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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivilrechtsdogmatik"


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Drucksache 765/08 (Beschluss)

... 16. Vom Prinzip der Vollharmonisierung können nach Auffassung des Bundesrates allenfalls ausgewählte Bereiche des Richtlinienvorschlags erfasst werden, so z.B. die gemeinsamen Begriffsbestimmungen in Artikel 2, die allgemeinen Informationspflichten in Artikel 5 sowie einzelne Regelungen aus dem Bereich des Widerrufsrechts nach Kapitel III, soweit sie technische Fragen wie Beginn und Dauer der Widerrufsfrist oder die Modalitäten für die Ausübung des Widerrufs regeln. Anders verhält es sich hingegen mit Bestimmungen, die nur durch einen Eingriff in die Zivilrechtsdogmatik der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden könnten, wie z.B. die Bestimmungen des Kapitels III, die sich über das Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Widerrufsrechts verhalten, sowie die Bestimmungen über Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge (Kapitel IV) und Vertragsklauseln (Kapitel V). Gerade im Bereich des in Kapitel IV und V über das reine Verbraucherrecht hinaus mitgeregelten Vertrags-, insbesondere Leistungsstörungsrechts hätte die im Richtlinienvorschlag vorgesehene vollständige Harmonisierung für die Mitgliedstaaten - vor allem diejenigen, die über Kodifikationen im Bereich des Zivilrechts verfügen - einschneidende, über den Regelungszweck des Richtlinienvorschlags und damit dessen Zielsetzung hinausgehende Ausstrahlungseffekte zur Folge (sogenannter "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:

Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :

Zu Kapitel II Information der Verbraucher :

Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :

Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:

Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:

Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :

Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 759/08

... Auch die Regelung in Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Vorschusszahlung im Falle eines Personenschadens soll unverändert angewendet werden. Die Bestimmung ist zwar, insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Zivilrechtsdogmatik, nicht unproblematisch (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr, BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 765/1/08

... 38. Vom Prinzip der Vollharmonisierung können nach Auffassung des Bundesrates allenfalls ausgewählte Bereiche des Richtlinienvorschlags erfasst werden, so z.B. die gemeinsamen Begriffsbestimmungen in Artikel 2, die allgemeinen Informationspflichten in Artikel 5 sowie einzelne Regelungen aus dem Bereich des Widerrufsrechts nach Kapitel III, soweit sie technische Fragen wie Beginn und Dauer der Widerrufsfrist oder die Modalitäten für die Ausübung des Widerrufs regeln. Anders verhält es sich hingegen mit Bestimmungen, die nur durch einen Eingriff in die Zivilrechtsdogmatik der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden könnten, wie z.B. die Bestimmungen des Kapitels III, die sich über das Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Widerrufsrechts verhalten, sowie die Bestimmungen über Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge (Kapitel IV) und Vertragsklauseln (Kapitel V). Gerade im Bereich des in Kapitel IV und V über das reine Verbraucherrecht hinaus mitgeregelten Vertrags-, insbesondere Leistungsstörungsrechts hätte die im Richtlinienvorschlag vorgesehene vollständige Harmonisierung für die Mitgliedstaaten - vor allem diejenigen, die über Kodifikationen im Bereich des Zivilrechts verfügen - einschneidende, über den Regelungszweck des Richtlinienvorschlags und damit dessen Zielsetzung hinausgehende Ausstrahlungseffekte zur Folge (sogenannter "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/1/08




Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:

Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :

Zu Kapitel II Information der Verbraucher :

Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :

Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:

Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:

Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :

Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :


 
 
 


Drucksache 64/1/07

... Die bisherige Rechtslage bei der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten an immateriellen Gütern ist nicht befriedigend. In der Praxis erhält der Rechteinhaber häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, so dass für den Verletzer eine Rechtsverletzung relativ risikolos ist. Der Rechteinhaber wird - wenn der Verstoß überhaupt auffällt und beweisbar ist - faktisch so gestellt, als wenn er mit dem Verletzer einen Lizenzvertrag abgeschlossen hätte, obwohl er hierzu freiwillig vielleicht gar nicht bereit gewesen wäre. Statt eines der deutschen Zivilrechtsdogmatik widersprechenden Strafschadenersatzes empfiehlt sich zur Verbesserung der Rechtsstellung des Rechteinhabers eine widerlegbare Gewinnvermutung in Höhe der doppelten Lizenzgebühr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/1/07




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *

10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,

12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 64/07 (Beschluss)

... Die bisherige Rechtslage bei der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten an immateriellen Gütern ist nicht befriedigend. In der Praxis erhält der Rechteinhaber häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, so dass für den Verletzer eine Rechtsverletzung relativ risikolos ist. Der Rechteinhaber wird - wenn der Verstoß überhaupt auffällt und beweisbar ist - faktisch so gestellt, als wenn er mit dem Verletzer einen Lizenzvertrag abgeschlossen hätte, obwohl er hierzu freiwillig vielleicht gar nicht bereit gewesen wäre. Statt eines der deutschen Zivilrechtsdogmatik widersprechenden Strafschadenersatzes empfiehlt sich zur Verbesserung der Rechtsstellung des Rechteinhabers eine widerlegbare Gewinnvermutung in Höhe der doppelten Lizenzgebühr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG

8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 707/1/06

... . Um die Zivilrechtsdogmatik nicht weiter in Widersprüche zu verstricken, wird angeregt, auch die genannten Vorschriften entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1, § 61 Abs. 1 VVG

4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 VVG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 5 Satz 2 VVG

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1a - neu - VVG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 VVG

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 VVG

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - VVG

11. Zu Artikel 1 § 7 VVG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - VVG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 4 - neu - VVG

14. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 2 VVG

15. Zu Artikel 1 § 29a - neu - VVG

16. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

17. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

18. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 1 Satz 1 VVG

19. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 3 - neu - VVG

20. Zu Artikel 1 § 92 Abs. 1a - neu - VVG

21. Zu Artikel 1 § 105 VVG

22. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 2 Satz 1 VVG

23. Zu Artikel 1 § 127 Abs. 1 Satz 1 VVG

24. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - VVG

25. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 3 Satz 1a - neu - VVG

26. Zu Artikel 1 § 158 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 181 Abs. 1 Satz 2 - neu - VVG

27. Zu Artikel 1 § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG

28. Zu Artikel 1 § 165 VVG

29. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 2 VVG

30. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 5 Satz 2 - neu - VVG

31. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 1 Abs. 3 EGVVG

33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 4 Abs. 2 EGVVG


 
 
 


Drucksache 707/06 (Beschluss)

... . Um die Zivilrechtsdogmatik nicht weiter in Widersprüche zu verstricken, wird angeregt, auch die genannten Vorschriften entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1, § 61 Abs. 1 VVG

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 VVG

4. Zu Artikel 1 § 15a - neu - VVG

5. Zu Artikel 1 § 29a - neu - VVG

6. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

7. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 3 - neu - VVG

8. Zu Artikel 1 § 92 Abs. 1a - neu - VVG

9. Zu Artikel 1 § 105 VVG

10. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 2 Satz 1 VVG

11. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - VVG

12. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 3 Satz 1a - neu - VVG

13. Zu Artikel 1 § 158 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 181 Abs. 1 Satz 2 - neu - VVG

14. Zu Artikel 1 § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG

15. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 5 Satz 2 - neu - VVG

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 1 Abs. 3 EGVVG

17. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 4 Abs. 2 EGVVG


 
 
 


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