[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Parteiengesetz"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 533/19

... Absatz 1 legt eine Zahlungspflicht für die Fälle fest, in denen der Verantwortliche seiner Abgabepflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist. Die Zahlungspflicht knüpft an einen rein objektiven Sachverhalt an. Sie ist keine Strafe, sondern ein auf Prävention angelegtes Druck- und Zwangsmittel. Die Regelung ist insoweit mit § 30 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes oder auch § 31b des Parteiengesetzes vergleichbar. Die Höhe der Zahlungspflicht steigt dabei im Zeitverlauf an. In der Einführungsphase mit einem Verkauf zu Festpreis entspricht die Höhe der Zahlungspflicht dem Doppelten des Festpreises, der für das Jahr des Verstoßes gegen die Abgabepflicht festgelegt ist. Danach entspricht die Höhe der Zahlungspflicht der im Rahmen des EU-Emissionshandels geltenden Zahlungspflichten für entsprechende Verstöße gegen die Abgabepflicht, also 100 Euro pro Tonne, jeweils angepasst um die Preissteigerung seit dem Bezugsjahr 2012.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 266/18

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/18




‚Artikel 1 Änderung des Parteiengesetzes


 
 
 


Drucksache 266/18 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze



Drucksache 30/18

... 1. Die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" ist für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung nach § 18 des Parteiengesetzes ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/18




Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NPD gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 13 Nummer 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der staatlichen Parteienfinanzierung


 
 
 


Drucksache 99/17

... nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine staatliche Finanzierung von politischen Parteien zu. Die Rechtsgrundlage für die staatliche Parteienfinanzierung findet sich in §§ 18 ff. des Parteiengesetzes. So erhält die NPD derzeit - wie andere Parteien auch - Mittel als Teilfinanzierung der ihr allgemein nach dem



Drucksache 113/17

... Änderung des Parteiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Einkommenssteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 95/1/17

... Die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes, Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG, ist ein wesentlicher Garant für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat. Daher billigt unsere Verfassung und hierauf aufbauend insbesondere das Parteiengesetz den Parteien weitgehende Rechte zu, damit sie wirksam agieren können.



Drucksache 153/1/17

... Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen in Artikel 21 GG sowie den diese Bestimmung ausführenden Gesetzen - allen voran dem Parteiengesetz - gewichtige Privilegien. Hierzu gehört etwa die Teilhabe an einer staatlichen Teilfinanzierung. Auch auf andere Weise wird die Tätigkeit von Parteien gesetzlich gefördert. So sind Parteien etwa von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftssteuer befreit. Private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukommen lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger gestellt. Mittelbar wird auf diese Weise ebenfalls eine Förderung der begünstigen Partei bewirkt. Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen oder unterstützen und damit der Beseitigung genau der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, sollen jedoch nicht länger finanzielle Privilegien genießen dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 21

[A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 21 Absatz 1 Satz 5 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 21 Absatz 3 Satz 2 GG


 
 
 


Drucksache 95/17

... Die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes, Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG, ist ein wesentlicher Garant für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland als einem demokratischen Rechtsstaat. Daher billigt unsere Verfassung und hierauf aufbauend insbesondere das Parteiengesetz den Parteien weitgehende Rechte zu, damit sie wirksam agieren können. Aus ihrer Bedeutung für die freiheitliche Demokratie folgt das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit, welche nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen gilt.



Drucksache 154/2/17

... Änderung des Parteiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/2/17




'Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 23a
Jeder Senat des Bundesverfassungsgerichts kann bei ihm anhängige Verfahren verbinden und verbundene trennen.

§ 47a

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 153/17 (Beschluss)

... Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen in Artikel 21 GG sowie den diese Bestimmung ausführenden Gesetzen - allen voran dem Parteiengesetz - gewichtige Privilegien. Hierzu gehört etwa die Teilhabe an einer staatlichen Teilfinanzierung. Auch auf andere Weise wird die Tätigkeit von Parteien gesetzlich gefördert. So sind Parteien etwa von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftssteuer befreit. Private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukommen lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger gestellt. Mittelbar wird auf diese Weise ebenfalls eine Förderung der begünstigen Partei bewirkt. Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen und damit der Beseitigung genau der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, sollen jedoch nicht länger finanzielle Privilegien genießen dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/17 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21)

