Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 05. Oktober 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 27. September 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: vgl. Drucksache 273/05 (PDF) = AE-Nr. 050990, Drucksache 288/05 (PDF) = AE-Nr. 051041 und AE-Nr. 052255
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
Die Vorschläge für fünf spezifische Programme schließen sich an den Vorschlag der Kommission für ein 7. Rahmenprogramm (2007-2013) an, der am 6. April 2005 verabschiedet wurde1. Es wurde eine Struktur in Form der vier spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Ideen", "Menschen" und "Kapazitäten" präsentiert, von denen jedes für ein Hauptziel der europäischen Forschungspolitik steht; ein weiteres spezifisches Programm betrifft die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle. Die Kommission wird Vorschläge für "Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" für das 7. Rahmenprogramm vorlegen.
Die politischen Hintergründe und Ziele dieses Vorschlags sind in der Mitteilung "Schaffung des EFR des Wissens für Wachstum"2 dargelegt. Um diese Ziele zu erreichen und die spezifischen Programme vollständig umsetzen zu können, wird - wie von der Kommission vorgeschlagen - eine Verdoppelung des Haushalts erforderlich sein.
Forschung, Technologie, Ausbildung und Innovation haben signifikante Bedeutung für die langfristige und nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen und sind der Schlüssel zu Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Gesundheit, Lebensqualität und Umweltschutz. Das Forschungsrahmenprogramm dient zusammen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen für Ausbildung und Innovation dem Ziel der Schaffung einer wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft. Die spezifischen Programme des 7. Rahmenprogramms wurden ausgelegt, um in Verbindung mit den erforderlichen nationalen und privaten Anstrengungen vorhandene Schwächen in Umfang, Qualität und Wirkung der europäischen Forschung auszumerzen. Die Verbreitung und Übertragung von Kenntnissen stellen einen wesentlichen Mehrwert europäischer Forschungsaktionen dar. Deshalb werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung der Ergebnisse durch Industrie, Entscheidungsträger und Gesellschaft zu verbessern.
Wenn die Europäische Union ihr Ziel, bis zum Jahr 2010 insgesamt 3 % ihres BIP in die Forschung zu investieren, erreichen will, muss Europa sich in finanzieller Hinsicht stärker engagieren und neue Schwerpunkte setzen. Das 7. Rahmenprogramm wird sowohl durch direkte Finanzierungsmaßnahmen als auch durch die Hebelwirkung für zusätzliche Forschungsinvestitionen des öffentlichen und des privaten Sektors einen Beitrag zu diesem Ziel leisten.
Will Europa seine Forschungsbemühungen intensivieren und verbessern, so braucht es mehr Forscher. Das 7. Rahmenprogramm soll - ergänzend zu anderen Initiativen wie der Europäischen Charta für Forscher und Maßnahmen auf nationaler Ebene - dazu führen, dass mehr Personen sich für die Forschungslaufbahn entscheiden, und führende Forschungstalente nach Europa bringen.
Die finanzielle Unterstützung auf europäischer Ebene bietet die Gelegenheit, Forschungsleistung und -wirksamkeit in einem Maße zu erhöhen, das auf nationaler Ebene nicht erreicht werden kann. Die spezifischen Programme des 7. Rahmenprogramms ermöglichen eine weitere Konsolidierung des Europäischen Forschungsraums, sie tragen dazu bei, auf neuen Forschungsgebieten und mit neuen Mitteln eine kritische Masse und neue Strukturen zu erreichen, und fördern den freien Austausch von Ideen, Kenntnissen und Forschern.
Das Potenzial europäischer Maßnahmen zur Förderung hervorragender Forschungsleistungen wird während der gesamten Durchführung der spezifischen Programme voll genutzt - insbesondere durch EU-weiten Wettbewerb und eine strenge, unabhängige Bewertung der Vorschläge. Dies beinhaltet die Erkennung- und Förderung der in der Europäischen Union vorhandenen Kompetenzen und die Schaffung von Kapazitäten für künftige Forschungshöchstleistungen.
Die Wirkung der spezifischen Programme wird durch die Komplementarität mit anderen Strategien und Programmen der Gemeinschaft (insbesondere Strukturfonds, Ausbildungsprogramme und Programm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation") verstärkt.
2. VORHERIGE Konsultation
Bei der Erstellung der Vorschläge für die spezifischen Programme wurden die Ansichten der EU-Organe, insbesondere des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats, ebenso berücksichtigt wie die Meinung anderer Beteiligter wie Forscher und Forschungsnutzer. Der Konsultationsprozess umfasst die aktuellen Gespräche und Beiträge zu den Vorschlägen für die spezifischen Programme zur Durchführung des 7. Rahmenprogramms sowie die ausführlichen Beratungen und die Beiträge zur Vorbereitung dieses Vorschlags und sonstige Arbeiten zur Festlegung künftiger Forschungsprioritäten wie zum Beispiel die Tätigkeiten im Rahmen der Europäischen Technologieplattformen.
Der Vorschlag für die spezifischen Programme stützt sich auf die ausführliche Folgenabschätzung für den Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm3, bei der sich ein eindeutiger, spezifischer Mehrwert jedes vorgeschlagenen spezifischen Programms zeigte. Bei den Vorschlägen wurden auch die Ergebnisse der Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms4 berücksichtigt.
3. rechtliche Aspekte
Der Vorschlag für die spezifischen Programme stützt sich auf Titel XVIII, Artikel 163 bis 173 des Vertrags, und insbesondere auf Artikel 166 Absatz 3 über die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme.
4. Verwendung der Haushaltsmittel
Der jedem Beschluss beigefügte "Finanzbogen für Rechtsakte" erläutert die finanziellen Auswirkungen und den Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen.
Die Kommission plant die Schaffung einer Exekutivagentur, die mit bestimmten Aufgaben betraut wird, die zur Durchführung der spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Menschen" und "Kapazitäten" erforderlich sind. Dieses Konzept wird auch der Durchführung des Programmes "Ideen" zugrunde gelegt (siehe Abschnitt 7.2).
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
Die Durchführung der spezifischen Programme muss flexibel genug sein, um bei wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in vorderster Front stehen und auf neue wissenschaftliche, industrielle, politische oder gesellschaftliche Bedürfnisse eingehen zu können. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang Maßnahmen, die es den Forschern ermöglichen, Themen selbst zu bestimmen. Bei anderen Maßnahmen erfolgt dies im Rahmen der Arbeitsprogramme, die jährlich aktualisiert werden. Die Ausschüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten leisten dabei aktive Unterstützung, wobei sie ihren Arbeitsschwerpunkt auf die Arbeitsprogramme legen sollten. Revisionen können beschleunigt werden, wenn neue Prioritäten unmittelbare Maßnahmen erfordern - insbesondere wenn dies aufgrund unvorhergesehener politischer Anforderungen der Fall ist.
Die mehrjährige Programmplanung steht Beiträgen aus ganz unterschiedlichen Quellen offen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen direkte Relevanz für neuen Forschungsbedarf der Industrie und der EU-Politik haben. Externe Sachverständige werden u.a. für jedes Thema des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" befragt; dabei werden unterschiedliche Disziplinen abgedeckt und wird nach einem Gleichgewicht zwischen akademischer und industrieller Beteiligung gestrebt.
Beim Programm "Ideen" wird ein ganz neues Konzept verfolgt: Mit der Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms wird ein unabhängiger wissenschaftlicher Rat beauftragt, der Teil eines autonomen Europäischen Forschungsrates ist (siehe Abschnitt 7.2).
Zusätzliche externe Beiträge werden - insbesondere für das Programm "Zusammenarbeit" - durch die Europäischen Technologieplattformen gefördert, die auf verschiedenen Gebieten eingerichtet werden und eine starke, dynamische Rolle spielen sollen, um Relevanz für die Industrie zu gewährleisten. Die in den strategischen Forschungsplänen der Plattformen festgelegten Forschungsprioritäten spiegeln sich in den Vorschlägen für die spezifischen Programme wider und liefern wichtige Beiträge für die mehrjährige Programmplanung.
Auch andere Foren und Gruppen können der Kommission aktuelle Hinweise auf neue Prioritäten bestimmter Bereiche liefern, wie zum Beispiel das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) oder Plattformen, die geschaffen werden, um strategische Forschungsstrategien mit Relevanz für Sozial- oder Umweltpolitik zu prüfen.
Ein wichtiger neuer Aspekt des Rahmenprogramms ist die Einführung eines innovativen Finanzierungsmechanismus, nämlich der "Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis". Ziel ist die Stimulierung von FTE-Ausgaben des Privatsektors durch Verbesserung des Zugangs zu Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Diese sind für großmaßstäbliche europäische Maßnahmen gedacht, die verschiedene Finanzierungsquellen kombinieren sollen, einschließlich Darlehen. Bei diesen großmaßstäblichen europäischen Maßnahmen handelt es sich um "gemeinsame Technologieinitiativen" und Verbundprojekte, die im Rahmen des Programms "Zusammenarbeit" bzw. bei neuen Forschungsinfrastrukturprojekten im Rahmen des
Programms "Kapazitäten" direkt durch das Rahmenprogramm finanziert werden. Andere großmaßstäbliche europäische Verbundprojekte wie Eureka könnten je nach Förderkriterien ebenfalls berücksichtigt werden. Der geplante Beitrag der spezifischen Programme zur EIB wird den Zugang zur Kreditfinanzierung deutlich verbessern und somit signifikante Hebelwirkung im Hinblick auf private FTE-Investitionen entfalten.
5.2. Querschnittsthemen
Die Kommission wird bei der Durchführung des 7. Rahmenprogramms für die erforderliche Kohärenz sorgen und der Autonomie und Unabhängigkeit des Europäischen Forschungsrates im Programm "Ideen" in vollem Umfang Rechnung tragen.
Die Arbeitsprogramme der anderen spezifischen Programme werden in enger Koordinierung überarbeitet, um Querschnittsthemen in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Die Ausschüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten haben ebenfalls eine wichtige Aufgabe zu erfüllen, indem sie die Kommission bei der Gewährleistung von Kohärenz und Koordinierung innerhalb und zwischen den spezifischen Programmen unterstützen. Deshalb müssen sich die Mitgliedstaaten und die Vertreter verschiedener Ausschüsse gut untereinander abstimmen.
Für Maßnahmen mit hoher Relevanz für die spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Menschen" und "Kapazitäten" werden gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, wobei die Erfahrungen aus dem 6. Rahmenprogramm genutzt werden. Besonders wichtig ist dies im Hinblick auf Forschungsthemen, die sich auf das Programm "Zusammenarbeit" auswirken; die entsprechenden Aufforderungen werden im Arbeitsprogramm deutlich bestimmt.
Folgende Fragen betreffen die spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Menschen" und "Kapazitäten" und verdienen besonderes Augenmerk; für einschlägige Maßnahmen sind spezielle Vorkehrungen zur Gewährleistung eines koordinierten Konzepts vorgesehen:
- - Internationale Zusammenarbeit: Alle spezifischen Programme stehen für die internationale Zusammenarbeit offen und umfassen diesbezügliche Maßnahmen. Das strategische Gesamtkonzept des Rahmenprogramms dient dem Ziel, Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Forschung zu fördern und bestimmte globale oder regionale Fragen von gegenseitigem Interesse und Nutzen anzusprechen. Die spezifischen Programme werden gemäß einem einheitlichen Konzept im Sinne dieser Strategie durchgeführt, wobei dem Programm "Zusammenarbeit" eine besondere Rolle zukommt.
