Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2020

Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.