Vierundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz, KOV-Anpassungsverordnung Anrechnungs-Verordnung