- - Forschungsinfrastrukturen: Forschungsinfrastrukturen werden in erster Linie durch das Programm "Kapazitäten" gefördert; dabei ist für eine Abstimmung mit relevanten Forschungstätigkeiten anderer Programme, insbesondere des Programms "Zusammenarbeit", zu sorgen.
- - Querschnittspolitikforschung: Dank entsprechender Vorkehrungen wird für eine wirksame Koordinierung innerhalb der Dienststellen der Kommission gesorgt, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten auch weiterhin dem Entwicklungsbedarf der EU-Politik entsprechen. Die Nutzergruppen verschiedener Kommissionsdienststellen, die für die jeweiligen Politikbereiche zuständig sind, können bei der mehrjährigen Programmplanung in diesem Zusammenhang Hilfestellung leisten. Zu diesem Zweck wird eine neue Struktur geschaffen, durch die gewährleistet wird, dass Meeresforschung und -technologie über die verschiedenen thematischen Bereiche hinweg koordiniert werden.
- - Teilnahme von KMU: Die Teilnahme von KMU wird bei allen spezifischen Programmen gefördert. Neben den verstärkten KMU-Maßnahmen im Rahmen des Programms "Kapazitäten" werden Forschungsinteressen der KMU im Programm "Zusammenarbeit" einbezogen. Themen von besonderem Interesse für KMU werden ferner in den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beschrieben; beim Programm "Menschen" liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Beteiligung von KMU; schließlich können KMU auch am Programm "Ideen" teilnehmen. Die geplanten Vereinfachungsmaßnahmen und die stärkere Flexibilität bei der Auswahl eines angemessenen Finanzierungsmodells wird der Teilnahme von KMU ebenfalls zugute kommen.
- - Verbreitung und Transfer von Kenntnissen: Die Förderung der Übernahme von Forschungsergebnissen ist ein zentrales Merkmal aller spezifischen Programme, wobei spezieller Nachdruck auf der Übertragung von Kenntnissen zwischen einzelnen Ländern, über Disziplinen hinweg sowie von Hochschulen zur Industrie liegt. Dies umfasst auch Maßnahmen für die Mobilität von Forschern. Die Einbeziehung potenzieller Nutzer bei der Festlegung von Prioritäten (insbesondere über die Europäischen Technologieplattformen) ist in diesem Zusammenhang ein besonders wichtiger Aspekt. Die komplementären Maßnahmen der Programme "Wettbewerbsfähigkeit" und "Innovation" werden sich auf die Nutzung der Forschungsergebnisse ebenfalls positiv auswirken, da Innovationshemmnisse angegangen und Innovationskapazitäten gestärkt werden.
- - Wissenschaft in der Gesellschaft: Dieser Tätigkeitsbereich aus dem Programm "Kapazitäten" wird dazu beitragen, dass gesellschaftlich relevante Aspekte bei allen spezifischen Programmen gebührend berücksichtigt werden und die Beziehungen zwischen Wissenschaftlern und der breiten Öffentlichkeit vertieft werden.
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
Die Vorschläge aus dem Arbeitspapier der Kommission vom 6. April 2005 und die darauf aufbauenden umfassenden Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten werden im Hinblick auf die Durchführung des 7. Rahmenprogramms eine signifikante Vereinfachung ermöglichen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in den Beteiligungs- und Verbreitungsregeln beschrieben werden und dienen insbesondere dem Ziel, den "Bürokratiefaktor" zu verringern und die Finanzierungsmodelle und Berichterstattungsanforderungen zu vereinfachen.
Die für die spezifischen Programmen vorgeschlagene Verbesserungen umfassen:
- - mehr Effizienz und Konsistenz bei der Durchführung durch Externalisierung von Verwaltungsaufgaben an eine Exekutivagentur;
- - Rationalisierung der Finanzierungsmodelle, wobei jedes spezifische Programm die zur Erreichung der Ziele des Programms erforderlichen Instrumente nutzt;
- - eindeutigere Präsentation der Bewertungskriterien, die gemäß den Prinzipien jedes spezifischen Programms in die Arbeitsprogramme einbezogen werden;
- - klar beschriebene Arbeitsprogramme, um potenzielle Teilnehmer je nach Bedarf und Interessen gut über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren. In den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden gegebenenfalls Themen hervorgehoben, die von speziellem Interesse für KMU sind oder besonders gute Möglichkeiten für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Drittländern bieten;
- - sonstige Vereinfachungen wie die Rationalisierung der Genehmigungsverfahren, neue Finanzierungs- und Fördermodelle sowie Einsatz von Datenbanken und Informationswerkzeugen zur Verbesserung der Kommunikation.
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
Das spezifische Programm "Zusammenarbeit" soll es ermöglichen, eine Führungsstellung in wissenschaftlichen und technologischen Schlüsselbereichen einzunehmen. Zu diesem Zweck wird die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Industrie, Forschungszentren und Behörden in der gesamten Europäischen Union sowie dem Rest der Welt unterstützt. Frühere Rahmenprogramme zeigten, dass solche Maßnahmen sich positiv auf die Umstrukturierung der Forschung in Europa, die Bündelung der Ressourcen und die Entfaltung von Katalysatorwirkungen auswirken. Durch das 7. Rahmenprogramm werden diese Auswirkungen noch breiter gestreut; die neun vorgeschlagenen Themen decken die großen Gebiete ab, auf denen Fortschritte hinsichtlich Erkenntnissen und Technologie erzielt werden können und auf denen die Spitzenforschung weiter verstärkt werden muss, um soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche, ökologische und industrielle Herausforderungen in Europa anzugehen.
Das Programm zeigt starke Kontinuität zu früheren Rahmenprogrammen und baut auf dem erwiesenen Mehrwert einer Förderung auf europäischer Ebene auf. Zusätzlich gibt es einige wichtige Neuheiten dieses spezifischen Programms, die besondere Überlegungen hinsichtlich der Durchführung erfordern:
- - Deckung des Bedarfs an ambitionierten, europaweiten öffentlichprivaten Partnerschaften mit dem Ziel, die Entwicklung wichtiger Technologien durch gemeinsame Technologieinitiativen zu beschleunigen5. In einem ersten Maßnahmenpaket wurden eindeutige Ziele und Aufgaben formuliert in den Gebieten innovative Arzneimittel, Nanoelektronik, eingebettete Datenverarbeitungssysteme, Wasserstoff- und Brennstoffzellen, Luftfahrt- und Luftverkehrstmanagement sowie globale Überwachung für Umwelt und Sicherheit. Diese werden Gegenstand getrennter Vorschläge (z.B. gemäß Artikel 171 des Vertrags) sein. Weitere gemeinsame Technologieinitiativen - wie etwa in den Bereichen der emissionsfreien Stromerzeugung und der erneuerbaren Energien - können während der Durchführung des 7. Rahmenprogramms vorgeschlagen werden.
- - Verstärkte Koordinierung der nationalen Forschungsprogramme. Das erfolgreiche ERA- NET-Modell für Koordinierungsmaßnahmen wird innerhalb der Themen fortgesetzt. Bestehende ERA-NETs des 6. Rahmenprogramms können Vorschläge für Folgemaßnahmen einreichen, um ihre Zusammenarbeit zu vertiefen oder Konsortien auf neue Teilnehmer auszuweiten; neue ERA-NETs für neue Themen werden unterstützt. An dem System können sich auch öffentliche Einrichtungen beteiligen, die ein Forschungsprogramm planen, das noch nicht angelaufen ist. Darüber hinaus wird ERANET-Plus eingeführt, um Anreize für gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für grenzübergreifende Forschungsprojekte unter Beteiligung mehrerer Länder zu schaffen.
- - Nach den Erfahrungen mit der Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich klinischer Versuche (EDCTP), einer Initiative auf der Grundlage von Artikel 169, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vier weitere Initiativen gemäß Artikel 169 bestimmt. Diese betreffen die Gebiete umgebungsunterstütztes Leben, Ostseeforschung und Metrologie und werden im Programm "Zusammenarbeit" aufgelistet. Im Programm "Kapazitäten" wird eine Artikel 169-Initiative angesprochen, die dem Ziel dient, nationale Forschungstätigkeiten mit KMU-Bezug zusammenzubringen. Weitere Initiativen können während der Durchführung des 7. Rahmenprogramms beschrieben werden.
- - Innerhalb jedes Themas und über die einzelnen Themen hinweg ist ein stärker zielgerichtetes Konzept für die internationale Zusammenarbeit vorgesehen; dies umfasst die Beschreibung spezifischer Kooperationsmaßnahmen in den Arbeitsprogrammen, die auf das strategische Konzept für die geplante internationale Zusammenarbeit abgestimmt und in politischen Gesprächen und Netzen unter Beteiligung verschiedener Regionen aus Partnerländern entwickelt werden sollen.
- - Für jedes Thema ist ausreichend Flexibilität vorgesehen, um auf neuen Bedarf und unerwartete politische Bedürfnisse reagieren zu können. Die praktische Durchführung orientiert sich an den Erfahrungen, die bei Maßnahmen des 6. Rahmenprogramms zur wissenschaftlichen Unterstützung der Politik und bei neuen und sich abzeichnenden wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen gewonnen wurden, sowie am Plan für neue und künftige Technologien des IKT-Gebiets.
7.2. Ideen
Europa kann sich im Hinblick auf wirklich hervorragende Forschungsleistungen und auf die Beherrschung neuer, schnell wachsender Wissenschaftsbereiche noch deutlich verbessern. Das Programm "Ideen" dient der europaweiten Förderung kreativer Wissenschaftler, Ingenieure und Akademiker, deren Neugier und Wissensdurst unvorhersehbare, umwälzende Entdeckungen möglich machen können, die unser Weltverständnis ändern, neue Aussichten für technologische Fortschritte eröffnen und eventuell Lösungen für dauerhafte soziale und ökologische Probleme bieten können. Die qualitative Verbesserung der Grundlagenforschung durch europaweite Wettbewerbe wird signifikante gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile ermöglichen6.
Im Programm "Ideen" wird der Ausdruck "Pionierforschung" verwendet, um das neue Verständnis der Grundlagenforschung zu verdeutlichen. Die "Pionierforschung" steht bei der Gewinnung neuer Erkenntnisse in vorderster Linie und ist das inhärent riskante Unterfangen, fundamentale Fortschritte in Wissenschaft, Technik und Ingenieurwesen zu erzielen, ohne auf nationale Grenzen oder etablierte Grenzen zwischen Disziplinen Rücksicht zu nehmen.
Das Programm verfolgt einen "forschergetriebenen" Ansatz, der es den Forschern erlaubt" eigene Themen vorzuschlagen. Unterstützt werden einzelne Teams, die je nach Art der Durchführung des Projekts aus ganz unterschiedlichen Gruppierungen bestehen können, wobei einzelne oder mehrere Rechtspersonen in einem einzigen Land oder über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeiten können. Die Bildung der Gruppen sollte sich jedoch ausnahmslos an der wissenschaftlichen Qualität und nicht an administrativen Anforderungen orientieren. Das Programm unterscheidet sich von der Finanzierung der Grundlagenforschung auf nationaler Ebene durch seine strategischen Ziele und den europäischen Maßstab.
