Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 28. Sitzung am 5. März 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksachen 17/923, 17/939 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften - Drucksachen 17/506, 17/813 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.