiedliche Formen auf. Viele sind durch große Industrieunternehmen, eine hohe Bevölkerungsdichte und hohe Wirtschaftswachstumsraten gekennzeichnet, während in anderen Regionen eine moderne Industrie, vor allem KMU, einem relativ rasch wachsenden Dienstleistungssektor gegenüberstehen. Beide Arten von Regionen können jedoch Gebiete aufweisen in denen städtische Verwahrlosung und Armut tief verwurzelt und die mit Ballungseffekten, Umweltbelastung und Gesundheitsproblemen konfrontiert sind, und sich den Herausforderungen der Globalisierung und der Notwendigkeit stellen müssen, sich an den beschleunigten wirtschaftlichen Wandel anzupassen. Am anderen Ende des Spektrums beginnen viele Industrieregionen erst damit, sich an den Wandel anzupassen, und das Wegbrechen der industriellen Grundlage wurde noch nicht in ausreichendem Maße durch neue Tätigkeiten aufgefangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 588/05

... Industrieregionen weisen unterschiedliche Formen auf. Viele sind durch die Präsenz großer Industrieunternehmen, eine hohe Bevölkerungsdichte und hohe Wirtschaftswachstumsraten gekennzeichnet, während in anderen Regionen eine moderne Industrie, vor allem KMU, einem relativ rasch wachsenden Dienstleistungssektor gegenüberstehen. Beide Arten von Regionen können jedoch Gebiete aufweisen, in denen städtische Verwahrlosung und Armut tief verwurzelt und die mit Ballungseffekten, Umweltbelastung und Gesundheitsproblemen konfrontiert sind, und sich den Herausforderungen der Globalisierung und der Notwendigkeit stellen müssen, sich an den beschleunigten wirtschaftlichen Wandel anzupassen. Am anderen Ende des Spektrums beginnen viele Industrieregionen erst damit, sich an den Wandel anzupassen, und das Wegbrechen der industriellen Grundlage wurde noch nicht in ausreichendem Maße durch neue Tätigkeiten aufgefangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/05




2 Inhalt

1. Einleitung 3

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12

5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33

6. Die nächsten Schritte 37

Mitteilung

1. Einleitung

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

6. Die nächsten Schritte

Anhang


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.