Die Schaffung eines Europäischen Forschungsrates (EFR) zur Durchführung des Programms "Ideen" stellt ein neues Konzept dar. Die beiden strukturellen Schlüsselkomponenten des EFR - ein unabhängiger wissenschaftlicher Rat und eine spezifische Durchführungsstruktur - arbeiten nach den Grundsätzen des Vertrauens, der Glaubwürdigkeit und der Transparenz. Eine angemessene Mittelausstattung und effiziente Arbeitsweise sollen sichergestellt werden. Dadurch soll ein hoher Grad an Autonomie, Integrität und von Verantwortlichkeit gewährleistet werden.
Der wissenschaftliche Rat setzt sich aus hochrangigen Vertretern der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft zusammen, die unabhängig von politischen oder sonstigen Interessen ad personam handeln. Die Mitglieder des Rats werden von der Kommission bestellt, nachdem sie durch ein unabhängiges Verfahren identifiziert wurden.
Der wissenschaftliche Rat erhält folgende Aufgabenbereiche:
- (1) Wissenschaftliche Strategie: Entwicklung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das Programm unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Möglichkeiten und des wissenschaftlichen Bedarfs in Europa; auf permanenter Basis und in Übereinstimmung mit der wissenschaftlichen Strategie Erstellung des Arbeitsprogramms und Vornahme erforderlicher Änderungen, einschließlich der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Kriterien, auf deren Grundlage entschieden wird, ob Vorschläge finanziert werden, sowie erforderlichenfalls Beschreibung spezifischer Themen oder Zielgruppen (z.B. Nachwuchswissenschaftler/aufkommende Teams).
- (2) Überwachung und Qualitätskontrolle: sofern aus wissenschaftlicher Sicht angebracht, Abgabe von Stellungnahmen zur Durchführung und Abwicklung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie zu Bewertungskriterien und Gutachterverfahren, einschließlich der Auswahl von Experten und der Methoden für Gutachten und Bewertung der Vorschläge, auf deren Grundlage bestimmt wird, welcher Vorschlag finanziell unterstützt wird; ferner alle sonstigen Angelegenheiten mit Einfluss auf Errungenschaften und Auswirkungen des spezifischen Programms und die Qualität der durchgeführten Forschungstätigkeiten. Überwachung der Qualität der Arbeiten, Bewertung der Programmdurchführung und -ergebnisse, Empfehlungen für korrigierende oder zukünftige Maßnahmen.
- (3) Kommunikation und Verbreitung: Kommunikation mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft und den wichtigsten Beteiligten über Tätigkeiten und Errungenschaften des Programms und Beratungen des EFR. Regelmäßiger Tätigkeitsbericht an die Kommission.
Für die Programmdurchführung gemäß dem jährlichen Arbeitsprogramm ist die spezifische Durchführungsstruktur zuständig. Dieses wird insbesondere das Gutachter- und das
Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Zuschüsse sicherstellen. Die Kommission möchte diesbezüglich zunächst eine Exekutivagentur schaffen, an die sie die Durchführungsaufgaben delegieren wird. Das Durchführungsgremium wird ständige, enge Verbindung mit dem Wissenschaftlichen Rat halten, um sich mit diesem über alle Aspekte der Programmdurchführung auszutauschen. Im Anschluss an eine unabhängige Bewertung der Effizienz der EFR-Strukturen und -Mechanismen könnte gegebenenfalls eine alternative Struktur - beispielsweise gemäß Artikel 171 des Vertrags - geschaffen werden.
Die Europäische Kommission wird Autonomie und Integrität des Europäischen Forschungsrats garantieren. Um ihrer Verantwortung für die Durchführung des Programms gerecht zu werden, wird die Kommission deshalb dafür sorgen, dass die Durchführungsstruktur des EFR geschaffen wird und dass der EFR das Programm in Übereinstimmung mit den vereinbarten Zielen und gemäß den vom Wissenschaftlichen Rat in voller Unabhängigkeit festgelegten wissenschaftlichen Leitlinien und Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität durchführt.
Die Kommission wird das Arbeitsprogramm des Programms "Ideen" offiziell verabschieden und dabei nach dem oben dargelegten Konzept vorgehen. In der Regel wird die Kommission das Arbeitsprogramm in der Form annehmen, die der Wissenschaftliche Rat vorgeschlagen hat. Kann die Kommission das Arbeitsprogramm nicht in der vorgeschlagenen Form annehmen, weil dieses beispielsweise nicht den Programmzielen entspricht oder im Widerspruch zu Rechtsvorschriften der Gemeinschaft steht, so muss sie ihre Gründe öffentlich mitteilen. Dank dieser Vorgehensweise soll gewährleistet werden, dass der EFR uneingeschränkt und transparent gemäß den Prinzipien der Autonomie und Integrität arbeiten kann.
7.3. Menschen
Das spezifische Programm "Menschen" ist Teil einer breiten, integrierten Strategie zur qualitativen und quantitativen Stärkung der FuE-Humanressourcen in Europa. Das Programm wird Anreize bieten, die Forschungslaufbahn einzuschlagen und zu durchlaufen; Forscher werden ermutigt, in Europa zu bleiben, und die besten Denker sollen nach Europa gebracht werden. Maßnahmen auf europäischer Ebene bieten durch die Nutzung harmonisierter Instrumente, sowie durch die stärkere Strukturierung und größere Effizienz im Vergleich zu bilateralen Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten einen eindeutigen Mehrwert.
Die Maßnahmen bauen auf den umfassenden und äußerst positiven Erfahrungen mit den "Marie-Curie"-Maßnahmen auf und dienen dazu, Lücken hinsichtlich Ausbildung, Mobilität und Laufbahnentwicklung zu schließen. Bei gleichzeitiger Wahrung der Kontinuität wird eine Verstärkung folgender Aspekte angestrebt:
- - Stärkere strukturierende Wirkung beispielsweise durch Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme im Sinne von "lebensbegleitendem Lernen und Laufbahnentwicklung". Das Konzept der Kofinanzierung soll nicht die Stipendien für Postdoktoranden auf europäischer Ebene ersetzen, die derzeit ausschließliche Praxis des 6. Rahmenprogramms sind. Das Verfahren der Vergabe von Einzelstipendien hat in Europa mittlerweile jedoch das Reifestadium erreicht. Zudem mangelt es dem nationalen Angebot auf diesem Gebiet an Abstimmung hinsichtlich der Ziele, Bewertungsmethoden und Arbeitsbedingungen; es wird im Hinblick auf die internationale oder europäische Dimension häufig noch als relativ eingeschränkt betrachtet. Deshalb wird vorgeschlagen, durch offene Ausschreibungen Programme mitzufinanzieren, die den Zielen des Rahmenprogramms entsprechen. Bewertung und Auswahl erfolgen unabhängig von der Herkunft der Stipendiaten nach dem Kriterium der Qualität und unter Voraussetzung akzeptabler Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z.B. im Hinblick auf Gehalt, Sozialversicherung, Begleitung und Laufbahnentwicklung).
- - Beteiligung der Industrie: Der "Bottom-up-Charakter" der Marie Curie-Maßnahmen bleibt erhalten, aber der Schwerpunkt wird stärker auf Ausbildung und Laufbahnentwicklung für und auf verschiedenen Sektoren, insbesondere dem Privatsektor, gelegt. Zu diesem Zweck wird die Aneignung zusätzlicher Fähigkeiten und Kompetenzen in den Vordergrund gestellt, um ein besseres Verständnis der Forschung in Unternehmen und der Qualität dieser Forschung zu ermöglichen. In Ergänzung hierzu werden bei allen Maßnahmen durch aktive Teilnahme der Industrie Erfahrungen über verschiedene Sektoren hinweg gefördert; diesem Ziel dient auch der Plan für den Austausch von Kenntnissen im Rahmen von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor unter Beteiligung von KMU.
- - Die internationale Dimension wird gestärkt. Neben der Vergabe von Stipendien mit Rückkehrverpflichtung, die dem Ziel des lebensbegleitenden Lernens und der Laufbahnentwicklung von EU-Forschern dienen, wird die internationale Zusammenarbeit mit Forschern aus Drittländern ausgebaut. Darüber hinaus wird eine neue Dimension der Zusammenarbeit mit Nachbarländern der EU und mit Ländern des W&T-Abkommen eingeführt. Ferner wird die "wissenschaftliche Diaspora" europäischer Forscher im Ausland und ausländischer Forscher in Europa unterstützt.
7.4. Kapazitäten
Das spezifische Programm "Kapazitäten" dient der Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in ganz Europa. Das Programm kombiniert die Fortsetzung und Verstärkung von Maßnahmen früherer Rahmenprogramme mit einigen wichtigen Neuheiten.
Eine wichtige Rolle spielt hier das geplante strategische Konzept für die Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen, wodurch die - auch in Zukunft fortgesetzten - Bemühungen um eine optimale Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen ergänzt werden sollen. Die Unterstützung neuer Infrastrukturen erfolgt in zwei Phasen: Vorbereitung und Konstruktion. Die Kommission wird auf der Grundlage der Arbeiten von ESFRI (Europäisches Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen) zur Erstellung eines europäischen Ablaufplans für neue Forschungsinfrastrukturen prioritäre Projekte beschreiben, die gegebenenfalls über das 7. Rahmenprogramm unterstützt werden könnten. Bei solchen Projekten hat die Kommission unterstützende Funktion und vereinfacht insbesondere die Finanzierungstechniken für die Konstruktionsphase, einschließlich des vereinfachten Zugangs zu EIB-Darlehen durch die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis. Anhang 1 enthält die "ESFRI-Liste der Möglichkeiten", in der konkrete Beispiele für neue, großmaßstäbliche Infrastrukturen aufgeführt sind, die die wissenschaftliche Gemeinschaft in Europa im nächsten Jahrzehnt benötigen wird.
Die beiden Modelle zur Förderung der Forschung im Interesse von KMU und KMU-Verbänden erhalten aufgestockte Haushaltsmittel, um dem wachsenden Bedarf der KMU zur Auslagerung von Forschungstätigkeiten gerecht zu werden.
Maßnahmen für "wissensorientierte Regionen" werden auf der erfolgreichen Pilotaktion aufbauen. Ziel ist die Ermöglichung grenzüberschreitender Regionalnetze, die ihre Stärken ausspielen und neue Erkenntnisse aus der Forschung absorbieren; ferner soll die Entwicklung "forschungsorientierter Cluster" aus Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und regionalen Behörden erleichtert werden.
Ein wichtiges neues Element ist die Freisetzung des Forschungspotenzials in den abgelegenen und "Konvergenzregionen" der EU. Die Verwirklichung der wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft kann nur gelingen, wenn die Fähigkeit der europäischen Forschung zu Spitzenleistungen gestärkt und bislang ungenutztes Forschungspotenzial in der gesamten EU besser genutzt wird. Angestrebt werden die Einstellung von Forschern aus anderen EU-Ländern, die Abstellung von Forschungspersonal und -Managern, die Einrichtung von Bewertungseinrichtungen sowie Erwerb und Entwicklung von Forschungsausrüstung. Solche Maßnahmen, für die Mittel aus den Strukturfonds bereitgestellt werden können, sind auf die Erfordernisse und die Entwicklungsmöglichkeiten der Forschungskapazitäten vorhandener und neu entstehender Exzellenzzentren in diesen Regionen abgestimmt.
Der Bereich "Wissenschaft und Gesellschaft" stellt eine signifikante Erweiterung der Tätigkeiten früherer Rahmenprogramme dar. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der wissenschaftlichen Leistung und damit einer Verbesserung der EU-Politik sowie einer stärkeren Einbindung und besseren Information der Öffentlichkeit.
Ein wichtiges Ziel des 7. Rahmenprogramms ist das Bestreben, eine starke und kohärente internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik zu entwickeln. Das Programm "Kapazitäten" unterstützt dieses Konzept insbesondere durch Beiträge zur Festlegung der Prioritäten für die Zusammenarbeit.
Die kohärente Politikentwicklung wird mehr Nachdruck auf die Koordinierung der nationalen und regionalen Forschungspolitik legen; diesem Ziel dient ein spezifisches Unterstützungsschema für Initiativen der Mitgliedstaaten und Regionen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden politischen Zusammenarbeit. Dies stärkt die Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode für die Forschungspolitik und stimuliert konzertierte oder gemeinsame Initiativen von Länder- und Regionengruppen in Bereichen mit starker grenzüberschreitender Dimension.
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
Die GFS wird über die wissenschaftliche und technische Unterstützung der EU-Politik hinaus auch ihre Orientierung am Nutzer und ihre starke Vernetzung mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft weiter ausbauen. Ihre Tätigkeiten werden vor dem Hintergrund von Wachstum, nachhaltiger Entwicklung und Sicherheit entwickelt.
Die Maßnahmen der GFS schließen sich auch an die Forderung der neuen Lissabonner Agenda nach einer besseren Regulierung an. Es wird heutzutage immer wichtiger, auf Krisen, Notfälle und vorrangige politische Gebote zu reagieren, und deshalb werden entsprechende Kapazitäten und Einrichtungen auf ausgewählten Gebieten benötigt, um auf EU-Ebene angemessene Unterstützung leisten zu können. Ein integriertes Konzept zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung der Politik wird ein Hauptmerkmal dieses spezifischen Programms sein.
8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Die notwendigen, raschen Fortschritte in Richtung einer wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft erfordern eine ehrgeizigere und effizientere europäische Forschung. Bei diesen Bemühungen müssen alle Akteure in der gesamten Europäischen Union - nationale Regierungen, Forschungseinrichtungen, Industrie - ihre Rolle spielen.
Sämtliche spezifischen Programme zur Durchführung des 7. Rahmenprogramms sind darauf ausgerichtet, den Hebeleffekt und die Wirkung der Forschungsausgaben auf europäischer Ebene im Rahmen der verfügbaren Mittel zu optimieren. Hauptmerkmale sind: die Erreichung der vier in den spezifischen Programmen beschriebenen Ziele durch geeignete Maßnahmen und Durchführungsmodalitäten, eine starke Kontinuität in Kombination mit neuen Konzepten, ein konsequenter Schwerpunkt auf der Unterstützung vorhandener Kompetenzen und Schaffung der Kapazitäten für künftige Spitzenleistungen, eine rationalisierte und vereinfachte Abwicklung zur Gewährleistung von Nutzerfreundlichkeit und Kosteneffizienz sowie genügend Flexibilität, um auf neuen Bedarf und neue Möglichkeiten reagieren zu können.
Anhang 1
ESFRI-"Liste der Möglichkeiten"7
- - Einrichtung für Antiprotonen- und Ionenforschung (FAIR)
- - Einrichtung für intensive Sekundärstrahlen instabiler Isotope (SPIRAL II)
- - Europäisches Tiefsee-Neutrinoteleskop (KM3NeT)
- - Extrem großes Teleskop (ELT) für die optische Astronomie
- - Europaweite Forschungsinfrastruktur für Nano-Strukturen (PRINS)
- - Europäische Spallations-Neutronenquelle (ESS)
- - das Europäische Röntgenlaserprojekt XFEL - für harte Röntgenstrahlen
- - das IRUVX FEL-Netz - von Infrarot- zu weichen Röntgenstrahlen
- - ESRF-Erweiterung - Synchrotron
- - Hochleistungscomputer für Europa (HPCEUR)
- - Meeresschiff für die Küstenforschung - insbesondere Ostsee
- - Forschungseisbrecher - Aurora Borealis
- - Europäisches multidisziplinäres Observatorium zur Beobachtung des Meeresgrunds (EMSO)
- - Europäische Infrastruktur für Erforschung und Schutz der biologischen Vielfalt
- - Fortgeschrittene Infrastruktur für Gehirn- und Ganzkörperbildgebungssysteme
- - Bioinformatik-Infrastruktur für Europa
- - Europäisches Netz für moderne Zentren der klinischen Forschung
- - Europäisches Netz für Bio-Banken und Genressourcen
- - Hochsicherheitslabors für neue Krankheiten und Gefahren für die Volksgesundheit
- - Infrastruktur für die funktionelle Analyse eines vollständigen Säugetiergenoms
- - Modellprüfeinrichtung für die biomedizinische Forschung
- - Europäisches Forschungsobservatorium für Geistes- und Sozialwissenschaften (EROHS)
- - Europäische Sozialerhebung (ESS) "Globale Projekte"
- - ITER
- - Internationale Weltraumstation (ISS)
- - Internationaler Linearer Collider (ILC)
- - Funkteleskop - Quadratkilometeranordnung (SKA)
- - Internationale Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen (IFMIF)
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates
über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (Text mit Bedeutung für EWR)
Der Rat der Europäischen Union
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
insbesondere auf Artikel 166,
auf Vorschlag der Kommission8,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments9,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 10,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen11,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 166 Absatz 3 EG-Vertrag erfolgt die Durchführung des Beschlusses Nr. .../../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend "das Rahmenprogramm" genannt) durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten der Durchführung, die Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.
(2) Die Gemeinsame Forschungsstelle, nachfolgend "GFS", sollte alle so genannten direkten F&E Aktivitäten in einem spezifischen Programm unter Umsetzung des EG Rahmenprogramms ausführen.
(3) Ihrem Auftrag gemäß12 sollte die GFS auftraggeberorientierte wissenschaftlichtechnische Unterstützung für die Gestaltung der EU-Politik leisten - sowohl durch Unterstützung bei der Durchführung und Überwachung bestehender politischer Maßnahmen als auch durch Reaktion auf neue politische Erfordernisse. Um diesen Auftrag zu erfüllen führt die GFS Forschung von hoher Qualität aus.
(4) Die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) sollten im Wege dieses spezifischen Programms durchgeführt werden. Bei der Durchführung dieses spezifischen Programms in Einklang mit ihrem Auftrag sollte die GFS besonderes Gewicht auf Bereiche legen, die für die Union von strategischer Bedeutung sind: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft, Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen, Sicherheit und Freiheit, und Europa als Weltpartner.
(5) Dieses spezifische Programm sollte auf flexible, effiziente und transparente Weise durchgeführt werden, wobei den einschlägigen Erfordernissen der Nutzer der GFS und der Gemeinschaftspolitik sowie dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Rechnung zu tragen ist. Die im Rahmen des Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten gegebenenfalls diesen Erfordernissen sowie den wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen angepasst werden und darauf abzielen, wissenschaftliches Spitzenniveau zu erzielen.
(6) Die Regeln des Rahmenprogramms für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend "Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt) gelten auch für die F&E Aktivitäten die in diesem spezifischen Programm durchgeführt werden.
(7) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Assoziierungsabkommens eine internationale Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen insbesondere auf der Grundlage von Artikel 170 EG-Vertrag zweckmäßig sein.
(8) Die GFS bemüht sich im Hinblick auf EU-Erweiterung und Integration, Organisationen und Wissenschaftler der neuen Mitgliedstaaten insbesondere in ihre Tätigkeiten zur Umsetzung der wissenschaftlichtechnischen Komponenten des gemeinschaftlichen Besitzstandes einzubinden und die Zusammenarbeit mit Stellen von Kandidatenländern auszubauen. Daneben ist eine schrittweise Öffnung gegenüber den Nachbarstaaten vorgesehen, vor allem in Bezug auf die vorrangigen Themen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
(9) Bei den im Rahmen dieses spezifischen Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sind die ethischen Grundprinzipien, darunter jene der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, zu beachten.
(10) Die GFS sollte sich weiterhin bemühen zusätzliche Ressourcen durch kompetitive Aktivitäten zu erzielen; dieses schließt eine Teilnahme an indirekten Aktionen des Rahmenprogramms, Arbeit für Dritte, sowie zu einem geringeren Ausmaß die Verwertung von geistigen Eigentum ein.
(11) Für das Rahmenprogramm sollten eine wirtschaftliche Haushaltsführung, eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung und leichte Zugänglichkeit für alle Teilnehmer im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sowie allen künftigen Änderungen derselben sichergestellt werden.
(12) Ferner sind im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sowie allen künftigen Änderungen derselben, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft13, der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten14 und der Verordnung (EG) Nr. 1074/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfungen (OLAF)15 geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und Unregelmäßigkeiten zu ergreifen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen.
(13) Die Kommission sollte zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung der Tätigkeiten veranlassen, die auf den unter dieses Programm fallenden Gebieten durchgeführt worden sind.
(14) Der Verwaltungsrat der GFS wurde zum wissenschaftlichtechnischen Inhalt dieses spezifischen Programms angehört -
HAT folgende Entscheidung erlassen:
Artikel 1
Hiermit wird das von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration durchzuführende spezifische Programm (nachstehend "spezifisches Programm") für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 beschlossen.
Artikel 2
In dem spezifischen Programm sind die Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs festgelegt, mit denen eine auftraggeberorientierte wissenschaftlichtechnische Unterstützung für die Gestaltung der EU-Politik geleistet werden soll - sowohl durch Unterstützung bei der Durchführung und Überwachung bestehender politischer Maßnahmen als auch durch Reaktion auf neue politische Erfordernisse.
Ziele und Grundzüge der Maßnahmen werden im Anhang dargelegt.
Artikel 3
In Übereinstimmung mit Anhang II des Rahmenprogramms wird zur Durchführung des spezifischen Programms ein Betrag von 1,817 Mrd. EUR für notwendig erachtet.
Artikel 4
- 1. Bei allen Forschungstätigkeiten des spezifischen Programms müssen ethische Grundprinzipien eingehalten werden.
- 2. Folgende Forschungsgebiete werden im Rahmen dieses Programms nicht finanziert:
- - Forschungstätigkeiten mit dem Ziel des Klonens von Menschen zu Reproduktionszwecken,
- - Forschungstätigkeiten zur Veränderung des Erbguts des Menschen, durch die solche Änderungen vererbbar16 werden könnten,
- - Forschungstätigkeiten zur Züchtung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung von Stammzellen, auch durch Kerntransfer somatischer Zellen.
- 3. Folgende Forschungstätigkeiten werden im Rahmen dieses Programms nicht finanziert:
- - Forschungsmaßnahmen, die in allen Mitgliedstaaten untersagt sind,
- - Forschungsmaßnahmen, die in einem Mitgliedstaat ausgeführt werden sollen, in dem sie untersagt sind.
