Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenen Änderungen zuzustimmen.

Anlage

Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003
zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der
Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen