umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 406/1/15 vom 05.10.15



Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - COM (2015) 450 final

937. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2015

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.
  • 2. Der Bundesrat unterstützt es ausdrücklich, dass mit dem vorgeschlagenen Mechanismus einerseits in Krisensituationen eine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten für eine große Zahl von Antragstellerinnen und Antragstellern, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, gewährleistet und andererseits die ordnungsgemäße Anwendung des Dublin-Systems sichergestellt werden soll.
  • 3. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission die Verhinderung von Sekundärmigration als wichtige Komponente des Umsiedlungsmechanismus herausstellt, um dessen Funktionsfähigkeit und praktische Wirksamkeit zu gewährleisten.
  • 4. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die von der Kommission dargelegten Maßnahmen zur Verhinderung von Sekundärmigration nicht ausreichend sind. Es bedarf aus Sicht des Bundesrates weitergehender und effektiverer Maßnahmen.
  • 5. Zum einen sollte geregelt werden, dass im Anwendungsbereich des Umverteilungsmechanismus der Bezug von Sozialleistungen auf den nach der Verteilung zuständigen Mitgliedstaat beschränkt ist.
  • 6. Zum anderen sollte bestimmt werden, dass im Fall der Missachtung einer Umverteilungsentscheidung eine Überstellung in den nach der Verteilung zuständigen Mitgliedstaat in einem speziellen, schnell abzuwickelnden Verfahren erfolgt. Die bislang hierfür vorgesehene Anwendung des regulären Dublin-Verfahrens ist aufgrund des damit verbundenen Zeitbedarfs und des verwaltungsorganisatorischen Aufwands nicht ausreichend.
  • 7. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.

B

  • 8. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.