Artikel 5
- 1. Das spezifische Programm wird mittels der in Anhang III des Rahmenprogramms festgelegten Förderformen durchgeführt.
- 2. Für dieses spezifische Programm gelten in Bezug auf die Verbreitung der Forschungsergebnisse die Beteiligungs- und Verbreitungsregeln.
Artikel 6
- 1. Die Kommission stellt ein mehrjähriges Arbeitsprogramm zur Durchführung des spezifischen Programms auf, das die im Anhang genannten Ziele und wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten sowie den Zeitplan für die Durchführung genauer darlegt.
- 2. Im mehrjährigen Arbeitsprogramm werden relevante Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, der assoziierten Staaten sowie europäischer und internationaler Einrichtungen berücksichtigt. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.
Artikel 7
Die Kommission veranlasst die in Artikel 7 des Rahmenprogramms vorgesehene unabhängige Bewertung der Tätigkeiten, die auf den unter das spezifische Programm fallenden Gebieten erfolgt sind.
Artikel 8
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident ...
Anhang - EG-Programm
1. ZIEL
Leistung auftraggeberorientierter wissenschaftlichtechnischer Unterstützung für die Gestaltung der EU-Politik - sowohl durch Unterstützung bei der Durchführung und Überwachung bestehender politischer Maßnahmen als auch durch Reaktion auf neue politische Erfordernisse.
2. Ansatz
Die GFS wird ihre Auftraggeberorientierung und ihre engen Kontakte zu Kreisen der Wissenschaft im spezifischen Kontext Wachstum, nachhaltige Entwicklung und Sicherheit durch folgende Maßnahmen weiter ausbauen:
- - flexibles Reagieren auf neue Bedürfnisse und Anforderungen der politischen Entscheidungsträger in der EU;
- - Konzentration ihrer Aufmerksamkeit auf gesellschaftlich relevante Fragen, die sich durch eine Forschungskomponente sowie eine eindeutige Gemeinschaftsdimension auszeichnen;
- - Aufbau von Partnerschaften mit Forschungszentren, Hochschulen, Industrie, öffentlichen Stellen und Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten sowie mit Drittländern und internationalen Einrichtungen;
- - Ausbau ihrer Kompetenzen und Einrichtungen;
- - Die GFS hat ihre Ressourcen auf die wissenschaftlichen und technischen Herausforderungen konzentriert, die sich aus den komplexen und vielschichtigen mit der EU-Politik verbundenen Fragestellungen ergeben. Dazu hat sie ihre Tätigkeiten auf die wichtigsten Politikbereiche ausgerichtet und Synergien mit anderen in den Mitgliedstaaten verfügbaren Quellen wissenschaftlicher und technischer Unterstützung aufgebaut. Sie wird diese Kapazitäten weiter ausbauen und zu diesem Zweck auch die Zusammenarbeit mit EU-Agenturen, anderen Einrichtungen der EU und den Behörden in den Mitgliedstaaten suchen.
Ein integriertes Konzept zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung der Politik ist ein Hauptmerkmal dieses spezifischen Programms. So ist es in verschiedenen Bereichen dringend erforderlich, bessere Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen technologischem Wandel, wissenschaftlichen Entwicklungen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und verschiedenen Regelungs- und Politikkonzepten (z.B. wirtschaftliche Instrumente, Systeme auf freiwilliger Basis und flexible Mechanismen) zu gewinnen. Durch eine starke Forschungskomponente soll diese Zielausrichtung unterstützt werden. Die Beteiligung an den direkten Aktionen des Rahmenprogramms wird die grösstmögliche Komplementarität mit dem institutionellen Arbeitsprogramm anstreben, wie in Abschnitt 3 weiter unten erläutert.
Ein zentrales Merkmal dieses Konzepts wird die Verbreitung von Kenntnissen unter den verschiedenen an diesem Prozess Beteiligten sein. Gegenstand der Tätigkeiten wird auch die Unterstützung der Umsetzung der Rechtsvorschriften und der Überwachung ihrer Einhaltung sowie die Verbreitung bewährter Praktiken in Kontext der EU-25, der Kandidaten- und der Nachbarländer sein.
Die GFS wird zudem gemäß der Forderung der neuen Lissabonner Agenda nach einer "besseren Gesetzgebung" Bewertungen und Einschätzungen der Politik aus der Exante- und der Expost-Perspektive durchführen, um die faktengestützten politischen Initiativen der Kommission zu flankieren. Ferner werden im Kontext der Politikumsetzung- und -überwachung formulierte Anforderungen es ermöglichen, zweckgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für den Forschungsbereich zu konzipieren.
Neuen Herausforderungen infolge der zunehmenden Notwendigkeit, rasch auf Krisen, Notfälle und dringende Erfordernisse der Politik zu reagieren, soll durch den Aufbau entsprechender Kapazitäten und Einrichtungen auf ausgewählten Gebieten begegnet werden, um auf EU-Ebene angemessene Unterstützung leisten zu können.
Die Außenbeziehungen und sicherheitspolitischen Maßnahmen der EU werden für die GFS in der Laufzeit des 7. Rahmenprogramms neue Aufgaben mit sich bringen. Hauseigene und sichere Informations- und Analysesysteme werden es ermöglichen, auf Unterstützungsbedarf in diesen Arbeitsbereichen kurzfristig zu reagieren. Aus dem gleichen Grund soll auch die globale und internationale Dimension der Arbeit der GFS innerhalb dieses Programms weiter entwickelt werden.
Ein bestimmter Teil der GFS-Ressourcen ist der Sondierungsforschung gewidmet, um neue Kenntnisse und Kompetenzen aufzubauen. Die Ressourcen für die Sondierungsforschung sind gewissermaßen "Startkapital", das nicht unmittelbar Erträge abwirft, und ergänzen die Tätigkeiten der GFS im Erfolgsfall erst mittel- bis langfristig.
Wird die GFS im Kontext ihrer Unterstützungsaufgaben für politische Themenbereiche dazu aufgefordert, so wird sie gezielte Maßnahmen für eine bessere Nutzung der einschlägigen auf EU-Ebene gewonnenen Forschungsergebnisse treffen. Dadurch wird sie auch den Nutzen für die Wissensgesellschaft steigern.
3. Tätigkeiten
3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Transparenz des Binnenmarktes und des Handels durch die Entwicklung und Verbreitung international anerkannter
Referenzgrundlagen und die Förderung eines gemeinsamen europäischen Messsystems. Förderung der Vergleichbarkeit von Messergebnissen durch Bereitstellung von Werkzeugen der Qualitätssicherung, z.B. Referenzmaterialien, Referenzmessungen, validierte Verfahren und Daten für ein breites Spektrum an politikbezogenen Bereichen wie:
- - Sicherheit von Chemikalien und Produkten einschl. Kosmetik; hierzu Einrichtung eines Referenzzentrums für die integrierte Risikobewertung von Chemikalien und wissenschaftlichtechnische Unterstützung der Rechtsetzung im Bereich Chemikalien einschl. Unterstützung (Ausbildung) für den Aufbau der EAC;
- - alternative Versuchskonzepte (ohne Tierversuche) und intelligente Versuchsstrategien;
- - Lebensmittelsicherheit, -qualität und -echtheit; Futtermittelsicherheit; Biotechnologie;
- - Energie (saubere und erneuerbare Energiequellen und -träger);
- - Sicherheit und Schutz der Bürger;
- - Umwelt und Gesundheit.
Bei diesen Referenzarbeiten ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Mitgliedstaaten, internationalen Normenorganisationen (ISO, CEN , Codex Alimentarius, AOAC), Regulierungsbehörden sowie der Industrie vorgesehen. Die GFS wird ihre Rolle als Referenzlaboratorium der Gemeinschaft in den Bereichen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, Materialien mit Lebensmittelkontakt und Zusatzstoffe in der Tierernährung beibehalten und eine solche Rolle in weiteren verwandten Bereichen ihrer Kompetenz übernehmen.
Die GFS wird ihre Arbeiten in folgenden Bereichen fortsetzen: Entwicklung fortgeschrittener Techniken für ökonometrische Modellierung und Sensitivitätsanalyse auf verschiedenen Politikfeldern, in der makroökonomischen Modellierung, kurzfristige Analysen von Finanz- und Konjunkturzyklen sowie Entwicklung und Bewertung zusammengesetzter Indikatoren.
Die GFS wird außerdem weiterhin die Instrumente der Finanzökonometrie und der Statistik im Bereich der Finanzdienstleistungen (z.B. Clearing, Streitbeilegung und Bankenrichtlinien) anwenden. Sie wird sich auch durch ihre Unterstützung von Exante- und Expost-Bewertungen (einschl. Folgenabschätzungen), durch Entwicklung spezifischer Indikatoren und Analysetätigkeiten weiterhin an einer Reihe von Initiativen beteiligen.
Die GFS wird ihre Unterstützung für die Entwicklung der EU-Politik im Bereich des Internationalen Handels ausbauen, unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen dieser Politik auf nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.
Die Umsetzung der Agenda von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung wird durch direkte quantitative sozioökonomische Analysen - auch im Hinblick auf den Grundsatz der "besseren Gesetzgebung" - in einer Reihe von Politikbereichen unterstützt werden, z.B. makroökonomische Stabilität und Wachstum, Finanzdienstleistungen, Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit, lebenslanges Lernen und Humankapitaldimension der Agenda von Lissabon, Landwirtschaft, Klimaänderung, nachhaltige Energie- und Verkehrssysteme. Die GFS wird auch einen Beitrag leisten zum besseren Verständnis der Wechselwirkung zwischen Aus- und Fortbildungsangeboten und den Bedürfnissen der Wissensgesellschaft, der Einflussfaktoren für die Gleichheit bei Aus- und Fortbildung und der Möglichkeiten einer effizienten Nutzung von Aus- und Fortbildungsressourcen.
Von zentraler Bedeutung für die Erreichung der Ziele im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz sind ökoeffiziente Technologien, deren Identifizierung und Bewertung durch das Europäische Büro für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Beiträge zur Umsetzung und Überwachung des Aktionsplans für Umwelttechnologie weiterhin vorangetrieben werden soll. Die Entwicklungsbedingungen dieser Technologien sind im Hinblick auf die Frage zu prüfen, welche Hindernisse der Verbreitung dieser Technologien im Wege stehen, welche Leistungs- und Nutzungsziele für sie angemessen sind und welche Maßnahmen für ihre bessere Etablierung getroffen werden sollten.
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden auch folgende Maßnahmen beitragen:
- - Unterstützung für die Aufstellung und Fortschreibung europäischer Normen wie Eurocodes, Euronorms, IEC- und ISO-Normen und Europäische Referenzmaterialien;
- - Entwicklung von Normen für Umwelt- und Sicherheitsüberwachungssysteme und harmonisierter Datenzugang bei INSPIRE und GMES;
- - Stärkung der europäischen Infrastruktur des Messwesens durch laborübergreifende Vergleiche zur Unterstützung von Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren.
