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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 075/13 (PDF) vom 08.02.13



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 219. Sitzung am 31. Januar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12174 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, die LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 17/11820 - mit beigefügter Maßgabe angenommen.

Fristablauf: 01.03.13
Initiativgesetz des Bundestages

Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

,Artikel 1a
Änderung des Wahlstatistikgesetzes

In § 4 Satz 4 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412) geändert worden ist, wird das Wort "fünf" durch das Wort "sechs" ersetzt."


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