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 95/17 (Beschluss)

... Die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes, Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG, ist ein wesentlicher Garant für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat. Daher billigt unsere Verfassung und hierauf aufbauend insbesondere das Parteiengesetz den Parteien weitgehende Rechte zu, damit sie wirksam agieren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Kein Geld an Verfassungsfeinde: Neuregelung der Parteienfinanzierung und Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von sonstigen öffentlichen Leistungen


 
 
 


Drucksache 154/17 (Beschluss)

... Änderung des Parteiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/17 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zwecke des Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 23a

§ 47a

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 154/1/17

... Änderung des Parteiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/1/17




'Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

[A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 23a
Jeder Senat des Bundesverfassungsgerichts kann bei ihm anhängige Verfahren verbinden und verbundene Verfahren trennen.

§ 47a

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

2. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 PartG , Artikel 2 Änderung des BVerfGG

'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 47a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 509/17

... es als begründet, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Partei für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung nach § 18 des Parteiengesetzes ausgeschlossen ist. Die Feststellung ist auf Ersatzparteien zu erstrekken. Dass eine Partei die Bestrebungen einer nach Satz 1 von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossenen Partei als Ersatzpartei an deren Stelle weiter verfolgt oder fortführt, stellt das Bundesverfassungsgericht entsprechend Satz 1 fest. Die Feststellung erfolgt auf Antrag eines Berechtigten nach § 43 Absatz 1 Satz 1; § 45 ist auf das Verfahren nicht anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/17




§ 46a

,Artikel 5 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 154/17

... Änderung des Parteiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommenssteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 153/2/17

... Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen in Artikel 21 sowie den diese Bestimmung ausführenden Gesetzen - allen voran dem Parteiengesetz - gewichtige Privilegien. Hierzu gehört etwa die Teilhabe an einer staatlichen Teilfinanzierung. Auch auf andere Weise wird die Tätigkeit von Parteien gesetzlich gefördert. So sind Parteien etwa von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftssteuer befreit. Private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukommen lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger gestellt. Mittelbar wird auf diese Weise ebenfalls eine Förderung der begünstigen Partei bewirkt. Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen und damit der Beseitigung genau der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, sollen jedoch nicht länger finanzielle Privilegien genießen dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/2/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 590/15

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes



Drucksache 52/1/15

... Nach alledem wäre zu erwägen, sämtliche Verfahren - einschließlich der schon jetzt in § 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO bezeichneten - in der ersten Instanz beim sonst örtlich zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin (§ 52 VwGO) zu belassen. Vergleichbar ist das Verwaltungsgericht Berlin etwa auch zuständig für Klagen einer Partei gegen die Geltendmachung von rechtswidrig erlangten oder nicht veröffentlichten Spenden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages gemäß § 31c Absatz 1 des Parteiengesetzes (vgl. Urteil vom 18.01.2007 - 2 A 106.05 - in juris).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/15




1. Zu Artikel 3 § 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO


 
 
 


Drucksache 590/15 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes



Drucksache 174/13 (Beschluss)

... (4) Ein politisches Mandat oder eine politische Funktion, eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Parteispende und eine Zuwendung, die im Rahmen der Wahrnehmung des Mandats in der Volksvertretung, dem Gesetzgebungsorgan des ausländischen Staates, dem Europäischen Parlament oder der parlamentarischen Versammlung der internationalen Organisation anerkannten Gepflogenheiten entspricht, stellen keinen Vorteil im Sinne dieser Vorschrift dar."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 174/13

... (4) Ein politisches Mandat oder eine politische Funktion, eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Parteispende und eine Zuwendung, die im Rahmen der Wahrnehmung des Mandats in der Volksvertretung, dem Gesetzgebungsorgan des ausländischen Staates, dem Europäischen Parlament oder der parlamentarischen Versammlung der internationalen Organisation anerkannten Gepflogenheiten entspricht, stellen keinen Vorteil im Sinne dieser Vorschrift dar."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 397/11 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes



Drucksache 397/11

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/11




... Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 841/1/09

... Da die Finanzierung einer Initiative Auswirkungen auf die Abgabe von Unterstützungsbekundungen sowie auf deren Widerruf haben kann, käme die Angabe der Finanzierungsquellen bei Vorlage an die Kommission zur Überprüfung der Bürgerinitiative zu spät. Die Organisatoren sollten daher verpflichtet werden, entsprechende Zahlungseingänge z.B. vierteljährlich der Kommission anzuzeigen, die diese dann auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Denkbar wäre eine Anzeige und Veröffentlichung von Spenden ab 10 000 Euro wie z.B. im deutschen Parteiengesetz. Mit der Vorlage bei der Kommission zur Überprüfung der Bürgerinitiative könnte dann ein endgültiger Bericht in Form einer Auflistung der Finanzierungsquellen der Initiative vorgelegt werden. Eine inhaltliche Prüfung des Anliegens durch die Kommission sollte dann erst nach Vorlage des Berichts erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/1/09




Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

Kriterium für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

Anmeldung geplanter Initiativen

Anforderungen an Organisatoren – Transparenz und Finanzierung

Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

Initiativen zu ein und demselben Thema

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 841/09 (Beschluss)

... Da die Finanzierung einer Initiative Auswirkungen auf die Abgabe von Unterstützungsbekundungen sowie auf deren Widerruf haben kann, käme die Angabe der Finanzierungsquellen bei Vorlage an die Kommission zur Überprüfung der Bürgerinitiative zu spät. Die Organisatoren sollten daher verpflichtet werden, entsprechende Zahlungseingänge z.B. vierteljährlich der Kommission anzuzeigen, die diese dann auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Denkbar wäre eine Anzeige und Veröffentlichung von Spenden ab 10 000 Euro wie z.B. im deutschen Parteiengesetz. Mit der Vorlage bei der Kommission zur Überprüfung der Bürgerinitiative könnte dann ein endgültiger Bericht in Form einer Auflistung der Finanzierungsquellen der Initiative vorgelegt werden. Eine inhaltliche Prüfung des Anliegens durch die Kommission sollte dann erst nach Vorlage des Berichts erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/09 (Beschluss)




Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger kommen müssen.

Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

Kriterium für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

Anmeldung geplanter Initiativen

Anforderungen an Organisatoren - Transparenz und Finanzierung

Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

Initiativen zu ein und demselben Thema

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 321/09

... 6. ist besorgt über die zwei Verfahren zum Verbot von im Parlament vertretenen Parteien, die 2008 eingeleitet wurden, insbesondere über das noch anhängige Verfahren gegen die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP); betont, dass das Parteiengesetz dringend geändert werden muss, damit es uneingeschränkt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates entspricht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/09




I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

II. Größerer Wohlstand

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands

III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten


 
 
 


Drucksache 666/09

... Der Ermittlung der für die Preisentwicklung maßgeblichen Indizes wird ein wahlkostenspezifischer Warenkorb zugrunde gelegt. Der Preisindex nach § 18 Absatz 6 Satz 3 des Parteiengesetzes, ein kombinierter Index aus 70 % des allgemeinen Verbraucherpreisindex und 30 % des Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten von Gebietskörperschaften, kann nicht herangezogen werden, weil er strukturell nicht auf die Wahlkosten übertragbar ist. Der bei den Kommunen im Wesentlichen anfallende Aufwand bei Wahlen besteht – wie die vom Deutschen Städtetag im Jahre 2000 vorgelegte Untersuchung der Stadt Braunschweig zeigt – zu zwei Dritteln aus Personalkosten, während die Kosten für Druck, Papier, Informationstechnik, Räume und Infrastruktur lediglich ein Drittel des Gesamtaufwands ausmachen. Die in dieser Untersuchung näher bestimmten Kostenfaktoren und -anteile werden durch einen kombinierten Wahlkostenindex aus dem Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten von Gebietskörperschaften, aus vier Repräsentanten des Erzeugerpreisindex und zwei Repräsentanten des Verbraucherpreisindex mit folgender Gewichtung sachgerecht abgebildet:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 951: Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund


 
 
 


Drucksache 691/09

... Änderung des Parteiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 691/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 26
Vorstand und Vertretung

§ 28
Beschlussfassung des Vorstands

§ 40
Nachgiebige Vorschriften

§ 43
Entziehung der Rechtsfähigkeit

§ 44
Zuständigkeit und Verfahren

§ 66
Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten.