3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum
Die GFS wird durch Arbeit in wissenschaftlichen Netzen, Ausbildung und Mobilität von Forschern, Zugang zu Forschungsinfrastrukturen sowie Verbundforschung einen direkten Beitrag zum Europäischen Forschungsraum leisten. Sie wird sich bei Bedarf an europäischen Technologieplattformen, gemeinsamen Technologieinitiativen und Maßnahmen im Rahmen von Artikel 169 beteiligen. Besonderes Gewicht wird auch die
Einbeziehung von Partnern aus den neuen Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern haben.
Die GFS wird ferner dazu beitragen, dass in der Forschungspolitik sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten faktengestützte Entscheidungen getroffen werden können.
Flankierend zu diesem strategischen Beitrag zur Gestaltung der Forschungspolitik sind Technologiebewertungen zu den Forschungsprioritäten in einzelnen Themenbereichen geplant.
Auch die Konsolidierung, Entwicklung und Verbreitung von Verfahren der wissenschaftlichen und technologischen Vorausschau soll auf europäischer Ebene gefördert werden.
3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr
Die GFS wird ihre Maßnahmen im Energiebereich auf einen reibungslosen Übergang zu weniger kohlenstoffintensiven und erneuerbaren Energiequellen und -trägern (einschl. Wasserstoff), Energiesysteme mit höherem Wirkungsgrad und eine bessere technische und allgemeine Sicherheit bei der Energieversorgung konzentrieren. Die GFS verfolgt im Energiebereich folgende Ziele:
- - Bereitstellung eines nachhaltigen Energiereferenzsystems, das entsprechend den Anforderungen der EU-Politik wissenschaftliches und technisches Fachwissen über technologische Innovationen und Entwicklungen (alle Energiequellen) liefert;
- - Funktion als Referenzzentrum für pränormative Leistungsprüfung und Zertifizierung bei ausgewählten Technologien (d.h. saubere fossile Energien, Biomasse, Photovoltaik, Brennstoffzellen und Wasserstoff);
- - Information über die Zuverlässigkeit der Energieversorgung Europas.
Im Hinblick auf die Entwicklung eines nachhaltigen Verkehrs in Europa wird die GFS ihre Tätigkeiten auf folgende Aspekte konzentrieren:
- - Umweltaspekte mit Emissionskontrolle und Auswirkungen auf Ökosysteme; Potenzial für Emissionsverringerungen durch neue Technologien in verschiedenen Szenarien der Politik;
- - technischwirtschaftliche Aspekte mit Forschungen zur Bewertung optimierter Kraft- und Treibstoffe sowie Motoren, zu alternativen Fahrzeugkonzepten und zu Auswirkungen der Innovation auf Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum sowie Bewertungen verkehrspolitischer Optionen;
- - soziale Aspekte mit entsprechenden Maßnahmen einschließlich Raumplanung, Auswirkungen auf die Gesundheit und Sensibilisierung. Auch zu Aspekten der allgemeinen und technischen Sicherheit von Luft-Land- und Seeverkehr sind Initiativen vorgesehen.
Energie und Verkehr sind die wichtigsten Bereiche im Hinblick auf Verschmutzung, die zu einer Beeinträchtigung der Luftqualität führt. Die GFS wird die thematische Strategie der EU zur Luftverschmutzung (CAFE) unterstützen und dabei besonderes Gewicht auf die Charakterisierung und Zuweisung von Emissionen aus verschiedenen Quellen legen, um die Entwicklung von Emissionsminderungsstrategien zu unterstützen.
3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft
Die GFS wird durch Entwicklung prospektiver Analysen und Strategien für die Wissensgesellschaft die Formulierung von technologiepolitischen Konzepten und Instrumenten für die Informationsgesellschaft unterstützen, die zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen europäischen Wissensgesellschaft beitragen. Wachstum, Solidarität, soziale Einbeziehung und Nachhaltigkeit werden dabei Schwerpunkte bilden. Die GFS wird auch zur Umsetzung von Konzepten der EU-Politik beitragen, die mit Entwicklungen von Technologien für die Informationsgesellschaft eng verbunden sind bzw. stark davon profitieren. Hierzu gehören Anwendungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, Gesundheitstelematik, persönliche Sicherheit, e-Learning, e-Governance und Umwelt sowie die Bestimmung des Potenzials für neue Entwicklungen im Hinblick auf die übergeordneten Strategien Europas für Wachstum, soziale Einbeziehung und Lebensqualität.
Die GFS wird auf die Konvergenz der Technologien für die Informationsgesellschaft hinarbeiten, um potenzielle Auswirkungen auf die Gesellschaft in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Schutz der Privatsphäre und soziale Einbeziehung zu bewerten. Konvergente Anwendungen werden in den Bereichen Gesundheit (Bio-Sensoren, Nanotechnologie und kognitive Wissenschaften), Sicherheit (Sensoren, öffentliche Sicherheit und persönliche Integrität) sowie Umwelt (Überwachungstechnologien und nachhaltiges Umweltmanagement) verfolgt werden.
3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie
Biowissenschaften und Biotechnologie sind hochrelevant für viele Bereiche der Politik und können entscheidend zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Agenda beitragen. Dieses Potenzial ist in den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensmittel, Umwelt allgemein anerkannt, aber auch auf anderen Gebieten werden in zunehmendem Maße Anwendungen entwickelt. Die Bereitstellung von Referenzmaterialien und validierten Verfahren verlangt die Zugänglichkeit und die Beherrschung eines breiten Spektrums an fortgeschrittenen Biotechnologie-Instrumenten. Die GFS wird ihre Kompetenzen in diesem Bereich im Hinblick auf Rechtsetzung und Regulierung weiter ausbauen.
Die GFS wird zur Unterstützung der künftigen Rechtsetzung insbesondere Studien zu den sozioökonomischen Auswirkungen bestimmter Anwendungen der Biotechnologie und Biowissenschaften durchführen. Durch eine integrierte Anstrengung zur Anwendung von Nano-Biotechnologie, Physik, Biologie und Chemie auf Nachweistechniken wird die GFS zur Entwicklung neuer Strategien und Technologien für Umwelt- und Gesundheitsüberwachung, zu Studien zur (Öko-)Toxikologie sowie zu Lebensmittelkontrolle und -sicherheit beitragen.
Maßnahmen sind unter anderem in folgenden Bereichen vorgesehen:
(4) Biotechnologie und gesundheitsbezogene Aspekte:
- - Bereitstellung von Qualitätssicherungswerkzeugen für genetische Tests;
- - Studien zu genombasierten diagnostischen Anwendungen und zur genombasierten Medikamentenentwicklung (z.B. Pharmakogenomik);
- - Entwicklung und Validierung fortgeschrittener Methoden zur Verfeinerung, Verringerung und Ersetzung von Tierversuchen für biotechnologische Pharmazeutika, für die Vorhersage der Toxizität von Chemikalien durch invitro-Zellkulturen, Hochdurchsatztechniken und Toxikogenomik;
- - Identifizierung und Bewertung neuartiger Bioinformatik-Verfahren zur Unterstützung von so genannten "-omik"-Konzepten unter Einbeziehung physiologischer Reaktionen, beeinflusst durch individuelle Disposition und Lebensstil;
- - Entwicklung eines methodischen Rahmens zur angemessenen Einbeziehung von Risiko-Einflussfaktoren bei der Bewertung von Risiken für die menschliche Gesundheit;
- - Bewertung der Auswirkungen von Nanotechnologien auf Umwelt und Gesundheit.
(5) Biotechnologie in Landwirtschaft, Lebens- und Futtermitteln:
- - vorausschauende Studien zu neuen biotechnologischen Anwendungen bei der Lebensmittelerzeugung (z.B. funktionelle Lebensmittel, Klonen in der Tierzucht und Kulturpflanzen für molekulares "Pharming");
- - GVO-Nachweis, Identifizierung und Quantifizierung (einschl. Validierung von Screeningverfahren mit hohem Durchsatz und Qualitätssicherungswerkzeuge für GVO der nächsten Generation);
- - Studien zur Koexistenz von GV/nicht-GV-Kulturpflanzen; Studien zur Wirtschaftlichkeit von GV-Kulturpflanzen.
3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
Die GFS wird Unterstützung für die europäische Politik in den Bereichen ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei unter allen drei Aspekten der Nachhaltigkeit leisten:
- - Produktionsaspekte: Unterstützung für die Umsetzung, Kontrolle und Überwachung der GAP (einheitliche Betriebsprämie, Auflagenbindung und Betriebsberatungssysteme), einschl. integrierter Verwaltungs- und Kontrollsysteme für Ackerland und von Registers von Dauerkulturen, sowie Anwendung ländlicher/städtischer Kataster zur Unterstützung von Markt und Investitionen (Einsatz von Positionierungs-/Navigationstechniken). Vorausschau zur pflanzlichen Erzeugung auf der Grundlage von Wachstumssimulationsmodellen, Flächenstichprobenverfahren, Fernerkundung und einem agrophänologischen Netz. Unterstützung für die Einrichtung eines Versicherungssystems für Landwirte auf EU-Ebene. Unterstützung methodischer Aspekte des neuen EU-Landwirtschaftsstatistiksystems (einschl. LUCAS).
- - Umweltaspekte: Bewertung der Auswirkungen guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen und Untersuchung der Auswirkungen und Effektivität von Agrarumweltmaßnahmen in Bezug auf Boden- und Wasserzustand, biologische Vielfalt und europäische Landschaften. Analyse der Verknüpfungen zwischen landwirtschaftlicher und ländlicher Entwicklung und Regionalpolitiken und ihrer Auswirkungen auf Änderungen der Landnutzung in Europa mit Hilfe von Indikatoren und Raummodellen. Unterstützung der Entwicklung gezielter räumlicher Strategien für die Umsetzung von Programmen zur ländlichen Entwicklung. Bewertung der Auswirkungen der Klimaänderung auf die Landwirtschaft im Hinblick auf Anpassungsmaßnahmen. Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen durch spezielle Energiepflanzen und Energierückgewinnung aus landwirtschaftlichen Abfällen.
- - Erzeuger-/Verbraucheraspekte: Strategische Politikanalysen in Bereichen wie Auswirkungen der GAP-Reform auf die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Systeme; Reaktionsfähigkeit der Landwirtschaft im Hinblick auf Verbraucherbedürfnisse: Charakterisierung und Kontrolle von Lebensmitteln, Auswirkung von Qualitätssicherungs- (QS-) und Zertifizierungssystemen innerhalb von Versorgungsketten, und Reaktionsfähigkeit im Hinblick auf Umwelt- und Tierschutznormen; Projektionen und Analysen zu den Auswirkungen der Politik für die wichtigsten europäischen Landwirtschaftsgüter im Hinblick auf Erzeugung, Weltmarkt, Preise, Einkommen und Verbraucherwohl;
Auswirkungen von Veränderungen bei der Handelspolitik und auf den Weltrohstoffmärkten; Agrarpolitik in der ländlichen Entwicklung im Zusammenwirken mit anderen Politikbereichen. Besondere Aufmerksamkeit soll den Auswirkungen der GAP-Reform in den neuen Mitgliedstaaten und in den Kandidatenländern gewidmet werden.
