Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 20. Februar 2014 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.