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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 527/1/09 vom 29.06.09



Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut

860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

A.

  • 1. Der federführende Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

    Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 3 Absatz 2 MaisPflSchMV)

    Artikel 1 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

    • "1. In § 3 Absatz 2 werden nach den Wörtern "seines erstmaligen Inverkehrbringens" die Wörter "oder seiner Einfuhr zum Eigenbedarf" eingefügt."

    Begründung

    Mit dem Vorschlag soll klargestellt werden, dass der vorgeschriebene Grenzwert für den Abrieb des mit Pflanzenschutzmittel behandelten Saatgutes nicht nur beim erstmaligen Inverkehrbringen, sondern auch bei der Einfuhr zum Eigenbedarf einzuhalten ist, unabhängig von einem weiteren Inverkehrbringen.

B.

  • 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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