§ 70
Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht

§ 75
Eintragungen bei Insolvenz.

§ 76
Eintragungen bei Liquidation.

§ 77
Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [24] Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Vereinsregisterverordnung

§ 8
Führung des Namensverzeichnisses

§ 16
Einsicht in das Vereinsregister

§ 26
Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt

§ 30
Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter

§ 31
Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 113/08

... 5. Personen, die ehrenamtlich für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 139a
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen

§ 171
Mittel der Unfallversicherungsträger

§ 172
Betriebsmittel

§ 172a
Rücklage

§ 172b
Verwaltungsvermögen

§ 172c
Altersrückstellungen

Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176
Grundsatz

§ 177
Begriffsbestimmungen

§ 178
Gemeinsame Tragung der Rentenlasten

§ 179
Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung

§ 180
Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

§ 184
Rücklage

§ 218e
Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

§ 219
Beitragsberechnung

§ 219a
Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen

§ 220
Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften

Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 222
Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 223
Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 224
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Artikel 2
Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld

§ 358
Aufbringung der Mittel

§ 359
Einzug und Weiterleitung der Umlage

§ 360
Umlagesatz

§ 361
Verordnungsermächtigung

§ 362
Übergangsregelung

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Unterabschnitt 3a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137b
Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung

§ 137c
Vermögen, Haftung

§ 137d
Organe

§ 137e
Beirat

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Fünfter Abschnitt

§ 20a
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20b
Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 8
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Besitzstandsschutz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 11
Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen

§ 13
Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Artikel 12
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

A. Ausgangslage

B. Ziele und Maßnahmen

Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Trägerzahl und Selbstverwaltung

Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

4 Vermögensrecht

4 Arbeitsschutz

4 Insolvenzgeldumlage

Weitere Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 171

Zu § 172

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 172a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 172b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 172c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu § 176

Zu § 177

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 178

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 179

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 180

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 137a

Zu § 137b

Zu § 137c

Zu § 137d

Zu § 137e

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

C. Finanzieller Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)


 
 
 


Drucksache 355/06

... Hierzu bedarf es einer Änderung der - aufgrund einer Regelung im Einigungsvertrag fortgeltenden - §§ 20a und 20b des Parteiengesetzes der DDR sowie einer teilweisen Neuformulierung der in Maßgaberegelungen des Einigungsvertrages festgelegten Grundsätze zur treuhänderischen Verwaltung des betroffenen Vermögens und deren Übernahme in das Parteiengesetz der DDR.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1 Änderung der §§ 20a und 20b des Parteiengesetzes der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 2 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages zur Fortgeltung der §§ 20a und 20b des Parteiengesetzes der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 3
Aufhebung der Parteivermögenskommissionsverordnung

Artikel 4
Änderung des Vermögensgesetzes

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 255/06

... Die Maßgaben zum Parteiengesetz sind alle wegen Fristablauf gegenstandslos geworden und können daher für nicht mehr anwendbar erklärt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (240-1/1)

Artikel 2
Änderung des Häftlingshilfegesetzes (242-1)

Artikel 3
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (242-1-2-2)

Artikel 4
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes (84-1/1)

Artikel 5
Nichtanwendung von im Einigungsvertrag enthaltenen Maßgaben und Ergänzungen zum Bundesrecht

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel und Notwendigkeit

III. Alternativen

IV. Gegenstand der Rechtsbereinigung

V. Gesetzgebungskompetenz, Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

VI. Folgen und Umfang der Rechtsbereinigung

VII. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 424/05

... 6. nimmt die Stabilität der demokratischen Institutionen in Bulgarien, die jüngst bekräftigte Verpflichtung der politischen Parteien, effiziente politische Koalitionen zu bilden, sowie die Annahme der Verfassungsänderungen im Konsens am 18. Februar 2005 sowie die Annahme des neuen Parteiengesetzes im Dezember 2004 zur Kenntnis;


 
 
 


Drucksache 327/05

... Auflösung des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes(112-1/1)



Drucksache 953/04 (Beschluss)

... Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes



Drucksache 953/04

Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes



Drucksache 176/19 PDF-Dokument



Drucksache 255/16 PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



Drucksache 888/08 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.