Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht

C(2016) 3880 final
Brüssel, den 30.6.2016

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Stanislaw Tillich
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht" - COM (201 S) 626 final.

Ziel der Kommission ist es, ein pragmatisches, an den Prioritäten ausgerichtetes Konzept zur Modernisierung des europäischen Regelungsrahmens für Urheberrechte zu erstellen, um rasche Ergebnisse erzielen zu können. Es ist Teil eines umfassenden, ehrgeizigen Maßnahmenpakets, mit dem, wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 angekündigt, die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt schrittweise vorangebracht werden soll.

Der Aktionsplan der Kommission stützt sich auf vier einander ergänzende Säulen: Verbesserung des EU-weiten Zugangs zu Inhalten (auch im Lichte der Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie); Anpassung der Ausnahmen vom Urheberrecht an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Ausnahmen und Einschränkungen, die für den digitalen Binnenmarkt und die Verfolgung von Zielen des Gemeinwohls (etwa in den Bereichen Unterricht, Forschung - einschließlich Text- und Data-Mining - und Wissenszugang) von entscheidender Bedeutung sind; Schaffung gerechter Marktbedingungen (auch unter Berücksichtigung der Rolle von Online-Mittlern bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte) sowie die Stärkung des Systems der Rechtsdurchsetzung.

Als ersten Schritt hat die Kommission einen Legislativvorschlag zur grenzüberschreitenden Portabilität vorgelegt, der dafür sorgen wird, dass Abonnenten von Inhalten diese auch bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat nutzen können. Wie in der Mitteilung der Kommission angekündigt, werden im Jahr 2016 weitere Maßnahmen zum Urheberrecht folgen.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die in der Mitteilung erläuterten Ziele, insbesondere in Bezug auf die Maßnahmen zur Verwirklichung eines modernen, europäischeren Regelungsrahmens für Urheberrechte und zur Überwindung der Fragmentierung des Binnenmarkts. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Verwerter, der Verbraucher und der Kultureinrichtungen zu achten ist. Ebenso haben wir die Bedenken des Bundesrates bezüglich bestimmter Aspekte - insbesondere der Reichweite der geplanten Maßnahme in Bezug auf die Ausnahmeregelungen - zur Kenntnis genommen.

Der Vorschlag zur grenzüberschreitenden Portabilität durchläuft derzeit die Rechtsetzungsverfahren mit den beiden Legislativorganen.

Die Kommission beehrt sich, in der Anlage weitere Einzelheiten zu den vom Bundesrat angesprochenen Fragen zu übermitteln.

Die Kommission hofft, mit den Erläuterungen in diesem Schreiben zur Klärung der Fragen des Bundesrates beigetragen zu haben, und sieht einer Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

ANLAGE

Die Kommission hat die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Fragen sorgfältig geprüft und nimmt unter Bezugnahme auf die Ziffern der Stellungnahme und thematisch gebündelt wie folgt Stellung.