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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wohngegenden"


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Drucksache 161/1/13

... Für einen umfassenden Schutz der Mieter vor rasant steigenden Mieten ist es auch erforderlich, das Mietrecht um eine Vorschrift zu ergänzen, durch die die Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt wird. Das Mietrecht enthält keine Regelungen für die Begrenzung von Wiedervermietungsmieten. Demnach können Vermieterinnen und Vermieter derzeit jede Miete verlangen, die sie auf dem jeweiligen Markt erzielen können. Das führt dazu, dass in Ballungsgebieten und attraktiven Wohngegenden bei Neuvermietungen hohe Mieten verlangt werden können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dadurch zunehmend in ihrer Mobilität, die die Arbeitswelt ihnen jedoch abverlangt, behindert. Familien und Geringverdiener können sich attraktive Wohnlagen immer seltener leisten.

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Drucksache 161/1/13




1. Entschließung des Bundesrates - Verbesserung der Situation der Mieterinnen und Mieter

2. Entschließung des Bundesrates - Änderung des Wohngeldgesetzes; Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses, Begrenzung des Mietenanstiegs

Begründung


 
 
 


Drucksache 176/1/13

... 'Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, ist gleichwohl bei der Bestimmung der üblichen Entgelte im Ausgangspunkt das Gemeindegebiet als Ganzes maßgeblich, auch wenn dabei die Wohngegend in das Tatbestandsmerkmal "Lage" einfließen kann.'

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Drucksache 176/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 WiStrG 1954

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 WiStrG 1954


 
 
 


Drucksache 10/1/13

... ) sieht das Gesetz nunmehr eine Ermächtigung der Landesregierungen vor, im Wege der Rechtsverordnung Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent und nicht, wie sonst, 20 Prozent (§ 558 Absatz 3 Satz 2, 3 BGB-neu). Für einen umfassenden Schutz der Mieter vor rasant steigenden Mieten ist es allerdings erforderlich, diese Neuregelung um eine Vorschrift zu ergänzen, durch die die Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt wird. Das Mietrecht enthält keine Regelungen für die Begrenzung von Wiedervermietungsmieten. Demnach können Vermieterinnen und Vermieter derzeit jede Miete verlangen, die sie auf dem jeweiligen Markt erzielen können. Das führt dazu, dass in Ballungsgebieten und attraktiven Wohngegenden bei Neuvermietungen hohe Mieten verlangt werden können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dadurch zunehmend in ihrer Mobilität, die die Arbeitswelt ihnen jedoch abverlangt, behindert. Familien und Geringverdiener können sich attraktive Wohnlagen immer seltener leisten.

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Drucksache 10/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 536 Absatz 1a BGB

a Systembruch

b Umfang des Minderungsausschlusses

c Dreimonatige Frist

d Abgrenzungsprobleme

e Anreiz für den Vermieter

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 558 Absatz 3 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 558 Absatz 3 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 559 Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 559 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 569 Absatz 2a Satz 3 BGB

8. Zu Artikel 4 Nummer 1 Inhaltsübersicht zur ZPO , Nummer 4 § 283a ZPO , Nummer 8 § 940a Absatz 3 ZPO , Artikel 6 Nummern 1211, 1222, 1223 und 1232 KV GKG , Artikel 8 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 RVG


 
 
 


Drucksache 509/06

... Städte weisen große Unterschiede auf, was die wirtschaftlichen und sozialen Chancen anbelangt. Diese können räumlich (je nach Wohngegend) oder sozial (je nach Gruppenzugehörigkeit) bedingt sein, häufig spielen aber auch beide Aspekte eine Rolle.

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Drucksache 509/06




Mitteilung

1. Nachhaltige Stadtentwicklung in der europäischen Regionalpolitik 2007–2013

2. Die Rolle der Städte: Warum Städte wichtig sind

3. Attrktive Städte

3.1. Verkehr, Erreichbarkeit und Mobilität

3.2. Zugang zu Diensten und Einrichtungen

3.3. Natürliche und physische Umwelt

3.4. Kultur

4. Unterstützung für Innovation, unternehmerische Initiative und wissensgestützte Wirtschaft

4.1. Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen

4.2. Innovation und die wissensgestützte Wirtschaft zur Förderung des Wachstums

5. Mehr und bessere Arbeitsplätze

5.1. Das Paradoxon der Städte: hohe Arbeitslosigkeit trotz eines großen Arbeitsplatzangebots

5.2. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anhebung des allgemeinen und beruflichen Bildungsstands

6. Unterschiede in den Städten

6.1. Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit7

6.2. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger

7. Governance

7.1. Städte und Regionen

7.2. Der integrierte Ansatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung

7.3. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

7.4. Netzwerke und Erfahrungsaustausch

8. Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung


 
 
 


Drucksache 912/05

... V.7.1. Die Wahl der Lebensmittel wird sowohl durch die Vorlieben des Einzelnen als auch durch sozioökonomische Faktoren bestimmt29. Der soziale Status, Einkommen und Bildung zählen zu den wichtigsten Faktoren, die die Ernährung und körperliche Bewegung bestimmen. Bestimmte Wohngegenden können nur wenig Möglichkeiten zur körperlichen Bewegung und zu Freizeitbeschäftigungen bieten, und Benachteiligte stärker beeinträchtigen als diejenigen, die sich Transportmittel leisten können oder Zugang dazu haben. Geringere Bildung und weniger Zugang zu entsprechenden Informationen verringern die Fähigkeit, eine sachkundige Wahl zu treffen.

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Drucksache 912/05




Grünbuch Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten

I. STAND der Dinge auf europäischer Ebene

II. Gesundheit und Wohlstand

III. das Konsultationsverfahren

IV. auf Gemeinschaftsebene vorhandene Strukturen und Instrumente

IV.1. Europäische Plattform zur Unterstützung einer Aktion für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit

IV.2. Das Europäische Netz für Ernährung und körperliche Bewegung

IV.3. Gesundheit in anderen EU-Politikbereichen

IV.4. Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

IV.5. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA

V. Aktionsbereiche

V.1. Verbraucherinformation, Werbung und Vermarktung

V.2. Verbraucheraufklärung

V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche

V.4. Lebensmittelangebot, körperliche Bewegung und gesundheitliche Aufklärung am Arbeitsplatz

V.5. Einbeziehung der Prävention von Übergewicht und Adipositas sowie deren Behandlung in die Gesundheitsversorgung

V.6. Untersuchung der zu Adipositas führenden Faktoren im Umfeld

V.7. Sozioökonomische Ungleichheiten

V.8. Ein integrierter und umfassender Ansatz für die Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung

V.9. Empfehlungen für Nährstoffaufnahme und die Ausarbeitung von lebensmittelbasierten Leitfäden für die Ernährung

V.10. Zusammenarbeit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus

V.11. Sonstiges

VI. Die nächsten Schritte

ANNEX 3 - References


 
 
 


Drucksache 196/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.