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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 135/13 (PDF) vom 22.02.13



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 21. Februar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12417 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 17/11819 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

    "In einer ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) in dem in Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil (§ 3 Absatz 1) und sodann in jedem Land die Zahl der dort nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Zweitstimmen den Landeslisten zugeordnet."

  • b) In Absatz 7 Satz 1 werden jeweils die Wörter "zu vergebenden" gestrichen.

2. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

"1a. In § 46 Absatz 2 wird die Angabe " § 6 Abs. 4 Satz 3" durch die Wörter " § 6 Absatz 6 Satz 5" ersetzt."

Fristablauf: 15.03.13
Initiativgesetz des Bundestages


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