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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 972/08 (PDF) vom 18.12.08



Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/11392 - zu dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) angenommen.


Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 924/08(B) HTML PDF
Deutscher Bundestag Drucksache 016/11392
16. Wahlperiode 17.12.2008

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) - Drucksachen 016/10809, 016/11001, 016/11172, 016/11191, 016/11329 -

  • Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Dr. Michael Meister
  • Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 193. Sitzung am 4. Dezember 2008 beschlossene Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.


Berlin, den 17. Dezember 2008
Der Vermittlungsausschuss
Jens Böhrnsen
Vorsitzender Berichterstatter
Dr. Michael Meister
Prof. Dr. Ingolf Deubel
Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Zu Artikel 7a - neu - (§ 1 FAG)

Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt:

"Artikel 7a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

§ 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  • 1. Nach Satz 11 werden folgende Sätze eingefügt:

    "Zum Ausgleich der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009 verändern sich die in Satz 5 genannten Beträge im Jahr 2009 um minus 794 000 000 Euro, im Jahr 2010 um minus 281 000 000 Euro und im Jahr 2011 um plus 152 000 000 Euro.

    Der in Satz 6 genannte Anteil wird im Jahr 2009 um einen Betrag von plus 794 000 000 Euro, im Jahr 2010 um einen Betrag von plus 281 000 000 Euro und im Jahr 2011 um einen Betrag von minus 152 000 000 Euro verändert."

  • 2. Im bisherigen Satz 14 werden die Wörter "in den Sätzen 8 bis 13" durch die Wörter "in den Sätzen 8 bis 11, 14 und 15" ersetzt."

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