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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 406/15(B) HTML PDF vom 16.10.15



Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - COM (2015) 450 final

Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16. Oktober 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.
  • 2. Er unterstützt es ausdrücklich, dass mit dem vorgeschlagenen Mechanismus einerseits in Krisensituationen eine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten für eine große Zahl von Antragstellerinnen und Antragstellern, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, gewährleistet und andererseits die ordnungsgemäße Anwendung des Dublin-Systems sichergestellt werden soll.
  • 3. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission die Verhinderung von Sekundärmigration als wichtige Komponente des Umsiedlungsmechanismus herausstellt, um dessen Funktionsfähigkeit und praktische Wirksamkeit zu gewährleisten.
  • 4. Er weist jedoch darauf hin, dass die von der Kommission dargelegten Maßnahmen zur Verhinderung von Sekundärmigration nicht ausreichend sind. Es bedarf aus Sicht des Bundesrates weitergehender und effektiverer Maßnahmen.
  • 5. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.

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