Auf Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik wird durch Verbesserung von Qualität und Zeitnähe der wissenschaftlichen Daten und durch Entwicklung von Verfahren für die Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Managementoptionen hingearbeitet. Neue Technologien, einschl. Ermittlung des Fischursprungs durch DNS-Analyse, soll zur Feststellung von Verstößen eingesetzt werden. Dabei sollen besonders Techniken berücksichtigt werden, die die Einbeziehung von Beteiligten begünstigen. Im Rahmen der im Aufbau befindlichen Seeverkehrspolitik der EU sollen für die Fischerei entwickelte Dienstleistungen, z.B. Überwachung von Schiffen durch Fernerkundung und oder elektronische Meldegeräte, auch auf die Identifizierung von Handelsschiffen ausgedehnt werden. Ferner sollen die Auswirkungen des expandierenden Bereichs der Aquakultur bewertet werden.
3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen
Die GFS strebt ein ganzheitliches Konzept für die Überwachung von Veränderungen und die Analyse von Auswirkungen und Belastungen im Hinblick auf natürliche Ressourcen an, um integrierte Ansätze für die nachhaltige Entwicklung auszuarbeiten. Ergänzend zum Punkt 2.1 der Agenda sollen diese Forschungen genau auf die sieben thematischen Umweltstrategien der EU ausgerichtet werden. Die GFS wird besonderes Augenmerk auf die Weitergabe von Umweltinformationen richten und Beiträge zur Entwicklung von GMES-Diensten leisten. Die Anwendungen werden den Prinzipien von INSPIRE entsprechen.
Die Tätigkeiten werden sich auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
- - Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Kontext von Wasserrahmenrichtlinie und Seeverkehrspolitik unter Berücksichtigung der ökologischen Qualität von Binnen- und Küstengewässern in Europa, Verschmutzungszyklen, harmonisierte Messungen chemischer und biologischer Verunreinigungen, dynamische Modellierung und gesamteuropäische Informationssysteme.
- - Bodenschutzinitiativen, die im Kontext der Boden-Rahmenrichtlinie identifiziert wurden, mit Schwerpunkt auf einer Straffung der anfallenden Bodeninformationen in Europa, Festlegung gemeinsamer Kriterien und Verfahren für die Abgrenzung von Bereichen der Gefahren für Böden und Konzepte für die Bodenüberwachung.
- - Lebenszyklusanalysen als Konzept für die Verfolgung der Ressourcen von der Gewinnung über Nutzung und Recycling bis hin zur endgültigen Entsorgung. Nachhaltige Gewinnung und Nutzung natürlicher Ressourcen und Rohstoffe sowie Auswirkung auf die Umwelt und Nachhaltigkeit von Produkten in verschiedenen Technologie- und Politikszenarien.
- - Forstwirtschaft: Einrichtung eines Systems für die Überwachung der Wälder in der Gemeinschaft, einschl. Informationen über Waldbrände, den ökologischen Zustand der Wälder und Waldressourcen. Gegenstand der Tätigkeiten werden sein: Indikatoren für die biologische Vielfalt der Wälder, Werkzeuge für die Analyse der Auswirkungen von Bränden, Analyse der Wechselwirkungen zwischen Waldbränden, Böden und Klimaänderung sowie Integration der Informationen über Waldressourcen aus den Mitgliedstaaten.
- - kontinuierliche technische Unterstützung für die Entwicklung von INSPIRE: Beitrag zum gemeinsamen Umweltinformationssystem (in enger Zusammenarbeit mit EUA und ESTAT).
- - Folgenabschätzung für die Struktur- und Kohäsionsprogramme und Unterstützung für Formulierung und Bewertung der EU-Regionalpolitik durch Gebietsindikatoren auf regionaler und städtischer Ebene.
3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit
Der Zusammenhang zwischen Umwelt und Gesundheit ist ein neuer Schwerpunkt auf EU-Ebene. Die GFS wird wie folgt zu diesem neuen Politikbereich beitragen:
- - Entwicklung und Validierung von Verfahren zur Überwachung von Übertragungswegen und zur Bewertung der Exposition: Umgebungsluft (Luftqualität), Raumluft (Produkte, Rauch), Trinkwasser und Lebensmittel (einschl. Materialien mit Lebensmittelkontakt, Verunreinigungen in der Lebensmittelkette). Ein Beitrag zur Entwicklung eines Konzepts zur Gesamtexposition des Menschen ist insbesondere im Bereich Chemikalien vorgesehen;
- - Bewertung von Gesundheitsauswirkungen durch Versuche, Biomonitoring, toxikogenomische Analysen, rechnergestützte Techniken und Analysewerkzeuge. Nutzung der betreffend die beiden obigen Punkte gewonnenen Kenntnisse, um in Übereinstimmung mit dem innerhalb des EU-Aktionsplans entwickelten politischen Rahmen für Umwelt- und Gesundheitsinformationen zur Entwicklung eines integrierten Umweltund Gesundheitssystems beizutragen.
3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung
Die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen ist ein zentrales Ziel des Kyoto-Protokolls. Die Bewertung der Potenziale für Verringerungen von Treibhausgas-Emissionen (Reduktionsmaßnahmen) innerhalb eines gemeinsamen Rahmens ist daher ein Schwerpunkt der GFS-Agenda. Die Qualitätsbewertung, Prüfung und Analyse der Daten über Treibhausgas-Emissionen soll fortgesetzt werden, vor allem in schwierigen Bereichen wie Land- und Forstwirtschaft. Gegenstand ähnlicher Arbeiten wird die Frage der Überprüfung im Kontext des Handels mit CO-Emissionen sein.
Die Anpassung an die Klimaänderung ist zu einer Notwendigkeit geworden, und die GFS wird weiterhin Daten zu den Klimaauswirkungen auf verschiedene sensible Sektoren der europäischen Wirtschaft sammeln und auswerten. Dazu gehören Land- und Forstwirtschaft, Wasserressourcen sowie Naturrisiken. Schwerpunkt bei der Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Klimaänderung werden sein: Überschwemmungen, Dürreperioden, Waldbrände, Stürme, Verschlechterung der Luftqualität sowie Küsten- und Meeresprozesse in der EU.
Es ist auch notwendig, angemessene Kenntnisse über Anzeichen und Auswirkungen von Klimaänderungen auf der ganzen Welt zu gewinnen. Globale Überwachungstechniken sollen weiterentwickelt werden, um Veränderungen in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der terrestrischen Biosphäre zu bewerten, die entweder Klimaänderungen beschleunigen oder daraus resultieren. Diese Arbeiten sind Teil des europäischen Beitrags zu den globalen Beobachtungssystemen, die durch die internationale Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen anerkannt werden (Beitrag zum globalen Klimabeobachtungssystem). Gegenstand ähnlicher Arbeiten werden die Überprüfung des Handels mit CO-Emissionen im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Joint Implementation und Clean Development) und künftige Regelungen nach 2012 sein. Die GFS wird eine dritte Phase des TREES-Programms zur Aktualisierung der bisherigen Bewertungen der globalen Waldbedeckung durchführen.
Die GFS wird mit anderen Modellierungszentren in ganz Europa zusammenarbeiten, um Kompromiss-Szenarien und Kosten-Nutzen-Analysen zu entwickeln. Von besonderer Bedeutung für das 7. Rahmenprogramm ist die Analyse der Optionen für den post-Kyoto-Zeitraum im Vorfeld der Diskussionen über die Integration der Klimapolitik in andere Bereiche der Politik.
3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit
3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit
Die GFS wird die EU-Politik in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie Zoll unterstützen. Schwerpunkt wird die Anwendung von Informationstechnologien und Systemanalysen bei der Bekämpfung von Verbrechen und Betrug, Schmuggel und illegalem Handel, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, bei Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sowie bei Zuwanderung und Grenzüberwachung sein. Auch soll technische Unterstützung für die integrierte Grenzverwaltung (z.B. Interoperabilität) geleistet werden.
Im Rahmen der Tätigkeiten soll unter anderem Unterstützung geleistet werden für:
- - Kapazitäten zur Aufdeckung und Kontrolle von Betrug in Bezug auf den EU-Haushalt und die missbräuchliche Verwendung von Mitteln durch automatische Gewinnung von Informationen und die Anwendung fortgeschrittener Analysetechniken auf große Datenmengen;
- - Bewertung von Bedrohungen und Schwachpunkten bei kritischen Infrastrukturen in Schlüsselbereichen auf Unionsebene (z.B. Informationssysteme, Finanzsysteme, Industrieanlagen, öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und -infrastrukturen, Kommunikationsnetze, Finanznetze, Navigationssysteme, Elektrizitäts- und Erdgas- /Erdölinfrastrukturen, Lebensmittelverteilungssysteme usw.);
- - Prävention, Reaktionsbereitschaft und Risikomanagement in Bezug auf Szenarien, die durch vorsätzliche Eingriffe an Infrastrukturen entstehen können (Sabotage an Industrieanlagen, Sprengstoffanschläge, Kollisionen, Anschläge mit biologischen und chemischen Stoffen, Anschläge auf Lebensmittelsysteme);
- - Grenzsicherung und -verwaltung mit Hilfe von Normen und Prüfverfahren für biometrische Sensoren, Überwachungssysteme zur Aufdeckung von illegalem Handel und zur Überwachung von Zuwanderungsströmen;
- - Sammlung von Informationen bei der Beförderung von Gütern im Luft-, See- und Straßenverkehr durch verschiedene Erfassungstechnologien;
- - EU-Krisenzentrale (ARGUS) und Krisenreaktionsmechanismen.
3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
Die GFS wird Maßnahmen im Bereich der natur- und technologiebedingten Katastrophen und Unfälle durchführen, um eine Verbesserung der Kenntnisse und Vorgehensweisen im Hinblick auf Anfälligkeiten, Risiken, Frühwarn- und Alarmsysteme, Überwachungsowie Schadensbewertung, -verhütung und -begrenzung zu unterstützen. Sie wird insbesondere zur Verbesserung von Reaktionskapazitäten und Krisenmanagement der EU im Hinblick auf Schnelligkeit, Überwachung und Schadensbewertung beitragen (z.B. im Kontext des Katastrophenschutzmechanismus und des Solidaritätsfonds).
Das Büro für Gefährdungen durch schwere Unfälle wird durch die Überwachung von Unfällen und Störfällen und deren Auswertung zum Sicherheitsmanagement beitragen, insbesondere bei Seveso-II-Anlagen.
Im Hinblick auf Naturkatastrophen wird sich die GFS auf die Entwicklung von Frühwarn- und Alarmsystemen konzentrieren und sich dabei auf Modelle, Erdbeobachtungstechnologien und Messnetze für verschiedene Krisensituationen in ganz Europa stützen, u.a. Überschwemmungen, Dürreperioden, Ölteppiche, Erdbeben, Waldbrände und Stürme. Der Mittelmeer-/Schwarzmeerraum und die Randbereiche des Atlantiks sollen auch im Hinblick auf Mehrfach-Risiken untersucht werden. Die Berichterstattung über Naturkatastrophen und die Auswertung dieser Katastrophen sollen fortgesetzt werden. Die Arbeiten an dieser Agenda sollen als Unterstützung für die Entwicklung von GMES-Diensten im Hinblick auf Krisen und Notfälle durchgeführt werden.
