umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 165/11 (PDF) vom 25.03.11



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/5249 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes - Drucksache 17/4803 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 849/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) § 6 wird wie folgt geändert:
    • aa) Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

      "1. Aufgaben insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind, wahrnimmt,".

    • bb) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

      (3) Die am 1. April 2011 nach § 4 des Zivildienstgesetzes anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze nach Absatz 2."

  • b) § 8 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

    "Die Zentralstelle stellt sicher, dass ein besetzbarer Platz nach § 7 Absatz 5 zur Verfügung steht."

2. Artikel 6 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:

"8a. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund oder den Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes oder deren Trägern und Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz;".

2. § 2a wird wie folgt geändert:

  • a) Nach Absatz 1 Nummer 3c wird folgende Nummer 3d eingefügt:

    "3d. Angelegenheiten aus § 10 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes;".

  • b) Die bisherigen Nummern 3d bis 3f werden die Nummern 3e bis 3g."

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.