3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln
Die Maßnahmen werden in Einklang mit dem Konzept der Rückverfolgbarkeit "vom Tisch bis zum Bauernhof" stehen. Die GFS wird für ein breites Spektrum von Lebens- und Futtermitteln validierte Methoden und harmonisierte Verfahren bereitstellen. Sie wird außerdem ihre Fähigkeiten zur Bewältigung von Lebens- und Futtermittelkrisen durch Ausbau ihrer Kompetenzen im Bereich Lebens- und Futtermittelanalysen und bei Bedarf durch Einarbeitung in neue Fachbereiche verstärken. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gewährleistet.
Die Maßnahmen werden sich auf folgende Bereiche erstrecken:
- - Validierung molekularbiologischer Verfahren und kombinierter chromatographischer und spektroskopischer Technologien (hyphenated techniques) für Lebens- und Futtermittelkontrolle, z.B. in den Bereichen Allergene, funktionelle und organische Lebensmittel;
- - Bereiche im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gesundheit, in denen neue Rechtsvorschriften zu erwarten sind (z.B. Mikrobiologie, funktionelle und organische Lebensmittel, Allergene, gesundheitsbezogene Angaben auf Etiketten);
- - Bereiche im Zusammenhang mit der Sicherheit von Futtermitteln bei den bestehenden Rechtsvorschriften (z.B. Zulassungen von Futtermittelzusätzen);
- - Mikrobiologie für Lebens- und Futtermittel, Validierung biomolekularer Nachweisverfahren für Mikroorganismen, insbesondere für Pathogene in Lebensmitteln und im Wasser;
- - Validierung von Analysemethoden für den Nachweis von verbotenen Stoffen, Verunreinigungen, Futtermittelzusätzen und tierischen Eiweißen, den Nachweis der Einhaltung der Kennzeichnungsrichtlinien und der Ursprungsangabe (z.B. Isotopenverfahren);
- - elektronische Rückverfolgbarkeit in der Lebens- und Futtermittelkette.
3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner
Die GFS wird Entscheidungsfindungsprozesse auf EU-Ebene im Kontext der Instrumente der Außenbeziehungen unterstützen (Entwicklungszusammenarbeit, Handel und Krisenbewältigungsinstrumente einschl. der Instrumente für Stabilität und humanitäre Hilfe.
3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit
Die GFS wird die gemeinschaftlichen Programme für Wiederaufbau und humanitäre Hilfe durch neue Technologien (einschl. weltraumgestützte Systeme, raumbezogene Analyse, Web Intelligence, Echtzeit-Informationssysteme) intensiver unterstützen, um verschiedene Interventionsebenen zu bedienen (von guter Vorbereitung über Reaktionsschnelligkeit bis hin zum konkreten Einsatz) und folgende Bereiche abzudecken: Identifizierung "vergessener" Krisen, Frühwarnung bei drohenden Krisen, Bewertung des humanitären Bedarfs und Hilfeleistung, integrierte Krisenbewältigung und Schadensbewertung nach Ende der Krise. Die Unterstützung der internationalen humanitären Hilfe soll auch durch den Ausbau der Funktionen des weltweiten Frühwarn- und Reaktionssystems erfolgen, um ein breites Spektrum an humanitären Katastrophen in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Vereinten Nationen abdecken zu können (vor allem Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe).
Die GFS wird eine globale Datenbank für räumliche Daten einrichten und zu Diensten beitragen (schnelle Kartierung), die der Unterstützung von Krisenmanagement und Sicherheit dienen, weitere Beiträge sind zur Interoperabilität von Systemen und zu Normen für den Datenaustausch zwischen Systemen vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf das gemeinsame Lagezentrum (SitCen) und das EU-Satellitenzentrum. Diese Maßnahme erfolgt im Kontext der Entwicklung der GMES-Pilotdienste.
Die GFS wird außerdem das Instrument für Stabilität unterstützen und sich dabei mit grenzüberschreitenden Problemen (Nonproliferation, Bekämpfung des illegalen Handels und des Terrorismus) sowie längerfristigen Fragen der globalen Stabilität und Sicherheit befassen. Die GFS wird auch das Problem der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck behandeln, einschl. Ausfuhrkontrolle, Grenzkontrolle, Sicherheit der Lieferkette und Länderprofile. Zu den Systemen, die zu diesem Zweck weiter entwickelt werden müssen, zählen Einstufungssysteme für die Ausfuhrkontrolle, auf Intelligenz beruhende Systeme, Data Warehousing und mehrsprachige Web Mining-Werkzeuge zur Beschaffung und Verarbeitung von Informationen. Dabei ist eine starke Verknüpfung mit den einschlägigen Tätigkeiten der GFS innerhalb des spezifischen Euratom-Programms vorgesehen.
Analysetechniken und -systeme der Fernerkundung für die Einbeziehung und Analyse von Daten aus verschiedenen Quellen (einschl. Erdbeobachtung und frei zugängliche Informationsquellen) sind für dieses Konzept von zentraler Bedeutung, sie sollen unterstützend eingesetzt werden für Gemeinsame Aktionen der GASP, den Kimberley-Prozess, Mechanismen zur Überwachung des illegalen Handels u.a. mit Holz und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, das EU-Programm für den Frieden und Konfliktverhütungsprogramme allgemein. Diese Maßnahmen werden zur globalen Dimension der GMES-Initiative beitragen.
3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit
In den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) soll zunächst ein Beobachtungszentrum für nachhaltige Entwicklung und Umwelt eingerichtet werden. Die drei Hauptkomponenten des Systems für Informationserfassung und Kommunikation in dem Beobachtungszentrum werden sein: Umweltdiagnose und Länderprofile, Szenarienentwicklung und politikübergreifende Wechselwirkungen. Langfristige Beobachtungen von Ressourcen und Umweltparametern (z.B. Bodenbedeckung, Waldbedeckung, Brände, biologische Vielfalt, Küstengebiete, Anfälligkeit des Klimas usw.) werden die Analyse von Trends ermöglichen. Die Entwicklung wird in enger Zusammenarbeit mit der GMES-Initiative und dem Programm zur Beobachtung Afrikas im Hinblick auf Umwelt und nachhaltige Entwicklung durchgeführt.
Die globale Komponente des Beobachtungszentrums für die Überwachung von Kulturpflanzen wird im Kontext der Lebensmittelsicherheit und der Gemeinschaftsinitiative zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung entwickelt. Die Forschungsarbeiten werden sich auf neue Verfahren zur Bewertung der Versorgung mit Lebensmitteln und des Lebensmittelbedarfs, auf Informationssysteme zur Lebensmittelsicherheit und auf Anfälligkeitsbewertungen konzentrieren.
Die gelieferten Endprodukte werden "kundenorientiert" sein, d.h. in diesem speziellen Fall so beschaffen, dass sie den Anforderungen der Entwicklungsländer entsprechen und von diesen genutzt werden können.
Die Zusammenarbeit mit Hauptakteuren (FAO, EUMETSAT, WFP, ESA GMES-GMFS) soll gestärkt werden.
Ethische Aspekte
Bei der Durchführung dieses spezifischen Programms und den damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden. Hierzu gehören unter anderem die Prinzipien, auf die sich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt, wie der Schutz der menschlichen Würde und des menschlichen Lebens, der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie der Tier- und Umweltschutz gemäß dem Gemeinschaftsrecht und den letzten Fassungen der einschlägigen internationalen Übereinkommen, Leitlinien und Verhaltensregeln wie die Erklärung von Helsinki, das am 4. April 1997 in Oviedo unterzeichnete Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin und seine Zusatzprotokolle, die UN-Kinderrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte der UNESCO, das UN-Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen, der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wie auch die einschlägigen Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Zu berücksichtigen sind ferner die Stellungnahmen der Europäischen Sachverständigengruppe für Ethik in der Biotechnologie (1991-1997) sowie der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (ab 1998).
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und angesichts der Vielfalt der Ansätze in Europa müssen die Teilnehmer an Forschungsprojekten geltende Rechtsvorschriften, Regelungen und ethische Regeln der Länder, in denen die Forschung durchgeführt wird, einhalten. Es gelten in jedem Fall die einzelstaatlichen Bestimmungen, so dass Forschungsarbeiten, die in einem Mitgliedstaat oder einem anderen Land verboten sind, von der Gemeinschaft in diesem Mitgliedstaat bzw. Land nicht finanziell unterstützt werden.
Gegebenenfalls müssen die Teilnehmer an Forschungsprojekten vor der Aufnahme von FTE-Tätigkeiten Genehmigungen der zuständigen nationalen oder lokalen Ethikausschüsse einholen. Bei Vorschlägen zu ethisch sensiblen Themen oder solchen, bei denen ethische Aspekte nicht ausreichend gewürdigt wurden, führt die Kommission systematisch eine Ethikprüfung durch. In Einzelfällen kann eine Ethikprüfung auch während der Durchführung des Projekts vorgenommen werden.
Das Protokoll zum Vertrag von Amsterdam über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere bestimmt, dass die Gemeinschaft bei der Formulierung und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken einschließlich der Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren vollumfänglich Rechnung trägt. Die Richtlinie des Rates 86/609/EWG über den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere bestimmt, dass alle Versuche so konzipiert sind, dass Ängste, unnötige Schmerzen und Leiden der Versuchstiere vermieden werden, die Zahl der verwendeten Tiere auf ein Minimum beschränkt bleibt, Tiere mit der geringsten sinnesphysiologischen Entwicklung verwendet werden und Schmerzen, Leiden, Ängste und dauerhafte Schäden auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Veränderung des genetischen Erbguts von Tieren und das Klonen von Tieren können nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Ziele aus ethischer Sicht gerechtfertigt, das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet und die Prinzipien der genetischen Vielfalt gewahrt sind.
Während der Durchführung dieses Programms werden wissenschaftliche Fortschritte und einzelstaatliche Bestimmungen von der Kommission regelmäßig überwacht, damit jegliche Entwicklungen berücksichtigt werden können.
1 KOM (2005) 119.
2 KOM (2005) 118.
3 SEK(2005) 430.
4 KOM (2005) 387.
5 Siehe Arbeitspapier der Kommission, Report on European Technology Platforms and Joint Technology Initiatives: Fostering Public-Private R&D Partnerships to Boost Europe"s Industrial Competitiveness - SEK(2005) 800 vom 10.6.2005.
6 Frontier Research: the European Challenge. Bericht hochrangiger Sachverständiger, Europäische Kommission, Mai 2005.
7 Towards New Research Infrastructures for Europe: the ESFRI "List of Opportunities" (Neue Forschungsinfrastrukturen für Europa: die ESFRi-Liste der Möglichkeiten), März 2005, www.cordis.lu/esfri/ .
8 ABl. C,
9 ABl. C,
10 ABl. C,
11 ABl. C,
12 Die Aufgabe der GFS ist die Bereitstellung von wissenschaftlicher und technischer Unterstützung auf der Basis von Nutzeranforderungen für die Konzeption, Entwicklung, Durchführung und Überwachung von EU-Politiken. Als eine Dienstleistung der Europäischen Kommission wirkt die GFS als Referenzzentrum für Wissenschaft und Technologie für die Union. Eng verbunden mit dem Politikprozess dient sie dem gemeinsamen interesse der Mitgliedsstaaten und ist gleichzeitig unabhängig von privaten oder nationalen Sonderinteressen.
13 ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. l.
14 ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.
15 ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. l.
16 Forschungstätigkeiten mit dem Ziel der Krebsbehandlung an den Gonaden können finanziert werden.